pothek, so vielzZon deS Beklagten, in bei dastgen Gemarkung liegenSerr Grundstück n 5f. fentlich an den Meistbietenden verganthet werden, alS zur Befriedigung des Klägers er« forderlich ist. Dekretum Hanau den 29.*Oktober 1804.
Aurhessisches Amt Bächerthal allda.
3. Auf gerichtliches Anhalten deS Unterthan Henrich Edkrharv in Kesselstadt wider den Schäfer Frick und dessen Ehefrau sllda, sotten die von letzteren ersterem gerichtt ch verschnebene, in der Kesselstädte» Ger^tkung liegende Immobilia, Samstag den 24. Nov. a. c Nachmittags 2 Uhr, auf dem Kesselstadler Geme^dsrathhaus öffentlich an den Meistbietenden ver« ganthet werden. Dekretum Hanau den 29. Oktober 1804
KurhessischeS Amt Tücherthal allda.
4. Arf gerichtliches Anhalten Frau Rathin Leppin allhier, wider den Unterthan Michael Hen- fel und dessen Eh f-au in Rüd'gdeim, sollen die von leiteten an erstere gerichtlich verschiie- 6 ene und in der RüLigtzrimer Gemakkung liegende Immobilia, Dienstag ben 20. November dieses Jahrs, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rüvigheimer GemeindSrathhaus öffentlich an des Meistbietenden verganthet werden. Dekretum Hanau den 29ten Oktober 1804.
KurhrssischeS Amt Büch-rthal allda.
5. Auf genchtlicheS Endringen Frau Räihin Heppin allhier, wider den Unterthan Adam Heck und dessen Ehefrau zu Rüdigheim, sollen Kamstags Den i?ten November a. c auf dem Rüdl-He^mer Gemrindsrathbaus Vormittags 9 Uhr, die von letzter» an erstere gerichtlich verpfändete, und in der Rüdigheimer Gemarkung liegende lmmodili», öffentlich an den Meist, bietenden verganthet werden. Dekretum Hanau den 26ten Oktober 1804.
KurhessischeS Amt Bücherthak.
6 Auf gerichtliches Anhalten Herrn Pfarrer Schmidts Erbrn in Marköbel, wider die Paul Krilinzische Erben in Kilianstäden, sollen die von leztern Erblasser an erstere gerichtlich ver. schriedeae in derKiltanstäder Gemarkung liegende Immobilia, Dienstags den rztenNovember a. c. Vormittag« 9 Uhr auf dem Kilianstäder GewemdsrathhauS öffentlich an den Meist« bietenden verganthet werden. Dekretum Hanau den a6ten Oktober 1804.
KurhessischeS Amt Bächerthal 1
7. «uf gerichtliches Anhalten der hiesigen reformirten PfarrwUtweokasse, wider den Untertan Christoph Ruth uNd dessen Ehefrau zu Rüdigheim, sollen die von letzteren an erstere gerichtlich verpfändete in der R-digheimer Gemarkung liegende Immobilia, eomflag den loten November a. r. Vormjtla-S 9 Uhr aus dem dastgen Gemeindsrathhaus öffentlich an den Meistbietenden verganthet werden. Dekretum Hanau den 26 en Oktober 1804.
Kurhess sches Amt Bächerthal.
$. Zu wissen , daß auf freiwilliges Anrufen der Erben deS verlebten Handelsmanns Efaja- WidVekind die zu der Masse gehörige auf dem Ballplatz, ein Seit« des Schuhmachers Nahrung fen , ander SeitS aber der deutsch - reformirten Armenschule gelegene Behausung öffentlich durch richterlichen Zuschlag, Freitags d n 9tea k M., Nachmittags halb 3 Uht, an den Meistbietenden verkauft werden soll. Dekretum Neuhonau den 18. Ort. 1804.
(U S ) Kurheff. Stadtschulthersenamt allda.
9. Zu wffen, daß aus freiwilliges Anrufen der Erden der ledig verstorbene» Petronelle Hauchar, deren in der Frankfurter Strafe neben Hrrrn Reg erungKtntb von Lrümbach, ander SeitS dem kederhändler Heil gelegene Behausung, wozu ein Nebenbau im Hofe, Gerb- haus, kederladen, ^ederfchwitze, 13 Gruben und 4 Lederfarben gehören, Freitags den 16. November l I., Nachmittags 2 Uhr, öffentlich durch richterlichen Zuschleg an den Meistbietenden verkauft werden soll. Dekretum Neuhanau den 22. Okt. 1804
Kurheff. Etadtschultheiftnamt allda. ,
Zu vermietyen:
>. An der franzöf. Kirche ein ksgiS in der obern Etage, bestehend in 2 grossem und 2 kleinern hrtzbaren Zimmern, einer Küche, einer Gibel- und s Bodenkammern, einem verschlossenen