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Donnerstag den 13. Februar 1806.

Ediktalvorladung.

1. Die, bei der sezieren Musterung nicht erschienene Kantonisten Gebrüder Adolph und Adam Fischer von Bieder, werden hi-rmit öffentlich vorgeladen, sich binnen Jahresfrist und resp, »or zurückgelegtem 2öten Jahre «hreS Alters wieder einzustellen, oder sie sich zu gewärtigen haben foSen, daß in Betreff ihres Vermögens mit der Konfiskation verordnungsmäßig vor. geschritten werde. Signatar» Lieber den 2Zten Jeaner i8c6.

Kurhess. Justiz. Amt daselbst.

Rauh,

Vorladung der Gläubiger.

1. Nachdem man den Vermögen-zustand des Hicsizen Bürger- und Metzgerweister- Ernst Friedrich Fuchs und dessen Ehefrau genau zu wissen nöthig hrt, so wird allen denjen-gen, welche Forderungen an dieselben zu haben vermeinen, hierdurch aufgegeben, solche den 20. d. M-, bei unterzeichneter Gerichtsstelle, bei Straft, der Ausschliesung, anzuzergen und recht-erforderlich zu begründen. Siznamm Neuhanau den iten Febr. 1S06.

(L. L) Kurhess. Stadtschultheisenawt.

2. Nachdem die Wittib des hiesigen Bürger- und SchuhmachermeißerS Andreas Joftph, An. ne Margarethe, geb. koes, ab intestato ohne Kinder verstorben,ist; so wird allen benjeni^ gen, welche an deren geringen Nachlaß, ein, unterzeichneter Kerichtsstelle, noch nicht be« kanntes Erb- oder sonstige- Recht zu haben glauben, hierdurch aufgegeben, solches den 27. k. M. bei Strafe der Ausschliesung anzuzeizen und zu begründen. Eignatum Neuhanau den zoten Januar 1806

(L. 8.) KurhessischeS Stadtschultheifenamt daselbst.