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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Donnerstag den 7. Juli 1614.

Regierungsausschreibett.

1. Obgleich die znr Abtragung der in hiesiger Stadt, während des letztverflossenen Jahrs, ausgeschriebenen Fonragegelder durch die öffentliche Bekanntmachung vom 22. März d. I, bestimmte Frist längst abgelanfen ist, so hat man doch wegen der schweren Einquartierungs- last, welche die hiesige Einwohner inzwischen zu tragen hatten, bis jetzt Austand genommen, gegen diejenigen, welche mit der Zahlung der gedachten Fouragegelder zurückgeblieben sind, mit Zwangsmitteln vorzuschreiten.

Da aber nnumehr die Einquarticrnngslast sich bedeutend vermindert hat, und, so viel bis setzt bekannt ist, auch keine weitere bedeutende Truppendurchzüge statt haben werden; so wird hierdurch allen hiesigen Einwohnern, welche noch Fonragegelder vom letztverflossenen Jahr schuldig sind, zn deren Abtragung eine letzte Frist bis zum 10ten k. M., unter der Verwarnung anberaumt, daß, nach deren fruchtlosem Ablauf, den Restanten, welche Gehalte aus öffentli­chen Kassen zu beziehen haben, der Betrag ihres Rückstandes von ihrem Gehalt abgezogen, allen übrigen aber mnitairische Exekrttion eingelegt, auch nach Befinden, die Auspfändung gegen sie verhängt werden wird. Hanan den 24. Juni 1814.

Kurhesslsche Regierung daselbst.