H a n a u e r privilegirte Wochennachricht.
In, Verlage und zuin Besten des ev. reform. Waisenhauses in Alt-Hanau.
Donnerstag den 24. Februar 1814.
Regierungsausschreiben. '
1. Da die während der feindlichen Besetzung der kurhessischen Lande geschehenen StandeserhS- hungen und die ertheilten Titel, Orden und Würden nicht anerkannt werden; so wird auf höchsten Befehl Sr-Kurfürstlichen Durchlaucht die Rührung jener Titel, fo wie das Tragen des vormaligen wcstphälischcn Ordens und des Großherzogl. Franksurtischen Konkordienordens, hierdurch untersagt. Hanau, den 4. Februar I8I4.
' Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.
2. Den sämmtlichen Inhabern von öffentlichen Siegeln, die zum Gebrauch der im hiesigen - Fürstenthum zwischen dem 3hen Oct. 1806/ und der nunmehr erfolgten Wi-derherst^llung der vorherigen Berfassung bestandenen öffentlichen Stellen und Beamren bestimmt gewesen sind wird hierdurch aufgegeben, diese Siegel binnen 8 Tagen an die hiesige Regierungs-Registratur- gegen Bescheinigung abzuliefern. Hanau den li- Febr. »614.
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.