sKiviZym Bestand des sich ergebender, VermögeM, i« DerLmdkichkeit bleiben roabetf. Signa- tura Neuhanau den 31. Jan. 1304;
(L. V) Kurheff. SLadtschuktheistnamt allda.
Nachdem des Kaffamachers Willbrand Wittib oonr kerdeserben ab intestato verstorben, so habe» alle diejenige, welche aas deren gerwze NachtsjMMM, Erbschafts- oder andere rechtliche Ansprüche »u baten vermein, n, solche den 23. k. M. dei Gericht avzuzeigen, und zu begründen, oder zu gewärtigen,. daß sie damit werden pröAudrrt werden. Signatüm Re«h«- nau den 31» Jan. 18.04.
(L 8.) Kurheff Stadtschultheifenamt ds selb st°
Verkauf von GmudstMerr.
Auf freiwilliges Anrufen der Erben der verstorben Frau Stadteentmerster Jungius, soll dir von derselben hinterlassene Behausuur, i» derRoftnzasse, neben dem ftlrLrr Bersch und Schneidermeister Strack, nebst dem daran befindlichen , beinahe e Morgen haltenden Garten, Freitag den I&. Mai d. A. Nachmittags 2 Uhr, durch richterlichen Zuschlag, an den Meist- bietenden verkauft werden, welche« sowohl den Kaust! ebhabern, als auch denjenigen, welche auf diese Behausung allenfalls Erbansprüche machen zu können sich berechtigt halten, und zwar lezteren , mit der Auflage bekannt gemacht wird , um ihre Rechte, noch ror dem präsiziris» Termin, ber Gericht anzziigen, und gehörig zu begründen, oder sich zu gewärtigen, daß sie nach dessen Ablauf bomb nicht weiter werden gehört werden. Eiana um Neuhanau den 10 F-br. 1804. (L. S.) Kurhess Htadtschultheisenamt allda.
Zu wissen, dass auf gerichtliches Anrufen des Bäkkerme^ters G rgone, wider den Schuhmachermeister Jakob Hörarr, die ersterem zum Unterpfand verschriebene in der Weber» gaffe, ein Seils des Jakob Strohs Erben, ander Seits aber biS Herrn Lmtskomwissarii Junker , gelegene Behausuag, öffentlich durch richterlichen Zuschlag, Freitag den 30-, Merz l I.,, NachmittagsLUHr, an den Mrrstb'etendrn verkauft werden solle. Pekre^um Nnchanau den 16. Januar 1804. ( L. S > Kurhess. Stadtschultheifenamt allda.
Zu wissn, dass auf gerichtliches Anrufen des fOitoischen Kurarons, Handelsmanns Schneider; wider Georg Pape und dessen Ehefrau, die erse-em zum Unterpfande verschriebene M der Paradissgasse, ein Seils des Goldarbeiters Pitzel ; ander Seits aber des Drehrrmei- sters Heine gelegene Behausung öffentlich durch richierlichen Zuschlag Freitags den 6. April k. J. Nachmittags 2 Uhr an den Meistbietenden verkauft werden saß. Dekretum Neuhanau den 26. Januar 1804. (L. 8.) Kurheff. Stadtschulticisenamt aßb».
Um die nachgelassene Kinder resp. Enkel des verlebten Altdanauer Bürgers und Schuh» machermeisters Zohanms Dörr und drssen nun -such verlebte Wittib-, ex post an den Althanauer Bürger und Schuhmachermeister Philipp J^kob Seelzen verheurachet «ereftn, mit leztsrem auseinandersetzen, resp, vertheilen zu konma p soll das zur Dörrifchen Erbmasse gehörige, in hiestger Sltstavt in der Hospitalsgasse gelegene Wohnhaus mit einem kleinen Höschen, neben Hrm Kapitain S mons Erben uad _Zohann s Meth, giebt 6 alb. 2 6ffr. Grundzinß der Altstadt Hanau, Cat. Tom. 1. pag. 76.k. Donnerstag den 16. Feb. d I. Nachmittags 7 Uhr auf all- hiesigem Rathhaus öffentlich an den Musibietenden verganihet w rden. Lekretum Althanatt den zrten Januar 1804. Kurhcss. Stadtschubtheisrnaml allda.
Verpacht-unö Vererbkeihungerr.
Die Herrschaftk. F-scheret auf dem Kinz'gfluss. ton der Rückinger Grenze bis zum Aus- -uß in dkn Main, soll Freitag den 24. d. M Bo mittags ie Uhr a.ff weitere 3 oder 6 Jahre m-istbietend verliehen werden. Die Pachtliebbaber köme - sich demnach zrrr bestimmten Zeit in dem Rentereihause einfinden , bleiben und sich des Z schlags vorbehaltlich Kurfürst^ Llentkammer GLnehmigung gewärtige!,. Hanau dev 7 Sehr 1804.
Kurfaistl. Remerer Dücherthals.
G. B 0 d e.