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Casseler Neueste Nachrichten

Casseler Abendzeitung

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Hessische Abendzeitung

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Nummer 172.

Fernsprecher 951 und 952.

Sonntag, 29. Juni 1913.

Fernsprecher 951 und 952.

3. Jahrgang.

Wall und Verhängnis. Ein Urteil gegen Reservisten und Landwehr- männer: Gerechtigkeit und Menschlichkeit.

Das Kriegsgericht Erfurt ver­urteilte gestern sechs Reservisten «nd Landwehrmänner, die nach einer Kon­trollversammlung Ausschreit­ungen begangen hatten, wegen Zu­sammenrottung, militärischen Auf­ruhrs, Beleidigung und Mißhand­lung eines Gendarmen z« insgesamt sechsundzwanzig Jahren Zucht­haus und anderthalb Zähren Ge­fängnis. Die mit Zuchthaus Bestraf­ten wurden aus dem Heere ausge­stoßen, die übrigen in die zweite Klaffe des Soldatenstaudes versetzt.

Ein Urteil von erschütternd-furchtbarer Härte, erschreckend in seinen Wirkungen und verhängnisvoll nicht nur für die dem Zucht­haus und Gefängnis Ueberantworteten, sondern schmerzlicher und quälender noch für die ihnen Angehörenden, für Familie und Elternhaus! Das Kriegsgericht hat den Spruch, der sechs Existenzen vernichtet, gefällt, weil es durch den Buchstaben des Militär-Strafgesetzes ver­pflichtet war, in dem alkohol-umdunsteten Nachspiel einer Kontroll-Versammlnug Zusam­menrottung, Aufruhr und Angriff auf einen Vorgesetzten zu erblicken, und weil die drako­nische Strenge des Militär-Strafrechts für diese Verbrechen keine mildern Strafen kennt. Der einfache Tatbestand einer Ruhestörung, einer vom bürgerlichen Strafgesetz als grober Unfug mit Geld- und milder Freiheitsstrafe bedrohten Ausschreitung, wird im Herrschaftsbereich des Militär-Strafgesetzbuchs ohne weiteres zum Verbrechen, wenn durch die Art der Ausschrei­tung die Disziplin gefährdet scheint, wenn Un­vernunft oder Alkoholwahn die durch das Auto­ritätsprinzip scharf markierte Grenzlinie über­schreiten und das Allzu-Menschliche mit dem ehernen Gesetz militärischer Ordnung und Un­terordnung in Konflikt gerät. Disziplin ist die natürliche und unerläßliche Grundlage der Manneszucht im Heer, ist das moralische und sittliche Fundament der Arnree, und auf ihr baut sich alles auf, das uns am Wesen deut­scher Reichswehr groß und bewundernswert er­scheint. Die Disziplin zu schützen, sie gegen jede Gefährdung zu sichern und dem Heer diese natürliche Grundlage seiner Organisation un­angetastet zu erhalten, ist Pflicht und Aufgabe des Gesetzgebers. Daß dieses Zwangsgebot Opfer fordert, mag man beklagen; verhüten läßt sich's nicht, und solange es sich tatsächlich um Maßnahmen handelt, die die Aufrechterhal­tung militärischer Disziplin im Heer erfor­dert, wird man sie billigen müflen, selbst wenn di« Härte des geltenden Gesetzes zuwei­len dem rein - menschlichen Rechtsempfin­den unverständlich und grausam dünkt.

In Erfurt aber standen nicht Musketiere oder Grenadiere, nicht aktive Angehörige des Heeres vorm Kriegsgericht, sondern Reser­visten und Landwehrmänner, Leute, die voft Jahren schon den bunten Rock aus- zoge'si, um nach Erfüllung der Dienstpflicht in -/gerlichem Erwerb, als Familienväter oder Ernährer alter, arbeitsunfähiger Eltern für sich und die Ihrigen ihr Brot zu suchen. Das In­termezzo, das nun vor den Schranken des Kriegsgerichts ein so surchtbares Nachspiel ge­funden, ereignete sich im letzten Frühjahr, am Tag der Kontroll-Versammlung, in einem G a st h a u s, wo (nach löblichem Brauch) die militärische Versammlung der Reservisten und Landwehrmänner meist ihrennicht-offi­ziellen" Abschluß findet. Man kennt die Ent­wicklung der Tragödie: Bei fröhlichem Becher­klang, vielleicht aus irgend einem harmlosen Zufall-Anlaß, beginnt der Konflikt. Wortge- plänkel, scherzhaft erst, dann gereizt und lei­denschaftlich-erregt, leitet zur Katastrophe über. Es folgt der offne Streit; der als Wächter und Aufsichtsperfon zur Kontroll-Versammlung kommandierte Gendarm wird herbeigeholt, um zu schlichten, zu beruhigen. Im Kampfgetüm­mel verhallt die Stimme des Vorgesetzten un­gehört, dienstliche Befehle bleiben unbefolgt, Mahnungen unberücksichtigt. Schließlich wird selbst der Gendarm mit hineingerissen in die wild-erregte Masse der Streitenden und Kämp­fenden. Wer von ihnen denkt jetzt, das Hirn er­hitzt und umschwelt vom Dunst des Alkohols, »och an Disziplin, wer achtet derKriegs- artikel", die eben erst bei der Kontroll-Ver­sammlung verlesen wurden? Der Gendarm, an diesem Tag der militärische Vorgesetzte der Reservisten und Landwehrleute, wird ange­griffen, beleidigt, verhöhnt, wird schließlich ge­zwungen, vor der drohend gegen ihn vordrän- genden Menge zurückzuweichen und der Stätte des Kampfs zu enteilen. Rach dem Milftär- Strafgefetzbuch: Zuiammenrortuna. militäri­

scher Aufruhr, Achtungsverletzung und tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten. Erkenntnis: Sechsundzwanzig Jahre Zuchthaus und andert­halb Jahre Gefängnis!

Das Urteil von Erfurt wird, gemessen an den Begleitumständen der Straftat, vom rein-menschlichen Rechts-Empfinden nicht verstanden werden können, es gründet sich aber auf den Willen des militärischen Strafgesetzes, und wenn wir die Opfer jenes unglücklichen Gasthaus-Streits beklagen, so geschiehts, weil wir in ihnen Opfer einer Rechtserkenntnis er­blicken, die unserm menschlichen Empfinden fremd geworden ist und deren Reform-Bedürf- digkeit und Anpassung an die Menschlichkeit- Begriffe des zwanzigsten Jahrhunderts keinEin- sichtiger leugnen kann. Vor einem Tribunal bür­gerlicher Gerechtigkeit würden die Sünder von Erfurt nicht nur dem Zuchthaus entgan­gen sein: Ihr Verbrechen wäre, gemildert durch die erwiesne Willcnsbeeinträchtigung infolge des Alkohol-Genusses, vielleicht mit Geldbuße oder kurzer Freiheitsstrafe geahndet worden, und niemand hätte daran gedacht, in dem Wirtshausstreit Aufruhr oder Landfriedens­bruch zu erblicken. Ihr Verhängnis war, daß sie an dem Tag, der sie zur Kontroll-Versamm­lung rief, der militärischen Gerichtsbar­keit unterstanden, deren Rechtsbegriffe sich auf dem Grundsatz militärischer Autorität auf­bauen und demgemäß die der Truppe Entfrem­deten für einen oder zwei Tage im Jahr einem Rechtsverhältnis unterordnen, das alle Rücksich­ten auf bürgerlichen Stand und bürgerliche Ge­wohnheiten ausschaltet. Die Reform unsrer Militärjustiz ist eine der dringlichsten Forderun­gen der Gesetzgebung; nicht nur die Vermensch­lichung der allgemeinen Rechtsgrundsätze im Wesen der Strafjustiz macht sie zum Kultur- und Humanitäts-Gebot, nein: Sie ist eine aus der natürlichen Erkenntnis der Dinge sich er­gebende Notwendigkeit, deren-Verteidigung dir besten Köpfe unsrer Juristenwelt ihre Kraft widmen. Und eine der wichttgsten Aufgaben dieser Reform ist zweifeflos die Beseitigung einer Maßregel, die längst aus dem Hceresver- band ausgeschiedne ehemalige Soldaten zwei­mal im Jabr für vierundzwanzig Stunden der Gewalt des Militärstrafgesetzes unterstellt. Das Urteil von Erfurt offenbart uns das Ver­hängnis dieses unnatürlichen Zwanges, und die Erkenntnis dieses Verhängnisses be­herrscht auch die Militärjustiz, die durch den Buchstaben eines grausamen Gesetzes zu er­schreckender Härte gezwungen wird ...!

F. H.

Will Rumänien den Krieg?

Immer neue Balkan-Verwicklungen k

Gestern noch hieß es, die Krise am Bal­kan dürfe als erledigt gelten, da Serbien so­wohl als Bulgarien bereit seien, die noch be­stehenden Differenzen in friedlichen Unterhand­lungen auszugleichen. Jetzt droht neue Ge- sahr: Die Haltung Rumäniens wird immer kriegerischer und die rumänische Regierung hat die bulgarische Regierung da­von verständigt, daß bei Ausbruch eines Krie­ges zwischen Serbien und Bulgarien das ru- mänffche Heer sofort die Grenzen über­schreiten und in Bulgarien ein­dringen werde. Daß es Rumänien mit dieser Drohung ernst ist, beweist folgende Nachricht:

Rumänien ist kriegsbereit!

(Privat-Telegramm.)

Bukarest- 28. Juni.

Seit vierundzwanzig Stunden befindet sich das rumänische Herr in voller Kriegsbereitschaft und die Bor­bereitungen zur Mobilisierung werden in fieberhafter Eile betrieben. Ministerprä­sident Majorescu hatte gestern eine längere Konftrenz mit dem König K a - r o l. Gestern vormittag fand im General­stab eine Konferenz mit dem Generaldirek­tor der rumänischen Staatsbahnrn statt. Die Aufnahme von Waren und Transpor­te» wurde auf den rumänischen Eisen­bahnen auf unbestimmte Zeit suspen­diert und es wurde mit der Zusam­menstellung von Wagenparks ln den einzelnen Stationen für etwaige Trans­porte größerer Truppenmenge« begonnen. Wie uns ein wefteres Privat-Tele­gramm aus Bukarest meldet, soll mit der rumänischen Mobilisierung zunächst der Zweck verfolgt werden, einem neuen Kriege auf dem Balkan vorzubeugen. Sollte diese Absicht nicht erreicht werden, dann würde die rumänische Armee im Falle eines siegreichen bulgarischen Vordringens tätigen Anteil am Kampf gegen Bulgarien nehmen; denn Rumä­nien müßte (so heißt es in Bukarest) in einem steareicken Vordringen Bulgariens eine große

Gefahr für seine eigne Zukunft erblicken.

in politischen Kreisen versichert wird, beabsich- ttgt übrigens Rumänien gegenüber Bulgarien ein gemeinsames Vorgehen mit Serbien.

Zar Rätsel von Ssmbrück.

Die llrsache der Massen-Vergiftungen.

Die Ursache der Masfen-Vergiftun- gen beim Osnabrücker Infanterie-Regiment ist immer noch nicht mit Sicherheit ermittelt. Es steht auch nicht fest, ob nur allein der Ge­nuß von verdorbenem oder infiziertem Fleisch die Schuld an den Erkrankungen trägt. Man neigt zu der Annahme, daß die Krankheft auf verschiedene Ursachen zurückzuführcn ist, von denen allerdings eine der Genuß infizier­ten Fleisches ist. Dafür spricht auch der Um­stand. daß nicht alle Soldaten erkrankt sind, die von dem betreffenden Fleische genossen ha­ben, und daß wiederum Erkrankunqsfälle bei Leuten vorgekommen sind, die nie das Fleisch genossen haben. Es sind heute noch drei- hundert neunzehn Soldaten erkrankt. Inzwischen wird folgendes bekannt:

Fleisch- oder Blei-Vergiftung?

(Draht - Meldungen.) Ssuabrück, 28. Juni.

Im Auftrage der Militärbehörden hat in der Ma ssenv e rgi ftnngs-Affär e der Bakteriologe Professor Otto-Hannover Pro­ben des gekochten Fleisches und der Exkremente untersucht und dabei keine Typhusbazillen ge­funden. Dagegen hat er mit allem Vorbehalt eine leichte Bleivergiftung festgestellt. Auf jeden Fall konnte sicher ermittelt werden, daß das Fleisch des Rindes die Schlachthaus- kontrolle passiert hat und als völlig einwand­frei befunden worden ist. Es muß also eine nachträgliche Infektion stattgefunden haben, falls überhaupt eine Fleischvergiftung vorliegt. Auch der Betrieb des Fleischermei­sters Ohnewehr in der Hafenstraße in Osna­brück, der seit sieben Jahren die Fleischlieferung für die Garnison innehat. Wurde von den Kommissionen aus Berlin und Hannover auf das genaueste untersucht und als ganz ein­wandfrei befunden. Dem Schlächtermeister ist nach wie vor die Fleifchlieferung für die Garnison belassen worden. In den ärztlichen Kreisen Osnabrücks neigt man zu der Ansicht, daß eine eigentliche

Fleischvergiftung nicht vorliegen dürste, daß vielmehr die oben erwähnte 1v- phöse Infektion wahrscheinlich ist. Es komme auch vielleicht der sogenannte Gärtne­rische Bazillus in Betracht, der den Schlüssel für die Erkrankungen bieten dürste. Man ist besonders erstaunt, daß das städtische Unter­suchungsamt in Osnabrück in der Angelegen­heit übergangen worden ist, wodurch die Uebcrsendmrg nach Hannover mit Zeitverlust erfolgte und eine geraume Zeit verloren ging. Auch jetzt hat das Sanitätsamt in Hannover noch kein Gutachten abgegeben. Die Kasernen in Osnabrück, die Caprivikaserne auf dem We­stenberg am Rande der Stadt, die Klosterkaserne die in einem alten Kloster inmitten der Stadt liegt, und das Einquartierungshaus am Schloßberg, das das Infanterie-Regiment und das Feldartillerieregiment beherbergt, gleichen einem Krankenlager. Einige der Kranken be­finden sich allerdings auf dem Wege der Bes­serung, doch ist ein eigentlicher Stillstand der Krankheit 'bisher nicht eingetteten.

Die Untersuchung dauert fort!

Soweit die Feststellungen ergeben haben (die bakteriologische Untersuchung führt das Sani­tätsamt des Garnisonlazaretts zu Hannover) ist das Fleisch des betreffenden Rindes erst nachträglich (bei der Zubereitung in der Mannschaftsküche) infiziert worden. In den zur Untersuchung gelangten Exkrementen wur­den Paratyphusbazille« gefunden. Diese Bazillen sind wahrscheinlich durch Be­rührung einer typhösen Person an das Fleisch gelangt. Die Untersuchungen, die in den Ka­sernen nach dieser Richtung geführt wurden, haben jedenfalls auch noch zu keinem Resultat geführt. Sie werden zurzeit noch fortgesetzt, und es ist noch nictn abzusehen, wann sie ab­geschlossen werden könne».

Der Kaiser «nd die Engländer.

Bouar Law über Kaiser Wilhelm.

(Privat-Telegramm.)

London, 28. Juni.

Das Deuffche Hospital in Dalston hielt gestern im Metropol-Hotel sei« Jahreseffe« unter Vorsitz des Führers der Konservativen, Bonar Law, ab. Bonar Law brachte de« Trinkspruch auf de« Deutsche« Kaiser und die übrigen fremde« Herrscher aus. Hierbei sagte er über Kaiser Wilhelm: ^Dieser Kaiser

Wie steht uns Engländern näher, nicht nur weil er uns blutsverwandt ist, sondern weil er Talente sein eigen nennt, die die Phantasie derMenschheit erregen. In allen großen Weltercigniffen hat er seine Rolle gespielt, abe, auch die Kleinlichkeiten des menschliche« Le­bens interessieren ihn. Dann kam Law aus die riesige Entwicklung des deutschen Handels zu sprechen und die gegenseitige Konkurrenz, meinte aber zum Schluß:Die Welt bietet Raum genug sür alle ...!"

Staut interessante stunden.

Der gefirigs Tag im Reichshaus : Beendi­gung der zweiten Lesung der Deckungsvorla­ge; der Kanzler anwesend, aber schweigend!

Noch am Vorabend der Parlamentsferien ein interessanter, kampfdurchzitterter und leiden­schaftlich-erregter Tag im Reichshaus: Aus die ertötende Langeweile des Donnerstags folgt das große Ereignis des Freitags! Von Anfang ist das Haus besetzt, als ob seine Feriensehnsucht nichts als eine üble Nachrede sei. Spätere Abstimmungen erweisen, daß nur etwa zwanzig seiner Mitglieder (und diese ge­wiß samt und sonders aus den triftigsten Grün- den) fehlen. So geht es denn über vier kleine Anfragen hinweg, deren Beantwortung unser Wissen nicht erheblich bereichert, rasch an die Hauptaufgabe des Tages: Die Besitz st euer und was sonst mit den dauernden Deckungen zusammenhängt. Der Reichskanzler ist erschienen, sein Stellvertreter Delbrück stellt sich ein, und Schatzsekretär Kühn macht sich darauf gefaßt, allerlei unangenehme Anzapfun­gen abwehren zu müssen. Daß der heftigste An­griff von rechts kommen werde, war zu er­warten gewesen, keineswegs jedoch, daß dieser Vorstoß geführt würde von dem mildesten und galantesten der konservativen Führer, dem Prä­sidenten des Abgeordnetenhauses, bei allen Par­teien hochgeschätzten Grafen Schwerin-Lö­witz. Die Rechte hat beschlossen, ihre glän­zende Vereinzelung bis zuletzt aufrecht zu er­halten. Wieviel sie sich darauf zugute tut, das zeigt ihr (natürlich lediglich noch den Zweck einer Demonstration verfolgender) Antrag Westarp, unter Ablehnung des Kompromisses zu den veredelten Matrikularb ei­trägen des Regierungsentwurfes zurückzu- kehren. In breiter Ausführung wirft Graf Schwerin der Reichsregierung vor, daß sie ihre

eigene Vorlage im Stich gelassen

und damit die Grundlagen der Reichs- Verfassung preisgegeben habe. In zwanzigjähriger Praxis habe er keinen Fall er­lebt, daß ein Bundesratsentwurf von seinen Urhebern schwächlicher und nachdruckslofer ver­teidigt worven sei.Warum kämpft der Kanzler nicht für seine Vorlage?" ruft der Red­ner schließlich, die Stimme zur Wucht harter Anflage erhebend. Der so herausgeforderte Herr von Bethmann Hollweg macht sich eifrig Notizen und verhandelt angelegentlich mit dem Reichsschatzsekretär. Wider Erwarten ist es aber dieser, der das Wort ergreift, als Graf Schwerin unter dem stürmischen Beifall seiner Fraktionsgcnossen geendet. Er gibt zu, daß schwere Bedenken wider die Ver­mögenszuwachssteuer beständen, aber die Re­gierung gedenke dennoch auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse zu treten aus Achtung vor dem Reichstag als demandern gesetz­gebenden Faktor des Reichs". Auch er habe eine zwanzigjährige parlamentarische Praxis, aber noch nie sei so einmütig wie diesmal auf allen Seiten an einem so großen Steuergesqtz mitgearbeitet worden. Da halte es die Regie­rung für ihre Pflicht, auch ihrerseits zu tun, war sie irgend könne, um das Werk unter möglichst allseitiger Zustimmung zustande zu bringen. Und dann beginnt das Turnier: Rechts gegen Links, Links gegen Rechts! End­lich (es ist sieben Uhr abends und man hat neun Stunden getagt) ebbt die Flut ab: Die zweite Lesung der Deckungsvorlage ist erledigt! Es geht ein Aufatmen durch den Saal, aber man fühlt instinktiv, daß überall Konflikte drohen und daß der KampfKon­servative contra Kanzler" nunmehr ««vermeid-- lich geworden...! * -n.

Der große Tag.

Die Reichstags-Sitzung vorn 27. Juni.

Am Bundesratstisch: Der Reichskanzlei tmb die Staatssekretäre Delbrück und Kühn. Auf der Tagesordnung stehen zunächstKleine Anftagen", über die wir bereits gestern be­richtet haben. Es folgt hierauf die zwefte Lesung der Vorlage über die Aenderungen im Finanzwesen (Deckung der Heereskosten).

Abg. Bassermann (Rationalliberal): Wik können auf dem Boden der erhöhten Matriku- larbeiträge nicht treten, stimmen deshalb für die Kommiflionsbeschlüsse, das heißt für die Vermögenszuwachs st euer, und lehnen den vorliegenden Antrag des Grafen Westarp, der die Regierungsvorlage, also die erhöhten Mattikularbeiträge wiederherstellen will, ein­mütig ab. Die Erbschaftssteuer schlugen wir nicht vor, weil wir bei diesem Anlaß nicht den wilden Kampf der Parteien entfesseln wollte«. Gegen die Vcrmögenszuwachssteuex hat ein