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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Jm Verlage und zum Besten des Camoeschen Waisenhauses in Hanan.

Donnerstag den 27. Januar 1820.

Regierungsausschreiben.

1. Da die kömgl. preussische Silbergroschen, oder die 3 Kreu-erstücke, welche Böhmen ge, narutt werden, und seit einiger Zeit wieder häufiger in der hiesigen Gegend in Umlauf konu wen, nicht nach dem Konventionsfuß ausgeprägt sind; so wird das Publikum vor dieser zu geringhaltigen Scheidemünze nicht nur hiermit gewarnt, sondern zugleich auch hierdurch er klärt, daß zu deren Annahme bei Zahlungen, in Gemäßheit der bestehenden Gesetze, Niemand verbunden ist. Hanan am 12. Januar 1820.

Kurfürstlich hessische Regierung daselbst.

Polizeiverfügung.

1. Wegen der dermaligen strengen Kalke, wodurch bereits seit einigen Tagen mehrere der hiesigen öffentlichen Wasserpumpen eingefroren sind, werden sämmtliche hiesige Einwohner, unter Androhung von Einem Gulden Strafe für jeden Zuwiderhandelnden, hierdurch auf- gefordert, bei der jetzigen und künftig bei jeder eintretenden Kälte, einen Zuber mit Wasser in den Kellern ihrer Wohnungen für den Nothfall anfzubewahren; die hiesigen Brauer und Branntweinbrenner aber, noch besonders zu gleichem Zweck, warmes Wasser, so viel als nur möglich, stets vorräthig zu hatten. Hanau am 11. Januar 1820.

Kurfürstliche Polizeikommission.