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in der Nürnbergergssse, ein Eeits des Herrn Kammerpräsidenten von Metz Exzellenz; anbei Seits aber Herrn Wagner E E. R. gelegene Behausung, öffentlich durch richterlichen Zu. schlag, Freitags den 2 Nov. L I., Nachmittags 2 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden soll, Dekretum Neuhanau den 20. August 1804.

(L 5.) Kurheff Stadtschultheisenamt allda

8. Nachdem, in Sachen des kurfürfil. evangl. reformirten Kottfistori; babur; gegen die vcr- wittwete Frau Regierungsräthin vo» Günderode, der gerichtliche Verkauf der ersterem roa lezterer zum Unterpfand verschriebene Behausung, auf dem K-rchenplatz, ein TeitS des KammmacherS Ehemann, anderer Teils des Rentirers Martin, erkannt worden ist, und Freitags den 9. Nov. d. J , Nachmittags 2 Uhr, mittelst richterlichen Zuschtgzs, Serge* nommen werden soll; so wird solches hierdurch bekannt gemacht Dekretum Nruhaaau den 2i. August 1804. ( L. 8.) Kurheff. G tadtschul!heisena«t allda.

Verpacht- und Vererbleihung.

I. Da das von Grempische Guth zu Bockrsheim, welches aus 95 Morgen Ackerland und 25 Morgen Wiesen besteht, u^d mit den erforderlichen Gebäuden versihen ist, von Petri 1805. an auf 9 Jahre an den Welsibiktenden verpachtet werden foB , so haben sich die Liebhaber . Dienstags den 9. Oktober, Bormittazs 10 Uhr, in dem von Grempifchen Hof in Bcckenheim einzustade», die Bedingniss- anzvhören, züchteten, und der Meistbietende den Zuschlag jedoch vorbehaltlich der Genshm-gunz hochpreiSlichen HefzerichtS, zu gewärtigen. Bergen den 1. Gept. 1804, Kurheff. Amt Bornheimerberg.

Usenet.

Zu vermiekhen:

1. In der Neustadt, neben dem rothen Ochsen, G» Haus ganz oder »ertheilt, die obere 8te< je besteht in 3 Kmben, 2 K^Mmern , 1 Küche, Boden, Keller, Waschküche und das Was. ser im Haus. Die unt re Etage besteht in 2 Stuben, 2 Kammern, KüHe und den halben Keller. Anfangs Ok-ober. DaS Stäh-re ist bet Hrn. Pötz im rothen Ochsen zu erfragen.

2. Z m Wolffseck der Neustadt, im ersten Stock, ein bequemes Logis an eine stille Haus» Haltung. Täglich.

3. B'i dem Schreie ermeiffer Sander, an der franzöf. Allee, ein Logis von 2 «keinanderstos- fenden Stuben, i Nebenzimmer, 1 Kammer und sonstige» Bequemlichkeiten.

4. In d r Rosengasse, 4 Girchen, 2 Kammern, 2 Küchen, z Böden, Kan mern, Keller und das Wasser im Haus, täglich. Ludwig Kitz

5. Bei Gottfried Leuschner, in der Sternzasse, im Prinzen, die obere Etage besteht in 2 Stuben, Kammer, Küche, Keller, Boden, verschlossenen Holzp!atz und das Wasser im HauS. Anfangs Oktober.

6, In einer der gangbarsten Strafen der Neustadt, in der untern Ctagr, ein Logis von ; heizbaren Zmmern, 2 Kammern, Küche, Keller, verschloffcnea Holzplatz und ellen Bequem­lichkeiten, wie a. ch 1 Stube unb Kammer mit oder ohne Meubel«^ Im Oktober. AuS- zeber dieses sagt wo.

7. )n einer B dausu. g hicsi-er Altstadt, ein Keller, worin ohnzesähr 30 Stück Wein eingelegt werden seinen. Anfangs Oktober. Ausgeber d esis sagt wo. 1

8. €i^ schrolmsßizer Keller, worinnen circa iä Stück gelegt werden können, jstehet auf IaM zu vermiethen, wo? sagt Ausgeber biefeS.

Personen, welche verlangt werden:

1. Eine Magd, die gut Kochen kann und mit häuslicher Arbeit umzugeheu weiß. In der Rachrichtsexpkdition ist das Weitere zu erfragen.