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H a n a u e r

privilegirte WochennachriKL.

Im Verlage und zum Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.

NUM.

Donnerstag den 2. November 182fr,

Polizei Verfügung.

1- Durch die Verordnung vom 15. Mai 1801 ist an Sonn - und Festtagen das Betreiben der Handwerke, so wie die Feldarbeit überhaupt, daS Setzen der Gaste in den Wirthshäusern Kaffeehäusern u. dgl. aber während des Gottesdienstes, bei Strafe verboten. '

Diese Vorschrift ist jedoch bisher nicht in allen Stücken streng befolgt worden, weßbalb sie zu Jedermanns Warnung hierdurch nochmals, und zwar mit dem Bemerken, zur allaemei- uen Kenntniß gebracht wird, daß bei dringenden Nothfällen, insofern solche gehörig "nach« zuweisen sind, die künftig unentgeltlich ertheilt werdende ausnahmsweise Erlaubniß zum Ar, Veiten am Sonntage, bei der unterzeichneten Behörde, einzuholen ist. Hanau am 25

1820. Kurfürstliche Polizeikommissiou dahicr. '

Ediktalvorladung.

1. Nachbenannte Kantonisten, welche auf der diesjährigen Musterung, der Vorladuna mm achtet, nicht erschienen sind, als: J

Kaspar Leibold, Henrich Ekhard, Johannes Hildebrand, Christian Philipp Limberoer Johannes Hofmann, Adam Henßler und Philipp Leonhard Lattich aus Schlüchte! / Christoph Heid, Johann Peter Hüfner, George Maul, Nikolaus Müller, Amn» Schmidt, Adam Schwedner, Anton Schwedner, Adam Vreitenstein, Karl Breitensteln