Gämtliche Glaubigtr des Gemeindsmannn Bafthasar Adam zu Oberrodenöach werde» vorgclad-n, ibse an denselbea habende Forderungen Mittwoch den 7. März Nackrr.ittaxs 1 Uhr bei hn-fi-ln Amts einzureichen, und zu Lquitmen und zwar bei Strafe, daL pe-anfsast nicht weiter gehöret und gänzlich ausgeschlossen werden sollen. Greßreotzeneurg den 22. Febr. 1504.
Landgraf!. Hess. Amt. dahier.
In fidem, H. B raun, Awtsschreröer.
Da der Althanauer Bürger und 6 HuHmachi Meister Philipp Jakob Seelen mit denen von seiner verlebten erfreu zuerst an den Althanauer Bürger u^d Schumachermeister Johannes Dorr verheursthet gewesen, nachg lassen.» Kindern resp. Enkel erster tzhe. gerichMch ab-rtbeilt werden soll; so werden hiermit alle und jede, so an gedachte« Philipp Jakob .*eeU gen. und dessen verlebten Ehefrau zuerst verbeurathet gewesenen Dörr, etwa eine Schuldsor- derung haben, vorgeladen, um Donnerstag den 8 März d. I/Vormittags 16 Uhr auf allhiesigem Rathhaus zu ersch-ine-, und ihre etwaige Forderungen, sie mögen dem Gericht schon bekannt oder unbekannt setzn., entweder in eigener Person,'oder durch Henw-s-m Bevollwäch. tigte zu liguidiren, widrigenfalls sie nach diesem damit weiter nicht gehört, und das Vermögen an den Philipp I kcb See'zcn und denen über dess-n Stiefenckeln gerichtlich bestellten Ku» ratores vtrabsolgt weiden soll. Dekretum Althanau den 21 Febr. 1804.
(L. $•) Kurheff. StLdlschuU'hnsenamt allda,
Verkauf im Grundstücken.
Donnerstag den 8- März d. 3. Nachmittags 3 Uhr sollen auf allhiess em Rathhaus auf freiwilliges Ansuchen deS Äeuhanauer Bürgers und Gärtners Peter S,r-ch Wittib, vachdesis. ntrfe in akyi siger Gemarkung liegende, ym&?.« M,.tpML von rhrem Vetter ton.Ehemann abkommende Grundstücke, als: r MKMn 2 BrN 8KM. Acker so «ngebll zehendfre-y im Rürn- Hergerfeld in der Gcw. Num. 2$. neben Mark Liether und Peter Heck. b) 2 Morgen 17 RuTherk Acker im Nürnberzerfeld, so gnädigster Herrschaft zur loi Gerbe zehendbar in der Gew. Num. 5. neben Jakob Stroh und Andreas Dotzwe, giebt i M.ste Herrschaft!. Pachtkmn, ferner c) 2 Drtl. 1 R. Baum und Gcasgartn im Nürnbergerse-d, so anzebl. zehcndsrei in der Gewand Nu«. 20 neben C ienne r-yriorh Cat. Tom. 3 gag. 878 und 8 ;9- öffentlich an den Meistbietenden verganthet werden. Dekretum Allhanau den 21. Febr. 1304
(L. S.) Kurhess. Stabtschuitheisenamt allda.
Auf freiwilliges Anrufen der Erben der verstorben Frau Siadtreotmeister Junzius, soll die von derselben hinterlassene Behausung, in der Roseagass--, neben dem Färber B'erlch und Schnnde?meist>r S rack, nebst dem daran befindlichen, beinahe 1 Morgen haltenden Garten, Freitag den 18. Mai d. Z. Nachmittags 2 Udr, durch richterlichen Zuschlag, an den Meist, bietenden verkauft werden, welches sowohl.dea.Kaufliebhaber», als auch denjenigen, welche auf diese Behausung allenfalls Erbansprüche machen zu können sich berechtigt halten, und zwar lezteren , mit der Austage bekannt gemalt wird / um ihre Rechte, noch vor dem präfigirten Termin, bei Gericht anz'zttg.-n, und-gehörig zu begründen,, oder sich zu gewärtigen, daß sie nach dessen Ablauf damic nicht weiter werde.,, gehört werden. Si.-na um Neuhavsu den 10 Fzbr. 1804. (L. 5.) Amhcss ^tadtschultheifecamr allda.
. Zu wissen, daß auf gerichtliches Anrü-tn des Bäkksrvg.e sters G^rgsne, wider den Sckuhmackerm?ister Jakob Hörner, die ersterem zum Unte^)ssnd verfcbriebene in der Weber, gasse, ein Seits des Jakob Strohs Erben, ander Seils aber des Herrn Amtskemwissarii Junker, gelegene Behausung, öffentlich durch richterlichen Zuschlag, Frettag den ;o Merz l. I., RackmÜtass 2 Uhr, an den Meistbietende verkauft werden solle. Dekrc-um Neuhanau den 16. Januar 1804. ( L. S.) Kurhrff. Stadtschultheisenamt agd».