H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des evaugel. reform. Waisenhauses in Althanan.
Polizeiverfügung.
1. Ungeachtet die Hoi^eiordnung von 1790
I in Ansehung des in t^- Stadt zum Verkauf gebracht werdenden Brennholzes, daß solches auf die dazu bestimmten Marirp^Zc ungefähren und allda verkauft, dahingegen aller Ankauf besagten Holzes vor den Thoren wie in- ökH Strassen, bei Strafe der Konfiskation und resp, des Betrags des Geldes, verboten seyn solle und
II. in Ansehung der Lebensmitteln, als: Butter, Eier, Obst, Gemus n. f. w.
daß 1) die mit dergleichen auf Marktage zur Marktzeit (welche vsm frühen Morgen an, ' bis 12 Uhr Mittags dauert) vom Lande in die Stadt kommenden Leute, auf keine Weise vom Markt abgelenkt werden sollen, mithin denselben weder vor die Thore entgegen gegangen, noch auf den Straffen, noch in den Häusern irgend eine Marktfeilschaft abgekauft werden, sondern ein jeder sein Bedürfniß zur Marktzeit nirgends anders als auf dem Markt kaufen, dieser Einkauf aber 2), denjenigen, welche mit Marktfeilschaften Handelsverkehr treiben, M Merktzerr nicht früher als im Sommer nach 10 Uhr, und im Winter nach 11 Uhr Mit