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Weler Neueste Nachrichten

1. Beilage.

Dienstag, 18. März 1913.

iüfllt beantragte gegen den Brunnenbauer Kolbe und gegen die Frau Les ermordeten Assistenten Behm die Höchststrafen. Der 'Ge­richtshof folgte diesem Anträge und verurteilte Kolbe zu fünfzehn Jahren Zuchthaus und zehn Fahren Ehrverlust. Frau Behm wegen Begün­stigung zu einem Jahr Gefängnis.

auf Raub. Die übrigen Verteidiger plädierten auf schweren Raub bezw. Beihilfe dazu. Erster Staatsanwalt Naumann erwiderte, es könne keinem Zweifel unterliegen, daß Sternickel der Anführer bei der ganzen Sache gewesen sei. Daraus dürfe man aber nicht folgern, daß seine Mithelfer nur willenlose Werkzeuge waren. Die Angeklagten haben sich alle sagen muffen, und haben sich gesagt, daß

die Folge ihrer Handlungsweise

der Tod der betressenden Person sein müsse Sie haben jeder für sich die Tat als eigenes Ziel verfolgt und somit sind auch die drei Kom­plizen als Mittäter zu bestrafen. Es trat dann eine kurze Pause in den Verhandlungen ein, nach deren Ablauf den Angeklagten das letzte Wort gestartet wird. Der Angeklagte Ster­nickel erklärte: Ich habe überhaupt nur zwei Stricke gehabt. Das. was Kriminalkommissar Nasse sagte, er habe Stricke in meiner Kammer gefunden, ist eine Unwahrheit. Ich bin bei vielen Bauern in Stellung gewesen, die Herr­schaft hat mich auch stets lieb gehabt. Es be­ruht auch auf Unwahrheit, was die Grete Ka­ltes sagte, daß ihr Vater mich entlassen wollte. Er hat mich sogar in meiner Arbeit gelobt. Tic Frau ist auch nicht erschlagen, sondern nur er­drosselt worden. Ich habe die Sache wahr­heitsgemäß dargestellt. Die Angeklagten Willi und Georg Kersten erklärten unter Tränen, wenn sie gewußt hätten, was Sternickel Vor­halte, hätten sie nicht mitgemacht. Der Ange­klagte Schliewenz bat um seine Freisprechung. (Heiterkeit im Zuhörerraum, die der Vorsitzende rügte.) Es folgte die Rechtsbelehrung der Ge­schworenen, woraus sich diese zur Beratung W, rüüzogen. Nach dreistündiger Beratung ver­kündete der Lbmamr der Geschworenen folgen­den Wahrspruch: Sternickel ist schuldig an des Mordes an den Eheleuten Kaltes und dem Dienstmädchen Philipp in Tatseinheit mit schwerem Raub mit Todeserfolg sowie der Brandstiftung; die übrigen Angeklagten sind schuldig des Totschlags an dem Ehemann Ka­ltes,

mildernde Umstände sind z« versagen;

ferner des Mordes an der Ehefrau und denr Dienstmädchen in Tateinheit mit genreinschaft., ltchem schwerem Raube mit Todeserfolg. Bei dem Angeklagten Willi Kersten wird Frage nach Einsicht in die Strafbarkeit feiner Hand­lung bejaht. Bei der dann erfolgten Herein- sührung der Angeklagten spielten sich erregte Szenen ab. Das Publikum stieg auf die Bänke, um die Verurteilten zu sehen und der Vorsit­zende drohte mit der Räumung des Saales, falls sich diese Vorgänge wiederholen sollten. Nachdem der Staatsanwalt seine Anträge ge­stellt hatte (sie lauteten genau wie das Urteil) fragte der Vorsitzende die Angeklagten, ob sie noch etwas zu bemerken hätten. Sternickel ant­wortete mit fester Stimme: .Nein." Er machte den Eindruck eines Menschen, der sein unab­wendbares Schicksal vollkommen gefaßt hin­nimmt. Die anderen Angeklagten weinten still vor sich hin und baten schluchzend um Zubilli­gung Mildernder Umstände. Nach halbstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende Dr. Wrede das eingangs erwähnt« Urteil, worauf der Vorsitzende die Räumuna des Saales anordnete. Sterni<kef nahm das Urteil sehr gefaßt entgegen, während die übri­gen Angeklagten sehr beivegt erschienen; Georg Kersten brach vollständig zusammen. Weiter meldet unS ein Privat-Telegramm aus Frankfurt a. O.: Die Verteidiger des Willy Kersten werden heute Revision beim Reichsgericht anmelden. Die übrigen Verurteilten dürsten diesem Beispiel alsbald folgen.

Das Dabendorfer Urteil.

Auch im Dabendorfer Mordprozeß, der in Berlin zur Verhandlung kam, ward am Sonnabend das Urteil gefällt. Der Staatsan-

3m Bis hee Mdtzolr.

Das Unglück der Mawson-Exveditton.

Die hart geprüfte australische Südpol- Expedition. die schon vor einigen Wochen zwei ihrer besten Leute durch einen tragischen Tod verloren hat, ist neuerdings von schwerem Unglück betroffen worden. Das Expeditions­schiffAurora" ist ohne denFührer Mam- son nach Hobart in Tasmania zurückgekeLrt, und wenn es auch heißt, dieser habe die Absicht gehabt, noch ein Jahr in Adelensland zu blei­ben, ist doch zur Besorgnis um ihn aller Grund vorhanden. Der bisherige Erfolg der Expedition 'st nur der äußere, daß das von ihr bereiste Südvolgebiet mit dem Namen des eng­lischen Königs getauft werden konnte. Depe­schen aus London berichten darüber:

In Nacht, Gefahr und Eis.

(Privat - Telegramm.)

London, 17. März.

Die Rückfahrt des Schiffes der australischen Südpolexpedition Mawsons. der .Aurora" nach Hobart, der Hauptstadt von Tasmania. ist unumgänglich notwendig geworden, da Maw, son von seiner Schlittenvartie in .d'e Gletscher­region nicht wiedcrkam. Das Schiff gimx am achten Februar ab. An Bord war es ge­fährlicher als an Land, da nur noch für ein Jahr Lebensmittel vorhanden waren, und wenn das Schiff im Eise festgehakten worden wäre, die ganze Schisfsbemannuna den Hun­gertod hätte erwarten müssen. Acht Stunden nach der Absabrt traf auf dem Schiffe eine drahtlose Meldung ein. durch-die Dr. Mawson ein Lebenszeichen gab und später ein weiteres drahtloses Telegramm Mawsons, in dem das Schiff zurückbcordert wurde. Schwerer Sturm verhinderte jedoch die Verbindung mit dem Lande, und der Kapitän beschloß, Wilds Abteilung aufzusuchen, da jede weitere Verzögerung den Untergang dieser Abtei­lung bedingt hätte. Die Abfahrt des Schiffes wurde vom Lande aus nicht bemerkt. Unter furchtbaren Mühen kämpfte sich dieAurora" vorwärts und erzwang sich ihren Weg durch endlose Felder von Packeis. Am dreiundzwan­zig sten Februar erreichte das Schiff Wilds Sta­tion und nahm ihn mit sieben ExpSditionstril- nehmern an Bord. Alle sind wohlbehalten, Das Gebiet vom Kaiser-Wilhelms - Land bis 101 Grad 30 Minuten östlicher, 67 Grad 30 Minu- ren südlicher Länge ist von Wild König Ge­org V.-Land getauft und die englische Flagge dort gehißt worden.

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Hilfe für SchrSder-Strantz!

Man schreibt uns: Im Norden Spitzber­gens sind, wie bekannt, deutsche Forscher und Seeleute mit ihren norwegischen Kameraden, vom Eise umschlossen, in Not ge­raten. Die deutschen Geographiskchen Gesellschaften empfinden es daher als Ehren- und Menschenpflicht, den in Lebensge- fahr geratenen Expeditionsmitgliedern nach Möglichkeit zu helfen. Da unsere Geograph. Ge­sellschaften (darunter auch Cassel) die Ko­sten der Expedition in Höhe von etwa 70 000 Mark nicht allein zu tragen vermögen, so wen­den sie sich an jedermann, der Helsen kann, mit der Bitte, ihnen tatkräftigen Beistand zu lei­sten. Gekweträge werden von jeder Geogra­phischen Gesellschaft und von der Kommerz-

und Diskonto-Bank in Berlin unterHilfe für deutsche Forscher im Polareis" entgegengenommcn. Für die Gesellschaft für Erd- und Völkerkunde in Cas­sel können Geldbeträge auch an den Kassierer des Vereins, Hofbuchhändler Victor, Stände­platz, abgegeben werden.

Am aller Gelt.

3m letzten Augenblick ...!

(Privat-Telegramm.)

Paris, 17. Marz.

Ein namenloses Unglück wurde gestern nachmittag auf der Pariser Untergrund­bahn noch im letzten Augenblicke durch die Umsicht und Geistesgegenwart eines Polizei­beamten verhütet. Infolge des starken Men­schenandranges zur Untergrundbahn, der auf die Frühjahrsparade und die Massenkundge­bungen in Saint Gervais zurückzuführen war, wurde an das Fohrpersonal außerordentlich große Anforderungen gestellt. Der Führer eines Untergrundbahnzuges wurde plötzlich ohn­mächtig und der Zug raste führerlos mit vol­ler Geschwindigkeit durch mehrere Bahnhöfe hindurch. Tie Fahrgäste wurden von einer Pa­nik befallen. Ein Schutzmann, der sich im letz­ten Abteil befand, arbeitete sich bis zum vorder­sten Wagen durch und es gelang ihm, im letzten Augenblick, vor einer gefährlichen Kurve, den Motor abzustellen, sodaß der mit unheimlicher Geschwindigkeit fahrende Zug zum Stehen ge­bracht werden konnte.

Eine neue Toselli-TragSdie?

In Salzburg waren dieser Tage Gerüchte von einem mißlungenen Selbstmordversuch der Frau Toselli verbreitet. Wie nun bekannt wird, hat Frau Toselli tatsächlich zuviel von einem Beruhigungsmittel eingenommen. Der Selbstmordversuch 'hängt mit dem vor einigen Tagen erfolgten Wiedersehen ihres zweiten Sohnes, des Prinzen Friedrich, und der Reise des Königs von Sachsen nach Wien und seiner Unterredung mit Kaiser Franz Josef sowie sei­ner Reise nach Salzburg zum Besuche seiner Schwiegermutter zusammen. Frau Toselli ließ in letzter Zeit infolge ihrer großen Sebn- suchtn ach ihren Kindern b:n Vorschlag unterbreiten, sie wolle sich an einen ihr zum Aufenthalt angewiesenen £ri zurückziehen, wenn ihr gestattet würde, ihre Kinder zu sehen. Der Besuch dos Königs von Sachsen in Wien soll mit dieser Frage Zusammenhängen. Wie man erzählt, sei eine Verständigung dahin zu­stande gekommen, daß der König unter ganz be­stimmten- Voraussetzungen ihr das Wiedersehen mit den Kindern von Zeit zu Zeit gestattete.

Eine Stndentenschlacht in Paris.

Im Saal der gelehrten Gesellschaften in Paris hielt dieser Tage der Privatgelehrte Marce Sangnicr einen Vortrag von der Liga der jungrepublikanischen Studenten über das vierzigjährige Werk der dritten Republik. Als er geendet hatte, meldete sich ein Gegner, der Student Lagrange, zum Wort, der der Action Franoaise angchört. Er kritisierte den Vortrag in ziemlich abfälliger Weise und fiel am Schluß ganz besonders auch über Marc Sangnicr per­sönlich her. Das gab den Anlaß zu einem heftigen Tumult, der bald in eine regelrechte Holzerei ausartete, bei der die beiden Parteien mit Stühlen, Stöcken, Gummiknüppeln und anderen modernen Waffen übereinander her­fielen und sich so übel zurichteten, daß eine be­trächtliche »Anzahl Leichtverwundeter in die umliegenden Apotheken geschafft werden mußte. Tote und Schwerverwundete gab es zum Glück bei der Schlacht nicht. Das Gefecht dauerte mehr als eine Stunde, und mehrfach suchten die Gegner der Republikaner die Tribüne mit Sturm zu nehmen, wurden aber von der Be­satzung immer wieder zurückgeschlagen.

Mr. 87.

Stifter Jahrgang. J1 1 "BB

Sieben Todes Meile.

Das Ende des Lteruickel-Prozeffes.

In später Abendfttmde wurde am Sonnabend vom Schwurgericht in Frank­furt a. L. das Urteil im Sternickel- Prozeß gefällt. Sternickel wurde we­gen dreifachen Raubmordes, schweren Raubs und vorsätzlicher Brandstiftung dreimal zum Tode, zu fünf Jahren Zuchthaus und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, Georg Ker­sten und Franz Schliewenz wegen zweier Morde und wegen schweren Raubes je zweimal zum Tode, zu fünf Jahren Zuchthaus und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Willi Ker­sten zu fünfzehn Jahren Gefängnis ver­urteilt. lieber den letzten Berhandlungs- tag berichtet uns unser Korrespondent: Der dritte und letzte Verhandlungstag im Sternickel-Prozeß begann mit einer Er­klärung des Vorsitzenden, Landgerichtsdirektors Wrede, daß in Bezug auf die Schuldfragen noch einige rechtliche Bedenken Vorlagen, die eine nochmalige Rücksprache mit den Verteidi­gern notwendig machten. Die Sitzung wurde daher aus zweieinhalb Stunden unterbrochen. Tie Schuldfragen lauteten schließlich auf ge­meinschaftlichen Raubmord mit Todeserfola, Totschlag, Raub, Brandstiftung, der Beihilfe dazu und bei den drei Komplizen Sternickels noch nach mildernden Umständen. Staatsan­walt Matthias führte in seinem Plaidoyer aus: Die Fülle der verlesenen Schuldsragen könnte, wenn man die Verhandlung nicht mitcrlebt bat, den Eindruck erwecken, als wenn cs sich um eine in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung schwic- riiie oder umfangreiche Sache handle. Beides trifft nicht zu. Der Tatbestand ist feör einfach. Auch der rechtliche Tatbestand ist durchaus nicht schwierig. Es handelt sich lediglich um die bekannten und landläufigen Begriffe des Rau­bes, des Mordes und bei Sternickel der Brand­stiftung. Die Anaeklagten geben zu, daß sie dem Ehemann Kaltes gehöriges Geld Wegneh­men wollten und daß sie sich darüber klar wa­ren. den ihnen eventuell entgegentretenden Widerstand beseitigen zu müffen. Die Kompli­zen Sternickels sind nicht der Beihilfe, sondern her Mittäterschaft schuldig. Sternickel begrün­dete dies in zynischer Weife, indem er sagte: Ich babe mir die Leute nicht zum Zusehen ge­mietet. um dann den Raub mit ihnen zu teilen. Die Angeklagten können uns nicht wcißmachen, daß sie nur eine

Betäubung durch Strangulation beabsichtigten: wer betäuben will, d»r strangu­liert nicht. Sternickels Behauptung, daß er nur einen Raub beabsichtigte, ist nicht zutref­fend. Wenn die Tötting vorher nicht verab­redet war, so mußten die Komplizen doch ande­rer Ansicht werden, als das Drama begann, als dem Ehemann die Kehle zugezogen wurde. Wenn sie trotzdem mitmachten, mutzten sie sich über die Folaen klar fein. Es kann bei den drei Mitangeklagten nicht der geringste Zweifel bestehen, daß sie an der Tötung 'mit vollem Bewußtsein mitaewirkt haben. Danach wer­den Sie, meine Herren Geschworenen, auch zur Bejahung sämtlicher Schuldfragen nach Mord bei allen Anaeklagten kommen. Bedauerlich ist es, daß das Gesetz trotz der Rohbeit und Scheußlichkeit des Verbrechens keine Handhabe bietet, aucb den jüngsten Täter, Willi Kersten, einer Strafe entgegenzuführen. die er verdient. Wohl aber bitte ich Sie, durch Ihren Mahr- svruch dahin zu wirken, daß die anderen drei Täter die Strafe trifft, die noch viel zu milde für sie ist, die Todesstrafe. Der Verteidiger Sternickels. Justizrat Loeser, erklärte, er wolle nicht aus Schwarz Weiß machen und vlädicrte daun in länaeren juristischen Ausführungen

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