H a n a u e r
prtvilegirte NöchMnachricht.
jJm Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althana».
Num,
Donnerstag den t Juni 1815,
Regierungsausfchreiben.
1. Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben, auf einen Antrag der gegenwärtig allhier versammelten Landstände, gnädigst beschlossen, daß die heruntergesetzten westphälischen Obliga- tlvnen unter Lit. D. von den dermaligen Besitzern derselben einem ständischen Ausschusse, un- ^kln Vorsitze und der Direktion Kurfürstlicher Landtagskommission, vorgelegt werden sollen. Zur Einlieserung der Verzeichnisse der sämmtlichen Obligationen ist der äusserste Termin bis zum 15. Juni d. J. bestimmt worden , so daß diejenigen Inhaber, welche die Frist nicht beobachten, alte fm ge dadurch erwachsende Nachtheile sich selbst beizumessen haben.
Den Jnsiizbeamteu wird daher aufgegeben, diesen höchsten Beschluß unverzüglich zur ach Ztmernen Kenntniß zu bringen. Hanau den 8. Mai 1815.
Kurfürstlich Hessische Regierung.
Polizeiperfügung.
. "lehrereu Verordnungen ist vorgeschrieben, daß ausser bett Gasthalternl und or-
denmchen Wirthen, Niemand dahier einen Fremden beherbergen, und daß kein Einwoh--