Casseler Neueste Nachrichten
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Nummer 287. Fernsprecher 951 und 952. Dienstag, 11. November 1813. Fernsprecher 951 und 952. 3. Jahrgang.
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Brandt und Akins.
Urteil im Krupp Prozeß: Brandt 4 Monate Gefängnis, Eccirrs 1200 Mark Geldstrafe!
Die Strafkarntner de« Berliner Land- geeicht«. die dreizehn Tage hindurch den «kruppscher, «orawalzen-Prozetz verhandelte, hat am Sonnabend Nachmittag folgendes Urteil gefällt: Brandt wird wegen Bestechung von Militiirpersonen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, die durch die erlittene Untersuchungshaft al« verdutzt zu erachten find. Der mitangeklagte Direktor der Firma Krupp. E e e i u S, wird wegen Beihilfe zu 1200 Mark Geldstrafe verurteilt.
Das Echo des Moabiter Kornwalzen- Kehraus wird vielleicht ein wenig Befremden und Enttäuschung zum Tempel der Themis zurücktragen, in dem am achten November die Sünder Brandl und Eccius ihr Urteil hörten: Der drohend kreißende Berg hat (wie schon so ost) ein Mäuschen geboren, und der Kummer-Essekt von dreizehn erregenden Verhandlungstagen präsentiert sich in einem Schuldspruch, deffen Milde sich seltsam abhebt von der stnstern Miene des Schicksals, die Brandt sowohl wie Eccius drohend Unheil kündete. Herr Brandt ist der Bestechung von Militärpersonen schuldig erkannt worden; das Gericht hat als erwiesen angenommen, daß er diese Bestechungen zwar gewiffermaßen syste- ma tisch und mit einem ausgeprägten Raffinement betrieben hat, daß er indessen auf der andern Seite sozusagen aus ideellen Motiven handelte, und sich in dem Glauben befand, durch seine „Methode" der von ihm vertretenen Firma nützen zu' müssen, ohne daß er sich der Gefahr bewußt war, die durch die Preisgabe dienstlicher Geheimnisse seitens seiner Gewährsmänner für's Reich entstehen konnte. Konnte ein Gericht dem Angeklagten, den die Beweisaufnahme schwer belastet und dessen Haltung im Prozeß wirklich nicht würdig zu nennen war, vorurteilsfreiere Gerechtigkeit widerfahren lassen? Maximilian Brandt kehrt aus Moabit heim wie ein Märtyrer heil'ger Einfalt, nicht wie ein mit dem Kainszeichen gemeiner Sündenschuld untilgbar behafteter Versucher, und die vier Monde Kerkerhaft, die die Gerechtigkeit als Sühne fordert, sind bereits verbüßt durch die Leidenstage, die der Kornwalzen-Mann in der engen Zelle des Untersuchungs - Gefängnisses verbracht. Mit einem Wort:
©lürt im Unglück!
Und Herr Eccius? Das Gericht befand ihn schuldig, Maximilian Brandt beim Kornwalzen- Tanz Beihilfe geleistet zu haben. Der An- geklagte ist Jurist, befand sich, bevor ihn der Kanonenkönig nach Essen berief, in wichtigen Staats-Stellungen und war Jahre hindurch im Konsulats-Dienst des Reichs beschäftigt. Mußte also wissen und erkennen, daß Maximilian Brandts Emsigkeit sündhaft und strafrechtlich faßbar war; mußte den Mann, der auf diese Weise sich selbst, seine dienstlichen Vorgesetzten, die Ehre des Hauses Krupp und die Sicherheit des Reichs gefährdete, verwarnen und strenge Maßnahmen treffen, um die Fortsetzung des Leichtsinn-Spiels mit der Gefahr zu hindern. Tat's aber nicht, sondern wurde züm Heger und Förderer der Brandt-Methode plumper Bestechung und raffinierter Spekulation auf die Harmlosigkeit der Einfalt tm bunten Rock. Die Beweisaufnahme hat den Krupp-Direktor Eccius schwerer belastet als den Krupp-Subalternen Brandt, und am Grade der m o r a l i - s ch e n Verantwortung gemessen, erscheinen die zwölfhundert Silberlinge, die Herr Eccius auf dem Altar der Gerechtigkeit zu opfern hat, eine Winzigkeit, kaum der Urteil-Begründung, noch weniger der Rede wert. Indessen: Das Schwergewicht des Schauspiels von Moabit beruht nicht in dem Urteilspruch wider die beiden Sünder auf der Anklagebank; es gründet sich auf die moralische Verantwortung der Kanonenfirma K r u p p für die Geschehnisse, die am Sonnabend in Moabit ihre Sühne gefunden haben. Diese Verantwortung festzustellen und daraus die unerläßliche Nutzanwendung zu ziehen, ist Sache des Reichs und des Reichstags, und man wird der Hoffnung Ausdruck geben dürfen, daß nun, nachdem die Richter der Justiz gesprochen, die Richter der Moral nicht schweigen werden ...! F. H.
Moment Bilder.
Der Arteilspruch im Kornwalzen Prozeß.
.Staatsanwalt, Verteidiger und Zeugen haben jetzt genug geredet. Alle Interessen, die hier in Frage stehen, verlangen, daß Sie, meine Herren Richter, jetzt endlich zu Worte kommen!" Damit schloß der Oberstaatsanwalt am Sonnabend im Krupp-Prozeß seine Debatte mit den Verteidigern, die «wie am Tage vorher) die rechtliche Auffassung des Anklagevertreters zu bekämpfen versucht hatten. Die Plai»
doyers, die anderthalb SitzungStage ausgefüllt halten, waren beendet und den beiden Angeklagten wurde das letzte Wort erteilt. Brandt faßte sich ganz kurz. Er beteuerte noch einmal mit wenigen Worten, daß er, nach seiner Meinung, keine Bestechung begangen habe. Er war ruhig und gefaßt. Anders der Angeklagte Eccius. Er ist, wie sein Verteidiger erwähnte, nieren- und nervenleidend. Während der Plaidoyers hatte er in sich zusammengesun- ken auf seinem Stuhl gesessen und häufig den Saal verlassen, um sich draußen einen Augenblick zu erholen. Nun richtete er sich auf und begann mit dem Aufgebot seiner letzten Kräfte zu sprechen. Die Aufforderung des Landgerichtsdirektors Karsten, sitzen zu bleiben, lehnte Eccius ab. Seine Stimme war erst leise, kaum verständlich, dann wurde er sicherer. Im großen Schwurgerichtssaale war lautlose Stille eingetreten, als
Direktor Eccius svrach.
Das Schlußwort des Angeklagten machte ersichtlich starken Eindruck. „Ich fühle mich erschöpft, es fällt mir schwer, die rechten Worte zu finden (so führte Eccius aus), aber ich will mir Mühe geben, mich verständlich zu machen. Ter Herr Oberstaatsanwalt ist sehr scharf mit mir ins Gericht gegangen. Heute, nachdem alles durchgesucht und durchqeforscht worden ist, sehen ja die Dinge wesentlich anders aus, als in der Zeit, die mich betrifft. Jetzt, wo der Verkehr zwischen Brandt und seinen Gewährs- leuten so aufgeklärt ist, wird man mir sagen können: Darum hättest Du als V o r a e setzte r Dich mehr bekümmern sollen! Das gebe i ch,3 u. Aber ich glaube nicht, daß der hohe Gerichtshof und der Staatsanwalt, sondern daß nur meine Vorgesetzten mir diese Vorhaltung machen können. Ich bin erzogen worden zum Staatsbeamten. Erwerbslüstern war ich nicht, das habe ich bewiesen, als ich die leitende Stellung in einem Finanzinstitut ausschlug, die mir vielleicht das Vierfache dessen, was ich bei Kruvv verdiente, eingetragen hätte. Der Aufforderung des verstorbenen Herrn Krupp folgend, bin ich zu dieser Firma übergetreten und habe den Spruch, der an dem Kruppschen Hause steht, zu meiner Richtschnur gemacht: Der Zweck jeder Arbeit soll das Gemeinwohl sein. Wenn ich den Justizdienst und die Tätigkeit im Auswärtigen Amte, die mir
ein gute Karriere verhieß, aufgab, so geschah cs, weil ich meine anderen Fähigkeiten, meine Kenntnis fremder Sprachen und ausländischer Verhältnisse dem Gemeinwohl dienstbar machen wollte. Mein Ressort bei Krupp war das Auslandsgeschäft. Dieses wird bei Krupp besonders gepflegt, nm die Bereitschaft und Leistungsfähigkeit der Firma für den Ernstfall zu gewährleisten. Ich glaube durch meine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, daß das Vaterland sich im Ernstfälle auf die Firma, verlassen kann .. .* Zweimal mußte Eccius eine Pause machen, weil ihn die auf steigenden Tränen am Sprechen hinderten. Nun zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück. Als Brandt die Anklagebank verließ, reichte ihm an der Saaltüre ein grauhaariger Herr die Hand mit dem Ausruf: „Na, Mar Brandt, hiersehen wir uns wieder?" Der so den Angeklag, ten in einer trüben Stunde begrüßte, war der Landaerichtsdirektor Liebenow. früher Staatsanwalt, dann Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft in Leipzig. Seine Bekanntschaft mit Brandt datien vermutlich von der Militärzeit her. Er wechselte freundliche Worte mit dem Angeklagten, der darüber ersichtlich erfreut war. Vier Stunden dauerte die Beratung. Der trübe Novemberabend war schon angebrochen, als der Gerichtshof in den Vcr- handlungssaal zurückkehrte und der Vorsitzende unter allgemeiner Spannung das im Eingang mttgeteilte Urteil verkündete ...!
Die Strafabmeffung.
In der Begründung des Urteils wird ausgeführt: Was die Strafzumessung anlangt, so wirkte erschwerend, daß die Straftaten Jahre hindurch verübt worden sind und daß sie eine schwere Schädigung unserer Heeresverwaltung darstel- len. Als strafmildernd dagegen ist zu berücksichtigen. daß es sich bei Brandt und Eccius um Beschaffung schneller Informationen im Interesse ihrer Firma handelte und daß die zur Bestechung aufgewandten Mittel verhältnismäßig gering waren. Schließlich konnte die bisherige völlige Unbescholtenheit der beiden Angeklagten strafmildernd in Betracht gezogen werden, und daß Brandt in den Fällen, in denen eine Bestechung zu erblicken war, dies zugegeben hat. Eccius ist viel auf Dienstreisen gewesen und hat mehrere Jahre einen mehrmonatigen Krankenurlaub nehmen müssen, Er hat zwar keine Kornwalzen bearbeitet, aber einen Teil dieser hat ihm persönlich Vorgelegen.
Revision im Krnpv Prozeß!
Brandt und Eccius melden Revision am.
Berlin, 10. November. (P r i v a t-T e l e- gram m.) Wie von unterrichteter Seite berichtet wird. bestätigt es sich, daß Eccius und
Brandl das Urteil im zweiten Krupp-Prozeß im Wege der Revision anfechten weiden. Das Urteil wird im allgemeinen leidenschaftsloser besprochen, als die Angelegenheit vor mich während des Prozesses vielfach behandelt worden ist, doch herrscht die Meinung vor, daß der Spruch des Gerichts recht milde ausgefallen ist.
Sie Spione von Thorn.
Markowski, Wroblewski und Wollmann.
Am Sonnabend in später Nachmittagsstunde wurde im Spionageprozeß Markowski (über den wir bereits berichteten) das Urteil verkündet. Es lautete für die sämtlichen Angeklagten auf Zuchthausstrafe und zwar wurden verurteilt wegen versuchten Verbrechens gegen das Spionagegesetz Markowski zu drei Jahren, Wroblewski zu zwei Jahren und sechs Monaten, endlich Wollmann zu zwei Jahren Zuchthaus. Außerdem wurde jeder der drei Angeklagten zu fünf Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt und Polizeiaufsicht für zulässig erklärt. Sämtliche Angeklagten haben, wie in der Beweisaufnahme festgestellt wurde im Solde Rußlands gestanden.
Vom Rubel verführt.
lBericht unsers Korrespondenten.) Leipzig, 10. November.
Der Angeklagte Wroblewski hatte, als er sich zur Spionage für Rußland zum Schaden Deutschlands entschloß, den Hintergedanken, daß bei der im Februar dieses JahrcS stattgefundenen Romanow-Feier ein gegen ihn wegen Unterschlagung schwebendes Verfahren niedergeschlagen werden würde. Wroblewski und Wollmann erhielten vom russischen Generalstab einen Monats- lohn von fünfzig Rubeln zugesichert. Sie ließen sich dann zum Schein in Thorn nieder, wo sie bei dem Angeklagten Markowski, einem Deutschen, Wohnung nahmen. Nachdem Wroblewski noch am Tage der Wohnungsmietung auf einige Tage nach Warschau zurückgekehrt war, trat Wollmann dem Markowski näher, und dieser kam bald dahinter, daß er es mit russischen Spionen zu tun habe. Er erzählte dies einem Ka- fernenwärter mit dem Bemerken, daß man sich durch Beschaffung eines Gewehrschlosses viel Geld verdienen könne Der Kasernenwärter stellte sich geneigt, das Gewehrschloß zu beschaffen, und Morkowöki teilte dies den beiden Mitangeklagten mit. Beide setzten sich nun mit dem Kasernenwärter in Verbindung und hatten in Gegenwart des Markowski wiederholt Besprechungen mit ihm, wobei die Frage der Entlohnung eine Rolle spielte. Dabei waren alle drei Angeklagten beteiligt; insbesondere hat auch Wollmann die Zweifel des Kasernenwärtcrs, ob er die Belohnung auch bekommen werde, mit ausdrücklichen Worten beseitigt. Als die Angeklagten am Ziele ihrer Wünsche zu fein glaubten, schrieb Wroblewski unter der Deckadresse einen Brief nach Warschau, worin er die in Aussicht gestellte Auslieferung des Gewehrschlosses mitteilte. Dieser Brief ist nicht an seine Adresse gelangt.
Die Angeklagten wurden, bevor sie weitere Schritte in ihrer Spionageaffäre unternehmen konnten, verhaftet, da der Kasernenwärter nur zum Schein auf die Sache eingegangen war. Dieser Tatbestand wurde vor dem Reichsgericht durch das G c st ä n d n i s des Wroblewski und das teilweise Geständnis des Markowski erwiesen. Wollmann hat hartnäk- kig geleugnet. Er wurde jedoch durch die Angaben der Mitangellagten, die der Senat in allen wesentlichen Puntten für glaubwürdig hielt, überführt. Der Senat hat in dem erwiesenen Tatbestände einen Versuch des Verbrechens gegen den Paragraphen drei des Spionagegesetzes erblickt und erkannte deshalb auf die eingangs mitgeteilten Zuchthausstrafen.
Sar Marine-Feierjahr.
Diplomatische Pression auf Deutschland?
(Privat-Telegram m.)
Newyork, 10. November-
lieber das Marine-Feierjahr, das zur Einführung in Deutschland und Großbritannien vorgeschlagcn worden ist, hielt gestern ein Professor der Marine-Akademie in Washington vor der Marine-Liga eine Rede, in der er aussührte, daß das einzige Mittel, ein Marine-Feierjabr einzuführen, nur durch eine diplomatische Pression auf Deutschland gelingen könnte, damit dieses Land veranlaßt werde, seine Rüstungen zur Sec einzuschränken. Diejenigen Rationen, die mehr Schiffe bauen müssen, als sie bezahlen können, würden sich eventuell diesem Schritte anschiie- ßen, und wenn die Nationen sich zusammen-
schlicßen und gemeinschaftlich einen Druck aus Deutschland ausüben würden, so wäre sehr wohl die Möglichkeit vorhanden, daß auch Deutschland sein Marineprogramm einschränke. Generaloberst Thomson meinte hierzu, wenn die Vereinigten Staaten keine entsprechenden Vorbereitungen träfen, so würden sie genötigt sein, sich unter den Schutz Englands oder aber Deutschlands zu stellen, falls England aus einem eventuellen Kriege als zweite Marine-Macht hervorgehen sollte.
ßeffen in Frankreich.
Die Kurheffen in Frankreich 1814: Aus den Erinnerungen der Brüder Grimm, von
Alfred Joeckel.
Uebcraus hart hatte die Fremdherrschaft auf den K u r h e s s e n gelastet. Napoleons Feldzüge hatten das Land ausgepreßt, die Waffenräume waren geplündert worden, der Inhalt des Casseler Zeughauses wurde nach Mainz gebracht, selbst große Kanonen, die nur den Zweck hatten, bewundert und angestaunt zu werden, wurden vernichtet, viele Hessen waren in Spanien verblutet, auf dem Forste und anderwärts sanken Patrioten und solche Männer, die den Kriegsdienst verweigerten, unter dem Blei, die beständig durchziehenden Trup- penmassen nahmen der Bevölkerung oftmals die letzten Lebensmittel, die Stadt Cassel allein hatte 1813 über 300 000 Taler Schulden. (Eine Biersteuer wurde neben anderen Steuern, Gesindesteuer, Eguipagensteuer und Viehsteuer. in Cassel eingeführt) Das Ende des Königreichs Westphalen bedeutete für die hessische Bevölkerung eine wahre Erlösung. Freudig strömten deshalb die kriegsfähigen Männer zu den Waffen, als der Aufruf erging. 24000 Mann stellte Hessen als viertes Vun- deskorps. An Waffen und Uniformen fehlte es freilich, sie wurden erst zum großen Teil später beschafft, in Zivilkleidern, viele Burschen in Bauernkitteln, wurde geübt und abmarschiert. Blutjunge Leute von sechzehn Jahren waren dabei, aber auch sie stellten wacker ihren Mann. Große kriegerische Lorbeeren sollten die Hessen allerdings im Jahre 1814 nicht ernten, ihre Aufgabe war vielmehr, die Festungen Metz Saarlouis, Luxemburg und Diedenhofen einzuschließen. Der Vormarsch der schlesischen Armee wurde dadurch wesentlich erleichtert. 48 Tote und 306 Verwundete waren die kurhessischen Opfer des ganzen Feldzuges. Eine geringe Zahl, die schon verrät, daß die Truppen keine ernstlichen Gefechte zu bestehen hatten. Nach ihrer Rückkehr wurden sie vom Kurfürsten wenig freundlich behandelt, kein Geringerer als
Wilhelm Grimm
hat darüber in der Nummer vom siebzehnten April 1815 des Rheinischen Merkurs, den der sprachgewaltige Görres herausgab, bittere Klage geführt. Er war gut unterrichtet, denn feine beiden Brüder Ludwig und Karl Grimm hatten den Feldzug mitgemacht, Ludwig, der Maler, Radierer und spätere Professor der Akademie der bildenden Künste in Cassel, als Offizier. Ludwig Grimm hat in seinen Lebenserinnerungen auch seine Erlebnisse im Felde geschildert. Diese Auszeichnungen (Professor Adolf Stoll-Cassel hat die Erinnerungen im Verlag Hesse und Becker in Leipzig herausgegeben und sorgfältig ergänzt) dürften es gerade jetzt, da die Zeit vor hundert Jahren uns wieder alle lebhafter beschäftigt, mehr als je verdienen, daß sic gelesen und gewürdigt werden. Sein Regiment lag in Wolfha - gen. Er schreibt: „Da wurde nun alle Tage morgens und nachmittags vors Tor auf ein Ackerfeld marschiert, und exerziert. Die meisten Soldaten hatten noch ihre Bauernjacken an. sechzehnjährige junge Burschen waren dabei und das Einüben und Exerzieren nahm kein Ende. Ich kam zur vierten Kompagnie, Wilke war mein Kapitän, ein gesetzter Mann und der gebildetste vom ganzen Regiment, nachsichtig und fteundlich. Ich war der älteste und Jakob Bücking (er war noch keine sechzehn Jahre alt. Anmerkung der Redaktion.) der jüngste Leutnant." Der Abmarsch erfolgte. Wilhelm Grimm berichtet: „Ich habe den Lui mitten im Glied begleitet, bei der Pappelallce haben wir uns geküßt und Abschied genommen: von Karl auf dem Friedrich-Platz, er mußte vor dem Prinzen voranreiten. Es waren alle Glocken geläutet, vor dem Philippstaler Haus, wo die Kurfürstin logiert, stand unten der Kurfürst, da hat ibn der Lui auch recht schön salutiert. Gott erhalte sie, er weiß, wie es mir Angst und Freude macht, daß sie mit sind!* Die Truppen zogen nach Fntzlar, „durch Marburg. Wetzlar und die anderen Städte ging es nun wie im Sturmschritt durch, überall war es schon voll Soldaten: Russen, Preußen, Hessen. Ei dlich kamen wir auf die Höhe von Ebren- breitstein." Dann weiter nach Pölich. Dort erhielt Ludwig Grimm den Auftrag, in Cob- lenz die Orders mit zwei Wagen voll Flinten zu holen.
Beim Eining in Trier
erhielt Ludwig den Befehl zur Avantgarde: „Wir marschierten in größter Ordnuna durch