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Caffeler Abendzeitung

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Sonntag, 14. September 1913

Nummer 238

Fernsprecher 951 und 952.

Fernsprecher 951 und 952.

3. Jahrgang.

Sie Fra« im Amt.

Lechzchntauscnd deutsche Frauen als Be­amtinnen; Frauenarbeit u. Staatsintereffe.

»ach einer amtlichen Zusammenstellung waren in Deutschland am ersten Januar diese« Jahre« rund sechzehntausendsüns- hundert Frauen im Dienst de« Reichs, de» Staat« und der Kommunen angestellt, davon dreizehn Prozent in mittleren und höhe­ren Stellungen. Innerhalb der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der amtlich angestellten Frauen in Deutschland um fünfundzwan­zig Prozent vermehrt und für die nächsten Jahre ist eine Steigerung in demfelben Verhältnis bestimmt zu erwarten.

Es läßt sich nicht leugnen: Die Frau hat im letzten Jahrzehnt auch innerhalb der d e u t- schen Reichgrenzen in der praktischen Ver­wirklichung ihres Anspruchs aus Gleichstellung mit dem Manne hinsichtlich der Nutzbarmachung intellektueller Kräfte im Dienst der Allgemein­heit außerordentliche Erfolge erstritten und das philiströse Vorurteil, das noch im Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts der ihre Le­bensexistenz selbst begründenden Frau überall beim Eintritt ins öffentliche Leben begegnete, gehört nun der Großvaterzeit an. Der sozial denkenden, sozial fühlenden und sozial geschul­ten Frau unsrer Zeit ist die Bahn zur Verwer­tung ihrer Talente auf allen Gebieten des vom freien Wettbewerb der Kräfte beherrschten bürgerlichen Lebens weit geöffnet; die geheilig­ten Räume der Amtstube haben sich der Tüch­tigkeit der Frau erschlossen, und selbst dort, wo Kleinlichkeit oder Voreingenommenheit der neuen Zeit mit ihrer modernen Lebens- und Dascins-Aufsaflung noch eifersüchtig den Ein­tritt wehren, regt sich beffre Erkenntnis und ge­rechtere Würdigung der sozialen Strömungen, die die Frau von heute in den allgemeinen Er­werbkampf hineingetrieben. Wir befin­den uns im Beginn einer wirtschaftlichen Evolutions - Periode, und dem zwanzig­sten Jahrhundert wird die Aufgabe zufallen, sich dieser Entwicklung anzupasien.

Auch der Staat wird nicht umhin können, dem großen sozialen Umwandlungs-Prozeß, den unsere Generation in seinen Anfangstadien schaut, Rechnung zu tragen, denn grade der Staats-Organismus als der Träger des na­tionalen Sozialgedankens und der Repräsentant des stärfften Wirtschaftsinterefles, wird von der fortschreitenden Umwertung der sozialen Werte in erster Linie betroffen, und es ergibt sich also für eine kluge und weitausschauende staat­liche Wirtschastpolitik von s e l b st die Notwen­digkeit, der in ihren Wirkungen längst erkenn­bar gewordnen Entwicklung nicht Hemmungen entgegenzustemmen, sondern sie verständig zu fördern und ihre Kraft sich nutzbar zu machen. Die dem Auge am nächsten liegende Entwick­lungform des sozialen Umwandlung-Prozefles wird in der unaufhaltsam fortschreitenden Ver­allgemeinerung des Frauenerwerbs und in der langsam, aber beständig zunehmenden Verwendung der Frauenkraft im Dienst des Staats und der Kommune sichtbar, und wenn grade auf diesem Gebiete der Frauen­arbeit bisher die Geltendmachung ihrer Vor­züge erschwert (teilweise sogar unmöglich ge­macht) wurde, so liegt das in erster Linie am Wesen der staatlichen und kommunalen Ver­waltungs-Organisation und an der jahrhun- derte-alten Tradition, deren Mauerwälle noch der neuen Zeit trotzten, als auf andern Gebieten des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens der Erwerbarbejt der Frau längst die ihr ziemende Anerkennung und Wertung zuteil wurde.

Aber auch für den Bereich der Staats- und Kommunalverwaltung ist die Zeit des Mor- gendämmerns gekommen: DieFrau in Amt und Würden" gehört zur Gegenwart, ebenso wie die Telegraphie ohne Draht und die Er­oberung der Lust, und wenn auch erst «in An­fang gemacht ist, so darf doch heute fchon ge­sagt werden, daß die Aussichten für die gebil­dete Frau, im Staats- oder Kommunaldienst ihre Kräfte nutzbar zu machen, sich im allgemei­nen recht günstig gestalten, und daß die Mög­lichkeit besteht, der Frauenarbeit allmählich immer weitere Gebiete amtlicher Tätigkeit zu erschließen. Auf dem vor einiger Zeit in Berlin versammelt gewesnen Allgemeinen Frauenbildungs-Tag sind die Aussichten, die sich für die gebildete Frau beim Eintritt in die amtliche Laufbahn ergeben, sehr eingehend er­örtert worden, und man muß gestehen: Die heute gebotnen Möglichkeiten bedeuten, gemes­sen selbst an der jüngsten Vergangenheit, sehr viel, wenn auf der andern Seite auch nicht verkannt werden soll, daß die Schwierig­keiten, die sich der Frau beim Betreten der amt­lichen Laufbahn entgegenstellen, immer noch beträchtlich genug sind, um di« volle Enffaltung

der Kräfte empfindlich zu beeinträchtigen. Alles, was auf diesem Gebiet erreicht ward, mußte erstritten werden, und daher kommt es denn auch, daß auch heut noch der Weg eng und das Ziel weit ist.

Gewiß: Die Postverwaltung, der Lehrberuf, das Erziehungswesen, die Armen- und Waisen­pflege und die staatliche Strafvollstreckung ha­ben der Frau die Möglichkeit amtlicher Betä­tigung gewährt; wir sehen sogar an zwölf höhern Schulen mit amtlichem Charakter Frauen als Leiterinnen und Vorgesetzte männ­licher Lehrkräfte, und schätzen in der Armen- und Waisenpflege die Helfer-, Erzieher- und Fürsorge-Tätigkeit der Frau als das versöh­nende Element in des Lebens Tiefen; dessen­ungeachtet gewinnt es den Anschein, als ob der Frauenarbeit im Dienst des Staats und der Kommune immer nur wider st redend Raum gewährt werde. Materiell und sozial mögen also die Aussichten für die der amtlichen Tätigkeit sich widmende Frau noch fo günstig sein: Vom allgemein-kulturellen und ge- sellschafts -sozialen Standpunkt aus betrachtet, können sie (ein wirtschaftlicher Teil- Effekt der modernen Frauenbewegung) nur als Bruchstück eines Erfolgs gewertet werden, dessen Jdealgehalt das Maß des bisher Erreich­ten weit übersteigt. Es liegt vielleicht in der Natur der Sach« und im Wesen der Dinge selbst, daß der Fortschritt, dessen Vorhandensein wir fühlen und erkennen, in der Sphäre staat­lich-amtlicher Lebensäußerungen sich wesentlich später durchsetzt als dort, wo das freie Spiel der Kräfte ungehemmt sich regt: Eine Entwick­lung an fich aber kann dadurch nicht auf­gehalten werden und vielleicht sieht des zwan­zigsten Jahrhunderts A bend in naturgeword- ner Wirklichkeit, was wir, die Kinder einer ättern Zeit, als fernes Ideal bestaunen ...!

F. H.

Hessen im Manöver.

Manöver der zweinndzwanztgsten Division.

(Von unserm militärischen Mitarbeiter.)

Poeßneck- 13. September.

Von herrlichstem Herbstwetter begünstigt, nah­men gestern, am 12. September, die Divisions­manöver der 22. Division ihren Anfang. Die beiden Gegner hatten sich bereits am Nachmit­tag des 10. September in den ihnen von der Manöverleitung zugewiesenen Unterkunsts-Be­zirken versammelt; die rote Partei (verstärkte 44. Infanterie-Brigade) in der Gegend von Schleiz (Reuß jüngere Linie), die blaue Partei (verstärkte 43. Infanterie-Brigade) im Saale­tale zwischen Rudolstadt und Orlamünde. Die beiderseitigen Kavallerie-Patrouillen hatten in vorzüglicher Aufllärungsarbeit festgestellt, aus welcher Gegend der mutmaßliche Gegner zu er­warten war, so daß am frühen Morgen des 12. September der Vormarsch angetreten werden konnte. Den Manövern lag folgende allge­meine Kriegslage zugrunde: Eine blaue Armee ist an der mittteren Saale versammelt. Abgezweigte Teile stehen im oberen Saaletale. Eine rote Armee hat den Vormarsch aus dem nördlichen Böhmen in nordwestlicher Richtung angetreten. Von Blau ist zur Sicherung der rechten Armeeflanke am 11. September eine ge­mischte Truppenabteilung in die Gegend von Rudolstadt vorgeschoben, von Rot hat eine solche Abteilung am 11. September (dem linken Armeeflügel um einen Tagemarsch voraus)

die Gegend von Schleiz

erreicht. Beide Abteilungen fetzen am 12. Sep­tember ihren Vormarsch fort, der im Laufe des Vormittags in der Gegend von Ranis zum Zusammenstoß führen wird. Der Führer der roten verstärkten 44. Infanterie-Brigade hatte sich entschloffen. am 12., morgens, auf Pößneck vorzugehen und den F«ind anzugreifen, wo er angetroffen würde. Das Casseler Husaren-Regi- ment mit Radfahr-Abteilung überschritt 7 Uhr morgens den Drebe-Abschnitt und ging auf Pößneck vor zur Aufklärung gegen das Saale- tal von Orlamünde bis zum Städtchen Saal­feld. Di« Vorhut brach 8.15 Uhr morgens von Volkmannsdorf auf und trat den Vormarsch über Bucha-Posen und Laskau auf Pößneck an. Das Gros ttat zur selben Zeit vom Chaussee­haus, südlich von Neundorf, an. Auch der Führer von Blau hatte sich zum Zwecke der Sicherung der rechten Armeeflanke zum Vor­marsch entschlossen und trat mit der Vorhut 8.30 Uhr vormittags von Ober-Catharinau auf­brechend, denselben über Langenschade-Röblitz auf Pößneck an.

Die Hofgeismarer Dragoner brachen bereits 7 Uhr morgens von Orlamünde auf, um gegenüber Köstiz vorzugehen; es sollte bis zur Linie Ziegenrück-Schleiz-Zeulenroda aufklären und den Verbleib des bei Mühltroff gemeldeten Geaners feststellen. Ueber den Ver­lauf der sich aus diesen beiderseitigen Anord­nungen entspinnenden Kämpfe werden wir be­richten. Das Interesse und die Teilnahme der Bevölkerung an den Manövern ist ein außer­gewöhnlich großes. Bereits bei den vom 8. bis 10. September stattgesundenen Brigade- manövern hatten sich ungeheure Zuschauermen.

gen bei der prachtvollen Witterung eingefun­den, die das Manöverfeld überfluteten. Beson­ders bei den Manövern der 44. Casseler Jnsan- terie-Brigade an der sächsisch-thüringischen Grenze waren die Zuschauer nach Tausenden zu berechnen, darunter der größte Teil aus dem Königreich Sachsen. Die zahlreichen Fabriken in den Jndustrieorten Triptis, Weida, Greiz, Zeulenroda und Reichenbach im Vogtl. mußten ihren Betrieb einstellen, da Alt und Jung zum Manövermit ausrückte". Auch gestern hiel­ten Tausende von Zuschauern die Höhen zwi­schen Pößneck und Ranis besetzt, um von hier den Gang des Gefechts zu beobachten.

Ieutsche Zmiftm-Kongreffe.

Richter-Tag und Anwalts-Tag.

(Bericht unseres P. 3.-Korrespondenten.)

Berlin, 13. September.

Zwei bedeutsame juristische Vereini­gungen halten zur Zeit ihre Tagungen ab. Im Reichstagsgebäude am Berliner Königs­platz trat gestern der deutsche Richter­bund zu seiner diesjährigen Hauptversamm­lung zusammen. Als Vertreter der Reichsregie­rung begrüßte der Staatssekretär des Reichs­justizamtes Dr. Lisco die Versammlung und betonte das Interesse der Reichsregierung an den zu fassenden Beschlüssen. Er teilte mit, daß die Kommission zur Ausarbeitung eines Straf­gesetzbuches mit der zweiten Lesung des Straf­gesetzbuch-Entwurfs zu Ende gekommen ist und noch vor Schluß des Monats sich auslösen wird. Nach weiteren Begrüßungsansprachen wandte man sich der Besprechung des Themas zu:Wie ist den hauptsächlichsten Klagen des Volkes über den Zivilprozeß abzuhelfen?" Referent war Reichsgerichtsrat Dr. Lohe, Leipzig. Er führte aus: Die Klagen über diese Einrichtung seien uralt und ließen sich nicht ganz beseitigen, da ein Prozeßverfahren immer ein schwieriges und kostspieliges Mittel bleiben werde. Aber wenn sie, wie heutzutage, lauter als gewöhnlich sich erheben, dann müsse man versuchen, Ein­richtungen zu treffen, die übermäßige und un­nötige Beschwernis beseitigten oder wenigstens milderten. Der Redner begründete dann eine Reihe von Abänderungsvorschlägen. In der Diskussion forderte Geh. Justizrat, Amtsge­richtsrat I a st r o w - Berlin die

Beseitigung des geformetten Eids

im Zivilprozeß. Dieser sei eine Hemmung für Menschen mit engem und eine Förderung der Menschen mit weitem Gewissen. Amtsgerichts­rat Kade- Berlin empfahl die Verbreitung von mehr R echtskunde im Volke, die ebenso wirke, wie in der Gesundheitspflege die Hy­giene. Das Volk bekomme dadurch ein größe­res Verständnis für die Rechtsprechung. Als Er­gebnis der Besprechung wurden folgende Leit­sätze angenommen: Der Richtertag erkennt an, daß das Volk berechtigten Anlaß zu Klagen über den heutigen Zivilprözeß hat. Zu deren Abhilfe bedarf es einer Umaestaltung des Pro­zeßverfahrens. Dazu empfiehlt sich erstens: Es ist von vornherein auf eine bessere Scheidung zwischen stteitigen und nichtstreitigen Rechts­ansprüchen Bedacht zu nehmen und für letztere ein einfaches, schnelles und billiges Mahnver­fahren obligatorisch zu machen. Zweitens: Die vorbeugenden Mittel zur Verhütung von Pro­zessen sind auszubauen. Drittens: Bei dem landgerichtlichen Verfahren ist ein Vorverfah­ren in geeigneten Fällen vor dem Einzelrichter zur besseren Vorbereitung der Hauptverhand- lung einzurichten. Viertens: Der geformelte Eid ist durch eidliche Vernehmung der Parteien zu ersetzen. *

Die deutschen Rechtsanwatte.

Gestern vormittag begannen im Breslauer Konzerthause die Beratungen des Deutschen Anwaltstags, denen als Vertreter des Reichsjustizamtes Geh. Regierungsrat Dr. L u - kas-Berlin beiwohnte. Das Hauptthema der Tagung betraf die Frage der Reform der R echtsanwalts o rd nun g. Der erste Be­richterstatter Rechtsanwalt Di. Friedländer- München legte hierzu folgende Leitsätze vor: Erstens:Freizügigkeit. Solange die drin­gend zu wünschende einheitliche Regelung des Vorbildungs- und Prüfungswesens in Deutsch­land nicht erfolgt ist, kann auch die allgemeine Freizügigkeit innerhalb des ganzen Reiches nicht eingeführt werden. Nach Erfüllung dieser Voraussetzung ist die Freizügigkeit anzustreben. Zweitens: Lokalisierung. Der Grundsatz der Lokalisation ist beizubehalten. Jeder bei einem Amtsgericht zugelassene Rechtsanwalt ist auf seinen Antrag auch bei dem übergeordneten Landgericht zugelassen. 3. Der Paragraph fünf der Anwaltsordnung solle in Zukunst folgende Fassung erhalten:Tie Zulassung muß versagt werden, wenn der Antragsteller nach dem Gut­achten des Vorstandes der Anwaltskammer sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ibn der Zulassung zur Anwaltschaft unwürdig macht. Viertens: S t r a f s h st e m. Zwischen Verweis und Geldstrafe von 3000 Mark einer­seits und

Ausschließung von der Anwaltschaft andererseits ist eine Zwischenstrafe einzuführen. Fünftens: Ehrengerichtshof. Eine Aen- derung lieber Zusammensetzung des Ehrenge­richtshofes ist nicht wünschenswert- Der zweite

Referent Justizrat Dr. Harnier-Cassel er­klärte, daß er im wesentlichen mit den Ausfüh­rungen und den Leiffätzen Dr. Friedländer- einverstanden sei. Auch mit der Zusammen­setzung des Ehrengerichtshofes ist der Korrefe­rent zufrieden.Wenn er nur aus Anwälten zusammengesetzt wäre, würde man bald sagen: Eine Krähe hackt der andern die Augen nicht aus. Wir wollen gerade, daß die Reichsge­richtsrichter in unserem Ehrengerichtshof Mit­arbeiten, das fördert das Ansehen unseres Standes." An die Referate schloß sich eine leb. hafte Diskussion. Landtagsabgeordneter Wolff- Lissa sprach gegen die Bestimmung, wonach eine örtlich beschräntte Entziehung der Zulassung auf die Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden kann. Diese Bestimmung könne leicht ein zwei­schneidiges Schwert werden. Bei der Abstim­mung wurde die These vier abgelehnt; die These fünf wurde wegen der vorgerückten Zeit nicht erörtert, sondern dem nächsten Anwalts- tage überwiesen, die Thesen eins bis drei wur­den angenommen.

Sie SberbSrgermeifterwahl. Neuwahl des Caffeler Oberbürgermeisters; Stadtdirektor Koch-Bremerhaven gewählt!

Mit fünfzig von vierundfünfzig Stimmen ist gestern abend Siadtdirektor Koch in Bre­merhaven von dem städtischen Wahlkörper zum Oberbürgermeister von Cassel gewählt worden. Die Wahl geschah in schlichter Form und war in kaum einer Viertelstunde vorüber. So ist nun der Nachfolger für Oberbürgermeister Dr. Scholz gefunden, der mit den Festtagen der Tausendjahrfeier seineeinjährige Dienstzeit" in Cassel abschließt. Die Wahlversammlung entbehtte gestern jedes größeren Interesses. Ausfällig war der schwache Besuch der Tribü­nen, und auch das Stadtverordneten-Kollegium war nicht vollzählig. Dafür waren die unbe­soldeten Mitglieder des Magistrats recht statt­lich vettreten.

Die gestrige Wahl.

(Bericht unseres R. 8.-MitarbekterS.>

Caffel, 13. September.

Zehn Minuten vor sieben Uhr gab der Stadtverordneten - Porsteher, Justizrat Dr. Schier, das Zeichen zum Beginn der Sitzung der Wahlkörperschast und stellte fest, daß mehr als die Hälfte der Mitglieder versammelt waren. Dann verlas er im Zusammenhang mit dieser Feststellung den Paragraphen 34 der Städteordnung: Der Bürgermeister wird von der Stadtverordnetenversammlung und den un­besoldeten Mitgliedern des Magistrats in ge­meinsamer Sitzung unter Leitung des Stadt­verordnetenvorstehers gewählt. Die Wahlver­sammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als di« Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. Weiter konstatterte der Vorsteher die Ordnungs- mäßigkeit der Ladungen für die Versammlung. Nach Paragraph 35 der Städteordnung erfolgt die Wahl durch Stimmzettel. Es folgte noch eine Erklärung des Stadtverordnetenvorstehers, daß er irgend welche Mitteilungen nicht mehr zu machen habe, und der Wahlakt begann. Der Magistratsdiener begab sich mit der silber­nen Urne zu den Magistratsmitgliedern, die ihre sorgsam gefalteten Zettel in den Silber­mund legten, und ging dann die Halbmond- reihe der Stadtväter durch, überall die Stimm« zettel in Empfang nehmend. Auf die Frage, ob jeder Berechtigte seine Stimm« abgegeben habe, meldete sich niemand, und so schüttete Dr. Schier kurz den Inhalt der Urne aus. Die Zählung ergab, daß 54 Stimmzettel eingegan­gen waren. Das stimmte überein mit der Zahl der stimmberechtigten Anwesenden. Und nun begann die Verlesung der einzelnen Stimm­zettel:Koch. Koch. Koch ...!" Nur viermal un­terbrach die Bemerkungein weißer Zettel" die Reihenfolge der Nennung des Kochschen Na­mens. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schier erklärte dann:Es find für Stadtdirektor Koch 50 Stimmen abgegeben worden, außerdem vier weiße Zettel. Siadtdirektor Koch ist somit mit 50 von 54 Stimmen zum Oberbürgermeister der Residenzstadt Cassel gewählt worden! Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich den neuen Oberbürgermeister telegraphisch von dem Ergebnis der Wahl in Kenntnis setzen. Ich schließe damit die Sitzung." Rasch leerte sich der Saal, während vom Vorstand folgendes Telegramm aufgesetzt wurde, das sofort an Stadtdirettor Koch abging:

Soeben von 54 Anwesenden mit 50 Stimmen gewählt. Ersuche um bald, gefällige Annahme-Erklärung. Justizrat Dr. Schier, Stadtverordneten-Vorsteher,

*

Die Annahme der Wahl.

Stadtdirettor Koch hat heute di« auf ihn gefallene Wahl zum Oberbürgermeister der Re. sidenzstadt Cassel offiziell angenom­men. Nunmehr wird die Königliche Bestäti- gung der Wahl nachgesucht werden. Stadtdi.