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Ka dieselbe Donnerstag bmi2. April Dormittszs 9 Uhr auf hiefigem Rathharts liqnid'nn, und weitere rechtliche Verfügung gewärtige--, ansonst LieNichterscheim-.de nicht weiter gehört wer­den saßen. Steinheim Den ij. Märt 1804.

kandgrafi. Hess. Amt. dah er.

In Mem.

3. Hebest, AmtSschreiber.

KurfürstlichsS Hofgericht hat mir die MseimmderMun- und rechtl che Entscheiduna des über den Unterthan Jakob «örschels Dermssen zu Endstad, von kmfLrstlichem Amt Windecken erkannten Konkurs - Prozesses übertragsn^ Nachdem nun ad agendum agenda und resp. ad audiendum sententiam terminus auf den 4t0 6. M. nach Erbstavt anberaumt wor­den ist; so wird solches denen Kreditoren, so ihre Ansprüche «ab Forderungen b«r«ts in termino liquidationis bei fothamm kurfürstlichen Amt Windecken den töten F.bruar v. angebracht haben, zur Nachricht bekanu; gewacht; uad ihmn ausgezeben, so gewiß in praef&o DormittagS um 10 Uhr auf dem Raihhaus zu Erbstadt in Person oder hinlänglich Bevollmäch­tigte zu erscheinen und ihre vorhin tiWidivte Koderung geltend zn machen, als sonst zu gewär- tigen, daß fie hernach nicht w iier gehört, von dieser Liesse präkludirt unD in contumaciam roati Rechtens erkannt werde. Dekretum Hanna den 10. März igoa.

Don KommiffionSwegen. Meifferlin.

Hoszerichts- SekretariuSs

Verkauf von GrundMckm.

Da in Sachen der Administratton der Wolfarchischen Fideikommismasse afffter, wider den Wthansuer Bürger und Mzgermeister Michael Möller und dessen Ehefrau in dem heutigen durch dieses Wochenblatt, öffentlichen Anschlag, und Schelle bekannt gemacht gewesenen Der- ganthUNgStermin sich keine Kauflustigen zu dem von legieren on erstere gerichrlich verpfändete» Wohnhaus in allhesiger Allstadt, ginannt zum grünen Löwen, samt Etallung und einem Hof- gen an der reformruen Kirche, dem engen Göschen und dem Brauhaus des Hrn. Rollwan» des Raths Ost. Tom. 5. pag. 1087. eingefunden; fv wird hiermit alias terminus zur öffent­lichen Vergantdung dieses Wohnh-ufeS auf Donnerstag den 5. April d. J. Nachmittags g Uhr auf allhiesigrm RathhauS anberaumt, unter und mit dem Rechtsnachtheil, daß, wenn in nie* fern Termin stch »dermal feine Kauflustigen einfinden sollten^ alsdann dieses Mterpfantz der tmpkorantischen Administration der Wolsarthischen F-dcikvmmiSmasse zugeschlogen und adju- ditirt werden soll. Dekretum Althanau den 22. März rZoq.

(L. 8.) Kurhess. StadtschuWeisenamt allda.

Auf freiwilliges Ansuchen der nachgelassenen Erben des verlebten Neuhanauer Bürgers und Wafferhandlns Johann Henrich Quehl, sollen nachdesigmrte in,der Aiihanauer Gemar­kung liegende Grundstücke so der verlebte Johann H-nrich Quehi nur abnutzlich im Besitz ge­habt, alS r a) 1 Morr. 2 Vrtl. 16 1/2 Ruthen Acker im Rürvbergerfeld auf dem Kinzigdorf so gnädigst?» Herrschaft zur :o. Ga-de zchendbar. in der Gewand Rum. 50 neben AndreaS Häuser und Peter Remy. b) 1 Mrg. 2 Vrtl. 21 Ruthen Baum - und Grasgarien so ange' lich zehendsrsi'in der Gewand Rum. 2. neben Michael Kasck und Franz Fabrizius, giebt 7 hllr. AiaS in die Präsenz Hanau Cat. Tom. 1. pag. 754. und 756. Donnerstag den 5. Aprit a. r. Nachmittags 3 Uhr auf allhi-si- m Rathhau« öffentlich an den Meistbietenden verganthct wer­den. Dekretum Alihansu den 15. März 1804.

(L. S.) Kurhess Stadtschultheisenamt allda.

Zu wissen, daß auf freiwilliges Anrufen der Erben deS verlebten Küfermeisters Peter Jakob Lellong, die zu der Masse gehörige in der Glokkeogasse, ein SeitS deS Bierbraurrmei- ßer- Gauff, ander Seils aber des Brauhauses des lezteren gelegene Ekbehausung öffentlich,