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Zweiter I - -rgaug.

CllUler Neueste Nuchnchten

3. Beilage.

Freitag, 5. April 1912.

Gericht und Recht.

Reue Scharruach-Sensattoneu.

(Bericht unsers Korrespondenten.)

In der Mittwochsitzung im Berliner Prozeß wegen der Methylalkohol- vergiftungen haben die unerquick­lichen Szenen vom Dienstag eine ver­stärkte Wiederholung gefunden. Es ist, als ob der Methylalkohol seine geheim­nisvollen Wirkungen auch auf die Gemü­ter im Verhandlungssaale übt. Die Spannung, ja die Feindseligkeit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft kommt hier in schroffsten Formen zum Ausdruck.

Die Verteidiger waren nach den Dienstag- Zwischenfällen noch am Abend zusammengetre­ten und hatten entgegen der allgemeiüen An­sicht beschloflen, im Interesse ihrer Mandanten von einer Niederlegung der Mandate vorläufig A b st a n d zu nehmen. Nach der Er­öffnung der gestrigen Sitzung stellte Rechtsan­walt Werthauer wieder eine Reihe von Be- weisanträgen. Eine Reihe von Zeugen wür­den bekunden, daß sie bei dem Gastwirt Dahle verkehrt und Methylalkohol getrunken hätten, ohne nachteilige Folgen zu verspüren. Weitere Zeugen sollen darüber gehört werden, daß in Gefängnissen die Gefangenen ost den bei der Möbelfabrikation verwendeten Politurspiritus trinken, ohne daß es ihnen etwas schadet. Im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen gerät der Verteidiger wieder mit dem Vorsitzenden zusammen, der den Verteidiger ersucht, ihm nicht zu widersprechen und ihm schließlich das Wort entzieht. Der Vorsitzende bemerkt dazu, daß er allein die Leitung der Verhand­lung habe. Er habe das schon einmal ausge­sprochen, man scheine sich aber nicht danach zu richten. Es wird hierauf eine Stenographin als Zeugin vernommen, die fiir den Beisitzer, Land­richter Kriener, die Verhandlungen stenogra­phisch äufn' "mt, und, ein außergewöhnlicher Fall, vor! m Rich ter tisch e Platz genom-i

men hat. Sie bekundet, daß ihr Landrichter Kriener den Auftrag gegeben habe, die wichtig­sten Aussagen zu stenographieren, nicht nur bte Aussagen bestimmter Personen. Trotz des

Widerspruch der Verteidigung

wird die Zeugin vom Vorsitzenden entlassen. Während der Vernehmung der Zeugin ersucht der Verteidiger Rechtsanwalt Werthauer um den Schutz des Gerichts und beantragt zugleich die Vernehmung der anwesenden Pressevertre­ter zum Beweise dafür, daß das gerichtliche Protokoll Unrichtigkeiten enthalte. Der Gerichtshof lehnt den Antrag aber ab. Der Ver­teidiger Rechtsanwalt Jaffö beantragt nun­mehr, das Protokolldervorgestrigen Sitzung zu verlesen und es zu berichtigen, da es falsch sei. Ferner sei das Protokoll zu er­gänzen, da es die verschiedenen gegen ihn er­gangenen Wortentziehungen nicht enthalte. Der Gerichtshof lehnt auch diesen Antrag ab. Die Verhandlung soll sich nun den materiellen Ver­hältnissen wieder zuwenden, als es zu einem neuen Zwischenfall kommt. Rechtsan­walt Jaffa fragt den Sachverständigen Förster nach der Beschaffenheit des Methylalkohols. Der Vorsitzende erblickt in der Form der Frage eine „suggestive Fragestellung" und ersucht, solche zu unterlassen. Als der Verteidiger er­klärt, er verwahre sich energisch gegen diese Behauptung, daß er suggestiv frage, er­widert der Vorsitzende: Siehabensich gar nicht zu verwahren! Ihnen steht ja die Beschwerde nach allen Dimensionen zu. Verteidiger: Für mich ist die Sache damit noch nicht erledigt. Der Gerichtshof zieht sich darauf zur Beratung zurück. Rach einer längeren Zeit erscheint er wieder und der Vorsitzende verkün­det, daß gegen Rechtsanwalt Dr. ^a<ffs wegen Ungebührt vor Gericht eine Ordnungs- strafevonhundertMark verhängt wor­den sei. Am heutigen Donnerstag werden die Verhandlungen fortgesetzt.

rsp Der neueste Spionageprozetz. Ein Pri­vattelegramm aus Leipzig meldet: Vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenat des

Reichsgerichts findet am siebenundzwanzigsten April Verhandlung gegen den Schlosser Gustav Wolf aus Köln statt, der wegen versuchten Verrats militärischer Geheimnisse angeklagt ist.

Beleidigte Kolonialgerichtshöfe. Die Straflammer Hamburg verurteilte im Novem­ber den Kaufmann Gottlieb G o e r m e wegen Beleidigung der Gerichtshöfe in Deutsch-Süd- westasrika zweimal zu je vierhundert Mark Geldstrafe. Das eine Mal soll der Angeklagte den Gerichtshof in Keetmanshoop und das an­dere Mal das Gericht in Windhuk beleidigt ha­ben. G. hatte in Südwestafrika einen Zivil­prozeß mit einem gewissen B. In seiner an das Kolonialamt über die Führung des Pro­zesses gerichteten Beschwerde äußerte er bezüg­lich des Vorsitzenden des Gerichtshofs, Dr. F., dieser habe den B. begünstigt, indem dieser einem von ihm, dem Angeklagten, gestellten An­trag nicht stattgcgeben habe. In einem zweiten Prozeß, den er verloren, soll die Gerichtsschrei­berei des Bezirksgerichts in Windhuk „an den begangenen Diebereien schuld gewesen" sein. Die Tatsachen seien verschleiert und entstellt worden. Der Vorsitzende sei bestrebt gewesen, ihm die Klagesache nach Möglichkeit zu erschwe­ren. Wenn auch das Urteil zugibt, daß in dem Zivilprozeß einige Fehler begangen worden sind, über die G. sich beschweren durfte, so hat es doch aus der Art und Weise, wie er die Be­schwerde vorgebracht hatte, die Beleidigung er­blickt. Deshalb erkannte das Reichsgericht in beiden Sachen auf die Verwerfung der eingelegten Revision.

Ein Ordens- und Titel-Skandal in Sicht? Ein Privattelegramm berichtet uns aus Aachen: Einer Ordensschacher­affäre ist man hier auf die Spur gekommen. Die hiesige Kriminalpolizei verhaftete bei einem Versuche eines Ordensschachers den frü­heren Rechtsanwalt I s i d o r F a ß , der be­reits wegen Betruges zu sechs Monaten Ge­fängnis vorbestraft ist. Von Köln aus unter­hielt er mit Ordensschachern Beziehungen und zwar im Auftrage von Hintermännern, die in Berlin wohnen. Es ist eine ein­gehende Untersuchung eingeleitet worden, da

Faß anscheinend in zahlreichen andern Städten Helfershelfer gehabt hat.

cS Der Lantelme-Prozeß vor dem Zucht- polizeigcricht. Das Pariser Zuchtpolizeigcricht entschied soeben den Prozeß des Millio­närs Edwards gegen die Redakteure bei „Döpßche parlamentaire" unb eine Anzahl an- berer französischer Provinzblätter zugunsten bes Klägers. Bekanmlich hatte bte „Dspsch« parlamentaire" anläßlich des plötzlichen Todes der Schauspielerin L a n t e I nt e, die im Sommer vergangenen Jahres bei einer Rhein­fahrt auf der Jacht ihres Gatten den Tod in den Wellen gefunden hatte, das Gerücht verbrei­tet, die Künstlerin habe ein gewaltsames Ende gefunden. Herr Edwards, der bereits in dritter Ehe mit der Ertrunkenen verheiratet war, stehe in dem Rufe, ein moderner Ritter Blaubart zu sein. Edwards strengte gegen die Urheber des Artikels, den eine Reihe fran­zösischer Blätter weiter verbreitet hatte, die Klage wegen böswilliger Verdächti­gung an. Die Beklagten wurden zu Gefäng­nisstrafen von ein bis zwei Monaten, sowie zu Geldstrafen bis zu einer Höhe von zweitausend Franken verurteilt.

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