Ediktalvorlavungm.
i. Die, bei der sezieren Muster«»- nicht erschienene Kantonisten Gebrüder Adolph und Adaul Fischer von Bieder, «erden hiermit öffentlich vor,»laden, sich -innen Jahresfrist und resp, vor zmückgelegtem röten Jahre ihres Alters wieder «n-ustellen, oder sie sich zu gewärtigen haben sollen, daß in 93 Hiess ihreS Vermögens mit der Konfiskation verordaung<mäßig vor, „schritten werde. Eignatum Bieder den 23(01 Reimer 1806. Kurheff. Zustitz. Amt daselbst.
Rauh,
1. Nachbenannte auS dem Amt Windecke» seit Anno 1802 ausgetretene Kantonisten, als auS der Stadt Windecken: Philipp Färber „nanat Walther, Johann Peter Äeut, Johannes Muth. Aus Ostheim : Johannes Kull. AuS Eichen: Wilhelm Lind. Aus Eebstadti I», Hannes ©tirfei Her, Johannes Störkel rter, Friedrich Mörschet, Johannes Störkel tun., Ludwig Zketter. Aus NieverhorselvA,: Philipp Werner, Henrich Hansel. werden hiermit unter dem Nachtheil vorgeladen, daß sie sich von heutigem, binnen Jahr und Tag w,e. herum in ihrerSeimath einfinden, oder gewärtig seyn sollen, daß inGemaßheit der unterm i-ten April v. J. emantrten Höchsten Verordnung mit der Konfiskation ihres bereit« anno, «irren VermögenS gegen fit ohnft-lbar dorgeschrUten «erde. Sigaatum Windecken d<» 7ten Januar 1806. _
Zkurhess. Justrtzamt daselbst.
Vorladung der Gläubiger.
t. Sie hinterbliebene Wittib des verlebten Bäckermstr. Joh. Peter Zimmermau«, hat höchsten SrtS um Ertheilpu, eines -jährigen Moratorit, zu Bejahlung der Don ihrem Ehemann ton.