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Donnerstag den 27. Februar 1806.

Ediktalvorladung.

T. Mathe- Brand von Altenhaßlau, Nikolaus Zirckell von EydengrsLß und Heinrich t>$, Pe« ter gegen Sohn von Groffenhausen sind bei der leztern Kantons. Revision nicht erschienen und haben sich auf die weitere kavung nickt sistirt, solche werde» dergestalt öffentlich vorge- laden, daß sie sich binnen Jahresfrist und resp. vor zurückzelegtem löten Jahr ihres Alter- wiederum einstigen, oder zu gewärsigen hab-n sollen, daß mit ihrem Vermögen der Verord« nun, vorn rgten April v. I. gemäß verfahren werde. Dekretum Altenhaßlau den 2vten Februar 1306,

Kurheff. Justizamt Hierf» Weil.

»Vorladung der Gläubiger.

1. Nachdem die Wittib des kürzlich verlebten Hiefiren Bürgers Karl Seifert die Erklärung gethan hat, daß sie auf dessen Nachlaß entsagt und solchen dessen Kreditoren zu ihrer Be> friedigung, soweit solcher zur-iche, überlessen haben molk; so wird allen b.njimg n, welche an gedachten Karl Seifert und dessen Wittib Forderungen zu haben verminen, hierdurch aufgegeben , solche den lzten k. M., bei Strafe der Ausschiiesujig anzuzetgen und recht-, erforderlich zu begründen, auch sich auf die Erklärung der Wittib vernehmen zu lassen. Signatum Reuhanau den asten Febr. 1806.

(L. S.) Kurdess.Stadtfchultdeifenamt daselbst

t. Nachdem die Wittib des hiesigen Bürger- und Schuhmacherweisters Andreas Jvsph, An, ne Margarethe, geb. Loos, ab intestato ohne Kind?» verstorben ist; so wird allen denjeni. gen, welche an deren -eringrn Nachlaß, ein, unterzeichneter Bericht-stelle, noch nicht be.