H a n a u e r privilegirte Wochennachricht.
Im Beylage und zuin Besten deS ev. reform. Waisenhauses in AlteHanau.
Donnerstag den 5. Februar 1814.
Polizeiverfügungen. 2
1. Nachdem Man die Anzeige erhalten hat, daß hiesige Einwohner die in jetzt offenen Gärten ste- ^enben ^aunblanke, lasten und Obstbaume ausreissen oder adhauen und entwenden sollen, so werden die gegen Gartenfrevel verhäng,- Strafen nochmals in Erinnerung gebracht, und dabei Leitern bekannt gemacht, daß nach der von weiten des Herrn Stadtkommandanten bereits getroffenen Verfügung alle derartige Frevler am Thore-sogleich angehalren und verhaftet werden sollen. Hanau den 1Z. Januar 1814. Kurfürst!. Polizeidirektion.
2. Die unterm 11. Januar 1812 erlassene Verordnung: daß
1) alle an Kutschen, Wagen und Schlitten gespannte Pferde, so lange Schnee liegt, mit Schellen behängt seyn müssen;
2) daß die Kinder daS Scdneeballenwerfen, Schlittenfahren und Schlüssen auf den Stra- sen innerhalb der Stadt unterlassen, und die Eltern dafür verantwortlich bleiben, sodann
3) bei eintretendem Glatteise die Strasen mit Sand, Asche oder Sägespähnen bestreut, usid die vor den Häusern zusammengekehrte Eis - und Schneemassen in die LauShöfe getragen oder vor das Thor gefahren und in einen Fluß geschüttet werden sollen,