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Hessische Abendzeitung
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Sonntag, 14. September 1913
Nummer 238
Fernsprecher 951 und 952.
Fernsprecher 951 und 952.
3. Jahrgang.
Sie Fra« im Amt.
Lechzchntauscnd deutsche Frauen als Beamtinnen; Frauenarbeit u. Staatsintereffe.
»ach einer amtlichen Zusammenstellung waren in Deutschland am ersten Januar diese« Jahre« rund sechzehntausendsüns- hundert Frauen im Dienst de« Reichs, de» Staat« und der Kommunen angestellt, davon dreizehn Prozent in mittleren und höheren Stellungen. Innerhalb der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der amtlich angestellten Frauen in Deutschland um fünfundzwanzig Prozent vermehrt und für die nächsten Jahre ist eine Steigerung in demfelben Verhältnis bestimmt zu erwarten.
Es läßt sich nicht leugnen: Die Frau hat im letzten Jahrzehnt auch innerhalb der d e u t- schen Reichgrenzen in der praktischen Verwirklichung ihres Anspruchs aus Gleichstellung mit dem Manne hinsichtlich der Nutzbarmachung intellektueller Kräfte im Dienst der Allgemeinheit außerordentliche Erfolge erstritten und das philiströse Vorurteil, das noch im Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts der ihre Lebensexistenz selbst begründenden Frau überall beim Eintritt ins öffentliche Leben begegnete, gehört nun der Großvaterzeit an. Der sozial denkenden, sozial fühlenden und sozial geschulten Frau unsrer Zeit ist die Bahn zur Verwertung ihrer Talente auf allen Gebieten des vom freien Wettbewerb der Kräfte beherrschten bürgerlichen Lebens weit geöffnet; die geheiligten Räume der Amtstube haben sich der Tüchtigkeit der Frau erschlossen, und selbst dort, wo Kleinlichkeit oder Voreingenommenheit der neuen Zeit mit ihrer modernen Lebens- und Dascins-Aufsaflung noch eifersüchtig den Eintritt wehren, regt sich beffre Erkenntnis und gerechtere Würdigung der sozialen Strömungen, die die Frau von heute in den allgemeinen Erwerbkampf hineingetrieben. Wir befinden uns im Beginn einer wirtschaftlichen Evolutions - Periode, und dem zwanzigsten Jahrhundert wird die Aufgabe zufallen, sich dieser Entwicklung anzupasien.
Auch der Staat wird nicht umhin können, dem großen sozialen Umwandlungs-Prozeß, den unsere Generation in seinen Anfangstadien schaut, Rechnung zu tragen, denn grade der Staats-Organismus als der Träger des nationalen Sozialgedankens und der Repräsentant des stärfften Wirtschaftsinterefles, wird von der fortschreitenden Umwertung der sozialen Werte in erster Linie betroffen, und es ergibt sich also für eine kluge und weitausschauende staatliche Wirtschastpolitik von s e l b st die Notwendigkeit, der in ihren Wirkungen längst erkennbar gewordnen Entwicklung nicht Hemmungen entgegenzustemmen, sondern sie verständig zu fördern und ihre Kraft sich nutzbar zu machen. Die dem Auge am nächsten liegende Entwicklungform des sozialen Umwandlung-Prozefles wird in der unaufhaltsam fortschreitenden Verallgemeinerung des Frauenerwerbs und in der langsam, aber beständig zunehmenden Verwendung der Frauenkraft im Dienst des Staats und der Kommune sichtbar, und wenn grade auf diesem Gebiete der Frauenarbeit bisher die Geltendmachung ihrer Vorzüge erschwert (teilweise sogar unmöglich gemacht) wurde, so liegt das in erster Linie am Wesen der staatlichen und kommunalen Verwaltungs-Organisation und an der jahrhun- derte-alten Tradition, deren Mauerwälle noch der neuen Zeit trotzten, als auf andern Gebieten des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens der Erwerbarbejt der Frau längst die ihr ziemende Anerkennung und Wertung zuteil wurde.
Aber auch für den Bereich der Staats- und Kommunalverwaltung ist die Zeit des Mor- gendämmerns gekommen: Die „Frau in Amt und Würden" gehört zur Gegenwart, ebenso wie die Telegraphie ohne Draht und die Eroberung der Lust, und wenn auch erst «in Anfang gemacht ist, so darf doch heute fchon gesagt werden, daß die Aussichten für die gebildete Frau, im Staats- oder Kommunaldienst ihre Kräfte nutzbar zu machen, sich im allgemeinen recht günstig gestalten, und daß die Möglichkeit besteht, der Frauenarbeit allmählich immer weitere Gebiete amtlicher Tätigkeit zu erschließen. Auf dem vor einiger Zeit in Berlin versammelt gewesnen Allgemeinen Frauenbildungs-Tag sind die Aussichten, die sich für die gebildete Frau beim Eintritt in die amtliche Laufbahn ergeben, sehr eingehend erörtert worden, und man muß gestehen: Die heute gebotnen Möglichkeiten bedeuten, gemessen selbst an der jüngsten Vergangenheit, sehr viel, wenn auf der andern Seite auch nicht verkannt werden soll, daß die Schwierigkeiten, die sich der Frau beim Betreten der amtlichen Laufbahn entgegenstellen, immer noch beträchtlich genug sind, um di« volle Enffaltung
der Kräfte empfindlich zu beeinträchtigen. Alles, was auf diesem Gebiet erreicht ward, mußte erstritten werden, und daher kommt es denn auch, daß auch heut noch der Weg eng und das Ziel weit ist.
Gewiß: Die Postverwaltung, der Lehrberuf, das Erziehungswesen, die Armen- und Waisenpflege und die staatliche Strafvollstreckung haben der Frau die Möglichkeit amtlicher Betätigung gewährt; wir sehen sogar an zwölf höhern Schulen mit amtlichem Charakter Frauen als Leiterinnen und Vorgesetzte männlicher Lehrkräfte, und schätzen in der Armen- und Waisenpflege die Helfer-, Erzieher- und Fürsorge-Tätigkeit der Frau als das versöhnende Element in des Lebens Tiefen; dessenungeachtet gewinnt es den Anschein, als ob der Frauenarbeit im Dienst des Staats und der Kommune immer nur wider st redend Raum gewährt werde. Materiell und sozial mögen also die Aussichten für die der amtlichen Tätigkeit sich widmende Frau noch fo günstig sein: Vom allgemein-kulturellen und ge- sellschafts -sozialen Standpunkt aus betrachtet, können sie (ein wirtschaftlicher Teil- Effekt der modernen Frauenbewegung) nur als Bruchstück eines Erfolgs gewertet werden, dessen Jdealgehalt das Maß des bisher Erreichten weit übersteigt. Es liegt vielleicht in der Natur der Sach« und im Wesen der Dinge selbst, daß der Fortschritt, dessen Vorhandensein wir fühlen und erkennen, in der Sphäre staatlich-amtlicher Lebensäußerungen sich wesentlich später durchsetzt als dort, wo das freie Spiel der Kräfte ungehemmt sich regt: Eine Entwicklung an fich aber kann dadurch nicht aufgehalten werden und vielleicht sieht des zwanzigsten Jahrhunderts A bend in naturgeword- ner Wirklichkeit, was wir, die Kinder einer ättern Zeit, als fernes Ideal bestaunen ...!
F. H.
Hessen im Manöver.
Manöver der zweinndzwanztgsten Division.
(Von unserm militärischen Mitarbeiter.)
Poeßneck- 13. September.
Von herrlichstem Herbstwetter begünstigt, nahmen gestern, am 12. September, die Divisionsmanöver der 22. Division ihren Anfang. Die beiden Gegner hatten sich bereits am Nachmittag des 10. September in den ihnen von der Manöverleitung zugewiesenen Unterkunsts-Bezirken versammelt; die rote Partei (verstärkte 44. Infanterie-Brigade) in der Gegend von Schleiz (Reuß jüngere Linie), die blaue Partei (verstärkte 43. Infanterie-Brigade) im Saaletale zwischen Rudolstadt und Orlamünde. Die beiderseitigen Kavallerie-Patrouillen hatten in vorzüglicher Aufllärungsarbeit festgestellt, aus welcher Gegend der mutmaßliche Gegner zu erwarten war, so daß am frühen Morgen des 12. September der Vormarsch angetreten werden konnte. Den Manövern lag folgende allgemeine Kriegslage zugrunde: Eine blaue Armee ist an der mittteren Saale versammelt. Abgezweigte Teile stehen im oberen Saaletale. Eine rote Armee hat den Vormarsch aus dem nördlichen Böhmen in nordwestlicher Richtung angetreten. Von Blau ist zur Sicherung der rechten Armeeflanke am 11. September eine gemischte Truppenabteilung in die Gegend von Rudolstadt vorgeschoben, von Rot hat eine solche Abteilung am 11. September (dem linken Armeeflügel um einen Tagemarsch voraus)
die Gegend von Schleiz
erreicht. Beide Abteilungen fetzen am 12. September ihren Vormarsch fort, der im Laufe des Vormittags in der Gegend von Ranis zum Zusammenstoß führen wird. Der Führer der roten verstärkten 44. Infanterie-Brigade hatte sich entschloffen. am 12., morgens, auf Pößneck vorzugehen und den F«ind anzugreifen, wo er angetroffen würde. Das Casseler Husaren-Regi- ment mit Radfahr-Abteilung überschritt 7 Uhr morgens den Drebe-Abschnitt und ging auf Pößneck vor zur Aufklärung gegen das Saale- tal von Orlamünde bis zum Städtchen Saalfeld. Di« Vorhut brach 8.15 Uhr morgens von Volkmannsdorf auf und trat den Vormarsch über Bucha-Posen und Laskau auf Pößneck an. Das Gros ttat zur selben Zeit vom Chausseehaus, südlich von Neundorf, an. Auch der Führer von Blau hatte sich zum Zwecke der Sicherung der rechten Armeeflanke zum Vormarsch entschlossen und trat mit der Vorhut 8.30 Uhr vormittags von Ober-Catharinau aufbrechend, denselben über Langenschade-Röblitz auf Pößneck an.
Die Hofgeismarer Dragoner brachen bereits 7 Uhr morgens von Orlamünde auf, um gegenüber Köstiz vorzugehen; es sollte bis zur Linie Ziegenrück-Schleiz-Zeulenroda aufklären und den Verbleib des bei Mühltroff gemeldeten Geaners feststellen. Ueber den Verlauf der sich aus diesen beiderseitigen Anordnungen entspinnenden Kämpfe werden wir berichten. Das Interesse und die Teilnahme der Bevölkerung an den Manövern ist ein außergewöhnlich großes. Bereits bei den vom 8. bis 10. September stattgesundenen Brigade- manövern hatten sich ungeheure Zuschauermen.
gen bei der prachtvollen Witterung eingefunden, die das Manöverfeld überfluteten. Besonders bei den Manövern der 44. Casseler Jnsan- terie-Brigade an der sächsisch-thüringischen Grenze waren die Zuschauer nach Tausenden zu berechnen, darunter der größte Teil aus dem Königreich Sachsen. Die zahlreichen Fabriken in den Jndustrieorten Triptis, Weida, Greiz, Zeulenroda und Reichenbach im Vogtl. mußten ihren Betrieb einstellen, da Alt und Jung zum Manöver „mit ausrückte". Auch gestern hielten Tausende von Zuschauern die Höhen zwischen Pößneck und Ranis besetzt, um von hier den Gang des Gefechts zu beobachten.
Ieutsche Zmiftm-Kongreffe.
Richter-Tag und Anwalts-Tag.
(Bericht unseres P. 3.-Korrespondenten.)
Berlin, 13. September.
Zwei bedeutsame juristische Vereinigungen halten zur Zeit ihre Tagungen ab. Im Reichstagsgebäude am Berliner Königsplatz trat gestern der deutsche Richterbund zu seiner diesjährigen Hauptversammlung zusammen. Als Vertreter der Reichsregierung begrüßte der Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Lisco die Versammlung und betonte das Interesse der Reichsregierung an den zu fassenden Beschlüssen. Er teilte mit, daß die Kommission zur Ausarbeitung eines Strafgesetzbuches mit der zweiten Lesung des Strafgesetzbuch-Entwurfs zu Ende gekommen ist und noch vor Schluß des Monats sich auslösen wird. Nach weiteren Begrüßungsansprachen wandte man sich der Besprechung des Themas zu: „Wie ist den hauptsächlichsten Klagen des Volkes über den Zivilprozeß abzuhelfen?" Referent war Reichsgerichtsrat Dr. Lohe, Leipzig. Er führte aus: Die Klagen über diese Einrichtung seien uralt und ließen sich nicht ganz beseitigen, da ein Prozeßverfahren immer ein schwieriges und kostspieliges Mittel bleiben werde. Aber wenn sie, wie heutzutage, lauter als gewöhnlich sich erheben, dann müsse man versuchen, Einrichtungen zu treffen, die übermäßige und unnötige Beschwernis beseitigten oder wenigstens milderten. Der Redner begründete dann eine Reihe von Abänderungsvorschlägen. In der Diskussion forderte Geh. Justizrat, Amtsgerichtsrat I a st r o w - Berlin die
Beseitigung des geformetten Eids
im Zivilprozeß. Dieser sei eine Hemmung für Menschen mit engem und eine Förderung der Menschen mit weitem Gewissen. Amtsgerichtsrat Kade- Berlin empfahl die Verbreitung von mehr R echtskunde im Volke, die ebenso wirke, wie in der Gesundheitspflege die Hygiene. Das Volk bekomme dadurch ein größeres Verständnis für die Rechtsprechung. Als Ergebnis der Besprechung wurden folgende Leitsätze angenommen: Der Richtertag erkennt an, daß das Volk berechtigten Anlaß zu Klagen über den heutigen Zivilprözeß hat. Zu deren Abhilfe bedarf es einer Umaestaltung des Prozeßverfahrens. Dazu empfiehlt sich erstens: Es ist von vornherein auf eine bessere Scheidung zwischen stteitigen und nichtstreitigen Rechtsansprüchen Bedacht zu nehmen und für letztere ein einfaches, schnelles und billiges Mahnverfahren obligatorisch zu machen. Zweitens: Die vorbeugenden Mittel zur Verhütung von Prozessen sind auszubauen. Drittens: Bei dem landgerichtlichen Verfahren ist ein Vorverfahren in geeigneten Fällen vor dem Einzelrichter zur besseren Vorbereitung der Hauptverhand- lung einzurichten. Viertens: Der geformelte Eid ist durch eidliche Vernehmung der Parteien zu ersetzen. *
Die deutschen Rechtsanwatte.
Gestern vormittag begannen im Breslauer Konzerthause die Beratungen des Deutschen Anwaltstags, denen als Vertreter des Reichsjustizamtes Geh. Regierungsrat Dr. L u - kas-Berlin beiwohnte. Das Hauptthema der Tagung betraf die Frage der Reform der R echtsanwalts o rd nun g. Der erste Berichterstatter Rechtsanwalt Di. Friedländer- München legte hierzu folgende Leitsätze vor: Erstens:Freizügigkeit. Solange die dringend zu wünschende einheitliche Regelung des Vorbildungs- und Prüfungswesens in Deutschland nicht erfolgt ist, kann auch die allgemeine Freizügigkeit innerhalb des ganzen Reiches nicht eingeführt werden. Nach Erfüllung dieser Voraussetzung ist die Freizügigkeit anzustreben. Zweitens: Lokalisierung. Der Grundsatz der Lokalisation ist beizubehalten. Jeder bei einem Amtsgericht zugelassene Rechtsanwalt ist auf seinen Antrag auch bei dem übergeordneten Landgericht zugelassen. 3. Der Paragraph fünf der Anwaltsordnung solle in Zukunst folgende Fassung erhalten: „Tie Zulassung muß versagt werden, wenn der Antragsteller nach dem Gutachten des Vorstandes der Anwaltskammer sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ibn der Zulassung zur Anwaltschaft unwürdig macht. Viertens: S t r a f s h st e m. Zwischen Verweis und Geldstrafe von 3000 Mark einerseits und
Ausschließung von der Anwaltschaft andererseits ist eine Zwischenstrafe einzuführen. Fünftens: Ehrengerichtshof. Eine Aen- derung lieber Zusammensetzung des Ehrengerichtshofes ist nicht wünschenswert- Der zweite
Referent Justizrat Dr. Harnier-Cassel erklärte, daß er im wesentlichen mit den Ausführungen und den Leiffätzen Dr. Friedländer- einverstanden sei. Auch mit der Zusammensetzung des Ehrengerichtshofes ist der Korreferent zufrieden. „Wenn er nur aus Anwälten zusammengesetzt wäre, würde man bald sagen: Eine Krähe hackt der andern die Augen nicht aus. Wir wollen gerade, daß die Reichsgerichtsrichter in unserem Ehrengerichtshof Mitarbeiten, das fördert das Ansehen unseres Standes." An die Referate schloß sich eine leb. hafte Diskussion. Landtagsabgeordneter Wolff- Lissa sprach gegen die Bestimmung, wonach eine örtlich beschräntte Entziehung der Zulassung auf die Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden kann. Diese Bestimmung könne leicht ein zweischneidiges Schwert werden. Bei der Abstimmung wurde die These vier abgelehnt; die These fünf wurde wegen der vorgerückten Zeit nicht erörtert, sondern dem nächsten Anwalts- tage überwiesen, die Thesen eins bis drei wurden angenommen.
Sie SberbSrgermeifterwahl. Neuwahl des Caffeler Oberbürgermeisters; Stadtdirektor Koch-Bremerhaven gewählt!
Mit fünfzig von vierundfünfzig Stimmen ist gestern abend Siadtdirektor Koch in Bremerhaven von dem städtischen Wahlkörper zum Oberbürgermeister von Cassel gewählt worden. Die Wahl geschah in schlichter Form und war in kaum einer Viertelstunde vorüber. So ist nun der Nachfolger für Oberbürgermeister Dr. Scholz gefunden, der mit den Festtagen der Tausendjahrfeier seine „einjährige Dienstzeit" in Cassel abschließt. Die Wahlversammlung entbehtte gestern jedes größeren Interesses. Ausfällig war der schwache Besuch der Tribünen, und auch das Stadtverordneten-Kollegium war nicht vollzählig. Dafür waren die unbesoldeten Mitglieder des Magistrats recht stattlich vettreten.
Die gestrige Wahl.
(Bericht unseres R. 8.-MitarbekterS.>
Caffel, 13. September.
Zehn Minuten vor sieben Uhr gab der Stadtverordneten - Porsteher, Justizrat Dr. Schier, das Zeichen zum Beginn der Sitzung der Wahlkörperschast und stellte fest, daß mehr als die Hälfte der Mitglieder versammelt waren. Dann verlas er im Zusammenhang mit dieser Feststellung den Paragraphen 34 der Städteordnung: Der Bürgermeister wird von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats in gemeinsamer Sitzung unter Leitung des Stadtverordnetenvorstehers gewählt. Die Wahlversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als di« Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. Weiter konstatterte der Vorsteher die Ordnungs- mäßigkeit der Ladungen für die Versammlung. Nach Paragraph 35 der Städteordnung erfolgt die Wahl durch Stimmzettel. Es folgte noch eine Erklärung des Stadtverordnetenvorstehers, daß er irgend welche Mitteilungen nicht mehr zu machen habe, und der Wahlakt begann. Der Magistratsdiener begab sich mit der silbernen Urne zu den Magistratsmitgliedern, die ihre sorgsam gefalteten Zettel in den Silbermund legten, und ging dann die Halbmond- reihe der Stadtväter durch, überall die Stimm« zettel in Empfang nehmend. Auf die Frage, ob jeder Berechtigte seine Stimm« abgegeben habe, meldete sich niemand, und so schüttete Dr. Schier kurz den Inhalt der Urne aus. Die Zählung ergab, daß 54 Stimmzettel eingegangen waren. Das stimmte überein mit der Zahl der stimmberechtigten Anwesenden. Und nun begann die Verlesung der einzelnen Stimmzettel: „Koch. Koch. Koch ...!" Nur viermal unterbrach die Bemerkung „ein weißer Zettel" die Reihenfolge der Nennung des Kochschen Namens. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schier erklärte dann: „Es find für Stadtdirektor Koch 50 Stimmen abgegeben worden, außerdem vier weiße Zettel. Siadtdirektor Koch ist somit mit 50 von 54 Stimmen zum Oberbürgermeister der Residenzstadt Cassel gewählt worden! Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich den neuen Oberbürgermeister telegraphisch von dem Ergebnis der Wahl in Kenntnis setzen. Ich schließe damit die Sitzung." Rasch leerte sich der Saal, während vom Vorstand folgendes Telegramm aufgesetzt wurde, das sofort an Stadtdirettor Koch abging:
Soeben von 54 Anwesenden mit 50 Stimmen gewählt. Ersuche um bald, gefällige Annahme-Erklärung. Justizrat Dr. Schier, Stadtverordneten-Vorsteher,
*
Die Annahme der Wahl.
Stadtdirettor Koch hat heute di« auf ihn gefallene Wahl zum Oberbürgermeister der Re. sidenzstadt Cassel offiziell angenommen. Nunmehr wird die Königliche Bestäti- gung der Wahl nachgesucht werden. Stadtdi.