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privilegirte Woche nnach richt.

In, Verlage und zum Besten des ev. reform. Waisenhauses in Alt-Hanau.

Rum.

Donnerstag den 3. März 1814.

Regierungsausschreiben.

1. Den Einwohnern des hiesigen Fürstenthums/ welche von den Verwaltern der verschiedenen im hiesigen Fürstenthum bestandenen Dotationen Gelder oder sonstige Sachen in Verwahrung haben / wird hierdurch bei Vermeidung einer Geldstrafe/ die dem Werth dieser Sache gleich- kommt/ aufgegeben/ Verzeichnisse darüber aufzustellen / und der ihnen vorgesetzten Gerichts­stelle binnen 8 Tagen zu überreichen. Hanau den 21. Februar 1814-

Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.

2. Den sämmtlichen Inhabern von öffentlichen Siegeln/ die zum Gebrauch der im hiesigen Fürstenthum zwischen dem Ziten Oct. 1806, unt der nunmehr erfolgten Wiederherstellung der vorherigen Verfassung bestandenen^offenilichen Stellen und Beamten bestimmt gewesen sind, wirb hierdurch aufgegeben / bieje Siegel binnen 8 Tagen an die hiesige RegierungS - Registratur gegen Bescheinigung abzuliefern. Hanau den 11. Febr. 1814-

Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.