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Hessische Abendzeitung

Cafleler Abendzeitung

Nummer 257

Dienstag, 7. Oktober 1913

3. Jahrgang.

Fernsprecher 951 und 952.

Fernsprecher 951 und 952.

3nfertton«preife: Die lechSgespallene gelte für einheimische LeschLfte 15 Pfg., für au«, roärttge Inserate 25 Pf, Reklame,eile für einheimische «LeschLfte 40 Pf, für auswärtige Lefchäfte SS Pf. Einfache Beilagen für die Sesamtauflage werden mit 5 Tiart pro Tausend be­rechnet. Wegen ihrer dichten Verbreitung in der Residenz und der Umgebung Nnd di« Lasseier Neuesten Nachrichten ein oorzüglicheS JnsertionSorgan. Seschüfk««telie« Kölnisch^ Straße 5. Berliner Vertretung: SW, Friedrichstraße 16, Telephon: Amt Mortyplatz 125S4.

Die Casseler Neuesten Nachrichten erscheinen wöchentlich sechsmal und zwar abend«. Der AbonnementSpreiS beträgt monatlich 50 Pfg. bei freier Zustellung ins Hau«. Bestellungen werden jederzeit von der SeschäftSsielle oder den Boten entgegengenommen. Druckerei, Verlag und Redattion: Schlachthosstraße 28/30. Sprechstunden der Redaktton nur von 7 bi« 8 Uhr abend« Sprechstunden der Auskunft. Stelle: Jeden Mittwoch und Frettag von 6 bi« 8 Uhr abend« Berliner Vertretung: SW, Friedrichs». 16, Telephon: Amt Moritzpla? 1258«.

auszusagen. Die Vernehmungen werden heute und morgen vom Gericht noch fortgesetzt werden.

Gendarmen, die auf den Berliner Rennbahnen Dienst hatten, haben sich seit mehreren Jahren von Buchmachern bestechen laffen, die dafür ungestört und «»behelligt auf den Renn­bahnen ihre Tätigkeit entfalten konnten. Die Affäre erregt das allergrößte Aussehen.

Sie versicherte Frau.

Die neue Kraukeu-Verficherung und die Ver- sicherungspflrcht der weiblichen Angestellten.

Der erste Januar 1914 bringt für die im SauShalt tätigen weiblichen Angestellten, sowie für die sonstigen weiblichen Angestell­ten, die in keiner Industrie oder Gewerbe al« Bedienstet« gegen Entgelt arbeiten, eine bemerkenswerte Neuerung: Auch fie werden, wie die anderen weiblichen Angestellten in Sandel, Gewerbe und Industrie zwangs­weise gegen Krankheit nnd Tod versichert. 3« dieser Versicherung treten auch «och einige Neuerungen hervor, die die bereits beste- henden Krankenversicherungen nicht haben.

Zu dem Kreis des verflcherungspflichtigen Hauspersonals gehören: Hausmädchen oder sogenannte Dienstmädchen, Köche und Köchinnen, Reinmachfrauen, Putzfrauen, auch Aufwärterinnen (letztere selbst auch dann, wenn sie nur stundenweise beschäftigt und nicht im Haushalt beköstigt werden), Kindermädchen, Näherinnen, Plätterinnen und Wäscherinnen, ganz gleich, ob sie in verschiedenen Haushalten oder nur in einem einzelnen Hause arbeiten. Befteit von dieser Zwangsversicherung sind solche Dienstboten, für die bereits eine ander­weitige Fürsorgepflicht der Herrschaft bestand, als das Gesetz im Jahre 1911 vom Reichstag angenommen wurde. Verstcherungspflichtig sind auch die im Haushalt beschäftigten Lehrer, Leh­rerinnen und Erzieherinnen. Ferner sind ver­sicherungspflichtig: Gesellschafterinnen, Reprä­sentantinnen, Hausdamen und Wirtschafterin­nen Richt versicherungspflichftg für den Haus­halt sind dagegen Lohndiener und Tafeldecker, weil fie zu den gewerblichen Unternehmern ge­zählt werden. Verstcherungspflichtig sind ferner noch: Pflegerinnen, Wärterinnen, in öffentlichen «nd privaten Krankenhäusern, Kliniken, weib- sicke Angestellte im Schulwesen, im Gemeinde- i und Staatswesen, die Bediensteten der Herber­gen, Gastwirtschaften, Kasinos, Ressourcen, der ' Acrzte, Zahnärzte, Apotheker, der Gutsbesitzer, £ der Theater und Musikkapellen. Bei der Kran- Zf kenversicherung ist das Alter ohne Einfluß, wes­halb auch noch nicht sechzehn Jahre alte Per­sonen zu versichern sind. Die Versicherungs- pflicht hört auf, sobald ein Jahreseinkommen von über 2500 Mark erreicht worden ist Die Aufbringung der Mittel für diese Kranken­versicherung erfolgt durch Zahlung der Bei­träge seitens der Versicherten und der Herr­schaft (bezw. Herrschaften, wenn mehrere Dienstgeber, wie bei Aufwartungen und Wasch­frauen, in Frage kommen).

Die B e i t r ä g e betragen höchstens sechs, in der Regel viereinhalb Prozent des Grund­lohnes, von denen die Versicherten zwei Drittel und die Herrschaft ein Drittel zu bezahlen hat. Die Versicherungspflichtigen müs. sen sich bei der Lohnzahlung ihre Beiiragsteile vom Barlohn abziehen lassen. Die Arbeitgeber dürfen diese Beitragsteile nur auf diesem Wege abziehen. Sind die Abzüge einmal unterblie­ben, so dürfen sie nur noch bei der nächsten Lohnzahlung nachgeholt werden. Bei Ar- beitsunfähigkett sind für die Dauer der Kran­kenpflege keine Beiträge zu entrichten. Tas gleiche gilt während des Bezuges des Wochen­geldes oder Schwangerengeldes. Die Kranken­kasse leistet dafür: Sofortige Krankenhilfe, bestehend in freier ärztlicher Behandlung mit Arznei und kleineren Heilmitteln; die Gewäh­rung von Hauspflege, Gewährung von Zuschüs­sen für größere Heilmittel, Unterbringung von Wöchnerinnen in Wöchnerinnenheimen oder Ge­währung von Hauswochenpflege, Gewährung ärztlicher Geburtshilfe (auch bei normal verlau­fender Niederkunft), Gewährung eines Still- geldes, Wochenhilfe und Sterbegeld. Tas Krankengeld muß die Hälfte des anaenom- menen Grundlohnes ausmachen. Es ist vom vierten Tage der Arbeitsunfähigkeit ab zu zah­len, und zwar für die Dauer von sechsundzwan­zig Wochen. Als Mehrleistung kann durch Satzung die Krankenhilfe (also sowohl ärztliche Behandlung wie Gewährung von Arznei und Zahlung von Krankengeld) auf ein Jahr aus­gedehnt werden. Wöchnerinnen erhalten in Höhe des Krankengeldes auch Wochengeld für die Dauer von acht Wochen.

Das Sterbegeld ist mindestens auf den zwan- ffgfachen Betrag des Grundlohnes zu bemessen; es kann durch Mehrleistung der Kasse bis zum vierzigfachen Betrag des Grundlohnes erhöht werden: Es beträgt also mindestens fünfzig, höchstens neunzig Mark. Die Mitgliedschaft er­lischt, wenn das Mitglied ausscheidet, oder wenn zweimal nacheinander am Zahltag die Beiträge nicht entrichtet und seit dem ersten dieser Tage mindestens vier Wochen vergangen sind. Diese Frist kann bis zum nächstfolgenden Zahltag verlängert werden. Arbeitsunfähige bleiben Mitglieder, solange die Kasse ihnen Lei- tzungen zu gewähren hat. Geben ausgeschie­

dene Mitglieder, die innerhalb sechsundzwanzig Wochen oder direkt vor dem Ausscheiden sechs Wochen lang versichert waren, wegen Erwerbs­losigkeit die Mitgliedschaft auf, so leben deren Ansprüche auf, wenn die Krankheit während d« t Erwerbslosigkeit binnen drei Wochen nach dem Austrift einsetzt. Um das Erlöschen der Mtt- gliedschaft bei Stellenlosigkeit zu verhindern, ist freie Weiterversicherung gestaftet. Diese Bestimmung kommt insbesondere solchen weib- lichn Angestellten zugute, die ihre Stellung aus­kündigten und sich verheiraten wollen. Durch die freiwillige Weiter-Versicherung haben sie dann später eintretenden Falles kostenlose Kranken- pflege, Geburtshilfe und schließlich Sterbegeld.

Dr. H. R.

*

Das Nachspiel von Raney.

Metz, 6. Ottober. (Privat-Tele- gramm.) Am Sonnabend fanden in Nancy die ersten Vernehmungen wegen der Kra­walle am dreizehnten April statt. Außer den Klägern waren dreißig der Demonstranten, meistens Studenten, geladen. Die Verhöre, wie auch die Gegenüberstellungen der Kläger und Zeugen währten bis in die späten Abend­stunden hinein und wurden nicht heendet. Fest­gestellt wurde nur, daß damals in den Stra­ßen, im Cafe und auf dem Bahnhof Aus­schreitungen vorgekommen sind und den Deutschen nicht gerade besonders Schmeichelhaf­tes zugerufen wurde, lieber die bekannten Be­schimpfungen und Mißhandlungen hatte von den vernommenen Franzosen niemand etwas

Berliner Bestechungs-Skandal?

Gendarmen von Buchmachern bestochen.

Berlin, 6. Oktober. (Privat - Tele­gramm.) Wie ein Mittagblatt meldet, find in den letzten Tagen mehrere Gendarmerie- Wachtmeister verhaftet worden und nach der Festung Küstrin gebracht worden. Die

Braunschweiger Rätselspiel.

Spannung zwischen Berlin und Gmunden?

Das Rätselraten über das Welf en - Problem und die Frage der Thronbesteigung in Braunschweig wird nachgerade komisch. Mr haben am Sonnabend die befremdlichen Mitteilungen eines Frankfutter Blattes über die hinter den Kulissen spiclende Vorgeschichte der Verhandlungen zwischen Berlin und Gmunden wiedergegeben und die offiziösen Randbemerkungen zu diesen Enthüllungen ftcllen eher eine B e st ä t i g u n g als eine Wie­derlegung dar. Daß tatsächlich der befttedigen- ben Lösung der Frage sich erhebliche Schwie­rigkeiten entgegenstellen, geht aus der nach­stehenden Mitteilung hervor:

Der Thron von Braunschweig.

(Mitteilungen von informierter Seite.)

Berlin, 6. Oktober-

Die braunschweigische Thronfolge- f r a g e ist für den Bundesrat noch nicht spruch­reif. denn wie aus Bundesratskreisen verlautet, ist es noch ganz ungewiß, w a n n der Bundes­rat der Angelegenheit näher tritt. Ein Antrag Preußens oder Braunschweigs liegt dem Bun­desrat jedenfalls zurzeit noch nicht vor. Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen zwi­schen Preußen und Cumberland neuerdings ins Stocken geraten. Preußen soll viel Entgegenkommen zeigen, um die Welfenfrage aus der Welt zu schaffen, findet aber beim alten Herzog wenig Gegenliebe. In Hoflreisen spricht man von einer starken Spannung zwischen Berlin und Gmunden; aus diesem Grunde ist auch der Gegenbesuch des Kaisers in Gmunden bisher nicht erfolgt. Auch seinen Schwiegersohn hat der Kaiser seit der Hochzeit nicht gesehen. Man rechnet chamit, daß die Angelegenheit vorläufig noch nicht zur Erledigung kommt, falls nicht das Haus Cumberland gröberes Entgegenkom­men als bisher zeigt.

Die preußische Regierung hat bereits jetzt so wertvolle Zugeständnisse ge­macht. daß die zurückhaltende Stellungnahme des alten Herzogs bei den vermögensrechtlichen Fragen verwunderlich erscheinen mag. Wenn Preußen aus verschiedenen Gründen seine bis- hettge Politik geändert hat, so wollte es damit dem Frieden dienen. Noch bis vor wenigen Wochen hatte man an der Forderung der V er - zichterklärung bezüglich Hannovers fest- gehalten, und erst nach langen Verhandlungen hat die preußische Regierung hiervon Abstand genommen. Nunmehr steht man vor neuen Schwierigkeiten, mit denen man nickt gerechnet hatte. Es verlautete, daß die Reise des Reichskanzlers zum Prinzregenien Lud­wig von Bayern im nahen Zusammen­hang mit der Lösung der Welfen­frage stehe. I» Regierungskreisen herrscht der lebhafte Wunsch vor, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, die angesichts des starren Welfensinnes für Preußen nachgerade unange­nehme Wirkungen im Gefolge hat.

Zwischenfälle ohne Kade!

Nach Nancy: Longwh und Longuillo«.

Die von französischer Quelle gemeldete an­gebliche Grenzüberschreitung durch einen deutschen Hauptmann und eine Maschi­nengewehr-Kompagnie bei Villiers-aux-Bois (über die wir am Sonnabend berichteten) scheint auf eine Halluzination französischer Ueberangst zurückzusühren zu sein, denn von deutscher mili­tärischer Sette wird erklärt, daß von dem an­geblichenZwischenfall" an keiner einzi­gen amtlichen Stelle etwas bekannt sei. Unter­dessen haben sich n e u e Zwischenfälle er­eignet, über die folgende Meldungen vorliegen:

Ei« Intermezzo in der Schenke.

(Draht-Meldung.)

Paris, 6. Oktober.

Wie die Agence Havas meldet, drangen am Sonnabend drei Betrunkene, die aus Deutschland gekommen waren, in die Schankwittschaft Biassefto in Crusnes bei Longwh, die von einem Italiener gehalten wird, ein. Die Wirtin wagte, da sie allein war, gegenüber den Drohungen der drei Be­trunkenen nicht, ihnen die Hergabe von Ge­tränken zu verweigern. Als sie aber zum zweiten Male Getränke forderten, lehnte die Wittin es ab, ihnen weitere Getränke zu ver­abfolgen. Darauf verließen die drei die Wirt- schaft und bombardierten sie mit Steinen, wobei sie das Schaufenster zer­trümmerten. Tie Wirtin gab nun einen Re­volverschuß ab, der Einen, den Arbeiter Victor M ossal aus Aumetz in Deutsch- Luxemburg, tötete. Das Gericht von Bttey- hat eine Untersuchung eingeleitet.

Prügelei im Eisenbahu-Coupee.

(Privat-Telegram m.)

Paris, 6. Oktober.

In einem Eisenbahn-Coup« saßen in der Nähe der Station Longuillon mehrere Franzosen und ein Deutscher. Einer der Franzosen hafte zwei Plätze belegt. Da der Deutsche keinen Platz erhalten konnte, forderte er den Franzosen auf, den einen Platz frei zu geben, da es nicht gestattet sei, daß ein Reisender zwei Plätze belege. Der Franzose weigerte sich, dem Deutschen den Platz zu geben. Als der Deutsche (dessen Name noch nicht bekannt ist) sich daraufhin kurzerhand auf den Platz setzte, kam es zwischen den bei­den Streitenden zu einem Handgemenge, in dem der Deutsche mit seinem Fingerring den Franzosen an der Wange verletzte. Als dies die Landsleute des Franzosen sahen, fielen sie über den Deutschen her und mißhandelten ihn. Der Deutsche er­klärte, sich bei seinem Konsul und der Polizei beschweren zu wollen.

Zu der Affäre in Crusnes bei Longwh wird noch bekannt, daß der Bergmann Mossal mit einem Kameraden in die Wirtschaft nach Crus­nes gegangen war, um Abschied zu feiern, da er am anderen Tage mit seiner Familie in seine Heimat in die Eifel zurückzureisen ge­dachte. In der Wittschaft seien ihm schließlich nach einer Zecherei von einer Kellnerin fünf­zig Markentwendet worden. Da er auf der Herausgabe des Geldes bestand, und von seinem Kameraden hierbei unterstützt wurde, wurde von der Wirttn dem Streit durch den verhängnisvollen Schuß ein Ende gemacht.

Der Roma« Verdis.

Wie Giuseppe Verdi Musiker wurde: 3« sei­nem 100. Geburtstag am 10. Oktober, von

Dr. Albert Dresdner.

Der Zufall hat oft mit sonderbaren Launen in Verdis Leben eingegriffen. Nur durch einen glücklichen Zufall ist Verdi am Leben erhalten geblieben. Roncole, das Gebuttsdorf Verdis, hatte im Jahre 1814 alle Kriegsgreuel durchzumachcn. Kinder, Frauen und Greise wurden von den rohen Gesellen der Koalition?- truppen unbarmherzig niedergemacht. Es be- rühtt beinahe wie ein Wunder, daß die junge Luise Verdi mit ihrem Söhnchen durch die fre­velnden Horden tn den Kirchturm fliehen ' konnte, wo sie das Kind bis zum Abzug dcr Soldaten v e r st e ck 1 gehalten hat. So ist Verdi gerettet worden. Nickt minder eigenartig ist auch die Entdeckung der musikalischen Begabung Verdis. Die Dorfjugend von Roncole ist in freudiger Erregung. Durch die cngen Gassen des Dorfes zieht ein alter, inva­lider Geiger, der vor den Häusern fröhliche Weisen spielt und durch feine Späße die Dorf- jugend belustigt. Sein eifrigster Bewunderer ist dir kleine Beppe Verdi. Er drückt sich so nahe er nur kann an den alten Mann heran; er beobachtet eifrig seine Handgriffe und lauscht in kindlichem Entzücken den lockenden Tönen. Schließlick wird der Geiger auf ihn auftneftsam und läßt sich in ein Gespräch mit dem Jungen ein. Aus denverständigen und begeisterten Ant­worten des Knaben schließt er, daß dieser ein nicht unbedeutendes, musikalisches Talent be­sitzt und Mstcht deshalb

die Eltern Verdis

darauf aufmerksam. Sie sollten beizeiten etwas für die Ausbildung des allem Anschein nach stark begabten Knaben tun. Die Eltern halten dies natürlich für eine Fabel und schenken der Aussage des bettelndm Alten keine weitere Beachtung. Ganz anders der kleine Beppe: Er grübelt immer darüber nach, wie er Musik lernen und die Einwilligung der Eltern er­reichen könnte. Es stand bereits damals in seinem jungen Gehirne fest, daß er Musiker werden wolle. Daß er es in der Tat geworden ist, verdankt er zunächst einer ... Ohrfeige des Pfarrers. Beppe war nämlich Ministrant in der kleinen Dorfkirche, aber feine Aufmerk­samkeit gilt vielmehr der Orgel und den Cho­rälen als dem Rauchfaß und dcm Altardienst. Eines Sonntags verliert er sich so sehr in das Anhören der Orgel, daß er seine Pflicht dar­über völlig vergißt, bis ihn schließlich eine kräftige Ohrfeige des Pastors Wieder in diese Welt zurückversetzt. Sie war aber so kräftig verabreicht, daß der kleine Beppe vornüber- stürzte und die Altarstufen hinunterkugelte. Er verletzte sich nicht unbedeutend. Wut über diese derbe Behandlung und Zorn über die Schaden­freude der Kameraden versetzten ihn deratt in innere Aufregung, daß er tn einen schweren Weinkrampf verfiel und nach Hause getragen werden mußte. Der mitleidige Vater wußte ihn aber bald zu beruhigen, indem er ihm die Erfüllung seines heißesten Wunsches ver­sprach,

ein Spinett zu besitzen.

Der Heine Beppe hafte nämlich ausfin­dig gemacht, daß ein Priester in der Um­gebung ein solches Instrument besitze und es gern um billiges Geld verkaufen möchte. Diese Beobachtung brachte er zu verschiedenen Malen sachte zu Hause an, ohne jcdock das willige Ohr zu finden. Jetzt, zur Entschädigung für den ausgestandenen Schmerz und die erfahrene De­mütigung, ist der Vater einverstanden und opfert einen Teil seiner gewiß nicht großen Ersparnisse zum Ankauf des Instruments. Der alte Organist von Roncole. Baistrocchi, muß den Eltern Verdis mitteilen. daß sein Lehrmaterial völlig erschöpft fei, und er dem jungen Schüler nichts Neues mehr beibringen könne Das Spinett, auf dem Verdi feine ersten Studien machte, ist heute noch im Verdi- Museum von Santa Agata aufbewahtt. Es ist ein alter, schmuckloser Kasten, der kaum jemals zur Freude eines empfindlichen Ohres geklun­gen haben mag. An einer Innenwand trägt er .-ine Revaraiurinschrift aus dem Jahre 1821, bereits mit der Erwähnung, daß der Jüngling Verdi auf diesem Instrument gelernt habe. Trotz der hervorragenden Begabung ist Verdi bekanntlich nicht an dem

Mailänder Konservatorium

ausgenommen worden. Aus welchen Grün­den , konnte noch nicht einwandfrei fest- gestellt werden. Es ist aber sehr amüsant, wie Verdi sich an dem Hauptschuldigen dem Dircttor des Konservatoriums, Francesco Bafiltz, einem ausgezeichneten Musiktheore­tiker, für die Ablehnung gerächt hat. Basilv war eines Tages zu dem Lehrer Verdis, dem Kapellmeister Lavigna. zu Besuch und beklagt« sich, daß bei einer Organistenprüfung keiner der

Der Reichskanzler in München.

München. 6. Ottober. (Privat-Tcle- g r a mm.) Der Reichskanzler und Unter« staatssekretär Wahnschaffe sind gestern von Berlin kommend, hier eingetrofsen. Der Reichs­kanzler begab sich nach dem preußischen Ge- sandtschaftspalais, wo er Wohnung nahm. Der Reichskanzler besuchte mittags den Minister­präsidenten Freiherrn von Hertling und verweilte dort eine Stunde in Begleitung des Gesandten von Treutler. Morgen begibt sich der Kanzler auf Einladung des Prinz- regenten nach Schloß Linderhof, wo er einige Tage der Hochgebirgsjagd obliegt.

Nattonalliberale und Welfen.

Wiesbaden, 6. Oktober. (Privat-Tele­gramm.) Die nationalliberalen Reichstags­abgeordneten waren hier gestern zu vettrau- lichen Fraktionsbesprechungen ver­sammelt, um die Richtlinien für die Stel­lungnahme der Partei festzulegen. Zur Wel­fenfrage beschloß die Fraktion, sich vollständig auf den Boden der Kundgebung der hannover- fchen Parteifreunde zu stellen und zur Erhal­tung des inneren Friedens vor der Thronbe- sttigung des Prinzen Ernst August in Braun­schweig genügende Garantien zu ver­langen.