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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evaugel. reform. Waisenhauses in Althanan.

Polizeiverfügung.

1. Ungeachtet die Hoi^eiordnung von 1790

I in Ansehung des in t^- Stadt zum Verkauf gebracht werdenden Brennholzes, daß sol­ches auf die dazu bestimmten Marirp^Zc ungefähren und allda verkauft, dahingegen aller Ankauf besagten Holzes vor den Thoren wie in- ökH Strassen, bei Strafe der Konfiskation und resp, des Betrags des Geldes, verboten seyn solle und

II. in Ansehung der Lebensmitteln, als: Butter, Eier, Obst, Gemus n. f. w.

daß 1) die mit dergleichen auf Marktage zur Marktzeit (welche vsm frühen Morgen an, ' bis 12 Uhr Mittags dauert) vom Lande in die Stadt kommenden Leute, auf keine Weise vom Markt abgelenkt werden sollen, mithin denselben weder vor die Thore entgegen gegan­gen, noch auf den Straffen, noch in den Häusern irgend eine Marktfeilschaft abgekauft wer­den, sondern ein jeder sein Bedürfniß zur Marktzeit nirgends anders als auf dem Markt kau­fen, dieser Einkauf aber 2), denjenigen, welche mit Marktfeilschaften Handelsverkehr treiben, M Merktzerr nicht früher als im Sommer nach 10 Uhr, und im Winter nach 11 Uhr Mit