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Donnerstag den 24. April 1806,

Ediktalvorladung.

i. Nachbenannte, bei der KantonSrevision de 1805 und zum Lheil bereits vorder nicht erschien pene, sondern ausgetretene Kantonisten, aus den Aemtern Alten,ronqu und Brandenstein, «lS r /) Aus Altengronau: Zo-anneS Ruppert, «igmund Weitzel, Jvhan-res Weltzrl, Jo- Haon Av«m Andreas, Andreas Bläser, Joh. Georg Schiefer. 2) Aus Ießr Job Adam Werner und Melchior Aus. 3) AuS Kittelsina: George Sachs, Melchior Sachs, Joh. Krämer, Michel Diener. 4) AuS Elm: Konrad Schmdt, Johannes Krischtora, Hermcn» Hahn, Kaspar Dorn, Johannrs Dorn, Johannes Knauf. 5) AuS Huti°n: Johann Georg tUtidi, Peter Liffert, Johannes X- pfrien, Johann Georg Möller, Nikolaus Scheel. 6) AuS Gundhelm: Joh. Georg kotz, IchanneS Aürbrand, Melchior Kupfnan, Johann Hen- »ich Blum, Karl Schlemmer, Zoh. Georg Miller. 7) Aus Oberkalbach: Johannes Rufer, Michael Rüfer, Johannes Bertholv, sollen der höchsten Verordnung de 1805 gemäß sich bis. ne Jahresfrist wieder stellen, und vor Amt zur Untersuchu»,, ob sie zum Solo enfiaNd brauchbar sind, melden, oder erwarten, daß der, auf ihr Vermögen angelegte Beschlag, nicht wieder aufgehoben, sondern sie dessen vor verlustig erklärt werden. Altengroaau den xo, April 1806. Kurfürstlich Hessisches Amt.

Vorladung der Gläubiger.

1, Jakob Kester zu Niedereschbach, hat feit mehreren Jahren eine so schlechte Wirthschaft -e. führet, daß man g«»öthi7.°t ist, ihn unter d'.- Kuratel des Geera Ke-ter und Peter BruterS zu geben. Es wird daher jedermann untersagt, ohne Porwiffen und Genehmizu-'g gedachter KuratoreS, dem Jakob fieser nicht das geringste zu kr<ditiren, oder <rtt ihm einen Kon­trakt zu errichten, als worauf keine Klage apgenommen werden soll. Dann werden alle die­jenige, welche au denselben einige Ferderung haben, »orgeladen, Mittwoch den 21. Mai a.