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pnvilegirte Woche nnachricht.
Im Verlage und zum Besten des evaugel. reform. Waisenhauses in Althanan.
Regierungsausschretben.
1. Obgleich die znr Abtragung der in hiesiger Stadt, während des letztverflossenen Jahrs, ausgeschriebenen Fouragegelder durch die öffentliche Bekanntmachung vom 22. März d. J. bestimmte Frist längst abgelaufen ist, so hat man doch wegen der schweren Einquartiemngsr last, welche die hiesige Einwohneriuzwischeu zutragenJsatten, bis jetzt Austand genommen, gegen diejenigen, welche mit der Zahlung der gedachten Fouragegelder zurückgeblieben sind, mit Zwangsmitteln vorzuschreiten.
Da aber nunmehr die Einquartierungslast sich bedeutend vermindert hat, und, so viel bis jetzt bekannt ist, auch keine weitere bedeutende Truppendurchzüge statt haben werden; so wi d hie durch allen hiesigen Einwohnern, welche noch Fouragegelder vom letztverflossenen Jahr schuldig sind, zu deren Abtragung eine letzte Frist bis zum loten k. M-, unter der Verwarnung anberaumt, daß, nach deren fruchtlosem Ablauf, den Restauten, welche Gehalte aus öffentlü chen Kassen zu beziehen haben, der Betrag ihres Rückstandes von ihrem^Gehalt abgezogen, allen übrigen aber militai.ische Exekution eingelegt, auch nach Befinden, die Auspfändung gegen sie verhängt werden wird. Hanau den 24. Juni 1814.
Kurhesslfche Regierling daselbst.