privilegirte Woche nnach richt.
In, Verlage und zum Besten des ev. reform. Waisenhauses in Alt-Hanau.
Rum.
Donnerstag den 3. März 1814.
Regierungsausschreiben.
1. Den Einwohnern des hiesigen Fürstenthums/ welche von den Verwaltern der verschiedenen im hiesigen Fürstenthum bestandenen Dotationen Gelder oder sonstige Sachen in Verwahrung haben / wird hierdurch bei Vermeidung einer Geldstrafe/ die dem Werth dieser Sache gleich- kommt/ aufgegeben/ Verzeichnisse darüber aufzustellen / und der ihnen vorgesetzten Gerichtsstelle binnen 8 Tagen zu überreichen. Hanau den 21. Februar 1814-
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.
2. Den sämmtlichen Inhabern von öffentlichen Siegeln/ die zum Gebrauch der im hiesigen Fürstenthum zwischen dem Ziten Oct. 1806, unt der nunmehr erfolgten Wiederherstellung der vorherigen Verfassung bestandenen^offenilichen Stellen und Beamten bestimmt gewesen sind, wirb hierdurch aufgegeben / bieje Siegel binnen 8 Tagen an die hiesige RegierungS - Registratur gegen Bescheinigung abzuliefern. Hanau den 11. Febr. 1814-
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.