Vorladung der Gläubiger.
I. Jakob Keßer zu Niedereschbach, hat seit mehreren Jahren eine so schlechte Wirthschaft -e» führet, daß man genöthigt ist, ihn unter die Kuratel des 8e»rg Kefte, und Peter B uderS zu geben. Es wirb ba»er jedermann untersagt, ohneDorwiffen und Genehmigung gedachter Kuratorrs, Sem Jakob Keßer nicht das geringste zu frebttiren, oder mit ihm einen Kon» trakt zu errichten, als worauf keine Klage angenommen werden soll. Sann werden alle die, jenige, welche an denselben einige Forderung haben, vorgelade -, Mittwoch den 21 Mai a. c. ihre Ansprüche in Nierereschbach auf dastg m RathhouS, entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu liquidiren, oder zu gewärtigen, daß -e damit nicht weiter gehört werpen, Drkremm Rodheim den y. April i8q6. Kurhess. Justitz. Amt daselbst. Z.a Un fch l i ffer. In iidem copiae.
Reiß.
2. Alle diejentge, welche an den geringen Nachlaß des erlangst verstorben« Schneidermeiste,« Konrad Becker Forderungen zu haben vermeinen, werben hiermit »orgeUben, folde in ter- raino auf den 1 k. M., bei Strafe der AuSschlieffung anzuzeigen, und gehöug zu begründen. Signatum Neuhanau den 3 April 1806.
( L. S.) Kurhessisches Stadtschultheisenamt daselbst.
3. Der Bürger und Sattlerweist-r Justus Roth ist Schuld-nw-gen von hier ausgetreten und d»ssm Ehefrau hat nun cessionem bonorum bei Gericht bemerkst ll gt. Die unbekannte Gläubiger werden veSfaVS auf den 24. f. M., zur kiquidirung ,b er Forderungen end Er- klärung auf die Gütherabtretung pkiemlotisch vorgeladen, worinn zugleich der Schuldner