3 NsäLxnanntei gegen die svädi-zst erlassene Landesordnung ausgetretene Kantoniflsrr, aus dem Amt DerhsiN urd zwar: r) Jodsnnes Eißner und Georg Vozt, aus Dorheim. 2) Karl B citenstetn, Georg Hrß, Heunch Horn, Johanars Klinkers« ß, Peter Seat, Be-rn» har) Minder, Gottlieb Pfeffer, Christoph Rexrod, Thomes Reißer, Christoph Reißer, Christian Tolzwann, Peter Ssäfer, Maitin Schier, Henrich Sprengel, Wilhelm Epren» |d, Bernhard Groll und Lir-siian Wurich aus Nauheim, wcrd.n in xefrlze x>fädi,ster Lan- deöverordnung vom 9 Febr. I787, V02 Amtsweg n dir^estallen offen ich vorgeladen, daß sie sich binnen Jahresfrist wird rum emsteKn- oder gegenfüll« zu gewerÜHe haben sollen', daß mit ihrem Vermögen den weiter ergangenen VsrokLnußgen gemäß verMren werde. Dor- tesm den 2okn Sprit 1804« Kurhefs. Amt das.
Vorladung der Gläubiger.
r. Alle und jede Gläubiger des allhi-r vor 14 Tagen verstorbenen Bildhauers K'sier, Werden hiermit vorgtladen, um Dsnnrrstag den 17. tun. auf allhwsi.em RathhauS Vormittag« to Uhr entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen zu liquidirm, widrigenfalls sie nach diesem mit ihren Forderungen weiter reicht gehöret , Uüd der ohnehin <rrnz geringe Nachlaß an die sich gemeldete KrediksreS, nach hierauf erfolgten! richterlichen Erkenntniß, v-rabfolzt werden soll. Dekretum Alchanau den zzr» Ms! 1804.
(L. S.) Kurhess. Stadtschultheisenamt allda.
2. Da der Gemeindsmann Peter Kaiser von D,ieteshcim auf eine förmliche v'iqu dation mit feinen Gla. bigrrn cursetragen hat, und Diesem Ansuchen statt gegeben worden ist, to werden all ditjtNtge, welche an denselben gegkSndtte Fodrruogen zu machen haben, hicmit vor ela- den, dieselben Dienstag den 15. Mai Bonn ltags um 9 Uhr auf hiesigem Ratvhause jeinzu- r ichev und zu liquiviren, ansonsten die Nichterscheinende den ihnen erwachsenden Nachtheil sich selbst beizum.ffen haben werden. Steinhrim den 30. AprU 1504. ? «Wk
x Landgräfl. Hess. Brüt. dahier.
In fidern.
I Hebest, Amtsvogteischreiber.
z. Nach Absterben des Unterthan Jost Hedderich zu Marköbbl haben sich so viele Schulde» hervorgechan, welche die öffentliche Dcr! Du-g sämmilicher dessen so bekannt als --«och unbekannten Glöudizer erhe schen. ES wird-demnach denenselben Hiermit ein KwöchKMchf» pe» °remtokischer Termin bestimmt und auf Montag den ir. Juni I. I. festgesetzt, um darf»» bei Amtdahier, Vormittags § Uhr, p rso-Uich oder durch behörig Bevollmächtizte zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquiDir^n, 11 d weitere Vorschläge zu vernehmen, gezenfalls aber zu gewärtigen, von der Schuldenmasse auögefchloffen zu werden. Dekretum Windecken den 27. April 1804.
Kurhess. Justiz Amt Hierselbsi.
4. Nachdem dem llnterthan Peler kotz, zu Grofenh-ufen, fein unterthänigst natgerudbfe# No- ra orium Gesuch höchsten Or.s abzeschlag.m worden ist, und man auf Abrufen r er Kr d-to- ren dessen Jmmobiliar-Vermegen ckerkausr, aber arS denen vorhandenen Akten sich eine solche Menge passivorum’ entdoki haben, daß der Konkuröprvzcß über denselben erkannt w rdea müssen Alle feine sowohl hiesig n OUs bekannte als unbekannte Eläub'ger, werden vemsüW" hierdurch edictaliter vsrreiadrn ihre Forderungen in dem auf Dienstag ken 29. Mai (. J. anberaumtm $ rmin bei hiesigem Amt-ehörig zu liquiviren, wie auch über des Vorzugsrecht zu verfahre?, mit btig -fügte! Ver^a^nung. daß die i chrerscl-ein-nde K^e ilores Don-Dieser Masse gänzlich ausgeschlossen seyn-sollen. Dekretum Lirenhaßlau, den 26 März 1824,
Kurhessisches Justizamt dahler.
Wr r l.