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Nummer 177.

i. Jayrgang.

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Csfleler flbmdzrituns

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Dienstag, den 4. Juli 1911.-

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Das Kanonenboot Panther vor Agadir!

Sie Tragödie von Kiel.

Sechs Menschenschicksale für eine verhängnis­volle Stunde!

An einem der letzten Tage wurde offiziös bekanntgegeben, daß das Kriegsgericht der Küsten-ArMerie-Jnspektion in Kiel sechs Soldaten wegen militärischen Aufruhrs verurteilt habe, und zwar einen Angeklagten zu acht, einen andern zu sechs, zwei weitere zu je fünf Jahren Zuchthaus, und die beiden an­dern zu je fünf Jahren Gefängnis: Insgesamt vierunddreißig Kerkerjahre, die das Kriegsgericht als angemessene Sühne des Aufruhr-Verbrechens erachtete. Die Namen der sechs Sünder find Lurch den offiziösen Draht leider nicht mitgeteilt worden; dahingegen ha­ben wir erfahren, wie sich der Aufruhr, der die vierunddreitzig Äerkerjahre von rechtswegen heischte, zugetragen hat: Die sechs Angeklagten hatten gemeinsam einen Unteroffizier verprü­gelt, und da sie sich zu diesem Zweck ver­einigt hatten und den Plan gemeinsam zur Ausführung brachten, machten sie sich der Meuterei und des Aufruhrs schuldig, und wa­ren nach dem Willen des Militärstrafgesctzes mit schweren Strafen zu belegen. Man er­schauert bei der Vorstellung, daß sechs junge Menschenleben wegen eines unüberlegten (und in seinen furchtbaren, strafrechtlichen Wirkungen sicher von keinem der Beteiligten erkannten) Streichs auf lange Jahre dem Zuchthaus und dem Festungsgefängnis überantwortet worden sind, und kaum einer von den Verurteilten die harte Strafe ohne Schaden an Körper und Geist überdauern wird. Vierund dreißig Kerkerjahre für eine Tat jugendlichen Leicht­sinns: Die Militärjustiz ist ehern und ihr Urteil ist scharf wie die Schneide des Schwerts!

Das erschütternd Tragische des Falles ist indessen nicht allein das Erkenntnis des Ge­richts, das mit der Hand furchtbaren Schicksals zerstörend und vernichtend in sechs Menschen­leben hineingegriffen hat, sondern das Ereig­nis offenbart feine düstersten und tragischsten Momente in der Vorgeschichte des Ver­brechens, in dem Milieu, aus dem die Tat emporwuchs und in den Motiven, aus denen sie geboren ward. Die moderne Bühnen - Litera­tur hat in neuerer Zeit auch der breitern Oeffentlichkeit eine hier und da der Wirklichkeit abgelauschte Schilderung des Lebens imbun­ten Rock" vermittelt, und man hat dadurch einen liefern Einblick in die Dinge erhalten, deren Kreislauf für gewöhnlich durch die Mauern der Kaserne scharf abgegrenzt wird. Niemand, der die Verhältnifle im deutschen Heer aus eigner Erfahrung kennt, wird leugnen wollen, daß in unsrer Armee der Geist echter Manneszucht herrscht, und daß straffe Ordnung und unbedingte Disziplin die starken Stützen unsrer Heermacht sind. Niemand wird aber auch übersehen können, daß sich aus der schar­fen Handhabung der Disziplin gewisse (in ihren normalen Erscheinungen harmlose, in ihren psychologischen Motiven leicht erklärliche und in ihren allgemeinen Wirkungen nicht be­denkliche) Reibungen ergeben, die erst dann, wenn sie sich zum Widerstand gegen die Dis­ziplin verdichten, verhängnisvoll werden kön­nen, und dann im Interesse der militärischen Ordnung auch strengste Ahndung heischen.

Zwischen Untergebnen und Vorgesetzten besteht jener scherzhafteKriegszustand», in dem der Einzelne sich als Glied der Untergebnen- Gesamtheit dem Vorgesetzten gegenüber in einer permanenten Verteidigungsstellung steht, am Das, was an kleinen Schwächen und Sün­den auf »esgemeinen Mannes» Kerbholz haf- !et, dem Auge des Vorgesetzten zu verbergen, »der doch als harmlos erscheinen zu lassen. Kiefer harmloseKleinkrieg», der bei der nahen Lerührung zwischen Untergebnen und Vorge­setzten im militärischen Dienstverhältnis in sei­nen psychologischen Motiven durchaus natür­lich und unbedenklich ist, macht sich charakteri­stischerweise dort am betriebsamsten und viel­gestaltigsten bemerkbar, wo der Vorgesetzten­kreis beginnt und demgemäß die persönliche Berührung am nächsten ist: Im Verhältnis der Mannschaften zum Unteroffiziertum! Die Regel kennt auch hier die Harmlosigkeit der Erschei­nung; daß Ausnahmen eintreten, Ausnahmen bedenklichster Art und gefährlichster Wirkung, lehren uns die Militärprozesse in manchmal er­schreckend Lüstern Bildern. Dienstlich ist der Untergebne dem Vorgesetzten gegenüber machtlos: Die Befehlgewalt Les' Vorgesetzten reicht über das vermeintliche oder wirkliche Recht des Untergebnen weit hinaus, Widerstand

Wie wir schon durch Anschlag belannt- ssegeben haben, hat die Reichsregierung auf Bitten der im Süden von Marokko inter­essierten deutschen Firmen zur Sicherung von Leben und Eigentum der Deutschen und der deutschen Schuhgenoffen in jenen Gegenden zunächst beschlossen, das Kano­nenbootPanther", das sich in der Nähe befand, nach dem Hafen von Agadir zu entsenden, und dies den Mächten angezeigt. Den Marokkanern ist gleichzeitig mitgeteilt worden, daß keinerlei unfreundliche Absich­ten gegen Marokko vorlagen.

Also doch: Was schon vor Monden ein­mal gemeldet, damals aber sofort in schärfster Form dementiert wurde, ist nun Tatsache ge­worden. Zunächst (man beachte diesen wichti­gen Vorbehalt:Z un ä chft!») ist das Kano­nenbootPanther" nach dem marokka­nischen Hafen von Agadir entsandt worden, um die deutschen Interessen in jener Gegend zu schützen. Das heißt also: Deutschland gibt seine Rolle als desinteressierter Gentleman auf und greift aktiv in die Marokko-Affäre ein. Soll man erlöst sagen: Endlich? Oder bedenklich den Kopf schütteln und Marokko für Hekuba er­klären? Das deutsche Volk verlangt von seiner Regierung Erfolge, hat ihr jahrelange Zauder­politik vorgeworfen und hat Vergleiche mit an­dern Nationen angestellt. Dann aber muß es auch die Mittel wollen. Denn mit dem gedul­digen Warten bis in alle Ewigkeit ist noch nie etwas erreicht worden. Es mutzte gehandelt werden, und die Entsendung desPanther" nach Agadir (dem südlichen Hafen an der atlan­tischen Westküste von Marokko) ist der sichtbare Beweis, daß die Zeit des bloßen Abwartens vorbei ist. Man darf sagen, daß sie bis an die Grenze des Möglichen ausgedehnt worden ist. Während die Franzosen schon große Heereskör- per nach Marokko geworfen haben, und sogar die Spanier zur Aktivität übergegangen sind, hat Deutschland bisher bei Seite gestanden und nur ab und zu leise an die Algeciras-Akte er­innert. Das hat indessen in Paris nur wenig Eindruck gemacht, und es war deshalb endlich an der Heit, den Leuten am Pariser Quay d'Orsay einmal in aller Form klar zu machen, daß diesseits der Vogesen auch noch Leute woh­nen, die am Marokko-Spiel nicht ganz uninter­essiert sind. Das ist nun geschehen, und man erachtet es als nützlich. Es hängt von Frank­reich ab, ob und wie die Entsendung desPan­ther» die deutsch-französischen Beziehungen be­einflussen wird. Von deutscher Seite ist jeden­falls alle Vorsicht u.nd Behutsamkeit angewandt worden, um das Eingreifen zu motivieren und vor Mißdeutungen zu bewahren. Und mehr konnte Herr von Kiderlen nach dem tränten Kis­singer Rendezvous mit Herrn Jules Cambon nicht tun.

*

Der Blitz ans hrtterm Himmel.

(Privat-Telegram m.)

Wie uns hu5 Paris berichtet wird, hat der deutsche Botschafter von Schoen noch am Sonnabend nachmittag dem neuen Minister des Auswärtigen, de Selbes, offiziell Mitteilung von der Entsendung eines deutschen Kriegs­schiffes nach dem Hafen von Agadir gemacht.

In politischen und journalistischen Krei­sen hat diese Nachricht wie eine Bombe ge­wirkt Es herrscht allgemeine Bestürzung. DieLiberts" berichtet, daß der Minister von der Ankündigung völlig überrascht war, da die Verhandlungen zwischen Frankreich und Deutschland, die erst vor wenigen Tagen stattfandcn, und durch die Ministerkrise unter­brochen wurden, nicht auf eine derartige Ab­sicht der deutschen Regierung hätten schließen laffen. In einer Unterhaltung mit dem fran­zösischen Botschafter in Berlin hat sich Herr von Kiderlen-Waechter sogar dahin ausge­sprochen, daß ereine derartige Handlung als eine Verletzung der Algecirasakte ansehen würde."

Erst vor fünf Tagen hatte Jules Cambon Herrn von Kiderlen-Waechter beruhigende Ver­sicherungen über die Absichten Frankreichs in Marokko gegeben, da Frankreich nicht die Ab­sicht habe, sich in Marokko dauernden militäri­schen Abenteuern auszusetzen. Diese Erklärun­gen hätten (so wird versichert) Herrn von Ki­derlen-Waechter auch durchaus befriedigt, sodaß das jetzige Vorgehen Deutschlandswie ein Blitz aus heiterm Himmel» komme.

Auftegurrg em Quay d'Srsay.

(Privat-Telegramm.)

Wie uns ein weiteres Telegramm aus Paris meldet, herrschte im dortigen Auswär­

tigen Amt großeAufregung.als bekannt wurde, daß der deutsche Botschafter Schritte bezüglich Marokkos beim neuen Minister des Auswärtigen unternommen habe. Die Auf­regung legte sich indessen, als berichtet wurde, daß es sich nur um Mitteilungen über die Ent­sendung des deutschen KanonenbootesPan­ther» nach den marokkanischen Gewässerir han­dele. Der Minister des Aeußern begab sich so­fort nach dem Besuch des Herrn von Schoen nach dem Elysee und hierauf zum Kabi­ne t t s ch e f, wohin ihm bald der Marinemini­ster Delcasss folgte. Die Minister konfe­rierten übereineStunde. Hierauf wurde 'eine NoteandiePrefse gerichtet des In­halts, daßdie Intervention der deutschen Re­gierung nicht zur Beunruhigung angetan sei». Frankreich (heißt es in der Note) wolle die ver­traglichen Verpflichtungen in Marokko strikte erfüllen ohne fremde Intervention. Der deutsche Standpunkt, sofern er heute bekannt ist, dürfte nur die Kanzleien beschäftigen. Es wird hinzugefügt, daß der Hafen von Agadir ein ge­schlossener Hafen und nicht der internationalen Polizei unterstellt fei, so daß man nicht behaup­ten könne, daß Deutschland durch sein Vor­gehen beabsichtige, die französisch-spanischen Befugnisse zu verkennen. Trotz dieser be­ruhigenden amtlichen Erklärungen kommentiert die gesamte französische Presse die Maßnahme Deutschlands in sehr erregter Form und man erwartet mit Spannung die weitere C n t w i ck lu n g der Dinge.

Nach dem Kissinger Rendezvous.

(Eigene Drahtmeldung.)

W Paris, 3. Juli.

Ueber das Vorgehen Deutschlands in Ma­rokko wird an hiesiger zuständiger Stelle noch mitgeteilt, daß eingeweihte Kreise bereits seit längerer Zeit darüber informiert waren, daß Deutschland nur eine Gelegen beit ab- warte, um wegen des französischen Vor­gehens in Marokko Kompensationen zu verlan­gen. Das jetzige Vorgehen Deutschlands sei nur eine Fortsetzung des deutschen Verhaltens im vergangenen Februar. Damals handelte es sich um den Bau von Eisenbahnen, und Herr von Schoen unterhielt sich seinerzeit darüber mit dem damaligen Minister des Aeußeren, Pichon.

Deutschland habe seine Forderungen in den letzten Wochen erneuert und die Un­terhandlungen zwischen dem deutschen Staatssekretär von Kiderlen-Wächter und dem französischen Botschafter Cambon in Bad Kissingen hätten keinen anderen Zweck ge­habt, als den, von Frankreich für Deutschland Konzessionen hin- sichtlich Marokkos zu erreichen. Die Konzessionen, die Deutschland zu erzielen hoffe, seien aber nicht nur solche in Marokko, sondern sie dehnten sich auch auf den K o n g o und den Orient aus. Als Hauptforderung Deutschlands glaubt man Mitteilen zu kön­nen, daß diese die Oeffnung des Pa­riser Finanzmarkts für die deut­schen Werte betreffe. Die Pariser Börse ist bekanntlich bis jetzt dem deutschen Geld­markt verschlossen geblieben.

Richt von der Hand zu weisen ist auch die Tatsache, daß Ende dieses Jahres die Klausel der Akte von Algeciras, betreffenb die Organi­sation der Polizei in Marokko, abläuft. Diese Frage wird (wie man hier auf Grund von In­formationen aus bester Quelle versichert) die Hauptfrage während der Unterhandlungen zwischen Berlin und Paris bilden. Es heißt, D e l c a s s ö sei der endgültigen Regelung der marokkanischen Angelegenheit nicht abgeneigt; dies erkläre auch das Entgegenkommen, das sich in einer kürzlich veröffentlichten Note in einem führenden deutschen Blatte kundgegeben habe.

Paris, 3. Juli. (Eigene Drahtmel- d u n g.) Im Verlaufe des gestrigen Garten­festes im Elysee hatte der Minister Cail - laug eine längere Unterredung mit dem deut­schen Botschafter Freiherrn von Schoen, so­wie mit anderen Mitgliedern des diplomati­schen Korps. Diese Unterredungen bezogen sich auf das deutsche Vorgehen in Ma- r o k k o. Gestern abend hatte Caillaux eine längere Besprechung mit dem Minister des Aeußern, de Selves, die ebenfalls der Marokko­frage galt. Man nimmt an, daß eine beide Mächte befriedigende Erledigung der Frage bevorsteht.

oder Ungehorsam sind mit drakonischen Stra fen bedroht, und der Weg der Beschwerde is ein Saumpfad des Schicksals, der mancherlei Fährnisse birgt. <Zo quillt dann im Ver­borg n e n der Groll empor, und wenn die Ex­plosion erfolgt, ist's um ein Menschen- Schicksal geschehen!

Die sechs Artilleristen von Kiel haben einep Vorgesetzten gemeinsam tätlich angegrif­fen und mißhandelt, haben sich also eines Ver­brechens schuldig gemacht, das sich gegen die militärische Autorität und Disziplin richtet. Nun, da das Urteil gesprochen, darf man wohl auch fragen, welche Umstände die sechs Sol­daten veranlaßt haben, das verhängnisvolle Wagnis eines Angriffs auf einen Vorgesetzten zu unternehmen; welche Ursache sie dazu trieb, auf eigne Faust und auf eigne Gefahr sich Genugtuung zu verschaffen, und welche Begleitumstände die Tat charakterisieren. So viel aus der spärlichen Notiz ersichtlich, handelt es sich um einen Racheakt, und wo Rache ge­übt wird, pflegt Leiden vorausgegangen zu fein. Wenn das auch beim Kieler Aufruhrver­brechen der Fall gewesen ist, würde zwar die Tat a n f i ch noch ein Verbrechen wider Auto­rität und Disziplin bleiben, aber es würde doch auch die Erkenntnis der Motive das Verbrechen wenigstens menschlich in milderm Lichte erscheinen laffen, und man würde fragen dür­fen, ob es (mit Rücksicht darauf)- nicht denkbar gewesen wäre, die vom Schicksal ohnehin schwer Getroffnen nicht die ganze Schwere des Ge­setzes spüren zu lassen. An den Strafurteilen gemessen, die über Vorgesetzte verhängt werden, wenn sie sich der Mißhandlung von Untergebnen schuldig gemacht haben, erschüttert der Gerichtsspr ch von Kiel durch die furchtbare Härte der Sühne. Vierunddreitzig Kerkerjahre für eine verhänignisvolle Leichtsinn-Stunde sind eine Strafe, die dem Empfinden des Her­zens unverständlich bleibt. Mag sie auch tau­sendmal dem Buchstaben des Gesetzes ent­sprechen! F. H.

zwanzigster Jahrhundert.

Rechtsanwalt und.. Kartenlegerin.

(Von unserm Korrespondenten.)

A Braunschweig, 3. Juli.

Eine tolle Komödie beschäftigt gegen­wärtig die zweite Strafkammer des hiesigen Landgerichts, vor der sich der frühere Rechts­anwalt Robert Sievers aus Schöne­berg unter der Anklage der Amtsunterschla- gung zu verantworten hat. Der Angeklagte war früher in dem braunschweigischen Orte Vechelde ansässig, den er alsgräßlichen Auf­enthaltsort» schilderte, da ihm dort jede Le­bensfreude und Arbeitslust ertötet worden sei. Er habe es deshalb wiederholt nötig gehabt, Reisen nach Berlin, Hannover, Braunschweig und Magdeburg zu unternehmen. Da er auch mit seiner Frau nicht gut gestanden zu haben scheint, so benutzte er diese Reisen wiederholt, um sich jungen Mädchen zu nähern. Anschei­nend sind ihm dabei

die Gelder abhanden gekommen.

deren Veruntreuung er jetzt beschuldigt wird; er soll als Prozeßvertreter und Konkursver­walter über ihm anbertraute Gelder int Ge­samtbeträge von viertausend Mark rechtswi­drig verfügt haben. Der Angeklagte bestreitet die Beschuldigung und behauptet, daß nur Mißverständnisse vorlägen. In Fluß gekommen ist die Sache durch einen jetzt in Windhuk ansässigen Klienten des Angeklagten, dessen Anzeige eine Untersuchung der borge- setzten Behörde zur Folge hatte. Der Ange­klagte will von dem fehlenden Gelds etwa dreitausend Mark einer Dame in Hanno­ver zur Aufbewahrung übergeben und deren Adresse vergessen haben. Ein anderer Betrag von etwa viertausend Mark fei im Be­sitze der Kaufmannsehefrau Corte aus Bochum, die als Zeugin geladen ist, und die früher in Braunschweig und Berlin

als Krankenpflegerin tätig war. '

Ter Angeklagte kennt auch diese schon länger« Zeit und behauptet, daß gewissemystische K ü n ft e», über die die Zeugin verfüge, ihn z u i h r hingezogen und veranlaßt hätten, ihr die viertausend Mark zu übergeben. Die mystischen Kräfte" der Zeugin hätten cs auch bewirkt, daß er das Geld nicht habe zurückver­langen können. Um den großen Einfluß der Frau darzutun, erzählt der Angeklagte, daß die Zeugin ihm einmal drohend einen Knochen vorgezeigt habe, mit den Worten:Dies ist der Knochen eines Kindes, dessen Vater Du bist!" Dadurch sei er eingeschüchtert worden und habe nicht den Mut gehabt, von der Zeugin, die noch ganz anderemystische Sachen» getrieben habe, das Geld zurückzuverlangen. Einmal habe sie erklärt, sie werde nach Paris reisen, um dort