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a. Die Jnteflaterben deS »erlebten ehemaligen Tuchfabrikavten Jean Braeonnie», habe» -e» Gericht erkläret: daß sie dessen Nachlaß nur cum beneficio legis et inventarii anzutreten / gefon»?» seyen. ES werden demnach zur Konstatlrung des BeiWöz-nszußandeS, sämtliche Glättbiger gedachten Jean Braconnier unter dem Rechtsnachtheil r daß ihnen nur aus daS alleafaMre rsziäaum der aufkommrnden DermögenSmaffe, nach Befried,guag der Nch an» meldenden Kreditoren, ihre Rechte konfevrrt bleiben, auf den 26. k. ®. edinaliter vor« geladen. Dekretum Neuhanau den 27. Mai 1806. (L. 8.) Kurheff. Stadtfchultbeifersmt. z. Der Kassamacher Philipp Bey ist kürzlich dahier ohne Leider erbe» verstorben, Wer an dessen ge-ingen Verkaffeaschaft Anspruch aus einem oder dem andern RechtSgrund zu haben vermeinet, wird zu dessen Begründung auf den 19. k. M. peremtorifch vorgkladen. Reu, Hanau den 29. Mai 1806.

(L. S.) Kurheff Stadtfchulth«iseaamt das.

4. Aste diejenige», welche an den ausgetretenen hiesigen Bürger ,und Dessilateur Johann. Friedrich Iäg^r Forderungen zu haben vermeine», werden hiermit auf Donnerstag den 19, k. M. zu deren Liquidirung vorgelade», worinnen zugleich der Schuldner sich so gewiß ein* zufi den hat, als sonst nach den Verordnungen, in contumaciam, gegen ihn procedirt wer­den wird. Dekretum Neuhanau den zo. Mai 1806.

(L. 8.) KurhessischeS Stadtschulthersenamt dafelbß.

Verkauf von Grundstücken.

1, Da auf die zur Berneaudschen Konkursmasse gehörige, in der Spitalgasse, einseitS neben dem Bickermerfter Gsrgoae, anderseits aber dem Schreinermeister Dittmer gelegene Behau­sung, in dem am 16. b. abgehaltenen Subhastationstermin fein annehmliches Gebot ge­schehen , und zu dessen gerichtlichem Verkauf anberroeiter Stimm, auf Freitag den 6.k M., Nachmittags 2 Uhr, angesetzt worden ist; so wird solches den zum Anus Geneigten, wovon der Meistbietende sich deS Zuschlags gewärtigen kann, hierdurch bekannt gemacht. SignatUM Neuhanau den i?ten Mai 1806-

(L. .S.) Kurheff. Stadtschuliheisenamt Biers.

2. Das zur Derlaffenschaft des verlebten Altbanauer Bürgers und Schneidermeisters Valentin , Rumpf jun. und dessen ebenwohl verlebten Ehefrau gehörige in hiesiger Alt stakt in der Ban. ; gertkgaffe stehende Wohnhaus mit einem Hinterbau, nefe n Hand^smann Kaiser und Bäcker. Meister SchUck, Cat. Tom. 1 Pag. 582., soll Donnerstag den 19 nächstfolgenden MonatS Juni, Nachmittags 3 Uhr', auf aShiesige» RathhauS iffej.tlich an den Weistdietenden der- ganthet werden. Dekretum Althanau den 29. Mai 1806.

Kurheff. Gtsdtschultheifenamt aSba.

3. Da sich in dem heutigen Dersanthungstermm deS Jßlerischeu Wohnhauses, k^ine Kauflieb. Haber eingefunden; so wird hierdurch ein anderer BerganthuogStrrmtn dieses in Bieder Lktstadt in der HoSpitalzassr stehenden Wohnhauses neben Rathsd ener Stauy zu bei e» Seite», Cat. Tom 2 Pag 85z, auf Donnerstag den 12. Juni a. e., Nachmittags 3 Uhr, anberaumt. Dekretum Althanau den 29 Mai 1806.

Kurheff Gtabtschulthxifenamt daselbst.

4. Da Heute, in dem SubhastationStermin deS dem Reuhanauer Bürzer und Metz-erweifle»' Ernst Friedrich Fuchs zuständigen Ackers ad 2Mr». im neue^ Mühlenfeld, so gnädigster Herr, schaft zur roten Garde zedendbar i der Gew No. 2. neben Johannes T apper und Adam Mfer Cat, Tom. z Pag. rogg. sich keine Kauflustige eingefunden; so wi d üie dl-rch ein anderer Termin zu» öffentlichen Barkauf diefes AckerS an den Meißbletenden auf Donner-