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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Donnerstag den 12. Mai 1814»

Polizeiverfügung.

1. Wegen der in der umliegenden Gegend ebenfalls so sehr geherrschten epidemischen Krank­heiten, und um von da eine abermalige Verbreitung des epidemischen Fieberstoffs zu verhüten, wird hierdurch vor der Hand und bis auf weitere Verordnung alles Einbringen von alten Klei­dungsstücken , alten wollenen, baumwollenen und leinenen Effekten, bei Strafe der Konfiska­tion und Vernichtung derselben , verboten; für jeden Kontravenienten wird ausserdem noch auf eine lf4 jährige Untersagung der Gewerbstreibung angetragen werden. Dekr. Hanau den 5. Mai 1814. Aus Kurhessischer Pvlizeikvmmijswn daselbst.

Cdiktalvorladungen.

1. <^s hat die kürzlich verstorbene Wittwe des musikalischen Jnstrnmentenfabrikanten Jo- hann ^>avid Haltenhof, Johanne Marie, geborne Lannoy, in ihrem mit ihrem Ehemann am Sept. 1792 errichteten wechselseitigen Testament unter andern verordnet