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Donnerstag, den 10. August 1S11.

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Und dar »oll...?

jlnterlaffuagssünden in der deutschen Reichs- Verfassung.

Da» Neueste zum Marokko-Handel: Ti Einberufung de» Bundcsratsausschusses für auswärtige Angelegenheiten zur Erörterung der Marokkofrage ist schon vor Wochen angeregt worden. Neuerdings wird die Einberufung für Ende August angekündigt mit dem Bemerken, daß ste auf Anregung Bayerns erfolge. Auf Anfrage an Berliner zuständiger Stelle wird indessen mitgeteiü, daß z u n S ch st die Einberufung kaum in Frage komme, solange nicht die diplomatischen Ver­handlungen zu einem Abschluß geführt haben. Der Vorwärts" fordert demgegenüber die Ein- Berufung des Reichstags und verweist auf den Anfang Juli in den sozialdemokratischen Ver- fammlnngen erhobenen Einspruch gegen die Marokkopoltttk.

Das Maroffo-Geplauder zwischen Herrn von Kiderlen-Waechter und dem Botschafter Frankreichs, Herrn Jules Cambon (das letzten Endes einen kolonialen Gebietaustausch be­zwecken soll) hat die Frage aktuell werden las­sen: Wer verfügt über die deutschen Kolonien? Die Antwort der meisten Deutschen wird wohl zweifellos lauten: Natür­lich das Reich und seine gesetzgebenden Fakto­ren, Kaiser, Bundesrat und Reichstag. Leider ist dem aber nicht so, und die staatrcchtliche Untersuchung der Frage, wer der eigentliche Herr unsrer Kolonien ist, fördert ganz unver­ständliche Verfaffungsmängel zutage: Der unbeschränkte Gebieter über den deutschen Kolonialbesitz ist nämlich der Kaiser, und das deutsche Volk hat nicht einmal ein gesetz­liches Mittel in der Hand, den Monarchen an einer Verfügung über die Kolonien zu hindern, die den allgemeinen Interessen zuwiderläuft. Das klingt absurd in einem Verfaflungstaat, infolge der geradezu" unbegreiflichen Sorglosig­keit früherer Reichstage liegen die Verhältnisse aber in der Tat so. Als die jetzigen Bundes­staaten die deutsche Reichverfaffung vom sech­zehnten April achtzrhnhunderteinundstebzig ver­einbarten, gab es bekanntlich noch keinen deut­schen Kolonialbesitz. Anscheinenv hat damals (vielleicht außer Bismarck) wohl auch niemand an die Möglichkeit gedacht, daß Deutschland einmal eine Kolonialmacht werden könne; denn sonst wäre die gänzliche Vernachlässigung dieser Materie in der Verfassung direkt unverständlich.

Zwar bestimmt der Artikel vier des Kapi­tels über die Ausdehnung der Reichgesetzge­bung im ersten Absatz:Der Beaussichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung des­selben unterliegen die nachstehenden Angele­genheiten: Die Bestimmungen über Freizügig­keit, Heimats- und Niederlassungsverhältnisse, Staatsbürgerrecht und so weiter, desgleichen über die Kolonisation und die Auswan­derung nach außerdeutschen Ländern .. .* Außer dieser Erwähnung findet sich aber das WortKolonien" nirgends in der Verfas­sung. Die Regelung der staatrechtlichen Ver­hältnisse überseeischen Besitzes blieb daher spä- tern Spezialgesetzen überlassen, die na­türlich der Zustimmung des Reichstags und des Bundesrats bedurften. Jene Gesetze sind heute vorhanden, ste regeln aber merkwürdiger­weise nur die finanzielle Seite der Materie, und man fragt sich bei ihrer Lektüre: Wie war es möglich, daß in einem konstitutio­nellen Staatwesen, wie es das Deutsche Reich doch sein soll, Gesetze entstehen konnten, die ge­waltige, mehr oder minder wertvolle, aber je­denfalls sehr kostspielige Objekte ganz den Machtbefugnissen der Volkvertretung entziehen und ihr lediglich die Rolle des Zahlmeisters zuweisen. Die deutsche Kolonialverwaltung wird nach dem Reichgesetz vom zehnten Sep­tember neunzehnhundert ausgeübt. Nach seinen Bestimmungen steht die Schutzgewalt über die deutschen Kolonien oder Schutzgebiete na­mens des Reichs ausschließlich dem Kaiser zu. Die Mitwirkung des Bundesrats und des Reichstags dagegen macht sich nur bei finan­ziellen Aufwendungen zugunsten der Schutzge­biete notwendig.

Das Gesetz macht also den Kaiser in den Kolonien (soweit es sich nicht um Dinge han­delt, die Reichgelder beanspruchen) zum un­umschränkten Herrn, der sogar nach sei­nem Willen die Grenzen der Schutzge­biete ändern kann. Denn der Bundesrat hat sich (noch unterm Einfluß Bismarcks und wahrscheinlich, ohne sich der Tragweite seiner Handlungweise bewußt zu sein) ausdrücklich damit einverstanden erklärt, daß die Verträge über die Abgrenzung der deutschen Schutzge­biete als rein politische Verträge zu betrachten sind. Sie sind daher lediglich vom Kaiser abzuschließen und die gesetzgeben­den Körperschaften haben auf ihre Gestaltung

keinen Einfluß. Es könnte also der Fall ein­treten, daß der Kaiser aus irgendwelchen Gründen (und ohne daß ihn versassungrecht- lich jemand hindern kann) eine Kolonie, in die das Reich Millionen hineinsteckte, gegen ein Gebiet austauschte, das dem Volk wertlos er­scheint. Dieser Fall wäre nach der Meinung Vieler kaum ohne Beispiel. Am ersten Juli achtzehnhundertneunzig trat bekanntlich Deutschland (Bismark hat sich oft bitter genug darüber ausgesprochen) das den Zugang zu Deutsch - Ostasrika vollständig beherrschende Sansibar gegen die Insel Helgoland an England ab. Die Briten haben bei Tausch- geschästen noch nie den Kürzern gezogen, und noch heute gibt es genug ernste Politiker und Sachverständige, die den Wert Helgolands ge­genüber Sansibar als recht problematisch be­zeichnen. Acht Jahre später erfolgte die ange­sichts der Lage im äußersten Osten stets sehr skeptisch betrachtete Erwerbung von K i a u t - schon: Aber trotz dieser Erfahrungen kam zwei Jahre später ein Gesetz zustande, das die Verfügung über einen großen Teil deutschen Nationalbesitzes den gesetzgebenden Körper­schaften entzog.

Wenn auch zurzeit nicht Gefahren zu be­fürchten sind, die sich aus diesen Mängeln er­geben können, so muß doch immer mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß aus dynastischen oder andern Gründen einmal über die Kolonien in einer Weise verfügt werden kann, mit der sich die Volkmehrheit aus zwin­genden Gründen nicht einverstanden zu erklären vermag. Mit diesen theoretisch und praktisch rein autokratischen Zuständen muß im Inter­esse der Volksouveränität natürlich so bald als möglich aufgeräumt werden, und es wird be­reits im nächsten Reichstag Aufgabe der Par­teien sein müssen, auf Erlaß eines Gesetzes zu dringen, das das Verfügungrecht über die Ko­lonien (genau wie in England) auf die ge­setzgebenden Körperschaften des Reichs überträgt. Und dies besonders deshalb, weil von Jahr zu Jahr unser auswärtiger Be­sitz an politischer und wirtschaftlicher Bedeu­tung gewinnt und immer mehr zum Objekt in­ternationaler Politik wird. Es ist sogar denk­bar, daß wir um unsres Kolonialbesitzes willen einmal in einen Krieg verwickelt werden, einen Krieg, der sich vielleicht vermeiden ließe, wenn das Verfügungrecht über die Schutzge­biete den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs zustehen würde. Dem Reich, das die materiellen Opfer bringt, muß auch die Aus­übung aller ideellen und politischen Rechte in den Kolonien allein überlassen werden: Das erfordert schon die natürliche Ethik des gelten­den Staatsrechts! **

Die Reichsbank-Defraudartten.

Reichsbank-Verlust: Eine viertel Million Mark!

Wie uns aus Hamburg depeschiert wird, werden in dortigen finanziellen Kreisen die (bereits gestern von uns mitgeteilten) Rie­senunterschlagungen bei der Hambur­ger Rekchsbank-Hauptstelle lebhaft erörtert und es herrscht Verwunderung dar­über, wie es möglich gewesen ist, daß bei den strengen Kontrollmaßnahmen der Reichsbank Unterschlagungen von Wertpapieren in Höhe von einer Viertelmillion Mark überhaupt vor­kommen konnten. Die Defraudationen ha­ben sich offenbar nur dadurch ermöglichen lassen, daß zwei ungetreue Beamte sich gegenseitig in die Hände arbeiteten. Weitere Depeschen berichten uns:

Hamburg, 9. August.

(EigeneDrahtmeldung.)

Außer den 250 000 Mark der Reichsbank­hauptstelle hat der Hauptschuldige Beamte Wegener auch noch von Verwandten und Bekannten insgesamt 56 000 Mark, die er in Hypotheken anlegen sollte, unter­schlagen und auf Rennplätzen ver­spielt. Als er am fünfundzwanzigsten Juli auf Urlaub ging und durchblicken ließ, daß er beabsichtige, eine große Reise zu unternehmen, schöpften die Verwandten Verdacht und zogen Erkundigungen ein. die ergaben, daß Wegener die ihm anvertrauten Gelder nicht zu dem be­stimmten Zwecke verwendet hatte. Es wurde deshalb Anzeige erstattet. Wegener fuhr erst nach Scheveningcn, dann nach Amsterdam, Rotterdam und andern holländischen Städten mit der Absicht, nach Amerika zu flüch­ten. Das Heimweh nach seiner Fa­milie trieb ihn jedoch wieder nach Hamburg zurück, wo er am 6. August, dem letzten Tage seines Urlaubs, eintraf. Als er am Montag auf der Direktion der Reichsbank erschien, wurde er zur Rede gestellt und gab sofort seine Verfehlungen zu. Wegener hat täglich etwa

siebentausend Mark auf den verschiedensten Rennplätzen angelegt. Auf diese Weise verlor er Unsummen, die weit über die Höhe der bei der Reichsbank unterschlagenen 250 000 Mark hinausreichen. Seit Jahren beteiligte sich Wx- gener auch mit Bekannten an Grund st ücks- spekulationen.die ihm zum Teil recht er­hebliche Gewinne brachten. Auch diese Sum­men hat er in Rennwetten verspielt. Wegener, der bei der Direktion der Bank als Kalkulator beschäftigt war, genoß das volle Vertrauen seiner Vorgesetzten und dieser Umstand hat ihm o, fenbar auch seine Veruntreuungen erleichtert. Die Reichsbank­hauptstelle in Hamburg hat den ganzen V e r l u st von 250 000 Mark zu tragen.

*

Auskunft wird verweigert...!

(Eigene Drahtmeldung.)

Zur Hamburger Riesen-Defrauda­tion wird noch bekannt: Wegeners Kompttzet H a m m a n n wurde erst durch die Aussage von Wegener belastet und dann verhaftet. Beide ungetreue Beamte haben durchaus keinen großen Privataufwand ge­trieben, sondern sind nur durch leichtsin­nige Rennwetten zu dem Verbrechen ge­trieben worden. Beide sind verheiratet und lebten in bescheidenen Verhältnissen. Besonders auffällig ist. daß sich die Unterschlagungen auf eineReihevonJahren zurück erstrecken und daß sie nur durch die Flucht Wegeners ent­deckt wurden. Ob die Kontrolle über die Be­amten ausreichend war, läßt sich nicht mit Si­cherheit sagen, da die Direktion der Hamburger Reichsbankhauptstelle ebenso wie die Polizei­behördeim Interesse der Reichsbank" (?) jede Auskunst darüber verwei­gern, ans welche Weife die Unterschlagungen überhaupt möglich wurden.

*

Im Interesse der Reichsbank": Was heißt das? Ist esim Interesse der Reichs- oank" geboten, Auskunft darüber zu verwei­gern, wie es zwei pflichtvergessenen Beamten möglich war, Jahre hindurch unter den Augen der Vorgesetzten Dienstbe­hörde Riesensummen zu unterschlagen, oder liegt esim Interesse der Reichsbank", zu sa­gen, w o der Fehler liegt? Man sollte meinen, eine Antwort darauf könnte nicht schwer sein, denn das tatsächliche Interesse der Reichs­bank erfordert's, die Oeffentlichkeit schleunigst aufzuklären. Oder ist eine Viertelmillion Mark für die Hamburger Reichsbank-Hauptftelle ein Pappenstiel ...?

Vatikan Geheimnisse.

Die Krankheit Pius' des Zehnten.

Wir hatten schon vor einigen Tagen Ge­legenheit, nach zuverlässigen Meldungen aus Rom auf das dauernd ungünstige Be­finden des Papstes hinzuweisen und machten darauf aufmerksam, daß auch die zu erwattende, damals vorbereitete und jetzt er­schienene Beruhigungsnote desOsservatore Romano" das Augenmerk von dem Ernst der Lage nur für kurze Zett werde ablenken können. Heute erhalten wir aus der gleichen Quelle folgenden zweifelfreien Bericht:

TX Rom, 9. August.

(Telegramm unscrs Korrespondenten.)

Dem neueren Befunde der beiden Aerzte des Papstes, P etacci und Marchiafava, gegenüber sollte eigentlich jede Beruhi­gungsnote zwecklos sein, denn es handelt sich bei der Erkrankung des Papstes nicht um eine reguläre Krankheit, die sich bessern oder ver­schlimmern kann, sondern das Leiden, das dem Papst zu schaffen macht, äußert sich in sich stetig mehrenden Symptomen der Altersschwäche. Die Gicht, durch die Pius der Zehnte gequält wird, ist dem wahren Leiden gegenüber nur nebensächlich. Dies zeigt sich schon in den zahlreichen Augenblicken, die uns den Papst in den letzten Tagen schein­bar ganz Wohl sehen ließen. Papst Pius leidet an rasch zunehmender Herz­schwäche, die begleitet ist von einer Läh­mung der Stimmbänder. Daneben treten Schluckbeschwerden immer häufiger auf. Die Anfälle zeigen sich meist gegen abend und las­sen den Papst (am Sonntag zum Beispiel während ganzer zwei Stunden) in tiefster Ohnmacht zurück. Schon am Sonntag be­durfte es belebender Mittel, doch er­holte sich der Papst (wie das bei ähnlichen Ohnmachtsanfällen bei zunehmendem Alter die Regel zu sein pflegt) so weit, daß er bereits am nächsten Morgen wieder heilige Handlun­gen vornehmen konnte. Die Nahrungs­aufnahme ist gering, der Papst wünscht auch nicht, daß er als Kranker behandelt werde und setzt bisweilen den Vorschlägen der Aerzte einen gewissen Widerstand entgegen. In Kar­

dinalskreisen glaubt man kaum, daß der Papst wieder genesen werde, denn die (genau registrietten) Schwächeanfälle nehmen an Zahl und Dauer ständig zu.

Wann kommt zevvelin?

DieSchwaben"-Fahrt angeblich verschoben!

Wie wir bereits durch die Veröffentlichung des Depeschenwechsels zwischen der Luft« schiffahrts-Gesellschaft Zeppelin und den Casseler Neuesten Nachrich­ten bekanntgegeben haben, besteht bei de- Leitung derDelag" die Absicht ,auf der Hin­oder Rückfahrt des neuen Zeppelin-Luftschiffs Schwaben" während der Fahrt Gotha-Berlin (oder zurück) auch Cassel zu berühren und unter Umständen hier eine Landung vor­zunehmen. Die Fahrt war anfänglich für die erste Septemberwoche geplant; es scheint indes­sen, daß in den Fahrt-Dispositionen inzwischen eine Aenderung eingetreten ist, wie fol­gende Meldung beweist:

S> Düsseldorf, 9. August.

(Telegramm unsers Korrespondenten.)

Das Zeppelin-LuftschiffSchwaben", das nach einer frühern Mitteilung an die Stadtverwaltung Düsseldorf bereits Mitte August dort eintreffen sollte, wird seinen Besuch in Düsseldorf noch etwas hinaus- fchieben müssen. Nach den neuesten Dis­positionen ist das Luftschiff erst Anfang September in Düsseldorf zu erwarten.

*

Da eine Verschiebung der Fahrt nach Düs­seldorf auch die geplante Ueberfsjegung C a f - fel§ um einige Zeit hinausfchieben würde, wandten wir uns heute früh mit einer telegra­phischen Anfrage an die Direktion bet Delag" mit der Bitte, uns über etwaige DiS- positions-Aenderun^en Mitteilungen zukom­men zu lassen. Von der Direktion derDelag" ging darauf folgende telegraphifche Antwort ein:

Baden-Oos, 9. August.

Heber die Dispositionen der Deutschen Luftschiff-Aktiengesellschaft kann Endgülti- ges noch nicht mitgeteitt werden, da b e - stimmte Termine sür die Fernfahrt bisher nicht festgesetzt worden find Voraussichtlich fährt dieSchwa, ben" erst nach Düsseldorf. Ob von dort aus ein Abstecher nach Cassel erfolgt, oder ob Cassel erst aus der Fahrt deS Kreuzers nach Gotha überflogen wird, kann erst in den nächsten Tagen bestimmt werden.

Da nach dieser Mitteilung derDelag" endgültige Bestimmungen über die Fahrt derSchwaben" und die geplante Fahtt über Cassel noch nicht getroffen sind, ist eine Angabe über den voraussichtlichen Termin der An­kunft des Zeppelin-Kreuzers über Cassel vor- erst nicht möglich. Besteht der Plan, Cassel bereits auf der Fahrt Baden-Düssel­dorf zu überfliegen, so würde die Schwaben voraussichtlich (wie von uns schon mitgeteilt) in der ersten Septemberwoche über Cassel zu erwarten sein. Wird die Fahrt über Casse* dagegen erst für die Strecke Düsseldorf- Gotha-Berlin vorgesehen, so dürfte erst nach der Septembermitte mit dem Eintreffen des Luftschiffs über Cassel zu rech­nen fein.

Scherz oder... Tollheit?

Vedrines, die neueGottesgeitzel".

(Von unferm Korrespondenten.)

Depeschen aus Paris zufolge hat der bekannte Aviatiker BedrineS demPa­ris-Journal" erklärt, daß er in Kürze einen Flug auszuführen gedenke, der überall die größte Sensation Hervorrufen wer- de. Der Aviatiker erklärte sich, er verbürge sich, im Kriegsfälle eine halbe Stunde nach erfolgter Mobilisierung nach Straß­burg zu fliegen und dort die Brücke nach Kehl in die Luft zu spren­gen. Andererseits würde es ihm ein leichtes sein, wichtige Knotenpunkte der Ei- senbahn durch Dynamitbomben zu sprengen.

Von sachverständiger Seite wird uns dazu geschrieben: Im Kriege kommt es darauf an. Zusammensetzung und Verteilung der feindlichen Armee kennen zu ler­nen. ihre Bewegungen rechtzeitig zu erfahren. Retter allein können btefe Ausgabe nicht er­füllen. So gab es bisher nur einen Ausweg: Die vordersten Stellungen durch Angriffe zu durchbrechen, um zu erfahren, was dahinter ist. Diese Schwierigkeit wird mit einem Schlage beseitigt durch Verwendung von Aero- blauen. Gegenüber den Flugschiffen habe»