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H a n a u e r

privtlegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waiseuhanfes 'N A.^anatt.

Vorladung der Gläubiger.

1. Wer an den Nachlaß der Wittwe des Se'denstrumpfwebers Georg Hacker, Margarethe geb. Jung, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben sich berechtigt glaubt, hat solche in der. auf den 25ten k. M. anberaumten peremtorische l Tagefahrt anmgebeu, und rechtserforderlich zu begründen. Dekr. Neuhanau den 16. Mai 1814. Kurhessisches Stadtschultbeisenamt.

2. Es werden hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hiesigen Bürgers und Handelsmanns auch Weinwirths Johann Philipp Boos, Forderungen zu macheu sich berech­tigt halten, aufgefordert, solche in der auf den 16ten t. M. anberaumten peremtorischen Tagefahrt des unterzeichneter Behörde anzuzeigen und rechtserforderlich zu begründen. De­korum Neuhanau den 12. Mai 1814. Kurhessisches Stadtschultheisenamt.

3. Wer an den Nachlaß des Werkmeisters Ernst Hinkel und dessen Ehef an Forderung zu machen sich berechtigt hält, hat solche den 9teh k. M, anzuzeigen und bei Vermeidung der AnsschUessung von der Masse rechtserforderlich zu begründen. Dekr. Neuha- an den 15.

1814. Kurhessisches Stadtschultheiseuaryt.