Auf Verlag des ev.
kef. Waisenhauses Althana«.
Donnerstag den 20. Februar 1806,
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Vorladung der Gläubiger.
!° Nachdem man den DermögeuSzustand des hiesigen Bürgers Ui»t Metzzerrici^ers Ernst Friedrich Fuchs und dessen Ehefrau genau zu wissen nöthig hat, so wird a6cn denjenigen, welche Forderungen an dieselben zu haben verwemen, hreodurch sufgezebrn, solche den 2o. d. M-, bei unterzeichneter GerichtSsielle, bei Strafe der Ausschliesuna, anzuzeigen und gechtSerforderlich zu begründen. Signatum Reuhanau Den iten Febr. igo6.
(L. & ) Kurhess. Sladtschu''.beiseaawt.
L. Nachdem die Wittib des hiesigen BürgerS und Schuhmschermeistrrs Andreas Aoftph, ®ä> ne Margarethe, geb. LooS, ab intestato ohne Kinder verstorben ist; so wird asten denjem- gen, welche an deren geringen Nachlaß, ein, unterzeichneter Berichtsstelle, noch nicht he« kannteS Erb- oder sonstiges Recht zu haben glauben, hierdurch ausgegeben, solches den 27. f. M. bei Strafe der Susschliesung «nzuzeige» und zu begründen. Gignatum Neuhe.-iau den zote« Januar 1806.
(U S.) KurhessifcheS Stadtschultheisenamt dafttbst.
Verkauf von Grundstücken.
I. Auf freiwistigeS Ansuchen des Johannes Willmanns W»b. nachgelassenen Stint« amtier, soSea Doomrsta« den 6. März d. Z., Nachmittags 5 Uhr, auf asthiesigem RathhauS die von ihrer »erlebten Mutter ereibl« zw^i Aecker, als: a) 1 Mrg. 1 Vrtl z^Rlb im Thon« gesf ld, so angebl. zehendf.ei in der Gew. Sto 26. neben dem Weg und den Wiesen, ist ein Anwender, giebt 2 Sechter Pachtkorn, b) r Mrg. 1 BrU 32 Rlh. im MühSochSfeld fv «ngebl. zehendsrei in der Gew. No. 6. neben Hr. Aster des Raths und Haueist« Wu>,