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Nummer 234. Fernsprecher 951 und 952. Dienstag, 10. September 1912. Fernsprecher 951 und 952. 2. Jahrgang.
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Set durchschnittene Naht.
Kraetke als Erzieher.
Einem Berliner Rechtsanwalt ist die Telephonverbindung abgeschnitten worden, weil er sich häufig am Apparat aufgeregt benahm und die Beamtinnen beleidigte. Dieserhalb ist zudem Strafanzeige erstattet worden. Das Durchschneiden der Fernsprechdrähte zu dem Bureau des Anwalts wird ohne Zweifel großes Aufsehen erregen, da ein ähnlicher Fall kaum schon zu verzeichnen gewesen ist. Zunächst wird die Frage zu klären sein, ob der Post das Recht zu derartigem Vorgehen zusteht. Aus Berlin wird uns zu dem eigenartigen Vorkommnis geschrieben: ... Es ist Wohl schon vorgekommen, daß ein gekränkter Theaterdirektor einem mißliebigen Krittler den Eintritt in sein Haus versagt hat. So wurde einst der streitbare Hans von Bülow von den Pforten des Königlichen Opernhauses zu Berlin zurückgewiefen, weil er diesen Kunsttempel mit einem Zirkus verglichen hatte. Die Theaterchronik kennt auch noch einige ähnliche Fälle, in denen ein Konflikt zwischen Krittler und Bühnenlettcr mit der Aussperrung des ersteren endete. Dagegen dürste es trotz Ben Akiba noch nicht dagewesen sein, daß die Post einem unverbesserlichen Nörgler das Tele." Phon abgeschnitten hat. Ein Fall dieser Art, der sich jetzt in Berlin zugetragen hat, hat deshalb unbedingt den Reiz der Neuheit für sich. Dort hat sich ein Rechtsanwalt die höchste Ungnade der Post dadurch zugezogen, daß er fortgesetzt die Telephonbeam. ttnnen beleidigt hat. Das hat ihm jetzt nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch Len Verlust des Telephons eingebracht.
Es entsteht nun die Frage: Ist die Post überhaupt berechtigt, einem Teilnehmer das Telephon abzuschneiden? Die Sache liegt doch hier wesenllich anders als bei Len vorerwähn- ten Ausweisungen aus dem Theater. Den Bühnenlettern wird man das normale Recht, einzelnen Personen den Zutritt zu versagen, kaum ab sprechen können, wenn man freilich auch bezweifeln darf, ob sie klug daran tun, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Sie laufen dabei immer Gefahr, sich wegen ihrer übertriebnen Empfindlichleit etwas lächerlich zu machen. Bei der Post kann von einem solchen Hausrecht keine Rede sein. Das Postregal, das alle privaten Konkurrenzunternehmen ausschließt, legt der Post unzweifelhaft auch gewisse Verpflichtungen auf. Sie kann sich ihre Kunden nicht aussucheU, sondern muß jedem ihre Verkehrseinrichtungen zugute kommen lassen, der die dafür vorgeschriebenen allgemeinen Bedingungen erfüllt, das heißt vor allem die Gebühren bezahlt.
Nun soll ja hier das Verhalten des Rechts- anwalts keineswegs gebilligt werden. Er mag bei seinen Auseinandersetzungen mit Len Telephondamen weit über di« Grenzen des guten Tons hinausgegangen sein. Uns will es indessen scheinen, als ob die Strafanzeige und die darauf vermutlich folgende gerichtliche Ber. urteilung eine ausreichende Sühne für dieses Vergehen wäre. Es geht aber nicht an, Laß die Post noch darüber hinaus eine besondere Strafbefugnis in Anspruch nimmt. Denn nichts anderes würde das Abschneide« des Telephons für den Anwalt bedeuten, der dadurch in seinem Beruf schwer geschädigt wird. Die Maßnahme schützt überdies nicht einmal die Telephonbeamtinnen vor wetteren Beleidigungen durch den nervösen Anwalt. Denn wer ivill ihn hindern, andere Telephonanschlüsse zu diesem Zweck zu benutzen. Die Postverwaltung kann doch unmöglich auch alle Liese Anschlüsse, die vielleicht ohne Wissen der Teilnehmer von dem Ausgeschlossenen benutzt werden, kurzerhand kassieren.
Soll der Ausschluß daher die Telephonistin- nett vor künftigen Beleidigungen schützen, so muß er als ein durchaus untaugliches Mittel bezeichnet werden. Vielleicht aber ist Herr Kraetke auch ein Anhänger der von der herrschenden Strafrrchtslehrer verworfenen Abschreckungstheorie, und will durch die Ausstellung eines Beispiels auf die übrigen Telephsn- teilnehmer erzieherisch zu wirken. Die Tatsache läßt sich nun einmal nicht aus der Welt schaffen, daß Las Telephon in hohem Maße zu Verbalinjurien anreizt. Selbst sonst ganz ruhige Menschen können am Telephon ganz wild werden. Denn es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es de« Fernsprechdamen nicht gefällt. Gewiß, nicht immer liegt die Schuld an.Len Trievho-nstÄtven. wen»
falsch oder gar nicht verbunden wird. Auch die Tücke des Objekts spielt hier mit. Man muß ihnen auch zugute halten, daß der Telephondienst äußerst anstrengend sst, und Versehen daher Vorkommen können. Wer indessen eine Viertelstunde lang vergeblich auf den richtigen Anschluß gewartet hat, ist meist Wenig geneigt, solche Erwägungen anzustellen. Er ergießt dann die Schale feines Zorns über Gerechte und Ungerechte, und wenn er stark nervös oder jähzornigen Temperaments ist, so mag dabei manches Wort mit unterlauft», das mehr für den Kasernenhof als für den Salon Paßt. Auch die beste Erziehung kann hier versagen, und darum will jetzt offenbar Herr Kraetke eine Warnungstafel aufpflanzen, die besser geeignet ist, allzustarke Zornesausbrüche zu verhindern. Zwar, wer selbst keinen Telephonanschluß besitzt, sondern nur fremde benützt, wird auch künftig seinen Gefühlen freien Lauf lassen dürfen. Wer aber über ein eigenes Telephon verfügt, wird sich streng an die Ratschläge Knigges halten müssen. „Denn Herr Kraetke mit der Scher', Kommt sonst ganz geschwind daher. Und die Drähte schneidet er ab als ob Papier es wär'."
Ane wichtige Frage.
Steuer und Arbeitslosigkeit.
Die Frage, ob bei einttetender unverschuldeter Arbeitslosigkeit die Steuerleistung aufzuhören habe, ist bis jetzt nicht immer einheitlich von den Einschätzungsbehörden behandelt worden. Die einschlägigen Bestimmungen ließen verschiedene Deutungen zu. Es ist beabsichtigt, diese Frage Lei der Steuerreform endgültig und einheitlich zu regeln. Schon in der Steuer- kommission ist die Frage angeschnitten worden und es konnte ein Einverständnis mit dem Finanzministerium erzielt werden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage kann bei alle« denjenigen Steuerpflichtigen auf ihren Antrag eine Ermäßigung der Einkommensteuer erfolgen, deren Einkommen infolge Wegfalls einer Einkommensquelle sich um mindestens ein Fünftel gegen die Veranlagung des laufenden Steuerjahres verringert hat. Dieser Fall trat ein, wen« ein kaufmännischer Angestellter stellenlos würde, ein Arzt seine Praxis aufgab oder ein Beamter in Pension flfnfl. Bei gewerblichen Arbeitern lag die Sache aber anders.
Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, daß bei Lohnarbeitern Arbeitslosigkeit nicht als Verlust einer Einkommensquelle anzusehen sei, da die in Betracht kommende Einkommensquelle, die Körperkraft, nach wie vor bestehe. Nur bei Uuglücksfällen sollte eine Steuerermäßigung eintreten. Trotzdem wurde in der Praxis eine Herabsetzung der Steuer auch Lohnarbeitern zugestanden, wenn die Arbetts- losi-zkeit ununterbrochen zehn Wochen dauerte. Der Arbeiter war also den übrige» Zensiten gegenüber ungünstiger gestellt. Der Steuernachlaß war gesetzlich nicht festgelegt, auch mußte die zehnwöchige Arbeitslosigkeit nachge- wlesen werden und im -günstigsten Falle trat der Steuernachlaß erst 4 Monate nach dem Beginn der Arbeitslosigkeit ein.
In Zukunft soll die Frage unter Beibehaltung des jetzigen Modus einheitlich für alle Zensiten geordnet werden, und zwar so, daß der Steuernachlaß sofort eintritt. Wird nachgewiesen. daß während des Steuerjahres infolge des Wegfalls einer Einnahmequelle, infolge Arbeitslosigkeit oder infolge autzerze- wöhnliche Unglücksfälle das veranlagte Jahreseinkommen eines Steuerpflichttge» um mehr als de» fünften Teil vermindert worden sst, so kann für das betreffende Steuer fahr vom Beginne des auf den Eintritt der Einkommensver- mindcrung folgenden Monats ab eine dem verbliebenen Jahreseinkommen entsprechende Ermäßigung der Einkommenssteuer beansprucht werden.
Diese Fassung soll im Einkommensteuergesetz ftstgeleqt werden, sodaß di« Frage des Steuernachlasses für alle Zensiten einheitlich geregelt ist, gleichviel, ob eine kurze oder längere Ar- beitslafigkett vorttegt. Für den Steuernachlaß ist nur nachzuweise», daß eine Verminderung des Einkommens um ein Fünftel stattgefunden hat, dies kann auch eintreten, wenn jemand eine schlechter bezahlte Stelle ohne eingetretene Arbeitslosigkeit hat annehmen müssen.
Des Kaisers Zchweizerrelse.
Der Abschied.
Die Schweizer Kaisettage sind nun beendet, der Monarch weilt wieder auf deutschem Boden. Er dürfte mit der Aufnahme, die er gesunden hat, zufrieden fein, die Festtage trugen das Gepräge fchlichter Herzlichkeit. Wenn der Bundespräsident Forrer sagte: „Wir besitzen de« bestimmten Vorsatz, unsere Unabhängigkeit gegenüber jedem Angriff auf dieses unser höchstes Gut zu schützen und unsere Neutralität gegenüber jedem, der sie nicht respekttert, zu wahren. Ein notwendiges und zweckdienliches Mittel 6ie»u ist eine tüchtiae und schlagfertige
Armee. Uns eine solche zu sichern, ist eine unserer vornehmsten Staatsaufgaben, für deren. Erfüllung wir alle unsere Kräfte einsetzen," so waren diese Wotte wohl nicht ohne Absicht gewählt. Der ganze Verlauf des Kaiserbesuches war ein durchaus erfreulicher und man kanvi wohl darauf rechnen, daß das Auftreten des Kaisers dazu beigetragen hat, manche hier und da bestehende Abneigungen zu besettigen uixd uns Vertrauen entgegenzubringen. Im Jntsr- esse beider Länder, in kultureller und wittschaft- licher, wie auch politischer Hinsicht, kann ein derartiger Umschwung nur mit Freuden verzeichnet werden. — Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" bttngt zu der Kaiserreise eilten Artikel, in dem auch sie sich höchst befrieißgt über den Verlauf der Reise ausspricht. — Mich einer uns aus Konstanz zugegangenen Depesche erhielt der Kaiser eipe Einladung vom König von Wütttembero. nach FriedrichshKfen zu kommen. Daher wurde das ursprüngliche Programm, wonach der Kaiser nochmals nach Konstanz hätte kommen sollen, umgestoßen.
Eine Stimme aus Frankreichs
(Privat-Telegram ms
Paris, 9. <septem£er.
„Echo de Paris" berichtet aus GenfL Der deutsche Gesandte Graf von Bülow erklärte einem Vertreter des „Journal" über den Kaiserbesuch folgendes: Wenn wir den Besuch vom allgemeinen Standpuntte aus bewachten, so kann man versichert fein, daß der Kaiser bei seinem Besuch keine wirtschaftlichen oder politischen Hintergedanken hatte. Selbst diejenigen, die in der Schweiz französische Sympathien gefunden, brauchen in dieser Hinsicht keinerlei Befürchtungen zu hegen. Wir haben mit Genugtuung ftstgestellt, daß die ftanzösische Presse in der Schweiz mit der deusschen Presse hierüber einig gewesen ist. Wir wissen, daß die Schweiz ausschließlich schweizerssch bleiben will u«d daß sie darauf besteht, ihre NnabhängWett und Reuttalität zu wahren. Der Besuch des Kaisers hat für die Schweiz eine wichtige historische Bedeutung. Durch seinen Besuch hat der Kasser gewissermaßen der schweizerischen Unabhängigkett und Reuttalität ein Zeichen der Anerkennung gegeben, und es hat den Anschein, daß die Schweizer hierüber in vollem Matze befriedigt sein dürsten.
*
Ein Abschiedstelegramnr.
Bern, 9. September. Beim Verlassen des Schweizer Bodens richtete der Kaiser an Le» Bundespräsidenten ein Telegramm, in dem er nochmals seinen Dank für die freundliche Auf. nahm, die ihm seitens der Behörden und der Bevölkerung bereitet worden ist, ausspricht und seine besten Wünsche für das fernere Gedeihe» des Landes anfügt. Der Bundesrat sandte darauf eine in herzlichen Worten gekleidete Antwortdepesche. Am Montag trifft der Kaiser in Loschwitz bei Dresden ein, von wo er sich in das Manövergelände bei Mügeln begibt.
*
Der Kaiser im Manöver.
Coswig, 9. September. Der Kaiser ist mit Gefolge um 8 Uhr 55 Minuten im Sonderzug hier eingetroffen. Auf dem Bahnsteig waren zur Begrüßung der König und der Kronprinz von Sachsen erschienen, ferner der Chef des Generalstabes von Moltke. Dem kaiserlichen Gefolge schließt sich der Gesandte von Treuüer als Vertreter des Auswärtigen Amts an. Der Kaiser und der König begrüßten sich herzlich und unterhielten sich längere Zett. Sodann wurde in Automobilen die Fahrt in das Manövergelände angetreten. Der Kaiser fuhr mit dem Chef des Generalstabes im erften, der König und der Kronprinz im zweiten Wagen. Das Wetter ist kühl und veränderlich. Der Kaiser gedenkt vormittags den Vormarsch der roten Kavallerie zu sehe« und später im Sonderzug zu frühstücken, der in Riesa steht, lieber Einzelheiten des Vormarsches der beiden Parteien wird nicht berichttt werden, da der Presse von der Manöverleitung nahegelegt wurde, im Interesse einer kriegsmäßigen Entwicklung des Manövers hiervon abzusehen.
Schalmeienklönge.
Die Frisdensverhandlungen.
Die italienischen FttedenSunierhändlet haben sich nach einet Mitteilung aus ZÜtich nach Lu. z?rn begeben, wo die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen.
Wie in diplomatischen Kreisen versichert wird, steht der Friedensschluß zwar nicht unmittelbar bevor, aber bis Ende dieses Monats kann man mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit darauf rechnen, daß die kriegführenden Mächte sich über die Friedensbedingungen geeinigt
haben.— Der Fall der Jungtütten, der Eintritt Kiamil Paschas ins Ministettum und die Ernennung des Armeniers Noradunghian zum Minister des Aeußeren haben die Friedensverhandlungen erleichtert, aber bie* inneren Schwierigkeiten, die sich dem neuen Kabinett entgezenstellten, haben die Wiederaufnahme der Pourparlers verzögert. Nachdem das neue Ministerinm jedoch einen modus vivendi mit dem Komitee gefunden hatte und der Krieg mit Montenegro und Bulgarien abgewendet, ebenso die albanesische Gefahr beseitigt war, konnte das Kabinett Mukhtar Pascha die Verhandlungen, die jetzt offiziöse» Charakter tragen, wieder aufnehmen.
Die Hauptschwierigkeit zur Ermitttlung einer Grundlage für den Frieden bildete bekanntlich das Annexionsdekret Italiens. Wie von einwandfreier und bestinformierttr Seite versichert wird, soll die Türkei bereits die Notwendigkeit eingesehen haben, Italien die Herr- schäft über Tripolitanien und bie Cyrenaika zu überlassen. Zum Ausgleich für dieses Entgegenkommen verlangen die türkischen Unterhändler gewisse Vergünsti. gütigen, zumeist materieller Art, über die zurzeit Verhandlungen schweben. Und anderem wünscht die Türkei, daß Italien auf die Kapitulationen im ottomanischen Reiche verzichte und einer Erhöhung des Zolles auf italienische Waren zustimme.
Eine Pause in den Verhandlungen?
(Privat-Telegramm.)
Wien, 9. September.
In den Friedensverhandlungen wird voraussichtlich in der nächsten Zett eine Pause eintreten, da man, ehe endgültige Vereinbarungen getroffen, den Ausfall der bevorstehenden türkischen Parlamentswahl abwarten will. Das ist jedoch eine Maßregel, die nicht hindert, daß man trotz der gelegentlichen Ableugnung von Rom oder Konstantinopel den Stand der Frie.' densverhaNdlungen als günstig bezeichne, kann.
Soziale Fürsorge in ßaffel.
Oeffentliche Armenpflege, Wohltätigkeit und Kinder-Fürsorge nach den Casseler Statistischen Jahres-Berichten von 1908. Der zweite Jahrgang der Casseler St«, tistischen Jahresberichte liegt dem Publikum vor, er behandelt ausführlich die Vorgänge des Jahres 1909 (Kalender- beziehungsweise Etatsjahrs und weist gleichzeitig auf die Zahlen der beiden Vorjahre hin, sodaß ein Vergleich mit ihnen leicht aufzustellen ist. Die Bettchte gliedern sich in zehn Abschnitte, die die verschiedenste» Gebiete berückstchttgen, wie beispielsweise wirtschaftliche Verhältnisse, Einkommens - und Ver. mögens. Verhältnisse und Steu. er kraft, soziale Fürsorge, Gesund heitspsieg e, Kirche, Schule, Bildungswesen und noch vieles andere mehr. Wenn man den ziemlich umsangreich e» Band zuerst in die Hand nimmt, und ihn durch, blättert, dann grinsen einem hmter nichts tote Zahlen entgegen, Zahlen, Zahlen und nochmals Zahlen. Das sst nicht sehr ermutigend, wenigstens nicht für die große Mehrzahl der Leser. Aber ein wenig Geduld und eine Stunde Zett, um sich hinein zu vettiesen, dann bekommen all die vielen Zahlen Gesichter und das Leben unserer Residenz malt sich in ganz neuen und interessanten, freilich nicht immer erheiternden und lebensfrohen Bildern. Eins der beachtenswertesten Kapitel des Buches dürfte nun das sein, das von der s o z i a - len Fürsorge spricht; und hier seien wieder die öffentliche Armenpflege, die Wohltätigkeit und die Ki nd e r f ü r- sorge herausgegriffen. Die Armenverwaltung einer Stadt wie Cassel hat schon mit ziemlich großen Zssfer» zu rechnen. Sie vereinnahmte im Berichtsjahre insgesamt 497 218,83 Matt, darunter belief sich der Zuschuß der Stadt auf die respektable Summe von 386 808,79 Mark, während er in den beiden Vorjahren 349 050,36 Mark, beziehungsweise 327 868,48 Mark betragen hatte.
Verausgabt wurden, wie schon erwähnt, insgesamt 479 218,83 Mark, in der offenen Armenpflege, die Geldunterstützungen, Unterstützungen in Naturalien. Armenkranken- pflege, Wassenpslege und dergleichen umfaßt 235 443,85 Matt, und in der geschlossenen Armenpflege, zu der die Krankenhauspflege, die Jrrenpslege, die Fürsorge für Gebrechliche und anderes mehr zu rechnen ist, 172 434,83 Mark; dazu kamen »och die nicht unerhebliche» Verwaltungskosten. In der offenen Armenpflege sind noch folgende Zahlen bemerkenswert: Am Schlüsse des Etatsjahres belief sich die Zahl der dauernd Unterstützten einschließlich der in der städttscbe» Versoraungsanstalt Verpflegten auf 1095. Darunter befanden sich 129 alleinstehende Männer und 447 alleinstehende Frauen, die ihren Unterstützungswohnsitz in Cassel hatten. In 71 Fäll-n wurden Familien ohne unver- forate Kinder, in 377 Fällen Familien mit un.