begründen, oder zu gewärtigen, daß sie damit werden prakludirt werden. Gignatum Neuha- nau den zr. Jan. 1804.
(L. 8.) Kurhess Stadtschultheisepamt daselbst.
' Nachdem der diesseitige Unterthan Peter Marzellin Zilg von Kleingrotzcnburg ausser kaa- bei zu ziehen gesonnen. eS aber vordersamst nöthig ist, dessen Vermögen und Schuldenstand richtig zu stellen, so werden alle diejenige, welche an gedachten Peter Marzellin Zilg aus irgend einem Rechtszrunde Foderungen zu haben vermeinen, auf Donnerstag den 23. Feb. früh 9 Uhr alS dem peremtorisch anberaumten Viquldarwnstermin vorgeladen, um vor dem tanb= gräfl. Bogleiamte dahier zu erscheinen, und ihre Foderungen richtig zu stellen, mit dem Anhänge, daß die Nichterscheinende, ohne Rücksicht, ob sie sich bei der vorjährigen Liquidation wegen deS Fkistzesuches schon gemeldet oder nicht, ausgeschlossen, und ihnen des ewiZe Stillschweigen auferiegt werde. Da auch zugleich die von dem Vater des kiqu daten, dem verleb« ten Hermann gilg zu Kleingrotzenbur- ber-ührende Schulden, noch nicht gehörig berichtiget, und unter dir Erben vertseilt sind, so werden ebenfalls alle diejenige, welche an den ver eb- ten Hermann Zilg Foderungen zu habe « glauben, auf die schon gedachte gleichfalls für sie peremtorisch anberaumte Tagesfahrt zu Erfüllung der obigen Ausiage und unter em dortigen Rechtsnachlheile Hicher «»durch vorgeladen. ^Dekretum Seligenstadt bei Lasidgrasi. Hess.schr« Dozteiamte daselbst den pten Ienner 1804.
(L. S.) I. L. Rolandi, Ctadtschreiber.
Verkauf von Grundstücken.
Zu wissen, daß auf gericht'icheS Anrufen des Ottoischen Kuratoris, Handelsmanns Schneider; wider Georg Pape und dessen Eh>-fräu, die ersterem zum Unterpfande verschriebene in der Paradies-asse, ein SeitS des GoldarbeiterS Ditzl; ander Seit« abn des Dreherwei» fiers Heine jelegene Behausung öffentlich durch richterlichen Zufchiaz FreitagS den 6. April l 3. Nachmittags 2 Uhr an den Meistbietendeu verkauft werden (\ll. Detrerum Neuhaaau den 26. Januar 1804.
(L, S.) Kurhess. Stadtschulthlisenamt allda.
Um die nachg lassene Kinder reP. Enkel deS verlebten Altdanauer Bürgers und Schuh. machermeisterS Johann« s Dörr und dessen nun such verlebte Wittib, ex post an den Althanauer Bürger und Schuhmachermeister Philipp Jakob Seelzen verdeurachet ze rese», mit leztsrem auseinandersetzen, resp, vertheilen zu können; soll das zur Dörrifch-m Erbmasse gehörige, in hiesiger Altstadt in der Hospitolsgasse gelegene Wohnda -S mit einem kleinen Höschen, neben Hrn Kapiiatn S mons Erben und Johann s Meth. giebt 6 alb. 2 ßdr. Grundzissß der Alistadt Hanau, Cat. Tom. 1 pag. 761. Donnerstag den 16. Feb. d. J. Nachmittags g Uhr auf all- hiesigem Rathhaus öffentlich an den Meistbietenden verganthet w-rden. Dekretum Althanau dea 3iten Januar 1804.
Kurhess. Stadtschultheiftnamt allda.
Auf gerichtliches Anhalten der Administration der Wo^far hischen Fideikommißm-sse all» hier, wider den Altha auer Bürger und Mezgermeifier Michael Möller und dessen Ehefrau, soll das von leztern ersterer gerichtlich verpfändete in hiesiger LttßaD gelegene Wohnhaus, genannt 8Um grüne' Löwen, mit Stallung und einem Höschen, an der ref. Kirche am engen Gaßchen und dem Brauhaus des Herrn Rollmann deS RathS, Cat. Tom. 3 Pag. 1087. Donnerstag den 22. März d. I Nachmittags 3 Uhr auf aüßiefigem RathhauS, öffentlich an den Meistbietenden verganthet werden. Dekrerum Althanau den 5. Jan. 1804.
Kurhess. Etadtfchulthnsenamt allda.
Verpacht - und Vererbleihungen.
Nachstehende derAltstadt Hanau zugehörige Allm'yenstücke, deren Bestandzeit zu Ende ge- garzzen ist, als: 1) Das Gärtchen am Fkankfürtettpor gegen dem Kirchhof über. 2) 12 Ruthen