z. Eine Magd, die kochen und sonstige häusliche «»leiten verrichrd», auch Zeuznisse ihre- WohlverhaltenS ausweifen kann. x
Personen/ welche Dienste suchen:
,. Unterzeichnete wünscht al« Haushälterin oder Beschliesserin, der Standespersonea, hier oder ausserhalb in eine stille Haushaltung unterzukommen. R Lieutenant Andregg,
wohnhaft bei Madame Hochhaus am Kanalthor.
S. Eine geftzte weibliche Person, die im Kochen vollkommen erfahren ist, manscht als Köchin oder Hausmagd unterzukomme». Hr. Wissebach gegenüber dem Gelnhäuserbau giebt weitere Nachricht!
Kapitalien, welche auszurchnen:
r) 3000 fl. ganz oder vertheilt, gegen doppelten Einsatz von Grundstücken in hlesigeS Für. stenthum
2) 1200 fl. zu 5 pCt. gegen gerichtliche Sicherheit auf liegende Güther, in daS Fürstenthum Hsnau. Bei Ausgeber dieses daS Nähere
a) 200 fl. gegen doppelten Versatz in das Hanauische zu ;pLt.
4) 3 — 400 fl. g-gei, gerichtliche Hypothek. DaS Nähere ist bei Matthes Anschel in der Judengasse zu «rftagen. ,
5) 300 fl. gegen gerichtliche Sicherheit in das Hanaulsche.
6) 110 fl. Kuratelgelder, gegen gerichtliche Hypothek in hiesige Stadt oder Amt Bücherthal, bet Jean Maffon jun., und Jakob Weibel.
7) 12$ fl. gegen gerichtliche Sicherheit zu 5pCt.
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
r. Philipp Herrmann, Unterthan in Rumpenheim, ist wegen seiner schlechte» Wirthschaft und Liederlichkeit unter Kuatel gethan und ausser Verwaltung gesetzt worden. Es wird dieses mit dem Verbot hierdurch öffentlich bekannt gemacht, ohne Vorwissen der bestellten Kuratoren Konrod Kaiser u»d Philipp Sirodl zu Rumpenheim demselben daS Geringste zu borgen, oder auch einen H«md:l, es sey Kauf oder Verkauf, mit ihm zu treffen, und werden die Verkäufer mit k^ine? Klage bei Amt gehört, die Käufer aber neben dem Der- tust des Gekauften noch besondere zur Strafe gekommen werden. Dann wird auch den Wirthen bei Strafe untersagt, besagen, Philipp Hermann Aufrntkal^ zu gebrn, »der auch nur Getränke zu verabreichen Dekretum Hanau den 25. April 1806.
Aus Kurhcff. Amt Bücherthal
2. Nach der von den Krrrstoren der Ludwig Fau^rbach'schesK nder geschetc-en gerichtlichen Anzeige, ist eine von dem Seidenftrumpfw^ber Wilhelm Jmmrch mrd dessen Ehefrau, unter dem 18- Juli 1796, zum Vorcheil ihrer Kuranden auf vür eiserne Strumpfweberstühle über eine Schuldforde usg fron G>e e-'unD>rt Gulden, konstitstirte Hypothek- verloren gegangen, od§r auf sonstige Weift abha den gekommen; «S wird bcm der allcnftllsire Jg» Haber dieser Hypothek Hierduich «tzfgefo SeL' , solche, Donnerstag- den 2yte» k. M-,t so gewtS bei uoterjerchneter GerichtSfieSe in Original! zu preduziren, und sich als rechrmäsi- ger Eigenthümer derselben zu legrtimhvti, als er sonsten zu gemsttigen hat, d-ss solche -n dem Hypothekenprotokoll getilgt, sonach der Inhaber seines Pfandrechts für verlußig er-