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L. Nachdem man den Vermözenszustand, des verstorbenen Bürgers und Schreinermeisters Christian Zabricius genau zu wissen nöthig hat; so wird dessen altensalsigen Gläubigern, vier- durch, bei Strafe der Abweisung, aufgegeben, ihre Forderungen den 9. k. M. anzuzeigen, «nd rkchtsgen»s<ich zu begründen. Signatum Neuhanau den 21. Juli 1804.

(S, L,) Kurhess. Stadischultheisenamt.

Verkauf von Grundstücke».

r. Auf gerichtliche- Anhalten Herrn Starck deS Raths allhier, wider den Unterthan und Schmidt- meister Henrich Körber und dessen Ehefrau in Wschenbuchen, soll die von leztezn ersterem gerichtlich verpfändete in Wachenbuchen stehende Hofraithe ad 14 Ruthen, worauf ein ganz mues, 'zu einer Schmiede sehr gut eingerichtetes Wohnhaus erbauet, im Rübenderg oebe» Wilhelm Aeitzea Wittib und BalthasarKister, so jährlich 7 alb herrschaftl. Zins giebt, nebst allem vorräthigen Echmidtgeschirr, Freitag d:n 17. nächftkommendcn Monats August Nach­mittags 3 Uhr auf dem RslhhauS in Wachenbuchen, Lffenttich an den Meistbiettnoen vrr. ganthet werden. Fremde Kaufiufiige, so diese Hofrailye, Haus und Schmi-de zuvor in Augenschein nehmen wollen, haben sich bei dem dasigen Herrschaft!. Schultheis Puth zu mel­den, die Bedingnissen selbsten aber sollen den Kaufiustigen bei der Verganthung eröffnet wer­den. D kcetum Hsnau den 4ten Juli 1804. Kurhess. Amt Büchrrthal.

5, Da sich in dem Heutiren Vergantdungslermin des zur Veslaffenfchsft des verlebten Altha- naurr Bürgers und EisenhändlerS Georg Ernst Kille gehörigen Wohnhauses in hiesiger Vor­stadt, keine Kauflustigen eingefunden, bes Endes die Äergaalhung ausgesezt und alies ter. minus zur öffentlichen Verganthung gedachten Wohr-hsuses samt Hmleibau in hiesiger Vor­stadt neben Gottfried Kling und Rudolph Hausser Caf. Tom 5. pag. 73. auf Donnerstag den 23. nachstiommrndcn Monats August v. I. mit dem der Gilluschen Masse bevorstehenden Rechtsnachtheil, daß und im Fall sich ih gedachtem Termin a':ermai keine Kauflustigen ein» finden sollten, alSdann das Unterpfand dem Hypothekar!» für Kapital, Zinsen und Koste» zugeschlagen und adjudicirt werden soll, anberaumt worden; so wird dieses hierdurch effent- ?ich bekannt gemacht, damit sich die Kauflustigen in dem Derzanthunzstermin Nachmictags 3 Uhrauf avhiesigem Rathhaus einfinden können. D kretum Althanau de^ 26 Juli 1304.

Kurhess. Stadtschultheifenamt.

3. Zu wissen, daß aus gerichtliches Anrufen desHr» BürgerkspitainS B^and ; wider den Huth- macherweistrr Jsh. G. Götzdiedern ersteren zum Unterpfand verschriebene, in der Hospi- galsgasse . ein Seiis des WoLenstrumpfwebers Langsdorff; ander iwrits aber des Seidenfa- brikanten Nik. Fuchs g-l gene Brhauluna, öffentlich durch richterlichen Zuschlag, Fr^stags den 12. Oktober L I., Nachmittags 2 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden soll. Dekretum Neuhanau den 23. Juli 1804.

(L. S.) Kurhess. Gtadtschultheisenamt allda.

ff. Zu wissen, daß auf gerichtliches Anrefen der Herrn Admmistraioren der Bannosischen Kasse; wider den Milchhändler Friedrich Berg, die der ersteren zum Unterpfand verschriebene in der Schützen-Gasse, ein Seits deS Grosgrainmachers Duf.y, an?er SeitS aber des Seiden- struwpfweberr Hild gelegene Behausung offen lich durch richterlichcn Zuschla«., Freitags den 5. Oktober l. I., Nachmittags 2 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden soll. Dekre- lum Neuhauau den 23 Juli 1804.

( L. S. ) Kurhess, Stadtschultheisenamt allda.

5> Zu wissen, daß auf freiwilligeL Anrufen des Echneidermeist.rs Joh. Kasp. Pfälzer curato- ris mafsae die zu der festeren gehörige, in der Kirchengasse, ein Seits des Kantors Rödizer, ander Seils aber des Spiegels gelegeoe Behausung öffentlich durch r chierlichen Zuschlag, Freitags den 24. August l. I., Nachmittags 2 Uhr, an den Meistbietegden verkauft werde» Mt Sekretum Neuhanau den 26. Juli 1804.

(U S.) Kurhess. Stadtschultheifenamt allda.