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Hessische Abendzeitung

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Nummer 278.

Fernsprecher 951 und 952.

Freitag, 31. Oktober 1913.

Fernsprecher 951 und 952. 3. ZahkgaNg.

Eosa-Geheimniffe.

Das Kornwalzen-Depot des Herrn Metzen; Senge von Metzen «nd der Staatsanwalt.

Wie uns aus D e e l i n berid/tet wird, scheint die Vorlage de« «ornwalzen.Material« de« Zeugen von Metzen in» Krupp.-pro. ,etz der -prozetz-Berhandlung eine ganz neue Richtung zu geben und es ist wahrscheinlich, datz iu den nächsten Derhandlungstagen bereits diese Datsache erkennbar werden wird. Wie von unterrichteter Seite verlautet, umfaßt da« im Sofa verborgen gewesene Material de« Zeugen von Metzen den gesamten Brief, w e ch se l, der in der «ornwalzen-Asfüre zwi. scheu der Essener Zentrale der Firma Krupp und dem Zeugen von Metzen geführt worden ist.

Wer am herbstlich-düstren Kornwalze n- Premierentag in Alt-Moabit die beiden Hanpt- rollen-Träger: Ec eins und Metzen, sah, wußte: Der eigentliche Kampf fand zwi­schen diesen beiden Antipoden statt! Daß es die naturgemäße Entwicklung der Dinge war, die zu diesem Aktschluß führen mußte, hat nicht verhindern können, daß drinnen im Backstein- Tempel der Gerechtigkeit und draußen in der Echoweite öffentlicher Meinung die unver­meidliche Entladung der mählig ins Unerträg­liche gesteigerten Hochspannung wie eine Sen­sation empfunden wurde. Was indessen ist geschehen? Nichts, das außerm engsten Möglichkeit- oder Wahrscheinlichkeit-Bereich argwöhnend zu erspähen gewesen. Herr Wil­helm von Metzen, den durchsichtige Moral- Prüderie setzt gallig begeifert, stand vom ersten Tag der Affäre an als Kronzeuge des Staats­anwalts wider den Kanonenkönig im Treffen. Herr Chreczinski, der im Talar des Anklägers in Moabit thront, hat seine Anklage wider Brandt und Eccius in der Hauptsache auf die Bekundungen des frühem Krupp'schen Filial- Direktors gegründet, und niemand konnte dar­über im Zweifel sein, daß der Zeuge Metzen nicht mit dem Entschluß, Gnade walten zu las­sen, vor den Richtern erschien. Die ersten vier Tage des Krupp-Prozesies brachten harmlose Plänkeleien: Maximilian Brandts weinerlich­verwässerte Unschuld-Beteuerungen und Herrn Eccius' stereotype Erklärung, im Gewühl des Essener Riesenbetriebs Kleines und Kleinliches möglicherweise übersehen, nicht-achtend über­gangen zu haben (daß die Kornwalzen harmlose Nebensächlichkeiten für die in Effen Maßgeblichen waren, bedarf noch beweiskräfti­ger Feststellung). Immerhin: Man durste sacht der Gänsehaut sich entwöhnen, und überm Tem­pel der Gerechtigkeit schien bereits das Morgen­rot naher Erlösung durch die letzten Schatten der Nacht zu funkeln.

Dann kam die.Sensatton", der ,Knall-Ef­fekt", derUeberfall auf den Staatsanwalt" (oder wie's sonst noch in über-lebensgroßen Settern angeprangert worden ist): Die Ent­ladung! Herr Wilhelm von Metzen, von rechts und links im Blätterwald wie Mephisto­pheles beschnüffelt, erklärt dem Gericht, daß er die sichtbaren und untrüglichen Beweisstücke für seine Anklage wider Krupp in Händen habe, sich nicht auf wörtliches Zeugnis wider Eccius, Krupp und Essen beschränken wolle, sondern (um der Gerechtigkeit die Möglichkeit restloser Entwirrung aller Fäden zu bie­ten) entschloffen sei, sein Material den Rich­tern über Brandt und Eccius zur Versügung zu stellen. Pause; Entsetzen; Erregung; tau­sendfaches Echo im Verhandlungssaal und draußen im Land:Theater-Coup und Verrat, Kabale und Intrige!" Ter Mann auf der Zeugenbank sagt dem Gericht, wo der Schatz der Gerechtigkeit lagert, erträgt's, daß ein Richter mit einem Polizisten seine Wohnung durchsucht, um das Sofa-Geheimnis zu entschleiern (ob­wohl der Zeuge, nachdem er sein Beweis-Ma- terial selbst angeboten, sicher keinen Anlaß hat- te, es dem Gerichtshof vorzuenthalten), und muß sich von Herrn Chreczinski, dem Ankläger, sagen laffen, daß er untilgbaren Makel auf sich geladen. Warum? War der Zeuge Metzen, der immer noch Zeuge, nicht Angeklagter ist, verpflichtet, Alles aus der Hand zu ge­ben. das seines Kampfs gegen Krupp Grund­lage und Rechts-Ausweis darstellte, und zwan­gen ihn Ehre und Gewissen, Herrn Chreczins- ki's Hut DaS anzuvertrauen, das ihn legiti­mierte, vorm Tribunal als der Wahrheit Künder Beachtung und Gehör zu heischen? Kaum: Rechtlich läßt sich gegen den Hüter der Kornwalzen-Geheimnifle nichts Stichhal­tiges vorbringen, und ethisch verdient die Eigenart der Situation in erster Linie Rück­sichtnahme, denn es geht nicht um billigen Ein­satz. sondern: .Äug' um Auge, Zahn um Zahn!"

Der .Schatz im Sofa" ist nun gehoben; Ankläger imb Gerichtshof, Verteidigung und Sachverständige haben die Möglichkeit, sich über vas Geheimnis der Kornwalzen an Hand des

Metzen'schen Materials eingehend zu orimtie- ren, und was bisher noch fehlte, um der Ge- rechtigkeit die sichtbare Grundlage zweifelfreier Erkenntnis zu geben, ist jetzt vorhanden! Das ist der prozefsuale Effekt der Methode Metzens, seinem Wohnzimmer-Sofa schwer­wiegende, über Menschen-Schicksal und Mcn- schen-Ehre entscheidende Geheimnisse anzuver­trauen. Unterm Gesichtswinkel der Moral betrachtet, mag Manches in dem Verhalten des einst'gen Krupp-Vertrauensmanns seltsam und unerfreulich, ungewöhnlich und peinlich erschei­nen, Manches auch das Empfinden starken Un­behagens wecken, aber Eins wird durch alle diese Empfindungs-Regungen weder verwischt noch überhaupt berührt: Die Tatsache, daß der Zeuge Wilhelm von Metzen, den der Staatsan­walt als Stütze der Anklage vor die Richter von Moabtt zitteren ließ, nichts gesagt, nichts bestmdet und nichts an Anklagen er­hoben hat, das aus der Stimmung des Grolls oder Hasses heraus geboren wurde, sondern daß er lediglich W i rklichk e it - Er e i g- nisse dargestellt, die durch die papiernen Zeu­gen im Gestänge der Sosa-Federung ihre Be­stätigung und Illustration erfahren. Und dies (dünkt uns) erscheint wichtiger und bedeutsa­mer als alle Erregung, aller Wirrwarr, die die Sensation" der Sofa-Geheimnisse hervorge­rufen: Wichtig und bedeutsam für den Staatsanwalt, dessen Anklage sich jetzt auf unerschütterlichen Tatsachen-Grund stützen kann: wichtig für den G e r i ch s h o f, der nun die Möglichkeit sicht, den Angeklagten Gerech­tigkeit widerfahren zu lassen, und'wichtig auch für die O effent lich keit, der der Zeuge Wilhelm von Metzen die Erkenntnis geschärft und das Gewissen reguliert hat. Gewiß: Das alles ist peinlich, erregend und schmerzend, und Herr von Metzen wird vielleicht einst die Konse­quenzen schwer empfinden, aber es handelt sich in Moabit nicht darum, der Firma Krupp und der deutschen Oeffentlichkeit Peinlichkeiten zu ersparen, sondern es handelt sich um das Prinzip der G e r e ch t i g k e i t. Und dies Prin­zip kann die Sofa-Geheimnisse ertragen, ohne Schaden zu nehmen ...! F. H.

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Sechster Kornwcrlzen-Tag.

(Privat-Telegramm.)

Berlin, 30. Oktober.

Zu Beginn des heutigen, sechsten Verhand­lungstages im Krupp-Prozeß wird mit der Vernehmung des Zeugen von Metzen sortgefahren, der angibt, Direktor Eccius habe ihm, als er (Zeuge) die Berliner Stelle antrar, gesagt:Wissen Sie auch, daß wir in Bertm jemanden haben, der uns mit geheimen Nachrichten versorgt?" Herr von Schütz habe ihm darauf nähere Angaben über diesen Punkt gemacht, die ihn (den Zeugen) sehr be­denklich gestimmt hätten, und er habe das auch Herrn Eccius mitgeteilt. Auch Herr von Schütz habe sich in bedenklicher Weise ge­äußert. Herr Eccius habe es indessen ener­gisch abgelehnt, Brandt's Tätigkeit zu inhibieren. In einem Brief, den Herr von Met­zen an Herrn Eccius geschrieben hat, heißt es, daß erBrandt N'cht entbehren kön­ne." Der Zeuge erklärt dazu, er habe Brandt wegen seiner artilleristischen Kenntnisse nicht entbehren können. Der Nachrichtendienst habe damit nichts zu tun. Zeuge sagt, von Schütz habe ihm einmal erklärt, Brandt sei ein Be­stecher. In einem späteren Briefe fragt Herr von Metzen, wer

die Kornwalzen in Essen

in die Hände bekomme. Der Vorsitzende be­merkt dazu, daß der Zeuge offenbar doch mit der Tätigkeit Brandts einverstanden ge­wesen sei. Zeuge: Ich hatte damals noch keinen Fuß in das Kriegsministe­rium gesetzt, und konnte nicht wissen, von wem Brandt feine Nachrichten bezog. Ein spezieller Fall sttmmte mich aber ganz besonders bedenklich und ich ermahnte Brandt ernstlich. In einem anderen Falle dagegen sagte Herr von Metzen, daß er eine Kornwalze ge­lesen, aber nichts Verhängnisvolles darin habe finden können. In einem weiteren SB riefe schreibt von Metzen an Direktor Ecoius, daß Brandt anfange, ihm Schwierigkeiten zu machen, da er nicht mehr mittun wolle. Metzen macht den Vorschlag, Brandt eine Weihnachts- grattsikation von 2000 Mark zu gewähren, das würdeihn besser summen". In einem Schrei­ben vom dreizehnten Januar 1911 schreibt von Metzen an Eccius, daß er gern von Berlin fortgehe, da er doch nur unangenehme Erinnerun gen mitnehme.

Metzen, Eccius «nd Brandt.

Große Erregung ruft es hervor, als der Zeuge von Metzen erklärt, er habe dem Ange­klagten Eccius einmal gesagt, die Tätig­keit Brandts sei unmoralisch, und wenn das in die Oeffentlichkeit komme, fliege die ganze Firma Krupp in die Luft. Der Angeklagte Eccius bestreitet, daß von Metren jemals eine solche Aeuherung getan

habe. Von Metzen stellt schließlich seine AuS- sage dahin richttg, daß er nicht mehr behaup­ten wolle, er habe die Aeußerung gegenüber Eccius getan, es könne auch Direktor Träger gewesen sein.

$as Reich für Zeppelin!

Rechtfertigung des Zeppelin-SystemS.

Nach der Katastrophe des Marineluft- s ch i f s s I- II erschienen die vielen Gegner des Systems Zeppelin aus dem Plan, ihre Anklagen erneut gegen das starre System des Grafen Zeppelin zu schleudern. Es gelang ihnen auch, frühere Anhänger des Grafen Zeppelin wan­kend zu machen. Wir versuchten schon am Tage der schweren Katastrophe eingehend nachzu­weisen, daß die Schuld an der Explosion des L II nicht dem System Zeppelin als solchem, sondern der ganz besonderen, eigenarti gen Konstruktion des L II zuzuschreiben fei, für die die Zeppelin-Werft eine Verantwortung nicht traf. Diese Auffassung wird jetzt auch von amtlicher S eite vertreten, denn die Nord­deutsche Allgemeine Zeitung! bringt über die Vernichtung des Marine-Lustschiffs eine

amtliche Erklärung

folgenden Inhalts: Die amtlichen Ermittlun- gen über die Katastrophe des Marine-Lust­schiffes L II haben das Nachstehende er­geben: Bildung eines luftverdünnten Raumes in der vorderen Gondel, hervor- gerusen durch die bei dieser Konstruktion e r st m a l s angewandte Art des an der Gondel befindlichen Schutzschirmes; Ansaugen der an der Unterseite des Lufttchisfes auS- tretenbcn Gase; Entzündung des in die Gondel hincingeschloffenen Gasgemisches durch einen Funken des Motors. Die Ent­stehungsmöglichkeit einer solchen Rauchwir­kung haben weder die Konstrutteure der Ma­rine, noch die der Zeppelin-Gesellschast vor­ausgesehen. Nach einem Gerücht soll der mit dem Luftschiff um gekommene Maschinist Lasch vor dem Ausstieg die Offiziere darauf aufnierssam gemacht haben, daß

des Motor nicht in Ordnung

sei. Die Offiziere aber hätten auf der Fahri bestanden mit der Begründung der Anwesen­heit der Abnahmekommission. Für die Rich­tigkeit eines solchen an sich wenig glaubwür- digen Vorgangs fehlt nicht nur jede Unter­lage, sondern es ist festzustellen gewesen, daß das Verhalten der Motore vor dem Aufstieg einwandfrei gewesen ist. Auch die Ver­legung deS Laufgangcs in den Schiffskörper ist zuerst von der Zeppelin-Gesellschast an­geregt worden. Mit dieser auch im Name« der Zeppelin-Gesellschaft abge­gebenen Erklärung werden alle Gerüchte und jede Legendenbildung widerlegt. Die nun­mehr erkannten Gefahrenquellen wer­den künftig ausgemerzt. Ueber den ein- zuschlagenden Weg besteht zwischen Marine und Zeppelin - Gesellschaft Einvernehmen.

Nach dieser amtlichen Erklärung bleibt nur noch die Frage offen, wer die A n r e g u n g zu den Aenderungen in der Luftschiff-Konstruktion gegeben hat. Ossenbar hat man die Gefahren dieser Aenderungen erheblich unterschätzt und man wird also für die Zukunst wohl wieder zu dem alten, bewährten TYP der Zeppe­linluftschiffe zurückkehren. Auf jeden Fall ist es grundfalsch (und das ergibt das Resultat der amtlichen Ermittelungen erfreulicherweise mit aller Klarheit) das Sy st em Zeppelin ver­antwortlich zu machen und zu verwerfen. Die­ses System hat sich schon in den schwierigsten Situationen bewährt und wird bei weiterer Vervollkommnung sicher auch in der Zukunft seine wertvollen Dienste weiter tun, ohne Ent­täuschungen zu bringen.

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StSffler bei Paris gelandet!

Paris, 30. Oktober. (Pxivat - Tele - gramm.) Der Berliner Flieger Paul Ernst S t ö f f l e r ist mit Passagier gestern abend um fünf Uhr auf dem Flugplatz Villa Coublay bei Paris eingetroffen und glatt gelandet. Stöff- ler erklärte einem Berichterstatter, er wisse noch nicht, ob er seinen ursprünglichen Plan, naq Spanien weiterzufliegen, fortsetzen oder ob er nach Berlin zurückkehren werde. Ex müsse sich mit dem Erbauer seines Flugzeuges dieserhalb ins Einvernehmen setzen und sich der behördlichen Genehmigungen versichern.

Ludwig, König von Bayern.

Das Ende der Regentschaft in Bayern.

München, SO. Oktober. (Privattele- gramm.) Die Ensscheidung in der bayrischen Königsfrage ist gefallen. Sämtliche Parteien (mit Ausnahme der Sozialdemokraten) haben in der heutigen Sitzung des Landtags der R e -

gierungsvorlage auf Abänderung der Verfassung zugestimmt. Somit wird, da auch die Reichsräte der Vorlage zustimmen werden, der Prinzregent als König 2ut> wig der Dritte den Thron der Wittels-' bacher besteigen.

Der Thron der Welfen- Staatsminister Hartwieg über den Regent» schafts-Wechsel; Cumberlands Verzicht.

In der gestrigen Sitzung der braunschweigi- scheu Landesversammlung erörterte der Staatsminister Dr. Hartwieg in längeren Darlegungen, der Verlaus der Verhandlungen in der braunschweigischen Thronfolge« Angelegenheit und führte dabei auSr Wir haben vom Prinzen Ernst August die Ue- berzeuqung gewonnen, daß eine absolute Zuverlässigkeit besteht, daß jedes Wort, das er sagt, von ihm getreulich gehal­ten werden wird. Weitere Erklärungen von ihm zu erwarten, ist nicht tunlich. Wir haben die Sicherheit, daß der neue Herzog völlig loyal seinen Verpflichtungen Nachkommen wird, und daß nicht die geringsten Zweisel be­stehen. daß er den Wünschen und Hoffnungen der Landesregierung entsprechen werde. Die Landesversammlung nahm daraus folgende Entschließung an:

Die Landesversammlung hat mit leb­hafter Befriedigung von den Aus führungeu des Herrn Staatsministers Kenntnis genommen. Sie begrüßt mit Freuden den Bundesratbeschlnß vom 27. Oktober, der die Wiederübernahme der Regierungsgewalt im Großherzogtum durch das angestammt« und in viel­hundertjähriger Geschichte mit dem Lande verbundene welfische Herrscherhaus gewährleistet. Die Landesversammlung spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß der im ganzen Lande mit Jubel begrüßte bevorstehende Regierungsan­tritt Seiner Königlichen Hoheit des Prin­zen Ernst August,Herzog zu Braunschweig, unter Gottes Schutz nicht nur dem Groß- Herzogtum zum Segen gereichen werde, sondern auch dem ganzen Deutschen Reich, und daß in der Bevölkerung des Grotzherzogtums Bestrebungen keinen Boden finden werden, die daS gute Verhältnis mit dem Bundesstaat« Preußen irgendwie trüben könnten.

Diese Entschließung wurde von der Lan­desversammlung einstimmig angenommen. Abgeordneter Glaser berichtete sodann namenS der Finanzkommission über die Regierungsvor-; läge, betreffend die landesfürstliche Rente. Die­se Rente wurde in der angeforderten Höhe von 1125 322Mark einstimmig und ohne Debatte bewilligt. Die Resolutton deS Lan­desparlaments beweist, daß man in Braun- schweig von der Unverbrüchlichkeit der vom Prinzen Ernst August gegebenen Zusicherungen überzeugt ist und in dem Versprechen des neuen Herzogs ausreichende Garantien gegen jede Ge­fährdung des Reichsgedankens erblickt. In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung kam allgemein die Befriedigung darüber zum Aus­druck daß durch die Regelung der Thronfrage endlich ein Zustand beendet worden ist, der Mtt der Zeit unerträglich geworden war,

Famllien-Besuch in Rathenow.

Wie uns aus Rathenow berichtet wird, trafen dort gestern abend gegen sieben Uhr, von einer großen Menschenmenge lebhaft begrüßt, ein der K a i s e r in der Uniform der Ziethen- Husaren, die Kaiserin, die Königin von Griechenlands und die Prinzessin Friedrich Karl voß Hessen ein. Im Hofe der Villa begrüßte Prinz Ernst August seine Schwiegereltern und Verwandten herz- lichst und geleitete sie in die Villa, wo die Be- grüßung durch die Prinzessin Viktoria Lu- i s e stattfand. Die Stadt ist prächtig geschmückt. Nach einem Essen im Familienkreise erfolgte die Rückfahrt des Besuchs nach Berlin und Pots- beim gegen zehn Uhr abends.

Cumberlands Verzicht.

Die Verzichts-Urkunde des alten Herzogs.

(Draht-Meldung.)

Braunschweig, 30. Oktober.

Im Verlaufe seiner gestrigen Rede in der Landesversammlung nahm Siaaisminister Hartwieg Gelegenheit, die Verzichtsur­kunde des Herzogs von Cumberland zu ver­lesen, die folgenden Wortlaut hat: Wir, Ernst August, von Gottes Gnaden Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, tun hiermit kund und zu wissen: Nach dem am 18. Oktober 1884 erfolgten Ableben Unseres hochgeehrten Herrn Oheims und Vetters, des durchlauchtigsten Herzogs und Herrn Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Hoheit und Lieb- dcn, ist Uns als nächstem Thronfolge-