Nummer 177.
i. Jayrgang.
GOlerNeMe MhWm
Csfleler flbmdzrituns
Sie „Taffster Neueste Nachrichten" erscheinen wöchentlich sechsmal und zwar abends. Der AbonnementSpreiS betragt monatlich 50 Pfg. bet freier Zu- stellung in» HauS. Druckerei, Verlag u. Redaktion: «chlachthofsiraste 28/30. Berliner Vertretung: sw, Friedrichstraße 16, Telephon: Amt rv, 676.
JnsertionSpreise-. Die sechSgespaltene Zeile für einheimische Meschüste 15 Psg, für auswärtige Inserate 25 Vs, Reklame,eile für einheimische Ce- schäfte 40 Vf, für auswärtige 60 Pf- Geschäftsstelle: Kölnische Straße b. Berliner Vertretung: SW, Friedrichstraße 16, Telephon: Amt IV, 676.
Fernsprecher 951 und 952.
Dienstag, den 4. Juli 1911.-
Fernsprecher 951 und 952.
IMlM W irn MoM-M
Das Kanonenboot Panther vor Agadir!
Sie Tragödie von Kiel.
Sechs Menschenschicksale für eine verhängnisvolle Stunde!
An einem der letzten Tage wurde offiziös bekanntgegeben, daß das Kriegsgericht der Küsten-ArMerie-Jnspektion in Kiel sechs Soldaten wegen militärischen Aufruhrs verurteilt habe, und zwar einen Angeklagten zu acht, einen andern zu sechs, zwei weitere zu je fünf Jahren Zuchthaus, und die beiden andern zu je fünf Jahren Gefängnis: Insgesamt vierunddreißig Kerkerjahre, die das Kriegsgericht als angemessene Sühne des Aufruhr-Verbrechens erachtete. Die Namen der sechs Sünder find Lurch den offiziösen Draht leider nicht mitgeteilt worden; dahingegen haben wir erfahren, wie sich der Aufruhr, der die vierunddreitzig Äerkerjahre von rechtswegen heischte, zugetragen hat: Die sechs Angeklagten hatten gemeinsam einen Unteroffizier verprügelt, und da sie sich zu diesem Zweck vereinigt hatten und den Plan gemeinsam zur Ausführung brachten, machten sie sich der Meuterei und des Aufruhrs schuldig, und waren nach dem Willen des Militärstrafgesctzes mit schweren Strafen zu belegen. Man erschauert bei der Vorstellung, daß sechs junge Menschenleben wegen eines unüberlegten (und in seinen furchtbaren, strafrechtlichen Wirkungen sicher von keinem der Beteiligten erkannten) Streichs auf lange Jahre dem Zuchthaus und dem Festungsgefängnis überantwortet worden sind, und kaum einer von den Verurteilten die harte Strafe ohne Schaden an Körper und Geist überdauern wird. Vierund dreißig Kerkerjahre für eine Tat jugendlichen Leichtsinns: Die Militärjustiz ist ehern und ihr Urteil ist scharf wie die Schneide des Schwerts!
Das erschütternd Tragische des Falles ist indessen nicht allein das Erkenntnis des Gerichts, das mit der Hand furchtbaren Schicksals zerstörend und vernichtend in sechs Menschenleben hineingegriffen hat, sondern das Ereignis offenbart feine düstersten und tragischsten Momente in der Vorgeschichte des Verbrechens, in dem Milieu, aus dem die Tat emporwuchs und in den Motiven, aus denen sie geboren ward. Die moderne Bühnen - Literatur hat in neuerer Zeit auch der breitern Oeffentlichkeit eine hier und da der Wirklichkeit abgelauschte Schilderung des Lebens im „bunten Rock" vermittelt, und man hat dadurch einen liefern Einblick in die Dinge erhalten, deren Kreislauf für gewöhnlich durch die Mauern der Kaserne scharf abgegrenzt wird. Niemand, der die Verhältnifle im deutschen Heer aus eigner Erfahrung kennt, wird leugnen wollen, daß in unsrer Armee der Geist echter Manneszucht herrscht, und daß straffe Ordnung und unbedingte Disziplin die starken Stützen unsrer Heermacht sind. Niemand wird aber auch übersehen können, daß sich aus der scharfen Handhabung der Disziplin gewisse (in ihren normalen Erscheinungen harmlose, in ihren psychologischen Motiven leicht erklärliche und in ihren allgemeinen Wirkungen nicht bedenkliche) Reibungen ergeben, die erst dann, wenn sie sich zum Widerstand gegen die Disziplin verdichten, verhängnisvoll werden können, und dann im Interesse der militärischen Ordnung auch strengste Ahndung heischen.
Zwischen Untergebnen und Vorgesetzten besteht jener scherzhafte „Kriegszustand», in dem der Einzelne sich als Glied der Untergebnen- Gesamtheit dem Vorgesetzten gegenüber in einer permanenten Verteidigungsstellung steht, am Das, was an kleinen Schwächen und Sünden auf »es „gemeinen Mannes» Kerbholz haf- !et, dem Auge des Vorgesetzten zu verbergen, »der doch als harmlos erscheinen zu lassen. Kiefer harmlose „Kleinkrieg», der bei der nahen Lerührung zwischen Untergebnen und Vorgesetzten im militärischen Dienstverhältnis in seinen psychologischen Motiven durchaus natürlich und unbedenklich ist, macht sich charakteristischerweise dort am betriebsamsten und vielgestaltigsten bemerkbar, wo der Vorgesetztenkreis beginnt und demgemäß die persönliche Berührung am nächsten ist: Im Verhältnis der Mannschaften zum Unteroffiziertum! Die Regel kennt auch hier die Harmlosigkeit der Erscheinung; daß Ausnahmen eintreten, Ausnahmen bedenklichster Art und gefährlichster Wirkung, lehren uns die Militärprozesse in manchmal erschreckend Lüstern Bildern. Dienstlich ist der Untergebne dem Vorgesetzten gegenüber machtlos: Die Befehlgewalt Les' Vorgesetzten reicht über das vermeintliche oder wirkliche Recht des Untergebnen weit hinaus, Widerstand
Wie wir schon durch Anschlag belannt- ssegeben haben, hat die Reichsregierung auf Bitten der im Süden von Marokko interessierten deutschen Firmen zur Sicherung von Leben und Eigentum der Deutschen und der deutschen Schuhgenoffen in jenen Gegenden zunächst beschlossen, das Kanonenboot „Panther", das sich in der Nähe befand, nach dem Hafen von Agadir zu entsenden, und dies den Mächten angezeigt. Den Marokkanern ist gleichzeitig mitgeteilt worden, daß keinerlei unfreundliche Absichten gegen Marokko vorlagen.
Also doch: Was schon vor Monden einmal gemeldet, damals aber sofort in schärfster Form dementiert wurde, ist nun Tatsache geworden. Zunächst (man beachte diesen wichtigen Vorbehalt: „Z un ä chft!») ist das Kanonenboot „Panther" nach dem marokkanischen Hafen von Agadir entsandt worden, um die deutschen Interessen in jener Gegend zu schützen. Das heißt also: Deutschland gibt seine Rolle als desinteressierter Gentleman auf und greift aktiv in die Marokko-Affäre ein. Soll man erlöst sagen: Endlich? Oder bedenklich den Kopf schütteln und Marokko für Hekuba erklären? Das deutsche Volk verlangt von seiner Regierung Erfolge, hat ihr jahrelange Zauderpolitik vorgeworfen und hat Vergleiche mit andern Nationen angestellt. Dann aber muß es auch die Mittel wollen. Denn mit dem geduldigen Warten bis in alle Ewigkeit ist noch nie etwas erreicht worden. Es mutzte gehandelt werden, und die Entsendung des „Panther" nach Agadir (dem südlichen Hafen an der atlantischen Westküste von Marokko) ist der sichtbare Beweis, daß die Zeit des bloßen Abwartens vorbei ist. Man darf sagen, daß sie bis an die Grenze des Möglichen ausgedehnt worden ist. Während die Franzosen schon große Heereskör- per nach Marokko geworfen haben, und sogar die Spanier zur Aktivität übergegangen sind, hat Deutschland bisher bei Seite gestanden und nur ab und zu leise an die Algeciras-Akte erinnert. Das hat indessen in Paris nur wenig Eindruck gemacht, und es war deshalb endlich an der Heit, den Leuten am Pariser Quay d'Orsay einmal in aller Form klar zu machen, daß diesseits der Vogesen auch noch Leute wohnen, die am Marokko-Spiel nicht ganz uninteressiert sind. Das ist nun geschehen, und man erachtet es als nützlich. Es hängt von Frankreich ab, ob und wie die Entsendung des „Panther» die deutsch-französischen Beziehungen beeinflussen wird. Von deutscher Seite ist jedenfalls alle Vorsicht u.nd Behutsamkeit angewandt worden, um das Eingreifen zu motivieren und vor Mißdeutungen zu bewahren. Und mehr konnte Herr von Kiderlen nach dem tränten Kissinger Rendezvous mit Herrn Jules Cambon nicht tun.
*
Der Blitz ans hrtterm Himmel.
(Privat-Telegram m.)
Wie uns hu5 Paris berichtet wird, hat der deutsche Botschafter von Schoen noch am Sonnabend nachmittag dem neuen Minister des Auswärtigen, de Selbes, offiziell Mitteilung von der Entsendung eines deutschen Kriegsschiffes nach dem Hafen von Agadir gemacht.
In politischen und journalistischen Kreisen hat diese Nachricht wie eine Bombe gewirkt Es herrscht allgemeine Bestürzung. Die „Liberts" berichtet, daß der Minister von der Ankündigung völlig überrascht war, da die Verhandlungen zwischen Frankreich und Deutschland, die erst vor wenigen Tagen stattfandcn, und durch die Ministerkrise unterbrochen wurden, nicht auf eine derartige Absicht der deutschen Regierung hätten schließen laffen. In einer Unterhaltung mit dem französischen Botschafter in Berlin hat sich Herr von Kiderlen-Waechter sogar dahin ausgesprochen, daß er „eine derartige Handlung als eine Verletzung der Algecirasakte ansehen würde."
Erst vor fünf Tagen hatte Jules Cambon Herrn von Kiderlen-Waechter beruhigende Versicherungen über die Absichten Frankreichs in Marokko gegeben, da Frankreich nicht die Absicht habe, sich in Marokko dauernden militärischen Abenteuern auszusetzen. Diese Erklärungen hätten (so wird versichert) Herrn von Kiderlen-Waechter auch durchaus befriedigt, sodaß das jetzige Vorgehen Deutschlands „wie ein Blitz aus heiterm Himmel» komme.
Auftegurrg em Quay d'Srsay.
(Privat-Telegramm.)
Wie uns ein weiteres Telegramm aus Paris meldet, herrschte im dortigen Auswär
tigen Amt großeAufregung.als bekannt wurde, daß der deutsche Botschafter Schritte bezüglich Marokkos beim neuen Minister des Auswärtigen unternommen habe. Die Aufregung legte sich indessen, als berichtet wurde, daß es sich nur um Mitteilungen über die Entsendung des deutschen Kanonenbootes „Panther» nach den marokkanischen Gewässerir handele. Der Minister des Aeußern begab sich sofort nach dem Besuch des Herrn von Schoen nach dem Elysee und hierauf zum Kabine t t s ch e f, wohin ihm bald der Marineminister Delcasss folgte. Die Minister konferierten übereineStunde. Hierauf wurde 'eine NoteandiePrefse gerichtet des Inhalts, daß „die Intervention der deutschen Regierung nicht zur Beunruhigung angetan sei». Frankreich (heißt es in der Note) wolle die vertraglichen Verpflichtungen in Marokko strikte erfüllen ohne fremde Intervention. Der deutsche Standpunkt, sofern er heute bekannt ist, dürfte nur die Kanzleien beschäftigen. Es wird hinzugefügt, daß der Hafen von Agadir ein geschlossener Hafen und nicht der internationalen Polizei unterstellt fei, so daß man nicht behaupten könne, daß Deutschland durch sein Vorgehen beabsichtige, die französisch-spanischen Befugnisse zu verkennen. Trotz dieser beruhigenden amtlichen Erklärungen kommentiert die gesamte französische Presse die Maßnahme Deutschlands in sehr erregter Form und man erwartet mit Spannung die weitere C n t w i ck lu n g der Dinge.
•
Nach dem Kissinger Rendezvous.
(Eigene Drahtmeldung.)
W Paris, 3. Juli.
Ueber das Vorgehen Deutschlands in Marokko wird an hiesiger zuständiger Stelle noch mitgeteilt, daß eingeweihte Kreise bereits seit längerer Zeit darüber informiert waren, daß Deutschland nur eine Gelegen beit ab- warte, um wegen des französischen Vorgehens in Marokko Kompensationen zu verlangen. Das jetzige Vorgehen Deutschlands sei nur eine Fortsetzung des deutschen Verhaltens im vergangenen Februar. Damals handelte es sich um den Bau von Eisenbahnen, und Herr von Schoen unterhielt sich seinerzeit darüber mit dem damaligen Minister des Aeußeren, Pichon.
Deutschland habe seine Forderungen in den letzten Wochen erneuert und die Unterhandlungen zwischen dem deutschen Staatssekretär von Kiderlen-Wächter und dem französischen Botschafter Cambon in Bad Kissingen hätten keinen anderen Zweck gehabt, als den, von Frankreich für Deutschland Konzessionen hin- sichtlich Marokkos zu erreichen. Die Konzessionen, die Deutschland zu erzielen hoffe, seien aber nicht nur solche in Marokko, sondern sie dehnten sich auch auf den K o n g o und den Orient aus. Als Hauptforderung Deutschlands glaubt man Mitteilen zu können, daß diese die Oeffnung des Pariser Finanzmarkts für die deutschen Werte betreffe. Die Pariser Börse ist bekanntlich bis jetzt dem deutschen Geldmarkt verschlossen geblieben.
Richt von der Hand zu weisen ist auch die Tatsache, daß Ende dieses Jahres die Klausel der Akte von Algeciras, betreffenb die Organisation der Polizei in Marokko, abläuft. Diese Frage wird (wie man hier auf Grund von Informationen aus bester Quelle versichert) die Hauptfrage während der Unterhandlungen zwischen Berlin und Paris bilden. Es heißt, D e l c a s s ö sei der endgültigen Regelung der marokkanischen Angelegenheit nicht abgeneigt; dies erkläre auch das Entgegenkommen, das sich in einer kürzlich veröffentlichten Note in einem führenden deutschen Blatte kundgegeben habe.
Paris, 3. Juli. (Eigene Drahtmel- d u n g.) Im Verlaufe des gestrigen Gartenfestes im Elysee hatte der Minister Cail - laug eine längere Unterredung mit dem deutschen Botschafter Freiherrn von Schoen, sowie mit anderen Mitgliedern des diplomatischen Korps. Diese Unterredungen bezogen sich auf das deutsche Vorgehen in Ma- r o k k o. Gestern abend hatte Caillaux eine längere Besprechung mit dem Minister des Aeußern, de Selves, die ebenfalls der Marokkofrage galt. Man nimmt an, daß eine beide Mächte befriedigende Erledigung der Frage bevorsteht.
oder Ungehorsam sind mit drakonischen Stra fen bedroht, und der Weg der Beschwerde is ein Saumpfad des Schicksals, der mancherlei Fährnisse birgt. <Zo quillt dann im Verborg n e n der Groll empor, und wenn die Explosion erfolgt, ist's um ein Menschen- Schicksal geschehen!
Die sechs Artilleristen von Kiel haben einep Vorgesetzten gemeinsam tätlich angegriffen und mißhandelt, haben sich also eines Verbrechens schuldig gemacht, das sich gegen die militärische Autorität und Disziplin richtet. Nun, da das Urteil gesprochen, darf man wohl auch fragen, welche Umstände die sechs Soldaten veranlaßt haben, das verhängnisvolle Wagnis eines Angriffs auf einen Vorgesetzten zu unternehmen; welche Ursache sie dazu trieb, auf eigne Faust und auf eigne Gefahr sich Genugtuung zu verschaffen, und welche Begleitumstände die Tat charakterisieren. So viel aus der spärlichen Notiz ersichtlich, handelt es sich um einen Racheakt, und wo Rache geübt wird, pflegt Leiden vorausgegangen zu fein. Wenn das auch beim Kieler Aufruhrverbrechen der Fall gewesen ist, würde zwar die Tat a n f i ch noch ein Verbrechen wider Autorität und Disziplin bleiben, aber es würde doch auch die Erkenntnis der Motive das Verbrechen wenigstens menschlich in milderm Lichte erscheinen laffen, und man würde fragen dürfen, ob es (mit Rücksicht darauf)- nicht denkbar gewesen wäre, die vom Schicksal ohnehin schwer Getroffnen nicht die ganze Schwere des Gesetzes spüren zu lassen. An den Strafurteilen gemessen, die über Vorgesetzte verhängt werden, wenn sie sich der Mißhandlung von Untergebnen schuldig gemacht haben, erschüttert der Gerichtsspr ch von Kiel durch die furchtbare Härte der Sühne. Vierunddreitzig Kerkerjahre für eine verhänignisvolle Leichtsinn-Stunde sind eine Strafe, die dem Empfinden des Herzens unverständlich bleibt. Mag sie auch tausendmal dem Buchstaben des Gesetzes entsprechen! F. H.
zwanzigster Jahrhundert.
Rechtsanwalt und ♦.. Kartenlegerin.
(Von unserm Korrespondenten.)
A Braunschweig, 3. Juli.
Eine tolle Komödie beschäftigt gegenwärtig die zweite Strafkammer des hiesigen Landgerichts, vor der sich der frühere Rechtsanwalt Robert Sievers aus Schöneberg unter der Anklage der Amtsunterschla- gung zu verantworten hat. Der Angeklagte war früher in dem braunschweigischen Orte Vechelde ansässig, den er als „gräßlichen Aufenthaltsort» schilderte, da ihm dort jede Lebensfreude und Arbeitslust ertötet worden sei. Er habe es deshalb wiederholt nötig gehabt, Reisen nach Berlin, Hannover, Braunschweig und Magdeburg zu unternehmen. Da er auch mit seiner Frau nicht gut gestanden zu haben scheint, so benutzte er diese Reisen wiederholt, um sich jungen Mädchen zu nähern. Anscheinend sind ihm dabei
die Gelder abhanden gekommen.
deren Veruntreuung er jetzt beschuldigt wird; er soll als Prozeßvertreter und Konkursverwalter über ihm anbertraute Gelder int Gesamtbeträge von viertausend Mark rechtswidrig verfügt haben. Der Angeklagte bestreitet die Beschuldigung und behauptet, daß nur Mißverständnisse vorlägen. In Fluß gekommen ist die Sache durch einen jetzt in Windhuk ansässigen Klienten des Angeklagten, dessen Anzeige eine Untersuchung der borge- setzten Behörde zur Folge hatte. Der Angeklagte will von dem fehlenden Gelds etwa dreitausend Mark einer Dame in Hannover zur Aufbewahrung übergeben und deren Adresse vergessen haben. Ein anderer Betrag von etwa viertausend Mark fei im Besitze der Kaufmannsehefrau Corte aus Bochum, die als Zeugin geladen ist, und die früher in Braunschweig und Berlin
als Krankenpflegerin tätig war. '
Ter Angeklagte kennt auch diese schon länger« Zeit und behauptet, daß gewisse „mystische K ü n ft e», über die die Zeugin verfüge, ihn z u i h r hingezogen und veranlaßt hätten, ihr die viertausend Mark zu übergeben. Die „mystischen Kräfte" der Zeugin hätten cs auch bewirkt, daß er das Geld nicht habe zurückverlangen können. Um den großen Einfluß der Frau darzutun, erzählt der Angeklagte, daß die Zeugin ihm einmal drohend einen Knochen vorgezeigt habe, mit den Worten: „Dies ist der Knochen eines Kindes, dessen Vater Du bist!" Dadurch sei er eingeschüchtert worden und habe nicht den Mut gehabt, von der Zeugin, die noch ganz andere „mystische Sachen» getrieben habe, das Geld zurückzuverlangen. Einmal habe sie erklärt, sie werde nach Paris reisen, um dort