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Und dar »oll...?
jlnterlaffuagssünden in der deutschen Reichs- Verfassung.
Da» Neueste zum Marokko-Handel: Ti Einberufung de» Bundcsratsausschusses für auswärtige Angelegenheiten zur Erörterung der Marokkofrage ist schon vor Wochen angeregt worden. Neuerdings wird die Einberufung für Ende August angekündigt mit dem Bemerken, daß ste auf Anregung Bayerns erfolge. Auf Anfrage an Berliner zuständiger Stelle wird indessen mitgeteiü, daß z u n S ch st die Einberufung kaum in Frage komme, solange nicht die diplomatischen Verhandlungen zu einem Abschluß geführt haben. Der „Vorwärts" fordert demgegenüber die Ein- Berufung des Reichstags und verweist auf den Anfang Juli in den sozialdemokratischen Ver- fammlnngen erhobenen Einspruch gegen die Marokkopoltttk.
Das Maroffo-Geplauder zwischen Herrn von Kiderlen-Waechter und dem Botschafter Frankreichs, Herrn Jules Cambon (das letzten Endes einen kolonialen Gebietaustausch bezwecken soll) hat die Frage aktuell werden lassen: Wer verfügt über die deutschen Kolonien? Die Antwort der meisten Deutschen wird wohl zweifellos lauten: Natürlich das Reich und seine gesetzgebenden Faktoren, Kaiser, Bundesrat und Reichstag. Leider ist dem aber nicht so, und die staatrcchtliche Untersuchung der Frage, wer der eigentliche Herr unsrer Kolonien ist, fördert ganz unverständliche Verfaffungsmängel zutage: Der unbeschränkte Gebieter über den deutschen Kolonialbesitz ist nämlich der Kaiser, und das deutsche Volk hat nicht einmal ein gesetzliches Mittel in der Hand, den Monarchen an einer Verfügung über die Kolonien zu hindern, die den allgemeinen Interessen zuwiderläuft. Das klingt absurd in einem Verfaflungstaat, infolge der geradezu" unbegreiflichen Sorglosigkeit früherer Reichstage liegen die Verhältnisse aber in der Tat so. Als die jetzigen Bundesstaaten die deutsche Reichverfaffung vom sechzehnten April achtzrhnhunderteinundstebzig vereinbarten, gab es bekanntlich noch keinen deutschen Kolonialbesitz. Anscheinenv hat damals (vielleicht außer Bismarck) wohl auch niemand an die Möglichkeit gedacht, daß Deutschland einmal eine Kolonialmacht werden könne; denn sonst wäre die gänzliche Vernachlässigung dieser Materie in der Verfassung direkt unverständlich.
Zwar bestimmt der Artikel vier des Kapitels über die Ausdehnung der Reichgesetzgebung im ersten Absatz: „Der Beaussichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: Die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimats- und Niederlassungsverhältnisse, Staatsbürgerrecht und so weiter, desgleichen über die Kolonisation und die Auswanderung nach außerdeutschen Ländern .. .* Außer dieser Erwähnung findet sich aber das Wort „Kolonien" nirgends in der Verfassung. Die Regelung der staatrechtlichen Verhältnisse überseeischen Besitzes blieb daher spä- tern Spezialgesetzen überlassen, die natürlich der Zustimmung des Reichstags und des Bundesrats bedurften. Jene Gesetze sind heute vorhanden, ste regeln aber merkwürdigerweise nur die finanzielle Seite der Materie, und man fragt sich bei ihrer Lektüre: Wie war es möglich, daß in einem konstitutionellen Staatwesen, wie es das Deutsche Reich doch sein soll, Gesetze entstehen konnten, die gewaltige, mehr oder minder wertvolle, aber jedenfalls sehr kostspielige Objekte ganz den Machtbefugnissen der Volkvertretung entziehen und ihr lediglich die Rolle des Zahlmeisters zuweisen. Die deutsche Kolonialverwaltung wird nach dem Reichgesetz vom zehnten September neunzehnhundert ausgeübt. Nach seinen Bestimmungen steht die Schutzgewalt über die deutschen Kolonien oder Schutzgebiete namens des Reichs ausschließlich dem Kaiser zu. Die Mitwirkung des Bundesrats und des Reichstags dagegen macht sich nur bei finanziellen Aufwendungen zugunsten der Schutzgebiete notwendig.
Das Gesetz macht also den Kaiser in den Kolonien (soweit es sich nicht um Dinge handelt, die Reichgelder beanspruchen) zum unumschränkten Herrn, der sogar nach seinem Willen die Grenzen der Schutzgebiete ändern kann. Denn der Bundesrat hat sich (noch unterm Einfluß Bismarcks und wahrscheinlich, ohne sich der Tragweite seiner Handlungweise bewußt zu sein) ausdrücklich damit einverstanden erklärt, daß die Verträge über die Abgrenzung der deutschen Schutzgebiete als rein politische Verträge zu betrachten sind. Sie sind daher lediglich vom Kaiser abzuschließen und die gesetzgebenden Körperschaften haben auf ihre Gestaltung
keinen Einfluß. Es könnte also der Fall eintreten, daß der Kaiser aus irgendwelchen Gründen (und ohne daß ihn versassungrecht- lich jemand hindern kann) eine Kolonie, in die das Reich Millionen hineinsteckte, gegen ein Gebiet austauschte, das dem Volk wertlos erscheint. Dieser Fall wäre nach der Meinung Vieler kaum ohne Beispiel. Am ersten Juli achtzehnhundertneunzig trat bekanntlich Deutschland (Bismark hat sich oft bitter genug darüber ausgesprochen) das den Zugang zu Deutsch - Ostasrika vollständig beherrschende Sansibar gegen die Insel Helgoland an England ab. Die Briten haben bei Tausch- geschästen noch nie den Kürzern gezogen, und noch heute gibt es genug ernste Politiker und Sachverständige, die den Wert Helgolands gegenüber Sansibar als recht problematisch bezeichnen. Acht Jahre später erfolgte die angesichts der Lage im äußersten Osten stets sehr skeptisch betrachtete Erwerbung von K i a u t - schon: Aber trotz dieser Erfahrungen kam zwei Jahre später ein Gesetz zustande, das die Verfügung über einen großen Teil deutschen Nationalbesitzes den gesetzgebenden Körperschaften entzog.
Wenn auch zurzeit nicht Gefahren zu befürchten sind, die sich aus diesen Mängeln ergeben können, so muß doch immer mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß aus dynastischen oder andern Gründen einmal über die Kolonien in einer Weise verfügt werden kann, mit der sich die Volkmehrheit aus zwingenden Gründen nicht einverstanden zu erklären vermag. Mit diesen theoretisch und praktisch rein autokratischen Zuständen muß im Interesse der Volksouveränität natürlich so bald als möglich aufgeräumt werden, und es wird bereits im nächsten Reichstag Aufgabe der Parteien sein müssen, auf Erlaß eines Gesetzes zu dringen, das das Verfügungrecht über die Kolonien (genau wie in England) auf die gesetzgebenden Körperschaften des Reichs überträgt. Und dies besonders deshalb, weil von Jahr zu Jahr unser auswärtiger Besitz an politischer und wirtschaftlicher Bedeutung gewinnt und immer mehr zum Objekt internationaler Politik wird. Es ist sogar denkbar, daß wir um unsres Kolonialbesitzes willen einmal in einen Krieg verwickelt werden, einen Krieg, der sich vielleicht vermeiden ließe, wenn das Verfügungrecht über die Schutzgebiete den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs zustehen würde. Dem Reich, das die materiellen Opfer bringt, muß auch die Ausübung aller ideellen und politischen Rechte in den Kolonien allein überlassen werden: Das erfordert schon die natürliche Ethik des geltenden Staatsrechts! **
Die Reichsbank-Defraudartten.
Reichsbank-Verlust: Eine viertel Million Mark!
Wie uns aus Hamburg depeschiert wird, werden in dortigen finanziellen Kreisen die (bereits gestern von uns mitgeteilten) Riesenunterschlagungen bei der Hamburger Rekchsbank-Hauptstelle lebhaft erörtert und es herrscht Verwunderung darüber, wie es möglich gewesen ist, daß bei den strengen Kontrollmaßnahmen der Reichsbank Unterschlagungen von Wertpapieren in Höhe von einer Viertelmillion Mark überhaupt vorkommen konnten. Die Defraudationen haben sich offenbar nur dadurch ermöglichen lassen, daß zwei ungetreue Beamte sich gegenseitig in die Hände arbeiteten. Weitere Depeschen berichten uns:
Hamburg, 9. August.
(EigeneDrahtmeldung.)
Außer den 250 000 Mark der Reichsbankhauptstelle hat der Hauptschuldige Beamte Wegener auch noch von Verwandten und Bekannten insgesamt 56 000 Mark, die er in Hypotheken anlegen sollte, unterschlagen und auf Rennplätzen verspielt. Als er am fünfundzwanzigsten Juli auf Urlaub ging und durchblicken ließ, daß er beabsichtige, eine große Reise zu unternehmen, schöpften die Verwandten Verdacht und zogen Erkundigungen ein. die ergaben, daß Wegener die ihm anvertrauten Gelder nicht zu dem bestimmten Zwecke verwendet hatte. Es wurde deshalb Anzeige erstattet. Wegener fuhr erst nach Scheveningcn, dann nach Amsterdam, Rotterdam und andern holländischen Städten mit der Absicht, nach Amerika zu flüchten. Das Heimweh nach seiner Familie trieb ihn jedoch wieder nach Hamburg zurück, wo er am 6. August, dem letzten Tage seines Urlaubs, eintraf. Als er am Montag auf der Direktion der Reichsbank erschien, wurde er zur Rede gestellt und gab sofort seine Verfehlungen zu. Wegener hat täglich etwa
siebentausend Mark auf den verschiedensten Rennplätzen angelegt. Auf diese Weise verlor er Unsummen, die weit über die Höhe der bei der Reichsbank unterschlagenen 250 000 Mark hinausreichen. Seit Jahren beteiligte sich Wx- gener auch mit Bekannten an Grund st ücks- spekulationen.die ihm zum Teil recht erhebliche Gewinne brachten. Auch diese Summen hat er in Rennwetten verspielt. Wegener, der bei der Direktion der Bank als Kalkulator beschäftigt war, genoß das volle Vertrauen seiner Vorgesetzten und dieser Umstand hat ihm o, fenbar auch seine Veruntreuungen erleichtert. Die Reichsbankhauptstelle in Hamburg hat den ganzen V e r l u st von 250 000 Mark zu tragen.
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Auskunft wird verweigert...!
(Eigene Drahtmeldung.)
Zur Hamburger Riesen-Defraudation wird noch bekannt: Wegeners Kompttzet H a m m a n n wurde erst durch die Aussage von Wegener belastet und dann verhaftet. Beide ungetreue Beamte haben durchaus keinen großen Privataufwand getrieben, sondern sind nur durch leichtsinnige Rennwetten zu dem Verbrechen getrieben worden. Beide sind verheiratet und lebten in bescheidenen Verhältnissen. Besonders auffällig ist. daß sich die Unterschlagungen auf eineReihevonJahren zurück erstrecken und daß sie nur durch die Flucht Wegeners entdeckt wurden. Ob die Kontrolle über die Beamten ausreichend war, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen, da die Direktion der Hamburger Reichsbankhauptstelle ebenso wie die Polizeibehörde „im Interesse der Reichsbank" (?) jede Auskunst darüber verweigern, ans welche Weife die Unterschlagungen überhaupt möglich wurden.
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„Im Interesse der Reichsbank": Was heißt das? Ist es „im Interesse der Reichs- oank" geboten, Auskunft darüber zu verweigern, wie es zwei pflichtvergessenen Beamten möglich war, Jahre hindurch unter den Augen der Vorgesetzten Dienstbehörde Riesensummen zu unterschlagen, oder liegt es „im Interesse der Reichsbank", zu sagen, w o der Fehler liegt? Man sollte meinen, eine Antwort darauf könnte nicht schwer sein, denn das tatsächliche Interesse der Reichsbank erfordert's, die Oeffentlichkeit schleunigst aufzuklären. Oder ist eine Viertelmillion Mark für die Hamburger Reichsbank-Hauptftelle ein Pappenstiel ...?
Vatikan Geheimnisse.
Die Krankheit Pius' des Zehnten.
Wir hatten schon vor einigen Tagen Gelegenheit, nach zuverlässigen Meldungen aus Rom auf das dauernd ungünstige Befinden des Papstes hinzuweisen und machten darauf aufmerksam, daß auch die zu erwattende, damals vorbereitete und jetzt erschienene Beruhigungsnote des „Osservatore Romano" das Augenmerk von dem Ernst der Lage nur für kurze Zett werde ablenken können. Heute erhalten wir aus der gleichen Quelle folgenden zweifelfreien Bericht:
TX Rom, 9. August.
(Telegramm unscrs Korrespondenten.)
Dem neueren Befunde der beiden Aerzte des Papstes, P etacci und Marchiafava, gegenüber sollte eigentlich jede Beruhigungsnote zwecklos sein, denn es handelt sich bei der Erkrankung des Papstes nicht um eine reguläre Krankheit, die sich bessern oder verschlimmern kann, sondern das Leiden, das dem Papst zu schaffen macht, äußert sich in sich stetig mehrenden Symptomen der Altersschwäche. Die Gicht, durch die Pius der Zehnte gequält wird, ist dem wahren Leiden gegenüber nur nebensächlich. Dies zeigt sich schon in den zahlreichen Augenblicken, die uns den Papst in den letzten Tagen scheinbar ganz Wohl sehen ließen. Papst Pius leidet an rasch zunehmender Herzschwäche, die begleitet ist von einer Lähmung der Stimmbänder. Daneben treten Schluckbeschwerden immer häufiger auf. Die Anfälle zeigen sich meist gegen abend und lassen den Papst (am Sonntag zum Beispiel während ganzer zwei Stunden) in tiefster Ohnmacht zurück. Schon am Sonntag bedurfte es belebender Mittel, doch erholte sich der Papst (wie das bei ähnlichen Ohnmachtsanfällen bei zunehmendem Alter die Regel zu sein pflegt) so weit, daß er bereits am nächsten Morgen wieder heilige Handlungen vornehmen konnte. Die Nahrungsaufnahme ist gering, der Papst wünscht auch nicht, daß er als Kranker behandelt werde und setzt bisweilen den Vorschlägen der Aerzte einen gewissen Widerstand entgegen. In Kar
dinalskreisen glaubt man kaum, daß der Papst wieder genesen werde, denn die (genau registrietten) Schwächeanfälle nehmen an Zahl und Dauer ständig zu.
Wann kommt zevvelin?
Die „Schwaben"-Fahrt angeblich verschoben!
Wie wir bereits durch die Veröffentlichung des Depeschenwechsels zwischen der Luft« schiffahrts-Gesellschaft Zeppelin und den Casseler Neuesten Nachrichten bekanntgegeben haben, besteht bei de- Leitung der „Delag" die Absicht ,auf der Hinoder Rückfahrt des neuen Zeppelin-Luftschiffs „Schwaben" während der Fahrt Gotha-Berlin (oder zurück) auch Cassel zu berühren und unter Umständen hier eine Landung vorzunehmen. Die Fahrt war anfänglich für die erste Septemberwoche geplant; es scheint indessen, daß in den Fahrt-Dispositionen inzwischen eine Aenderung eingetreten ist, wie folgende Meldung beweist:
S> Düsseldorf, 9. August.
(Telegramm unsers Korrespondenten.)
Das Zeppelin-Luftschiff „Schwaben", das nach einer frühern Mitteilung an die Stadtverwaltung Düsseldorf bereits Mitte August dort eintreffen sollte, wird seinen Besuch in Düsseldorf noch etwas hinaus- fchieben müssen. Nach den neuesten Dispositionen ist das Luftschiff erst Anfang September in Düsseldorf zu erwarten.
*
Da eine Verschiebung der Fahrt nach Düsseldorf auch die geplante Ueberfsjegung C a f - fel§ um einige Zeit hinausfchieben würde, wandten wir uns heute früh mit einer telegraphischen Anfrage an die Direktion bet „Delag" mit der Bitte, uns über etwaige DiS- positions-Aenderun^en Mitteilungen zukommen zu lassen. Von der Direktion der „Delag" ging darauf folgende telegraphifche Antwort ein:
Baden-Oos, 9. August.
Heber die Dispositionen der Deutschen Luftschiff-Aktiengesellschaft kann Endgülti- ges noch nicht mitgeteitt werden, da b e - stimmte Termine sür die Fernfahrt bisher nicht festgesetzt worden find Voraussichtlich fährt die „Schwa, ben" erst nach Düsseldorf. Ob von dort aus ein Abstecher nach Cassel erfolgt, oder ob Cassel erst aus der Fahrt deS Kreuzers nach Gotha überflogen wird, kann erst in den nächsten Tagen bestimmt werden.
Da nach dieser Mitteilung der „Delag" endgültige Bestimmungen über die Fahrt der „Schwaben" und die geplante Fahtt über Cassel noch nicht getroffen sind, ist eine Angabe über den voraussichtlichen Termin der Ankunft des Zeppelin-Kreuzers über Cassel vor- erst nicht möglich. Besteht der Plan, Cassel bereits auf der Fahrt Baden-Düsseldorf zu überfliegen, so würde die Schwaben voraussichtlich (wie von uns schon mitgeteilt) in der ersten Septemberwoche über Cassel zu erwarten sein. Wird die Fahrt über Casse* dagegen erst für die Strecke Düsseldorf- Gotha-Berlin vorgesehen, so dürfte erst nach der Septembermitte mit dem Eintreffen des Luftschiffs über Cassel zu rechnen fein.
Scherz oder... Tollheit?
Vedrines, die neue „Gottesgeitzel".
(Von unferm Korrespondenten.)
Depeschen aus Paris zufolge hat der bekannte Aviatiker BedrineS dem „Paris-Journal" erklärt, daß er in Kürze einen Flug auszuführen gedenke, der überall die größte Sensation Hervorrufen wer- de. Der Aviatiker erklärte sich, er verbürge sich, im Kriegsfälle eine halbe Stunde nach erfolgter Mobilisierung nach Straßburg zu fliegen und dort die Brücke nach Kehl in die Luft zu sprengen. Andererseits würde es ihm ein leichtes sein, wichtige Knotenpunkte der Ei- senbahn durch Dynamitbomben zu sprengen.
Von sachverständiger Seite wird uns dazu geschrieben: Im Kriege kommt es darauf an. Zusammensetzung und Verteilung der feindlichen Armee kennen zu lernen. ihre Bewegungen rechtzeitig zu erfahren. Retter allein können btefe Ausgabe nicht erfüllen. So gab es bisher nur einen Ausweg: Die vordersten Stellungen durch Angriffe zu durchbrechen, um zu erfahren, was dahinter ist. Diese Schwierigkeit wird mit einem Schlage beseitigt durch Verwendung von Aero- blauen. Gegenüber den Flugschiffen habe»