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Donnerstag den 12. 1806.

Vorladung der Gläubiger.

I. In Gefolg des auf Instanz der Wittib Jterfting von Kurfürst!. Hofgericht mir ertheilten hohen Aaftrrz? werden alle diejenige, so an den Nachlaß des dahier verstorbenen Regt» stratorS Kerstin- ex quocunque capite -«rechte Ansprüche machen zu können sich berechtigt halten, hiermit sub praejudicio praeclusionis edictaiiter vorgelaven, in termino auf denZ0- f. m. bestimmt, entweder tn Person oder hinlänglich Bevovmächt«gtr auf Kurfürstl. Kauz, lei in der Kommissionsstube zu erscheinen und ihre vermeintliche Ansprüche geltend zu machen. Dekretum Hanau den löten Mai 1806,

Don KommiffionS wegen.

Mer st erlin.

». Die Jntestaterben des verlebten ehemaligen Tuchfabrikanten Jean Braconnier, haben bei Gericht erkläret: daß sie dessen Nachlaß nur cum beneficio legis et inventarii anzuireten «esoan n seyen. Es werden demnach zur Kooßatirung des Derwögenszustandes, sämtliche Gläubiger gedachte» Jean Broconnier unter dem Rechtsnachtheil r daß ihnen im Ausblei» bunzSfall nur auf daS aSenfollfize residüum der aukkomm?ndea Vermögens Masse , »ach Be« frieDtgung der sich anmelkenden Kreditoren, ihre Rechte konsevirt bleiben, auf den 26« k. M. edictaliter vorgelaven. Dekretum Neuhana» den 27 Mai 1806.

(L. S ) Kurhess. Stadtschullheisenamt.

3. Der Kaffamacker Philip» Betz ist kürzlich dahier ohne Leibeserben verstorben. Wer an dessen gelingen Seih)T /»Mast Anspruch aus einem oder dem andern Rechtsgrund zu laben vermeinet, wird zu dessen Begründung auf den 19. k. M. perrmtorisch vorgeladen. Neu« Hanau den 29. Mai 1806.

( L. S.) Kurhess. Stadtschultheisenamt das.

4. Alle diejenigen, welche an den.ausgetretenen Hiesizen Bürger unk Destilateur Johann Friedrich Jager Forderungen zu haben »rrmeinea, werden hiermit auf Donnerstag den 19.