Die schon seit langen Jahren abwesende» Gebrüder Nikolaus, Martin und JohanneS Kühlthau von WeicherSbach oder deren Erben werden hiermit vorreladen, von heute an, binnen drei Monaten dahier zu erscheinen und ihr unter vormundschastllcher Verwaltn»- stehende- Vermögen von 27Ü st. in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches ihren Geschwistern, dir sich dämm gemeldet/ gegen Kaution nutznieslich überlassen werden soll. EchwarzenfelS 5m 6. März 1804. Kurfürst!. Hess. Amt daselbst.
b t : r n.
Vorladung der Gläubiger.
ASe sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger, welche an den Gemeindsmann Dietrich Geffer zu Kleinsteinheim, aus was irgend einem Grund, eine Foderucg zu machen haben, sollen dieselbe Donnerstag den 12. April Vormittags 9 Uhr auf hiestgem Rathhau- liquidiren, und weitere rechtliche Verfügung gewärtigen, ansonst die Nichterscheinende nicht weiter gehört werden sollen. Steinheim den 13. März 1804.
Landgräfl. Hess. Amt. dahier. in fidem.
3. Hebest, Amtsschreiber.
Kurfürstliches Hofgericht hat mir die Auseinandersttzuirg und rechtliche Entscheidung Eks über den Unterthan Jakob Morsche!- Vermögen zu Cabstadt von kurfürstlichem Amt Windecken erkannten Konkurs-Prozeßes übertragen. Nachdem nun ad agendum agenda und resp. ad audiendum sententiam terminus auf den 4ten f M. nach Erbstadt anberaumt worden ist; so wird solches denen Kreditoren, so ihre Ansprüche «ad Forderungen bereits in termino liquidationis bei sothanem kurfürstlichen Amt Windecken den ibte« Fibruar v. J. angebracht haben, zur Nachricht bekannt gemacht URd ihn-n aufgegeben, so gewiß in pratfixo Vormittags um 10 Uhr auf dem Rachhaus zu Erdstadt ts Person oder Hinlänstich BevoLmach- ligte zu erscheinen und ihre vorhin liquidirre ^oderung geltend zu machen., als sonst zu gewär- bigen, daß fie hernach nicht wrir-k a^rt—»^>-» " ^»^L» u" ^rni>,>,WM«r^m <wüH»,^ciLrAwas Rechsen-«kannr eorr^p. DekretuM Hanau des 10. März 1804.
>^ Von KommissionSwege«.
Meisterlin.
Hofgerichts - E-ekretaliuS.-
Verkauf von Grundstücken.
Zu wissen, daß auf freiwistiges Anrufen der Erben des verlebten Küfermeisters Peter Jakob Lestong, die zu der Masse gehörige in der Glokkeogasse, ein SeitS des Bierbraucrmei, fierS Gauff, ander Seits aber des Brauhauses des lezter n gelegene Ekbehausung öffentlich, durch richterlichen Zuschlag, Freitags den 6. k. M. Nachmittags 2 Uhr, an drn Meistbietenden verkauft werden soll. Dekretum NtUhanau den 1. März 1804.
(L. S.) Kurheff. Stadtfchultheissnamt astda.
Auf freiwistiges Ansuchen der nachgelassenen Erb?» deS verlebten Reuhanauer Bürgers und Wasserhändlers Johann Henrich Qurhl, sollen oachdestgnirte in der Althanauer Gemarkung kierende Grundstücke so der verlebte Johann H.vrich Quchl nur abnutzlich im Besitz gehabt, als: a) 1 Mors. 2 Vrtl. 16 1/2 Ruthen Acker im Nürnbergerfeld auf dem Kinzigdorf so gnädigflir Herrschaft-zur 10. Ga.be zehsndbar, in der Gewand Rum. 50 ,nrbe» Andreas Häuser und Peter Remy. 6) i Mrg. 2 V tl. 21 Ruthen Acker in der Gewand Num. 2. «eben Michael Kasch und F:anz Fabriziu-s, giebt 7 hllr Zins in die Präsenz Hsnau Cat. Tom. 1. pag. 754 Donnerstag den 5. April a. c. ffeachMittags 3 Uhr auf allhi.sigcm Rathdaus öffentlich an den Meistbietenden verganthet werden. Dekretum Atthanau den 15 ®5rn8o4.
(L, £) * Kurhess. Dtadtschultheisenamt allda.