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Hessische Abendzeitung

Casseler Abendzeitung

2. Jahrgang

Fernsprecher 951 und 952.

Sonnabend, 11. Mai 1912

Nummer 132.

Fernsprecher 951 und 952.

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unter Polizeiaufsicht zu stellen!

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solle. Auch soll in konservativen Kreisen Verschärfung der Geschäftsordnung Auge gefaßt werden.

Ti« (Saffeler Neuesten Nachrichten erschein« wöchentlich sechsmal und zwar abends. Der Ldonn-rnenrspreis betrügt monatlich 60 Psg. bei freiet Zustellung ins Haus. Bestellung« werd« jederzeit von der «eschüftSstelle oder den Bot« «tgeg«g«ommen. Druckerei. Verlag und Redaltio», vchlachthofstrabe 28/30. Sprechftund« der Redaktion nur von 1 bi» 3 Uhr nachmittag», Sprech stund« der LuSkunst - Stelle! Jed« Mittwoch und Sonnabmd von 6 bU 8 Uhr abends. Berliner Vertretung: SW, Friedrichstr. 16, Telephon: Amt Mortsplatz 676.

Wie es kam? Herr Borchardt, der auf der äußersten Linken feines Amts zu walten pflegt, ist sonst kein allzu-temperamentvoller Herr; er neigt eher zu einem gewissen weltver- rchtenden Pflegma. Aber die beizende Luft im Dunstkreis des Parteienzanks scheint ihn aufgerüttelt zu haben: Zwischenrufe fallen; lircks und rechtS; Herrn Borchardts Stimme überdröhnt mtt des Männerbasses Grund­gewalt die Redekunst der Gegner, und des Präsidenten lauschend Ohr erkennt im Gewirr der Stimmen den Mann links von der Estrade, der Herrn Schifferer die Ausübung wichtiger Pflicht erschwert. Verwarnung! Kein Effekt. Der Vorhang fällt, und Herr Borchardt ist aus dem Kreis der Volkerwählten durch Präsiden­tenspruch für des Tages Dauer ausgeschlossen. Was dann folgte, ergab sich sozusagen als zwingende Notwendigkeit, wenn man am Präsidententisch ... konsequent blei­ben wollte. Herr Borchardt erschien trotz der Ausweisung im Saal, gerüstet mit dem Pa- ragraphen bundertfünf pes StrsLaeirsbuchS

JnserttoaSpreis«: Dl« sechtgesp-lt«« Zell« tte ***» 15 W»« *

wattige Inserat« 35 Pf, Reklamezelle für einheimische »eschüfte « W, für «rfn»4rt^e BeschSfte 60 Pst Betlag« für die Ses-mk-ustag« werd« mU 5 Mark pro raus«-» be. rechnet. Weg« ihrer dicht« Verbreitung in der Residenz und dm Mngebimg Mrd die Lassel« SlroefUa Nachricht« eia vorzügliche» Jnsertionlorgan. Geschäftsstelle: «Slnlsch- Straß« 5. Berliner Vertretung: SW, Friedrtchstratze Ich Telephon: Amt Morl«,Iotz 676.

für das Deutsche Reich, der Den mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bedroht, der cs unter­nimmt, ein Mitglied gesetzgebender Körper- slbaftcn an der Ausübung seiner parlamenta­rischen Pflichten zu hindern. Die Hausord­nung des Abgeordnetenhauses, verschärft durch den berüchtigtenHausknechtsparagraphen", steht diesem Paragraphen des Strafgesetzbuchs entgegen (ein Zweifel darüber kann nicht obwalten); da aber im Parlament die Hau s- o r d n u n g gilt, ergab sich das Weitere von selbst: Schutzleute unter dem Kommando eines Polizeihauptmanns führten einen volkerwähl­ten, zum preußifchen Abgeordnetenhaus delegierten Bürger von dannen! Die Rach­weben des Schauspiels werden uns nicht er­spart bleiben: Die Szene vom neunten Mai war eines Parlaments unwürdig und es ist tief beklagenswert, daß im preußifchen Ab­geordnetenhaus die Erhitzung der Leidenschaf­ten nun dazu geführt hat, dqs Parlament ...

Mrd Lldenburgr Triumph.

Das Parlament unter Polizei-Aufsicht!

Herr Curt Maria Fürchtegott Elard von Oldenburg gehört dem Parlament des Deutschen Reiches nicht mehr an: Er ist unter­getaucht in der waldeinsamkeit-traulichen Stille von Januschau. Wie bedauerlich das ist, und wie sehr man die Eigenart dieses rustikalen Kämpen in der Arena des politischen Män­nerkampfs vermißt, hat der gestrige Tag bewiesen, der die Erfüllung eines Traums brachte, dessen füßer Zauber Herrn Elards starke Seele fchon erfüllte, als noch kein ernst­haft Fühlender an die Möglichkeit dachte, die Ordnung in den Stuben parlamentarischer Wirkfanüeit eines Tags durch Polizei in schim­mernder Wehr »ausrechterhalten" zu lassen. Am neunten Tag des Maien ist Wirklichkeit geworden, was von Herrn Kurt Maria Fürch­tegott Elard von Oldenburg in sturmbewegter Zeit als Ideal parlamentarischer Ordnung und Wohlanständigkeit erkannt ward: Schutz­männer, umgürtet mit dem Schwert der Hermandad, haben einen Abgeordneten, der wider den Heiligen Geist der Hausordnung be­harrlich gesündigt, unter Anwendung von Gew alt aus dem Saal geführt, und die Welt bat ein Schauspiel erlebt, wie es noch nicht da war, feit im Lande Preußen das Institut par­lamentarischer Volksvertretung zum Leben er­wachte. Was gestern int preußischen Unterhaus geschehen, ist ein Merkmal parlamentarischen Tief stands, das uns alle beschämt, das aber gleichzeitig auch offenbart, welche zwingenden Konsequenzen sich aus einem Parteienkampf ergeben müssen, der die parteilichen und politi­schen Leidenschaften so zur Gluthitze ent­facht, wie es fett Monden in der parlamenta- ; rischen Landstube Preußens geschehen.

Wir hatten uns daran gewöhnt, mit fröhli­chem Behagen die niedlichen Kultur-Skizzen aus dem Weaner Parlament! zu genießen, deren Pointen zuweilen durch krachende Pult- deckel, splitternde Tintengläser und ähnliche wirkungsvolle .Stimmungsmomente" ange­nehm gewürzt zu werden pflegten; wir lasen mit wohligem Gruseln die reizende Schilde­rung eines halbbarbarisch-parlamentarischen Hexentanzs in der russischen Duma und freuten uns, wie gute Bürger sich erfreuen müssen, wenn die ermüdende Trockenheit und kahle Dürftigkeit heimischer Parlamentserzählung hin und wieder durch .Heiterkeit", »andauernde Heiterkeit", »Unruhe rechts" oder »Lärm links" belebt und verklärt wurde: Man merkte bann, daß die schwüle Atmosphäre unsres parlamen­tarischen Lebens für Entladungen elementarer Zwerchfell-Erfchütterungen trotz allem noch empfänglich war, und atmete auf wie von quä­lender Sorge befreit. Wirklich: Wir waren be­scheiden geworden, und man kam ordentlich in Verlegenheit, als der starke Mann von Janu- schau vor Jahr und Tag das kleine Teufelchen an die Wand malte und zur Sicherung parla- mentarifcher Honorigkeiteinen Leutnant und zehn Mann" empfahl. Uttfre Witzblätter (de­nen im Vaterland der Denker und Dichter die geifttge Ernte immer mehr erschwert wird) er­lebten einen Triumph, wie er feit Oberländers besten Tagen nicht mehr da war, und Herr Kurt Maria und fo weiter aus Janufchaii wurde der populärste Mann zwifchen Maas und Memel. Gestern ist nun die grimmige Karikatur zur brutalen Wirklichkeit geworden, und das Abgeordnetenhaus darf den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, eine neue Aera parlamentarischer Geschichte eingeleitet zu ha­ben: Lorbeer, Lorbeer, Ihr Männer!

Die Polizei im Landtag.

Ein Polizeihauptmann und vier Mann; die Szenen bei der gewaltsamen Ent­fernung des sozialdemokratischen Ab­geordneten Borchardt; Sturm im Hause. (Von unferm parlamentarischen Mitarbeiter.)

Berlin, 10. Mai.

Der Zwischenfall »n der gestrigen Sitzung deS Abgeordnetenhaufes: Die Ausschlie­ßung des Abgeordneten Borchardt von der Sitzung durch die Polizei, bildete den gestrigen ganzen Nachmittag im Abgeordnetenhause das Tagesgespräch. Der Zwischenfall wird nach der Patteirichtung verschieden beurteilt. Im allgemeinen bedauert man den Zwischenfall und hält Sze­nen, wie sie sich heute ereigneten, für mürbe- l o 8. Bedauert wird allseitig, daß der Präsident nicht die Tribünen räumen ließ und daß das Publikum der peinlichen Szene zuschauen durste. Wie dem auch fei: Am be­dauerlichsten sind die Rebenumstände bei der Ausschließung. Die Sozialdemokraten hat. ten nämlich eine Verabredung getroffen, den Abgeordneten Borchardt (der den Platz des Abgeordntten Ströbel zwischen Hoffmann und Leinett einnehmen mutzte) mit ihren Lei­bern zu schützen. Dadurch wurde die Sache für die Polizei schwierig. Man mutzte zwei Abgeordntte hinauSschleppen. Ein wür­diger Anblick war eS nicht. Um dem Ausge­schlossenen den Wiedereinttitt zu wehren, be­gann eine wilde Jagd der Schutz!euta hinter dem Abgeordntten Borchardt, da die Schutzleute die Weisung hatten, seine Spur nicht zu verlieren. Es ging treppauf, treppab, über die Fahrstühle und durch die Säle. Der Schreibsaal, der zwei Aus­gänge hat, wurde sogar um st ellt. Dem Ab­geordneten Borchardt berettete ei großes Ver­gnügen, die Polizei nicht ausruhen zu lassen. Schließlich wurde sogar ein Teil der Saaltüren geschlossen, der andere Teil mit Schutz- manns- und Dienerposten umstellt. Am interessantesten ist jedenfalls die ju­ristische Seite der Sache. Es ist staglich. ob eine Ausschließung von Parlamentariern und die Stellung unter Polizeiaufsicht rechtlich haltbar ist und ob gegen die renitenten Ab­geordneten Strafantrag wegen Widerstände- gegen die Staatsgewalt gestellt werden kann. Nach der Verfassung sind die Abgeordntten im Parlament immun. Diese Ansicht sprach auch der Minister von Dallwitz vor anbert- halb Jahren bei der Beratung der Geschäfts­ordnungs-Vorschläge im Abgeordnetenhaus aus. Ob man jetzt andrer Meinung ae- worben ist , ,

Das bcho des Skandals.

Stimmen der Presse zur Borchardt-Affäre.

(Privat-Telegramm.) Berlin, 10. Mai.

Dis heutigen Morgenblätter besprechen aus- nahmslos den geftrtgen Zwischenfall im Abge. ordneterchause und stimmen darin Überein, daß der gestrige Taz ein schwarzes Blatt in der Geschichte des preußischen Parlaments ist. Die rechtsstehende Presse läßt keinen Zweifel daran, daß die Frage nach Recht und Unrecht in dieser Sache nur mit einem Schul, dig gegen die Sozialdemokratie be­antwortet werben kann. Freisinnige und nationalliberale Blätter machen ver- schiedene Einwenbungen gegen das Verfahren des Präsidenten von Erfsa geltend. Die ganz links stehenden Blätter bringen scharfe Angriffe gegen das Vorzehen des Präsiden, ten und feiern den Abgeordneten Borchardt als einen Märtyrer, der sich aus dem Saale schleppen ließ, um die Willkürherrschaft einer machwollen Junkermehrheit vor dem ganzen Lande bloßzustellen. Der »Vor- wätts" fordett in einem Aufruf die Genossen auf, in

wuchtige« Protest-Versammlungen gegen diesen Gewaltstreich des Präsidenten ihre Stimme zu erheben. Der Abgeordnete Bor­chardt hat gegen seine Ausschließung auS dem Sitzungssaal bereits beim Plenum Ein. spruch erhoben. Die einzelnen Frattionen des Abgeordnetenhauses beschäftigten sich ge. stern abend in ihren Fraktionssitzungen sehr eingehend mit dem gestrigen Vorgang und mit den Einsprüchen gegen die Maßnahmen des Präsidenten. Die Sozialdemokraten werden gegen die Polizeibeamten, die den Abgeordne­ten Leinett von seinem Platze wegzerrten und den Abgeordneten Borchardt aus dem Sitzungs­saal entfernten, wegen Vergehens gegen den Paragraphen 105 des Strafgesetz. Huches und gegen den Präsidenten des Hauses, Freiherm von Erfsa, wegen Anstiftung pa. zu Strafanzeige erstatten. ES heißt, von konservattver Sette werde eine Parallelaktion geplant, indem gegen die Abgeordneten Leinett und Borchardt wegen Hausfriedens­bruch und Widerstand gegen die

des Abgordneten nicht zu entnehmen gewesen, daß er durch die bemängelte Aufführung «ne Amtshandlung kraft feines Mandats ausfüh­ren wollte. Aus der Ausweisung des Abge- ordneten Borchardt dürften daher für den Präsidenten kaum Nachteiligkeiten entstehen können.

" Anders ist es jedoch, wenn der Präsident es nicht gehindert hatte, daß der Abgeordnete Leinert von Schutzleuten ergriffen und von der Ausübung seiner Abgeordnetenpflicht ge­waltsam fern gehalten wurde. Der Präsident, der die Aufforderung zum Einschreiten von Polizeigewalt erließ, hätte ängstlich darüber wachen müssen, daß im Sitzungssaale durch die die Exekution ausführenden Beamten kern Unbeteiligter in seinen gesetzlichen Rech­ten geschmälett werde. Es trifft den Freiherrn von Erfsa hier leider ein Vorwurf, wenn das amtliche Protokoll nicht ergeben sollte, daß er sofort gegen bett Mißgriff her Polizei ge­genüber dem Abgeordneten Leinert eingeschrtt- ten ist. War es aber nicht möglich, den Abge­ordneten Borchardt aus dem Saal zu entfer­nen, ohne daß neben ihm sitzende Abgeord­neten ihren Platz freiwillig verließen, fo hätte der Präsident die Sitzung eben schließen müssen und den Saal räumen lassen müssen, um b a n n e r ft gegen bett Abgeordneten Bor­chardt vorzugeben. Der für unser Parlament fo betrübende Vorfall sollte die Abgeordntten veranlassen, dem bezüglichen Paragraphen eine klarere Fassung zu geben, denn es laßt sich nicht verkennen, daß zurzttt zwischen «Straf» gesetz und Hausordnung Gegensätze bestehen, die sowohl zu Unzuträglichkeiten in der G e- schäftsführung des Hauses als auch tn der objektiven Auslegung der bestehenden Vorschriften führen können. Dr, H. P,

Staatsgewalt Anzeige erstattet werden * " eine

fen. Die Sranbenberger Ache überschwemmst das Dorf K r a m s a ch und die dottige Glas­fabrik. Bei Waid ring rissen auszeufetts Wasser ein Bauernholz fort und brachte; meh­rere Häuser in Einsturzgefahr; die Straßen stehen tief unter Wasser. Der Verkehr in ganz Osttirol ist unterbrochen. Wir verzeichnen fol. genbe Drahtmeldungen:

Hochflut im Isartal. ,

Ein Privat-Telegramm aus Mün« ch en meldet uns: Im Laufe des gestrigen Rach, mittags ist in ganz Bayern das Hochwasser noch weiter gestiegen. Die I f a r stieg in Mün­chen um zwei Meter. Steigt die Flut nur noch um wenige Zentimtter, dann setzt sie Thalkirchen unter Wasser. Bei Rosenhttm steht das Hochwasser bereits vier Meter hoch. Das alte historische Burghausen steht schon teilweise unter Wasser. In Innsbruck ist die ganze Post aus Tirol und Borarlberg ausge« blieben.

Fünf Millionen Kronen Schaden!

Depeschen aus Innsbruck zufolge Hai das Hochwasser in Tirol und Vorarlberg unge, heuten Schaden angerichtet, der sich in Stuf« stein allein auf mehr als hunderttausend Kro­ne« beziffert. In den Tälern mußten viele Häuser geräumt werden, andere sind ttngestürzt. Zur Hilfeleistung wurde Militär requiriert. Der Schaden im allgemeinen wird auf mindestens fünf Millionen Kronen geschätzt. Wenn der warme Regen und die Schneeschmelze an- dauern, wird eine Katastrophe ähnlich der von 1899 zu befürchten sein.

Rechtsakt oder Gewaltakt?

Die rechtliche Seite des gestrigeuSchauspiels. (Von einem Parlaments-Juristen.) Berlin, 10. Mai.

Heber die rechtliche Seite der gewalt­samen Ausschließung des sozialdemokratischen Abgeordneten Borchardt ist es noch gestern abend zu einem lebhaften Meinungsaustaufch unter den Abgeordneten gekommen, und es muß konstatiett werden, daß die Auffassung über die Rechtlichkeit der gewaltsamen Ausschließung immerhin noch eine geteilte ist. Die Geschäftsordnung des Abge- ordnttenbaufes hestimmt im Paragraphen drei wie folgt:

Der Präsident trifft die erforderli­chen Maßnahmen, um die Ausschließung durchzuführen. Er kann hierzu insbeson- bere die Sitzung auf bestimmte Zeit aus­setzen, den Sitzungssaal und die Tttbü- nen räumen, den ausgeschlossenen Ab­geordneten auS diesen Räumen ent fernen lassen, sowie seinen etwai­ge« Wiedereintritt verhindern. AuS der Fassung dieses Paragraphen geht nun nicht klar hervor, daß dem Präsidenten eine Befugnis zusteht, einen Abgeordntten während der Dauer einer Sitzung gewaltsam entfernen zu lassen, denn die Faf- sung sieht wohl mehr den Fall vor, daß der Präsident nach aufgehobener Sitzung bei der Räumung des Saales und der Tribü­nen auch den Abgeordneten mitentfernt", um ihm bann den Wiedereintritt für die Zeit zu verwehren, für die er durch Präsidialbeschluß ausgeschlofsen wurde. Dieser Mttnung schließt sich ttn Teil der Abgeordneten an, der in dem Vorgehen des Präsidenten ttnen Form­fehler sieht. Auf der anderen Seite möchte man dagegen an der Meinung festhalten, daß dem Präsidenten durch die Geschäftsordnung das unbeschränkte Recht des Hausherrn zuetteilt sei. Einem .Hausherrn" kann es aber nicht durch befonbere Bestimmung aufer­legt werden, sein Hausrecht, das eben für alle Fälle zu netten hat, an bestimmte Zeiten zu hinden. Nach der Auffassung dieser Seite be­handelt die Geschäftsordnung zudem haupt­sächlich die Rolle des Präsidenten während der Sitzung. Es sei daher widersinnig, die HausHerrnrechte nur für eine Zeit zu übertra­ge«, in der leine Sitzung fei,, denn ttn Zweifel wurde der Pasius der gewaltsamen Entfer­nung doch nur für den Fall gefrfmffen, daß ein Abgeordneter die Geschäffsordnung wäh­rend der Sitzung illusorisch machen könnte.

Was nun den durch den Abgeordneten Bor­chardt angezogenen Paragraphen Hundettfünf des Strafgesetzbuches anbelangt, fo hat dieser folgenden Wortlaut:

Wer es unternimmt, den Senat ober die Bürgerschaft einer der freien Hansestädte, eine gesetzgebende Versammlung des Reichs ober eines Bundesstaats auSein onderzusprengen, zur Fassung oder Unterlassung von Beschlüssen zu nö­tigen oder Mttglieder ans ihnen ge- waltsarn zu entfernen, wird mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Tauer bestraft.

Hochwaffer im Süden.

DerhSngnisvolle lleberfchwemmungen in Südbaher« tu Tirol; Millionen-Schaden!

Die Gewttterregen der letzten Tag« haben in ganz Oberbayern und Tirol verhee­rende Usberschwemmungen hervorge. rufen. Besonders haben Tirol und die Graf­schaft Vorarlberg unter dem Hochwasser zu leiden. Im westlichen Stadtteile I n n S.

Selbst wenn jetzt auch in der Mehrheit an­genommen werden sollte, der Präsident habe bei der gewaltsamen Entfernung einen for­malen Verstoß begangen, so ist natürlich der Paragraph hundettfünf trotzdem nicht anwendbar. Es kann sich btt der etwa zu rü­genden Amtshanblung des Präsidenten nur um ttnen ungewollten Irrtum han- beln, der nicht strafbar fein kann, weil we­der ein Dorsatz, noch ein Vorteil für den Uebertreter aus der Handlung entstand, und weil dem Paragraphen des Strafgesetzbuches eine von den Beteiligten anerkannte Ge­schäftsordnung gegenüberftanb, deren Auslegung bisher (toie dies ja der vorliegen, be Fall zeigt) noch auf Verschiedenheit der Auffassuna stößt. Ludern ist auS der Hgltuna

Die gestrige Sturm Sitzung. ;

Parteienkampf, Zwischenrufe, Schutzleute.

Am Ministettisch: Freiherr von Schorlemer und von Breitenbach. Auf der Tagesordnung steht die Weiterberatung des Besitzbesestigungs- gesetzes.

Abg. Kloppenborg (Däne): Man schafft wie- der ein Ausnahmegesetz. Lassen Sie ab von