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privilegirte Wochennachricht

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Donnerstag den 21. September 1815,

Regierungsausschreiben.

1 Da von dem Kurfürstlichen Oberpostdirektorium zu Cassel mit der Generalpostdirektion zu Frankfurt die Einrichtung getroffen worden ist, daß zwischen dem hiesigen Postamt und dem beim Kurhefffthen Hauptquartier stehenden Feldpostamt, Umtspakete gewechselt werden, mit welchem die Korrespondenz nach und von den beim mobilen Armeekorps stehenden Mili­tärs unter Heil:Begünstigungen befördert werden, daß namentlich die Briefe an und von Mili­tärpersonen, vom Feldwebel abwärts und allen diesen im Rang gleich stehenden, beim Ar­meekorps befindlichen Individuen, von Entrichtung des Porto's gänzlich befreit find, für Geldversendnngen an oben genannte Personen aber nur die Hälfte des tarifmäsigen Porto's erlegt wird; so wird solches zu Jedermanns Wissenschaft hierdurch bekannt gemacht. Hanau den 4. September 1815.

Aus Kurfürstl. hessischer Regierung daselbst-