H a n au er privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und ^mi Besten des Campeschen Waisenhauses in Hanau.
Donnerstag den 22. Juni 1820.
Polizeiverfügung.
1. Bei einer heute dahier verhafteten Weibsperson sind folgende Kleidungsstücke vorgefunden worden, als:
1) ein schwarz seidenes Kleid mit Sammet beseht,
2) eine schwarz laffente Schürze mit grünen Stieifchen,
3) ein weisses Kleid von Batistmousselin,
4) ein desgleichen Unterrock,
5) ein Kinderkleid von blauem Kattun,
6) ein dergl. rothen Unterrock,
7) ein weisses Halsruch mit breit gestickter Borde,
8) ein graues Kinderkamisol von Nangninet,
9) ein blau baumwollenes Sacktuch nur rother Borde,
10) ein Paar grüne Schuh von Saffian.
Da sich die Besther in über die Rechtmastgreit des Erwerbs dieser Kleider nicht ausweisen konnte, über dein auch mehrere Gründe des Verdachts einer Entwendung gegen sie vorliegen, so werden alle diejenige, welche etwa hierüber Auskunft geben können, hierdurch aufgefordert, binnen 8 Tagen bei der unterzeichneten Stelle zu melden. Hanau am 6. Juni 1820.
Kurfürstliche Polizeidirektion.