H a n au er privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des CainpesH» Waisenhauses in Hanau.
Donnerstag den 6. April 1820.
Regierungsausschreiben.
Da von Sr. des Kurfürsten königl. Hoheit am 14. d. allergnädigst' verordnet worden ist, es solle die im ^vten Hohen der hiesigen Feuerordnung vom 22. Febr. 1773 enthaltene Vorschrift, „ daß alle Schornsteine, worunter starkes Feuer, besonders wie bei den Bäckern „mit Tannenholz, gehalten wird, alle 14 Tage, die Küchen -, Kamin- und Ofen« „ schornsteine aber, welche in täglichem Gebrauch sind, so lange d ier „sec dauert, alle Vierteljahre wob! ru fegen und auszukratzen, da eben alle „Schornsteine, so weil man mit dem Besen reichen kann, jede Woche so scharf, „ms möglich, abzukebren, diejenige Schornsteine aber, worunter nur selten und „noch dazu geringes Feuer gemacht wud, wenigstens alle Jahre zu saubern seyen," in denjenigen Theilen des hiesigen Regierungsbezirks, worin die angetuh te Feuerordunug bis- he" schon gesetzliche K afr hatte, erneuert, in den übrigen Theilen desselben aber in Zukunft ebenfalls be bähtet werden, so wird solches hierdurch allen, die es angehet, zur schuldigen Nachachtung bekannt gemacht. Hanau den 31. März 1820.
Kurfürstl. Hessische Regierung.
Vorladung der Gläubiger.
1. Aste diejenige, welche an die Wittwe des verstorbenen Ume thauen Ph'lipp Baumann zu Bruchrobel aus irgend einem Grunde Forderungen zu haben glauben, we-den hierdurch vorger