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H a privilegirte

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Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althana«.

Donnerstag den so. März 1815,

Höchste Verordnung. ;

(General-Pardon.) '

i Von Gottes Gnaden Wilhelm I. des heiligen Römischen ReichsKurfürst, souverainer Land- gras zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Hanau und Fritzlar, Graf zu Katzenelnbogen, Dieß, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg rc-

F Dei dem nun beendigten Kriege und denen häufig eingehenden Gesuchen um Pardon haben Wir aus Landesherrlicher Milde Uns bewogen befunden, allen bis zum heutigen Tage von Unsern Truppen desertirten Unteroffiziers, Gemeinen und Knechten einen völligen Parr don von aller Strafe gnädigst zu bewilligen, wenn sie sich keines anderen Verbrechens, als der Dersertion schuldig gemacht, noch zu ferneren Kriegsdiensten brauchbar sind, und sich bis zum August h. a. bei ihren Regimentern und Korps, oder den verschiedenen Gouverr nements einfinden. Wir befehlen daher Unserem Kriegskollegio, diesen Generalpardon gehö­rig bekannt zu machen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Kur» fürstlichen geheimen JusiegelS. So geschehen zu Kassel, den 7. März 1815.

(L. sj Wilhelm, Kurfürst.

Vt. Schmer fe l d°