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«nd »er die Zinsen dermal zahle? Ob das Kapital durch Nachschuß zu der Summe des ur» Lprünglichrn Anl hns vergrößert, oder dU'.ch abfchU-liche Zahlung v rungert worden, und welches der HÄmali^e Bestand der Schuldigkeit s y -r k Diejenige weichr nicht in obbestimmter pereMto-»schön Frist ihre Gerechtsame wahren, haben zu gewärtigen daß sie ihres juris hypo thecae vnlufikg erkläret werden. Signatur» Kodheim des 26. April 1804,

KurdessischeS Justiz« Amt das.

M Nschbeusnnte, gegen die MadW etlassem Landesordtmng auszetretene KaKtsnissen, aus dem Amt Sorbite und zwar: 1) Johannes Eißner und Georg Vogt, aus Dorheim. 2) Karl Brertenflrm, Georg Hrß, Hemich Horn, Johannes Kliakerfuß, Peter Kratz, Barn» Hard Minder, Gottttsb Pfeffer, Christoph Rexrod, ThomeS Reißer, Christoph Reißer, Christian SslzMarm, Peter Schäfer, Marti» Schier, Henrich Sprenget, Wilhelm Sprew «el, Bernhard ©to3 und Lhr-stian Will ich aus Kauheim, werden in gefolKS xnädizster £sn= LeSserordnurr- vom 9 Febr. 1787, P»2 Amtswese» dergestallen sffen-lich vvrgeladr»^ daß sie sich binnen Jahresfrist wiediruM einftellenv, oder gegenfalls zu gewärtigen Hades sollen, daß mit ihrem Vermsgen den weiter rrgangknen Vsrordnuggkn gemäß verfahren werde. £,or» Heim des aalen April 1804- Kurhess. Amt das.

Vorladung der Gläubiger.

1. Nach Abfferbm des Unterthan Jost Hedderich zu Marköbel haben sich so viele Schulde» hervorgelhan, welche die öffentliche Vcrtaduns sammilicher dessen so bekannt alS noch ur»?» kannten GtSubi-er 'erheifchru.. Es wird demnach denrnstlben hiermit ein Lwöcheatlicher pe» rem tos i scher Sennin bestimmt und auf Montaz dm n. Juni L I. festsesetzt, um darwn bei Amtdahier, Vormittags 8 Uhr, pirso^lich oder durch bedörig Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Fordtrungr» zu liquivir?», und- weitere Vorschläge zu vernehme», gegenfaLS aber zu gewärtigen, von dir Schuldenmasse ausgeschlpssen zu werden Dekretum Windecken den 27, April 1804. Kurhess. Justiz Amt hierselbst.

s. Nachdem dem Unterthan Peter kotz, zu Groft^hauftn, sein unteUhänigst nach gesuchtes W^r ratorium . Gesuch Höchsten Orts abgeschlagiN worden ist, und man auf Berufen der Krcdu»- ren dessen Jmmobrllar-Vermögen verkauft, aber aus denen vorhandenen Akten sich ieine solche Menge passivorum entdekt haben, daß der Konkursprozeß über denselben erkannt werden müssen Alle seine sowohl hiesigen Orts bekannte als unbekannte Gläubiger, Werden'vemnach hierdurch edrctaliter vorgeladen, ihre Forderungen in dem auf Dienstag den 29. Mai l I» anöerauchtm Tirmin bei kiesigem Amt ze-örig zu liquidiren, wie auch über das Vorzugsrecht zu verfahren, mit beigefügter Verwarnung, daß die nichterfchemtnde Kreditores von diese» Masse gänzlich ausgeschlossen seyn sollen. Dekretum Altenhaßlau den 26. März 1304,

LucheffischeS Justizamt dahier.

, Weil.

Verkauf von Grundstücken.

r. Zu wissen, dass auf gerichtliches Anrufen hss Sttoifchen Kurakoris, Handelsmanns Schneider, wider Georg Pape et uxor die ersterem zu» Untrrpfand verschriebene in der Pa­radiesgasse, ein Seits des Byfoutiers Ditzel , ander Gerts aber des Drcherrrteisicrs Heine gelegene Behausung , öffentlich durch richterlichen Zuschlag Fnitags den 18. Mai [, I.-, Aachmittazs r/2 3 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden soll. Drktttvm Neuhanau Pen.6t?n April 1804,

(L. 8.) Kurhess Skadtschultheisenamt daselbst.

S. Zu wissen , dass auf gerichtliches Amufen der Dornischen Kuratoren, wider den Spenglrrmffr. GLHnlnn, die den erstem zum Unterpfand verschriebrne M der Sandxasse, ein Seils des Maurer meißerS SteNLel k am er Seils aber des zur Erbmasse des Haudeismanns Dorn ge.