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ödd der Reise zurück
der Freiherter Gemeinde bitten herzlich um Gaben
Die Pfarrer:
Älisgenber, Bachmann, Scheele, Möller, Rarth.
genbe Fahrten unternommen: 8. und 9. März: Tagesfahrt ins Werratal. Treffen mit Göttingen 1.50 nachmittags, Hordenkochen, Haupt Beckmann, 10 Uhr. ... 9. März: Tagesfahrt nach Escheberg, 30 Kilometer, Reumarkt, 8 Uhr, 50 Pfennig, Rückkehr yt8, Georg Müller. ... Montag abend %8 Uhr: Unterhaltung- abend.
< Der Kaiser in Johannischal. Aus Bek- litt wird uns gemeldet: Der Kaiser erschien gestern mit dem Prinzregenten von Bayern und seinem Gefolge in der Versuchsanstalt für Luftfahrt in Adlershof, wo den Fürstlichkeiten von Professor Dr. Bendemann die Anlagen gezeigt wurden, in denen vor kurzem die Prüfungen der Flugzeugmoioren um den Kaiserpreis stattgefunden haben. Von dort betraten der Kaiser und der Prinzregent den Flugplatz Johannisthal und besichtigten zunächst die sechs vor dem Wrightschupven ausgestellten Doppeldecker. Dann begab sich der Kaiser mit seinem Gast nach dem Pavillon des Kaiserlichen Aeroklubs. Von einer Parade der Flugzeuge aus dem Felde, an der sechzig Ein- und Doppeldecker teilnehmen sollten, hatte man wegen des böigen Windes, der in der Stärke zwischen 7- und 10-Sekunden-Metern schwankte, Abstand genommen und sich mit der Aufstellung der Apparate vor den einzelnen Schuppen begnügt.
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Anmeldungen nach dem 31. März bleiben unberücksichtigt-
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Nr. 80.
Dritter Jahrgang.
2. Beilage.
Sonntag, 9. März 1913.
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Strastammer d«S Landgerichts II hatte aber dem Anttage der Staatsanwalschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben. Gegen diesen Bescheid legten nun die Verteidiger Beschwerde beim Kammergettcht ein, das aber die Beschwerde verwarf und den Beschluß der Strafkammer billigte. Somit wurde die Anklage auch gegen Kolbe wieder ausgenommen.
S> Sternickel und seine Komplizen vor Gericht. Wie wir schon telegraphisch kurz berichtet haben, beginnt die Gerichtsverhandlung gegen den Massenmörder Sternickel und seine Komplizen vor dem Schwurgericht in Frankfurt a. Oder am dreizehnten März. Der Hauptangeklagte August Sternickel, der jetzt sechsundvierzig Jahre alt ist, ist vielfach vorbestraft, darunter mit zwei, drei und vier Jahren Zuchthaus. Von den drei Mitangeklagten ist der Arbeiter Willy Kersten aus Adlersdorf noch nicht ganz achtzehn Jahre alt und bisher unbestraft; sein Bruder, Arbeiter Georg Kersten, ist neunzehneinhalb Jahre alt und schon zweimal mit Gefängnis vorbesttaft. Auch der letzte Angeklagte, der achtzchneinhalb Jahre alte Arbeiter Franz Schliewenz, ist schon vorbestraft. Die sämtlichen Angeklagten werden des Mordes und des schweren Raubes an dem Bauerngutsbesitzer Fritz Kalies zu Ortwig, dessen Ehefrau Natalie Kalies und dem Dienstmädchen Anna Philipp beschuldigt. Sternickel steht außerdem unter der Anklage, am achten Januar bei Ringenwalde eine Strohmiete in Brand gesteckt zu haben.
Eine Zeitungsanzeige als Urkunde. Das Landgericht Stade hat am siebenten August 1912 den Bäckergesellen Wilhelm Stracke von der Anklage der Urkundenfälschung freiqe- sprochen. Das Gesuch des Gesellen, es möge am zweiten Psingstfeiettage nicht gebacken werden, war von dem Bäckermeister S. abgelehnt worden. Aus Aerger hierüber und um dem S. eine Schabernack zu spielen, schickte der Angeklagte eine Anzeige an das „Stadener Tageblatt", die mit dem Namen des S. unterzeichnet war und in der bekannt gemacht wurde, daß die Dampfbäckerei an beiden Pfingsttagen geschlossen sei. Der Expedittonsbeamte trug Bedenken, die Anzeige aüszunebmen und erfuhr bald, daß es sich um eine Mystifikation handele. Das Gericht hat in dem fraglichen Brief eine Urkunde nicht erblickt, da es nicht widerlegt sei, daß der Angeklagte nur einen üblen Scherz be- absichttgt habe. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das Reichsgericht aber das steisvrechende Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, weil das Urteil nicht ganz frei von Widersprüchen ist.
S Das alte Lied ...! Dor dem Marburger Schwurgericht stand soeben das Dienstmädchen Susanne Günther unter der Anklage, sein neugeborenes Kind getötet zu haben. Die Geschworenen hielten auf die Dettei- digung der jungen Mutter hin eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung für ausreichend, und demgemäß lautete das Urteil auf sechs Monate Gefängnis.
Der Botschafter und sein Küchenchef. Ein Privattelegramm berichtet uns aus Paris: Vor dem Seine-Gerichtsbos steht ein interessanter Prozeß in Aussicht. Der Küchenchef des früheren spanischen Botschafters Ca-
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ball er o bestellte Lebensmittel auf Kredit. Nunmehr treten die Lieferanten an den Botschafter heran und verlangen Bezahlung. Diefer aber behauptet, daß er mit seinem Küchenchef abgerechnet und diesen enttassen habe. Ein be- kannter Abgeordneter und Advokat wird die Sache vor Gericht vertteten.
c§= Der neueste „Berbrecher"-Typ. Die dreiundzwanzigjährige Studentin und Suffra- gette Wharry wurde wegen der Brandstifttmg in dem großen botanischen Garten zu achtzehn Monaten Gefängnis und in die Kosten des Verfahrens verutteilt. Die Angeklagte erklärte schreiend, daß sie weder Strafen absitzen noch die Kosten bezahlen werde. Für die englischen Richter eröffnen sich jetzt angenehme Perspektiven.
c=P Doppelmörder, und doch . . . freigesprochen! Aus New York wird uns berichtet: Das ht Texas noch geltende ungeschriebene Gesetz der Rache kam soeben in einem Prozeß zur Anwendung, in dem als Angeklagter der Millionär Snead, ein großer Rennstallbesii- zer, figurierte. Er hatte einen Diener des Mannes erschossen, der mit seiner Frau Beziehungen unterhalten hatte. Am Dienstag sprach ihn das Schwurgericht von der Anklage des Mordes frei. Unmittelbar nach dem erfolg- ten Freispruch suchte er den Verführer seiner Frau auf und schoß ihn ebenfalls nieder. Die Geschworenen hatten sich kurz darauf mit diesem Morde zu beschäftigen, kamen jedoch auch diesmal zu einem Spruch, der auf nichtschuldig lautete.
Aus den VerichtMe«.
Das Geheimnis des Waldsees.
In das Dunkel, das bisher die geheimnisvolle Mordtat am stillen Waldsee bei Dabendorf in der Mark einhüllt, soll eine Verhand- hing Nunmehr volles Licht bringen, die vor dem Schwurgericht deS Landgerichts II in Berlin für die kommende Woche angesetzt ist. Wie noch erinnerlich, war vor rund 3% Fahren der Sekretär am Kaiserlichen Stattstt- scheu Amt in Berlin, Behm, der in Dabendorf eine kleine Besitzung hatte, spurlos verschwunden. Die Nachforschungen der Behörde waren lange Zett erfolglos, bis sich der Verdacht, bett Mann beiseite geschafft zu haben, auf die eigene Ehestau unb bereu Liebhaber, den Brunnenbauer Kolbe, konzentrierte. Die beiden verdächttgen Personen hatten sich im Januar v. Js. vor dem Schwurgericht wegen Mordes bezw. Beihilfe dazu zu verantworten, wurden aber» da die Schuldbeweise nicht ausreichten, freigefproche«.
Ins Rollen kam die Sache wieder im Januar b. Js. durch Aeußerungen der Frau Behm, die anscheinend mit ihrem früheren Liebhaber Kolbe in Strett geraten war, und in ihrer Wut einige unvorsichtige Wotte fallen ließ, dahingehend, daß Kolbe doch der Mörder ihres Mannes sei. Diese Aeußerungen wurden der Behörde hintetbracht, die darauf die Vernehmung der Frau anordnete. Frau Behm rückte dabei mit dem Geständnis heraus, daß Kolbe ihren Mann tatsächlich erschossen und die Leiche vergraben habe; sie selbst habe aber erst nach der Tat davon Kenntnis erhalten. Die Frau bezeichnete auch die Stelle, wo der Leichnam begraben sein sollte, und wirklich fand man an der angegebenen Stelle Ueberreste des Skeletts des lange Gesuchten. Auf Grund dieses Geständnisses der Frau Behm fahndete die Kri- minalpolizei nach Kolbe, der schließlich in einer kleinen Schankwittschast in der Flottwellstraße in Berlin aufgegriffen wurde. Er bezeichnete die Angaben der Frau Behm als Lüge: sie wolle sich nur an ihm rächen. Weiter befolgte er zu seiner Verteidigung dieselbe Taktik, die er
in her Schwuvgerichtsvsrhandlung eingeschlagen hatte; er gab zu, sich selbst belastende Aeußerungen über den Mord getan zu haben, dies sei aber nur im Scherz geschehen. Auf Grund des vorliegenden Tatsachenmaterials entstand eine interessante Rechtsfrage. Nach geltendem Recht kann ein in einem Schwurgerichtsverfahren Freigefproche- ner nur dann wieder vor die Geschworenen gestellt werden, wenn von dem Freigesprochenen selbst ein gerichtliches oder außergerichtliches glaubwürdiges Geständnis der strafbaren Handlung abgelebt worden ist. Bezüglich der Frau Behm lag ein solches Geständnis vor, sodaß sie wegen Begünstigung erneut unter Anklage gestellt wurde. Hinsichtlich des Angeklagten Kolbe behaupteten aber dessen Verteidiger, daß die Aussagen Kolbes nicht als glaubwürdiges Geständnis aufgefaßt werden könnten. Die zwette
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Für die vielen bedürftigen
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Die Turner der Oberweser.
Im Hotel »Kaiserhof- in Cassel tagte unter dem Vorsitz des Kreisvettreters, Realschuldirektors von Hanxleden, der Kreisturnrat des 7. deutschen Turnkreises Oberweser. Die umfangreichen Verhandlungen, die den ganzen Tag in Anspruch nahmen, bezogen sich zum größten Teil auf innere Verwaltungsangelegenheiten des Kreises. Ein allgemeines Interesse dürfte den folgenden Punkten entgegengebracht werden. An dem im Juli dieses Jahres (12.—15.) in Leipzig stattfindenden deutschen Turnfest wird sich der Kreis nicht nur am Wetturnen und an den Wettspielen, sondern auch durch Gemeinvorführungen des gesamten Kreises beteiligen. An der Einweihung des Stadions in Berlin im Juni dieses Jahres wird auf Beschluß seines Ausschusses die Deutsche Turnerschaft teilnehmen. Sämtliche Kreise der Deutschen Turnerschast sollen an den Wettkämpfen sich beteiligen; beshalb wirb auch
unser hetmlscher Turnkreis seine besten Turner und zur Vertretung des Kreisturnrats den ersten Kreisturnwart, Oberlehrer Sckmädter-Fulda, nach Berlin entsenden. Am 18. Oktober, dem Tage der E in W e i h u n g deS Völkerschlacht-Denkmals in Leipzig, werden fettens der Vereine der Deutschen Turnerschast, von den verschiedenen Grenzen des Deutschen Reickis aus beginnend, Sta- settenläufe mit dem Endziel Leipzig veranstaltet. Die das Gebiet des 7. Kreises durcheilen
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