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Nummer 48. Fernsprecher 951 und 952. Freitag, 31. Januar 1913. Fernsprecher 951 und 952. 3. Jahrgang.
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Sie Heiden vsn Krotoschin.
Die gestrige Polen-Debatte im Reichstag.
Senn Herr Theobald von Bethmann Holl- wea^der einzige verantwortliche Minister im Neick, von Ahnungen heimgesucht wird, dann dürste er in dieser Nacht Albdrücken verspürt baden: Die Männer von Bomst, Meseritz, Kro- ioschm, Filehne und Schönlanke haben ihre Lenden gegürtet und den Kriegspfad beschrit- icn, und wie erschreckend der Grimm ist, der in den Seelen edler Polensöhne kocht, das hat das Krieggeschrei bewiesen, das gestern im Reichs- iMuS am Berliner Königsplatz durch die Hallen aellte, und selbst die duftigen Fliedcrblümchen auf dem Tisch des Patriarchen Kämpff (die sinnige Pietät für den Jubeltag der Daseinsdauer dieses Parlaments der Sorge und der Kümmernisse gestiftet) in jähem Schreck er- üttcrn ließ. Es ist nicht das erste Mal, daß der Reichstag sich über die Ideale der Polen- seele unterhält, und es wird vermutlich auch gestern nicht das letzte Mal gewesen sein, daß die Leute aus Krotoschin und Umgegend mit der Keule der Leidenschaft in der Faust zum Redehaus am Königsplatz wanderten: Was indessen «dem polnischen Kriegstanz vom neun- undzwanzigsten Januar das charakteristische Ge- r präge leiht, das ist die Tatsache, daß Herr Sehda Schulter an Schulter mit dem Genossen Carl Max Ludwig Hermann Wendel und dem Zentrumsgrafen Hans Praschma aus Schlesiens grünen Tristen wider den Kanzler und die Regierung auf die Schanzen stieg. Man sah den Rächergeist Peter Spahns wie den Künder des Verhängnisses über der verwaisten Bank des Bundesrats schweben, und wenn (was als sicher gilt) heut beim Hammelsprung das Mißtrauensvotum gegen den Kanzler Januarabend- Wirklichkeit wild, dann darf man darin die Erfüllung des. düstern Prophetenworts Spahns _ erblicke», das in den Spätherbsttagcn als Menetekel zur Regierungsbank klang.
Das Mißtrauensvotum gleicht im deutschen Parlamentsbetrieb einem Stock, der als Reliquie aus der Großväterzeit im Glasschrank steht; jedem Auge sicht- und jeder Hand erreichbar; ein teures Andenken indessen und nichts weiter! Wenn die von den Herren Sehda, Wendel und Praschma repräsentierte Mehrheit des Volksparlaments dem Verantwortlichen einzigen Minister des Reichs (die Staatssekretäre als „Nachgeordnete Stellen" erfreuen sich verfassungsrechtlich glückseliger Unverantwort- lichkrit) ein Mißtrauensvotum ausstellt, so nimmt sich Das, garniert mit dem Blütenkranz der Heldensage aus Bomst und Krotoschin, Zweifellos recht ansehnlich und beträchtlich aus, und wenn wir jenseits des Kanals, der Vogesen oder der Donau lebten und nicht im Vaterland der Denker und Dichter, dann würde der . Minister, dem auf diese Weise demonflri.rt wurde, daß er das Vertrauen der parlamentarischen Volksvertretung verscherzt, ehestens den Spediteur zum Umzug bestellen. Bei uns wik- silt sich der Prozeß des Vertrauensschwunds in seinen Nachwirkungen etwas weniger peinlich ab: Der Herr Kanzler wird, wenn heut zur Nachmittagstunde der Kurier der Wilhelmstraße die Kunde der Mißtrauens-Proklamation der beiden von Krotoschin und ihrer Kampfgenossen beflügelten Schritts vom Kuppelhaus am Königsplatz zur Bethmann-Residenz trägt, vielleicht für einen Moment das silberne Löffelchen, mir dem er (ein wenig nervös) im Mocca- t-ißchcn gerührt, aus der Hand legen und die fea Dessertzigarre kalt werden lassen; wird mög- sicherweise sogar einigen Reflexionen über das mit Recht so beliebte Thema „Undank, der Welt bahn" Raum geben, und dann ... der Mocca- lasse und der Verdauungszigarre abermals liebevolle Sorgfalt widmen. Wie man sieht: Nicht grade welterschütternd!
Noch ein paar Worte zur Sache selbst. Das Enteignungsgesetz hat mit der Ethik ebensowenig zu tun, wie eine Polizeiverordnung gegen j den Hutnadel-Unfug oder gegen das freie Umherlaufen bissiger Köter. Die polnische Agitation in der deutschen Ostmark ist (darüber dürfen Erwägungen der Humanität und des t Menschlichen Mittels-Empfindens nicht hinweg- ? täuschen) zu einer drohenden G e f a h r für das Deutschtum int Osten geworden und die Regie- Mrung hat nicht nur das Recht, sondern die M Pflicht, dieser Gefahr mit allen ibr im E Rechtsbereich der Gesetzmäßigkeit zu Gebote Usiehenden Mitteln entgegenzutreten. Eines W dieser Mittel (das schärfste allerdings) ist die W Zwangs-Enteignung, die durch rechtmäßigen Beschluß des Parlaments und landesherrliche I Sanktion Gesetzeskraft erlangt hat. Es ist sei- D lens der Regierung stets darauf hingewiesen M worden, daß die Enteignung nur dann prak- 7. isch angewandt werden solle, wenn alle an- =E crn Mittel versagten, und es ist nun Sache
Kanzler und Polen.
Die gestrige Polendebatte im Reichstag; die Polen beanttagen ein Mißtrauensvotum gegen de» Kanzler; die Abstimmung auf heute vettagt!
Die gestrige Sitzung des Reichstags, die h u n d e rt st e des Parlaments von Philippi, zu deren Ehren ein duftend Blumensträutzchen auf dem Tisch des Präsidenten stand, wurde im Zeichen der Polen-Debatte zu einer Sturmund Kampf-Sitzung, die dem niedlichen Jubiläums-Sträußchen auf dem Präsidententisch sichtlich Hohn sprach. Rauh, wie der Ostwind über den Königsplatz fuhr, klangen auch drinnen im Reichstagssaal die Stimmen aus der polnischen Ostmark, die nach einem Mißtrauensvotum gegen den Reichskanzler riefen. Am Bundesratstisch thronte einsam Herr Dr. L i s c o, der Staatssekretär des Reichsjustizamts, assistiert von einigen Geheimräten und Kommissaren.
Auf der Tagesordnung stand lediglich die Interpellation der Polen (der Abgeordneten Brandys und Genossen) über die Enteignung polnischer Gutsbesitzer für die Zwecke der Ansiedelungskommission. Auf die Frage des Präsidenten, ob und wann die Interpellation beantwortet werden soll, erklärte
Staatssekretär des Reichsjustizamts, Dr. Liseo: Die Interpellation betrifft die Handhabung des preußischen Gesetzes über die Maßnahmen zur Stärkung des Deutschtums in den Provinzen Westpreußen und Posen vom zwanzigsten März 1908, durch das dem Staate, das Reckt verliehen worden ist, die Grundstücke für die Zwecke der Ansiedlungskommission zu enteignen.
Den gleichen Gegenstand betraf schon die Interpellation, die kurz vor dem Erlaß jenes Gesetzes im Jahre 1908 int Reichstag zur Verhandlung gelangte. Auf diese Interpellation erklärte mein Amtsvorgänger, daß die Reichsverfassung keine Bestimmun gen enthalte, die einem solchen Vorgehen entgegen ständen. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch enthalte solche Bestimmungen nicht. Mein Amtsvorgänger hat aus diesen Erwägungen die Beantwortung der Interpellation abge- lehnt. Diese Erwägungen treffen auch der heutigen Interpellation gegenüber zu. Das preußische Gesetz steht mit der Reichsverfassung und der Reichsgesetzgebung in keiner Weise in Widerspruch. Seine Ausführung ist lediglich eine innere Angelegenheit Preußens, die außerhalb der Zuständigkeit Preußens liegt. Hiernach habe ich zu erklären, daß der Reichskanzler die Beantwortung der Interpellation ab lehnt. Die Ausführungen des Staatssekretärs fanden wiederholt lebhaften Beifall rechts und bei den Nationalliberalen. Die Polen, das Zentrum und die Sozialisten antworteten mit Gelächter. Gleich nach seiner Erflärung verläßt der Staatssekretär mit sämtlichen Kommissaren den Saal. Dor den verwaisten Bun- desratstischen beantragte der polnische Wortführer Czarlinski die Besprechung der Interpellation, unterstützt vom Zentrum, Polen, Sozialisten und vereinzelten Liberalen.
Abg. Seyda (Pole): Es ist nicht das erste Mal daß das Haus sich mit der Enteignung polnischen Besitzes befassen muß. Schon vor fünf Jahren haben wir eine Interpellation eingebracht. Der Unterschied von damals und heute ist der, daß es sich damals um einen Gesetzentwurf für die Vorbereitung der Enteignung bandelte, während wir jetzt vor der vollendeten Tatsache stehen. Roch im Frühjahr erklärte der Minister von Schorlemer, man werde nur int äußersten Falle zur Enteignung schreiten und dann auch nur Güter wählen wo em Besitz- Wechsel eintrete ober einaetieten sei. Die Tätigkeit der preußischen Regierung wirkt geradezu revolutionierend. Wenn die Bevölkerung ihres Eigentums nickt mehr sicher ist. bann treiben wir Erscheinunaen zu. wie sie England in Irland geschaffen bat. Mögen auck Tausende von ihrem Besitz vertrieben werden: Der innere Zusammenhang der polnischen Bevölkerung wird um so stärker werden. Wir haben das Recht, in unserer Heimat zu leben.
Wir werden den Antrag stellen, der Reichstag wolle beschließen, die Zulassung der Enteignung polnischen Grundbesitzes für die Zwecke der Ani'edsungskommission durch den Herrn Reichskanzler enffpricht nicht der Anschauung des R e i ch s t a g s. Der Reichstag wird damit aussprechen, daß er diese Haltung nicht billigt u.rd diese ganze Politik aufs schärfste verurteilt. (Beifall links und im Zentrum)
Auf den Polen folgte der Sozialist Wendel, der mit schatten Ausfällen gegen die Regierung begann. Der Kanzler habe es nickt für nötig gefunden, biei zu erscheinen. Er habe ein Blatt Papier und einen Staatssekretär gesandt. Er führte dann aus: Das preußische Geseß du rch- löckertdie Reicksverfassung. Auf ein bißchen Verfassungsbmch kommt es den Polenfresiern gar nicht an. auch nicht auf ein bißchen Re
volution, denn Enteignung ist ein Stück Umsturz, allerdings Umsturz von oben. Bei der Polenenteignung trifft der Vergleich des preußischen Ministeriums mit dem französischen Konvent ins Schwatze. (Glocke des Präsidenten: Stürmische Heiterkeit bei den Soz. Der Präsident erklärte, der hypothetische Vorwurf gegen den Kanzler, pflichtvergessen gewesen zu sein, überschreite die Grenzen des parlamentarisch Zulässigen.) Es ist mir wohl bewußt, daß zwischen dem Bürger Robespierre und dem Bürger Bethmann einige Unterschiede vorhanden sind (Stürmische Heiterkeit); aber bet der Enteignungsfrage fällt der Vergleich sogar noch sehr zu gunsten des Konvents aus.
Abg. Graf Praschma (Zentr.): Die Bedenken über das Ob und Wie der Anwendung des Enteignungsgesetzes treten naturgemäß jetzt wieder in den Vordergrund, wo wir vor der Frage stehen, daß das Gesetz angewendet werden soll.
Diese Bedenken gehen weit über das Interesse Preußens hinaus. Darum ist es falsch vom Reichskanzler, daß er die Behandlung der Frage ablehnt. Wir wünschen, daß die Bevölkerung der ehemaligen polnischen Landesteile sich als Staatsangehörige und als Reichsverwandte fühlt. Aber mit der preußischen Polenpolitik wird dieser Zweck nicht erreicht. Sic wird nur dazu beitragen, daß die Polenftage über die Grenze Posens hinausgreift nach Oberschlesien.
Wit sehen jetzt, daß die preußische Regierung das deutsche Bewußtsein des Eigentumsbegriffs aus das Schwerste erschüttert. Wir werden e i n st i m m ig dem Antrag der polnischen Fraktion zustimmen. (Lebhafter Beifall im Zentrum.)
Abg. Schlee (Natl.): Die Polen wollen den Reichstag zum Richter machen in einem Streit des preußischen Staates mit den preußischen Polen. Ich lehne diese Berufung ab. Es ist nicht richtig, daß das Gesetz nur gegen Polen angewendet werden muß und wird. (Lachen bei den Polen, im Zentrum und links.) Die ftühere Versöhnungspolitik hat zu nichts geführt. Der preußische Staat muß verlangen, daß die Polen nicht bloß äußerlich, sondern auch innerlich gute preußische Staatsbürger sind.
Abg. Graf Carmcr-Zieserwitz (Kons.): In Verbindung mit der Polenfrage sind heute empörende Angriffe auf Preußen gerichtet worden, die dem Hörer zeitweise den Glauben beibringen mußten, als befinde er sich nicht im Deutschen Reichstage, sondern im Parlament des deutsch-feindlichsten Staates. (Lachen bei den Soz.; Beifall rechts.) Diese Angriffe reichen an die Würde Preußens nicht heran. (Lebhafter Beifall rechts.) Ich bestreite aufs schärfste, daß das Enteignungsgesetz der Reichsverfassung und der Reichsgcsetzgebung oder deren Geiste widerspricht.
Abg. Dr. Pachnicke (Forffchr. Vpt.): Der Weg zum alten Polenreich wird sich nickt wieder eröffnen. Aber alle Bedenken, die wir zu Beginn der jetzigen Polenpolitik geäußert haben, sind voll bestätigt worden. Der Erfolg entscheidet. Die letzten Wahlen, in den polnischen Bezirken zeigen wachsende Ungufrieben» heit; die Gegensätze haben sich verschärft. Daß die Enteignung nicht das richtige Mittel war, ist schon von anderen Rednern gezeigt. Und was bedeutet die Enteignung von vier Gütern gegenüber dem Gesamtbedarf? Die Enteignungs- Politik hat die mittleren Gewerbetreibenden zu scharfen Protesten getrieben; ihre Eristenz ist in Frage gestellt. Wenn wir uns trotzdem der Abstimmung über den Antrag enthalten, so geschieht es, weil wir die einmal bestehenden Zu- ständigkeitsverhältnisse respektieren.
Abg. von Morawski (Pole): Tas Enteignungsgesetz trägt den Charafter des Umsturzes. Durch das, was die konservative Partei durch dieses Gesetzes getan hat, sägt sie den Ast ab, auf dem sie selbst sitzt. Wir Polen werden Polen bleiben, obwohl wir es nicht leicht haben, zwischen der hakattstischen Scylla und der demokratischen Cbarhbdis durchzulavieren. (Beifall bei den Polen und im Zentrum,)
Das Mitzttanensvottrm gesichert!
Rach weiteren Ausfiihrungen der Abgeordneten Hanffen, Ledebour. Mumm und Pachnicke wird die namentliche Abstimmung über den Mißtrauens-Antrag der ^olen auf Donnerstag vertagt. Tie heutige Sitzung beginnt um ein Uhr Außer der Abstimmung stehen noch die Zollerleichterungen bei der Fleischeinfuhr auf der Tagesordnung. Daß dos Mißtrauensvotum (von Polen, Zentrum und Sozialdemokraten als Mehrheit) angenommen werden wird, ist nach Lage der Sache als sicher anznnehmcn.
der Polen selbst, zu verhüten, daß sie von der Härte des Gesetzes betroffen werden. Wer die gestrigen Reichstagsreden der Männer von Krotoschin, Bomst und Filehne lieft, kann nicht im Unklaren darüber sein, welche Luft in jenen Sphären weht, die Leute vom Schlage bf Sosinsky, Pospiech, Kurczawsky und Chla powski ins tragisch umkränzte Heldentum rie fen. Was zu beklagen bleibt, ist nur die Wil- Helmstraßen-Parole, die den greisen Dotter Lisco zur Bundesratsbank kommandierte, in der gestern der Kanzler als Verteidiger der Regiemngs-Autorität nicht hätte fehlen sollen Nicht zur Abwehr der Benjamin-Scherge des Herrn Karl Max Ludwig Hermann Wendel, sondern zur ziemenden deutschen Antwort auf das Geheul polnischer Leidenschaft, das sich im Parlament des Deutschen Reichs wie Faschingslärm ausnahm! F. H
3er Roman der Fliegers.
Wiencziers unter der Anklage des Meineids.
Unter großem Andrang des Publikums, das sich in der Hauptsache aus Sportfreunden und sonstigen Mitgliedern der besten Gesell schafts- krekse zusammensetzte, begann gestern vor dem Leipziger Schwurgericht unter dem Vorsitz des Landgerichtsbirektors Dr. Kuhn der auf« sehenerregende Meineidsprozeß, in dessen Mit- telpnnkt als Angeklagter der Aviatiker Eugen Wiencziers steht. Wir haben vor einigen Tagen erst über die Vorgänge berichtet, die zur Erhebung der Anklage gegen Wieneziers führ- ten. lieber die gestrige Verhandlung erhalten wir folgenden Bericht:
Meineid und Betrug?
(Bericht unseres -sr-Korrespondentcn.)
Leipzig, 30. Januar-
In dem gestern vor dem hiesigen Schwurgericht begonnenen Meineids- und Betrugs- Prozeß gegen den Aviatiker Eugen Wiencziers hat sich neben dem HauptangeAagten bie verwitwete Frau Josesine Hensel aus Berlin wegen Beihilfe und Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen zu verantworten. Die Anklage behauptet, daß Wiencziers in einem Offenbarungseid falsche Angaben über feine Veimögensverhältniffe gemacht habe Der Angeklagte erklärt hierzu, daß er von der Frau Hensel 9- Ms 10 000 Mark erhalten und ibr außerdem für Pension 6- bis 7000 Mark geschuldet habe. Dazu kamen noch die Zinsen in Höhe von etwa 3500 Mark. Er habe sich mit der Frau darüber geeinigt, daß seine Verpflich- mngen ihr gegenüber auf 20 000 Mark abgerundet würden. Die Frau habe ibn darauf ae* beten, sie doch wegen ihrer Forderung sicherzustellen. Er fei dieser Bitte nachgekommen und habe am siebenten Oktober 1910 mit ihr einen Vertrag abgeschlossen, der diesen Zweck verfolgte. Dem Angeklagten wird darauf von dem Vorsitzenden vorgehalten, daß er bei dem Offenbarungseib ein Automobil und verschiedene Schmucksachen nicht angegeben habe. Ferner habe er eine Forderung an einen Dritten verschwiegen.
Der Angeklagte Wieneziers erwidert hieraus, daß das Automobil und die Schmucksachen nicht sein Eigentum waren. Die angeführte Forderung habe er dem Schuldner bereits vorher erlassen gehabt. Die Angeklagte Hensel gibt an, daß sie eine Forderung von 17 000 Mark ohne Zinsen an Wiencziers gehabt habe. Sie habe niemals etwas davon erfahren, daß er feine Zahlungen eingestellt hatte. Auf Befragen gibt sie zu, daß sie in den Jahren 1903 bis 1908 Mit Wiencziers verkehrt habe, sie habe darin aber leinen Anlaß gesehen, ihm etwa die Forderung zu erlassen. Es kommen hierauf eine Anzahl von Prozessen zur Erörterung, die gegen Wieneziers schwebten und in denen es sich mitunter um reckt hohe Summen -handelt. In diesen Prozessen soll Frau Hensel falsche eidesstattliche Versickerungen abgegeben haben. In der Beweisaufnahme wird zuerst eine Fran Teschner ans BerWn vernommen. Sie bekundet, baß der Angeklagte Wiencziers am zehnten Mai 1912 bei ihr ein Zimmer mietete und bis zum Juni darin wohnte. Der Angeklagte sei dann ab gereist, zuerst nach Paris. Daß er in London heiraten wollte, habe sie nicht gewußt. Später habe sie seine Frau kennen gelernt. Rach der Vernehmung weiterer Zeugen wurde bie Verhandlung auf Donnerstag vertagt. Das Urteil dürfte heute abend gesprochen werden.
e
Die Ehe des Fliegers.
Wie der Angeklagte Wiencziers bei seiner Vernehmung bekundete, ist er im Jahre 1880 geboren, hat das Gymnasium bis Ouatta be- suM. dann drei Jahre auf einem Bau gearbei-