London, 30. Juni. (Privat-Tele- gram tn.j Der Kronprinz und die Kronprinzessin reisten gestern früh vom Waterloo- Bahnhof nach Portsmouth ab, um sich dort auf den Panzerkreuzer .von der Tann" zu begeben iznd auf diesem nach Deutschland zurückzukehren. Zahlreiches Publikum hatte sich vor dem Bahnhof versammelt und brachte den scheidenden, hier so beliebten Gästen warme Abschiedsovationen dar.
Wenn man berühmt ist...!
Ein falscher Luftpilot zu Calais.
Ein köstliches Ereignis, das in seinen Einzelheiten an den Streich des Hauptmanns von Köpenick erinnert,hat sich in Frankreich ereignet.
Sioufi Mustapha Pascha.
„Augsburger Abenteuer" vor Gericht.
(Von unserm Korrespondenten.)
A Augsburg, 30. Juni.
Vor der hiesigen Strafkammer stand unter der Anklage des Betrugs und der Urkunden- fälschung ein kleines unscheinbares Männlein, das kein Wort Deutsch, sondern nur Arabisch und etwas Französisch versteht, sodatz zwei Dolmetscher beigezogen werden mußten. Wer der Angeklagte eigentlich ist und wie er heißt, ist mit Sicherheit bis heute nicht ermittelt worden. Am achten Februar stieg im hiesigen Hotel .Zu den drei Mohren", dem ersten Hotel der Stadt, ein angeblicher Grobkaufmann Sioufi Mustapha Pascha aus Kairo mit einer -jungen Dame ab, die nach seiner Angabe eine Art Kammerjungfer sein sollte. Das Hotelpersonal kam dem Herrn mit dem hochtönen, den Namen von anfang an mit ziemlichem Mißtrauen entgegen, die Maschinenfabrik Augsburg aber, eines der größten Werke dieser Branche, ließ sich durch die Angabe des Herrn, daß er
für die ägyptische Regierung Maschinen im Wert von mehr als anderthalb Millionen Mark in Austra« geben werde, irresührcn und behandelte ihn mit größter Auszeichnung. Er leistete eine Anzahlung in Höhe von rund 16000 Pfd., und zwar mit einem Chek auf die Banque Imperiale Ottomane. Nachdem einige Tage zuvor die sogenannte .Kammerjungser" plötzlich verschwunden war, ging auch der Hobe Herr selbst auf Reisen, vergaß aber in der Eile, seine auf eine ziemliche Höhe angewachsene Hotelrech- uung zu begleichen. Charakteristisch ist, daß, während ersahrene Kaufleute sich durch das ge- wandte Auftreten des etwa achtundvierztg Jabre alten Schwindlers täuschen lieben, rin
sich auf reichlich 2 Milliarden hinaufgevumpt. Da zu große Summen frei rotierenden Geldes aus Handel und Gewerbe herausgezogen werden, so will die preußische Regierung fortan die Bedingung stellen, daß die Tilgung neuer Anleihen mit vier Prozent unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu erfolgen bat. Allerdings, barte Abzablungen, aber sie fördern dock' da§ Gemeinwohl. -kd-
„Kronprinzens" in stuoland.
Englische Preß-Stimmen über den Kronprinzen.
Ueber die Anwesenheit des deutschen K r o n p r i n z: n p a a r e s in London haben bereits verschiedene englische Blätter freundlich gehaltene Artikel gebracht, in denen das sympathische Wesen des Kronprinzen und seiner Gattin hervorgchobcn wird. Bemerkenswert ist ein Artikel, den jetzt der sonst wenig deutschfreundliche „Daily Expreß" bringt, und der deutlich erkennen läßt, daß das Kronprinzenpaar sich in England allgemeiner Sympathie erfreut. Es wird uns darüber berichtet:
§ London, 30. Juni.
(Von unserm Korrespondenten.)
Der .Daily Expreß" bringt- einen „Kron- Prinzen-Artikel". in dem es unter andcrm heißt: Unter all den hervorragenden Besuchern, die zurzeit in London weilen, ist wohl keiner, dem London so gut gefüllt und auch umgekehrt, der den Londonern so gut gefällt, wie der deutsche Kronprinz und die deutsche Kronprinzessin. Mit seinem freundlichen Wesen, seinem liebenswürdigen Lächeln, das er für jeden hat (nicht nur für seine englischen Freunde, die er von früher her kennt, sondern auch für diejenigen, mit denen er auf seinen täglichen Londoner Exkursionen zusammentrifft) gewinnt der Kronprinz im Fluge alle Herzen der Bevölkerung, eine Eigenschaft, die man nicht allen prtnzlichen Besuchern Londons nachsagcn kann. Es ist etwas in dem Wesen und in den blauen Augen des deutschen Kronprinzen, was die Herzen gefangen nimmt, vielleicht ist es das, daß der Kronprinz, trotz seiner militärischen preußischen Erziehung, wie ein junger, wohlerzogener, englischer A r i st o k r a t aussieht. Er ist wohl einer der „englischsten Deutschen", wenn man so sagen darf. Es ist bekannt, daß der Kronprinz bei der Krönungsfeier, In dem langen Zuge durch die Straßen Londons, unter all den fremden Prinzen und hervorragenden Besuchern, die größte Aufmerksamkeit, die wärmste Sympathie, ja man kann sagen Enthusiasmus unter der großen Maste des englischen Volkes gefunden hat, und er hat denn auch nicht versäumt, von dieser freundlichen Aufnahme dem Kaiser und der Kaiserin in längeren Briefen Mitteilung zu machen.
Es ist natürlich, daß der deutsche Kronprinz und seine Gattin von allen Seiten der englischen Aristokratie Einladungen erhalten, und nach Möglichkeit sucht der Kronprinz diesen Einladungen nachzukommen. Der Kronprinz macht mit seiner Gattin fast täglich Einkäufe in Londoner Läden und Kaufhäusern, sehr oft zu Fuß. und er ist, sobald er erkannt wird, der Mittelpunkt aller Aufmerksamkeit. Unter den gekauften Sachen nehmen die Spielsachen für die d r e i K i n d e r des kronprinzlichen Paares einen großen Raum ein und man sieht, daß es beiden großes Vergnügen macht, das neueste Spielzeug auszuwählen. Trotzdem gesagt wird, daß der Kronprinz nur wenig von seines Vaters ruhelosem Geist habe, hat er doch seine Umgebung in Erstaunen gesetzt durch sein frühes Auf. st e h e n und durch feine Tätigkeitinden frühen Morgenstunden. Oft, wenn die Herren seiner Begleitung am Morgen in das Buckingham-Palais kamen, hatte der Kronprinz bereits gefrühstückt und seine umfangreiche Korrespondenz erledigt. . . . Eines wird aber von dem Kronprinzen und seiner Gemahlin an jedem Tage niemals vergessen, selbst nicht inmitten der drängenden Festlichkeiten, und das sind ihre Kinder. Jeden Tag, seit das Paar in London weilt, sendet der Kronprinz ein Telegramm nach Potsdam und erkundigt sich über das Befinden seiner drei lieblichen Knaben, und erst dann sind der Kronprinz und die Kronprinzessin zufrieden, wenn sie die beruhigende Glntwort in Händen hohen ... . ’hw«
Gefesselte Gerechtigkeit.
Die Klage eines Staatsanwalts.
Daß ein S t a a t s a n w a l t, ein Hüter des Gesetzes und Marschall der Gerechtigkeit, sich vor dem Zwang desselben Gesetzes, das seine amtliche Existenzberechtigung und staatliche Notwendigkeit begründet, in die Oef- fentlichkeit flüchtet, ist selbst in der Kultursaison der Sensationen ein Ereignis von so eigenartigem Reiz, daß stch's verlohnt, ihm ein paar Worte zu widmen. In einem Berliner Blatt hatte jüngst der streitbare württembergische Tribun Conrad Haußmann wuchtige Schwabenstreiche wider die knöcherne Dnreaukratie unsrer Justiz geführt und bei der Gelegenheit ein außerordentlich überzeugendes Beispiel von der in manchen Tempeln der Gerechtigkeit als Tugend verehrten Pedanterie des Aktenstaubs erzählt, das zum mindesten bewies, wie schwerfällig und mitunter selbst komisch das Räderwerk des staatlichen Justizapparats sich zuweilen in Tätigkeit zu setzen pflegt. Es war Wohl im Schwabenland, wo das Intermezzo spielt (aus patriotischem Mitleid-Empfinden hat Herr Haußmann der Komödie Heimatort schämig verschwiegen): Auf das Gerücht von einem angeblich begangnen Morde hin geriet die Justiz im Umkreis von etwelchen Meilen in fieberhafte Aufregung; es fanden Agnoszieruu- gen, Rekognoszierungen, Identifizierungen und Konfrontierungen statt. Haussuchungen wurden abgehalten und Kreuzverhöre angestcllt und man war grade dabei, das Fundament für den Anklageakt aufzuschichten, da brachte ein Witz des Schicksals es an den Tag, daß die Menschenknochen (an denen „noch deutlich des Verbrechens Spuren merkbar waren") eines ... Hühnleins Gebeine waren, das an einem der letzten Sonntage für den Brattov? sein Leben hatte laflen müssen. Tableau!"
Herr Haußmann frug nach diesem Schwabenstreich mit grimmigem Hohn: Ob eine Gerechtigkeit, die auf Brathuhn-Knöchelchen gleich den Verdacht des Mordes gründe, nicht ein wenig scherzhaft scheine,unb statt heilsamer Furcht nicht wohltuende Heiterkeit erzeuge? Ein Staatsanwalt, also „Einer vom Bau", hat ihm jetzt die Antwort erteilt: In einer Zuschrift an das Blatt, das der ätzenden Kritik des schwäbischen Landtagboten seine Spalten geöffnet hatte, legt der Mann im Talar des öffentlichen Anklägers überzeugend dar, daß das Gelächter, das Herr Haußmann als ziemenden Lohn des von ihm berichtete» Schwabenstreichs und als natürliche Reaktion vergreister Aktenstaubigkeit reklamiert habe, nicht dem mitleidenden Staatsanwalt, sondern dem Gesetz gebühre, das mit einer geradezu mittelalterlichen Härte den öffentlichen Ankläger zum Exekutivbeamten des Denunziantentums mache, indem es ihn (bei Meldung von Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren) verpflichte, gemäß dem Paragraphen hundertachtundfünfzig der Strafprozeßordnung den Sachverhalt zu erforschen, „sobald er durch eine Anzeige oder auf - anderem Wege von dem Verdacht einer strafbaren Handlung (gleichviel: Ob Verbrechen oder Uebertretung!) Kenntnis erhält". Und ihn (entsprechend dem Paragraphen hundertzweiundfünfzig derselben Ordnung) ferner anhalte, „mit der Anklage einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltpunkte vorliegen". Es ist also nicht unzutreffend, wenn der wider den Stachel der Gesetzesbureaukratte lökende Staatsanwalt seufzend meint: Die Staatsanwaltschaft werde „unterschiedslos, vielfach sogar gegen ihre besiere Ueberzeu- gung, in derartige Untersuchungen hinein- gehetzt"!
Sodann eine schwere Anklage, die in der weitern Folge seiner Ausführungen der klagende Staatsanwalt aus den verhängnisvollen W t r- kungen des heut noch zu Recht bestehenden Inquisition-Systems gegen den Staat (als den Urheber der Gesetzesmängrl) erhebt: „Gegen das Gesetz selbst richtet sich der schwerste Vorwurf, gegen das in dieser Form unverständige Gesetz, das in dieser Art in der Welt einzig dastcht; gegen ein Gesetz, das jeden Tag jeden Bürger (auch den ehrbarsten) zum fast wehrlosen Objekt ehrloser Denunziationen zu macken droht und den Staatsanwalt zum „Polizeisekretär" stempelt, (wie es der frühere Oberreichsanwalt Dr. Hamm einmal ausdrückte). Gegen ein Gesetz, das das deutsche Volk mit dem Makel einer Kriminali- tät öffentlich behängt, die cs tatsächlich nicht in böberm Grad besitzt, als irgend ein andres Volk der Erde; gegen ein Gesetz endlich, das einen forensischen Apparat züchtet, der selbst dem Deutschen Reich schließlich zuviel werden
Sieben Milliarden Schulden.
Die Finanzwirtschaft unserer Städte.
Man schreibt uns: Auf dem nicht mehr ungewöhnlichen „Weg des Schuldenmachens" befinden sich wieder einmal verschiedene große und kleine deutsche Städte. 323 Millionen will die Stadt Berlin aufnehmen, um 42% Mil- Honen beabsichtigt die Stadt Charlotten- bürg ihr Anleihekonto zu belasten, und die Kölner Stadtvertretung wird demnächst über die Bewirkung einer Obligationenanleihe von 80 Millionen beschließen. Diese hohen Summen seien nur besonders hervorgehoben, denn sie steigern die bereits bestehenden 7% Milliarden Städteschulden wieder um ein erhebliches Maß. Die Regierung macht eine bedenkliche Miene zu den neuen Riesenschulden der Städte, und nur unter besonderen Verpflichtungen sind Genehmigungen der Anleihen zu erwarten. Wenngleich die großen kommunalpolitischen Ausgaben, vor denen die Städte des Reiches stehen, auch außergewöhnliche Aufwendungen erfordern, so will die Regierung doch scharfe Bedingungen stellen, weil sie der Ansicht ist, daß sachliche Rücksicht auf die allgemeine Wirtschaft im Staate genommen werden muß. Tie Organe der Regierung stützen sich aus die selbst bei den Städtetaaen erhobenen Bedenken, daß die zunehmende Städtever- s ch u l d u n g sich seit einigen Jahren zu einer Gefahr auszuwachsen droht. Die vom Städtetage beauftragten Tr. O. M o st und Professor Schäfer haben ihre Abhandlungen über die Finanzlage der Städte soeben im Druck erscheinen lassen, und darin wird ein gradezu bedenkliches Gesamtbild des überspannten städtischen Kredites entrollt. Dir Städte über 10 000 Einwohner haben etwa 5% Milliarden Schulden, die kleinen Städte haben
Aus Calais wird darüber berichtet: Am Mittwoch vormittag stellte sich ein junger Mann, der vorgab, der bekannte Flieger Le- gagneur zu sein, und der auch wie ein Aviatiker angezogen war, beim Platzkommandanten von Calais vor. Der Mann sagte, er habe seinen Flugapparat in Tonrcoing gelaflcn. wolle am Nachmittag dorthin zurückkehren, aufsteigen und den Kanal bei Calais überfliegen, um dann an der vorletzten Etappe des Rundfluges Pa- ris-Brüssel-London-Paris teilzunehmen. Man kann sich denken, mit welchem Enthusiasmus der liebenswürdige junge Mann ausgenommen wurde. Der Platzkommandant stellte ihm gleich die ganze Garnison zur Verfügung, Polizei und Gendarmerie nicht ausgenommen. Die Fluggeschichte wurden in den Tabaksläden bekanntgemacht und verbreitete sich von dort wie ein Lauffeuer durch dir ganze Stadt und ihre Umgebung. Die Straßenbahn mußte Reservewagen einstellen, um all die Leute zu befördern, die nach dem Flugselde eilten, denn jedermann wollte den „berühmten Legagneux" über Calais fliegen sehen. Doch damit war die Sache noch nicht abgetan. Der Platzkommandant hatte nichts Eiligeres zu tun, als ein Sroßes Festessen zu Ehren des kühnen Luft- hiffers zu veranstalten, an dem der Präfekt, die militärischen und bürgerlichen Honoratioren, kurz, halb Calais teilnahmen. Trinksprüche wurden ausgebracht,
Champagner floß in Strömen, und man aß auf Stadtunkosten ausgezeichnet. Plötzlich bemerkte der gefeierte junge Mann, daß er sein Portefeuille beim Herabspringen von seinem Aeroplan verloren habe. Die Geschichte war fatal, denn er wollte ja tags darauf in London landen. Natürlich riffen sich nun die Feftteilnehmer um die Ehre, dem berühmten Legagneux einen kleinen Vorschuß oder gar eine unverzinsliche und unkündbare Anleihe zu bewilligen. Es kam mehr Geld zusammen, als der liebenswürdige junge Mann verloren zu haben vorgab. Dann trennte man sich in bester Stimmung Abends aber warteten Tausende und aber Tausende auf dem Flugfelde auf das Kommen von „Legagneux". Der weite
Flugplatz war militärisch abgesperrt, die Polizei hatte einen Ordnungsdienst eingerichtet, der weit besser als der in Paris bei dem unglücklichen Aufstiege von Train arrangierte funktionierte, aber . . . man wartete mehrere Stunden vergebens. Die Nacht breitete ihre schwarzen Fittiche bereits über Calais, das Flugfeld und die leichtgläubigen Menschen. Endlich wurde die grausame Wahrheit bekannt. Der Platzkommandant und die hohen Honoratioren hatten sich von einem . . . Schwindler einfangen lassen. Das schöne Festessen, die fieberhaft getroffenen Arrangements, das für den liebenswürdigen jungen Mann gesammelte Geld .-. . alles war dahin auf Nimmerwiedersehen! Der Platzkommandant bekam Kopfschmerzen und zog sich in seine Behausung zurück, aber die Volksmenge nahm das kleine Abenteuer von der lustigen Seite. Rur die Trambahngesellschaft lachte aus vollem Halse, denn sie hatte vortreffliche Geschäfte gemacht.
-LS-
muß, und dem es, namentlich in „personaler" Hinsicht, auf die Dauer überhaupt nur genügen kann bei Aufnahme des Grundsatzes „Billig und schlecht" in die Justizverwaltung. Man muß dem deutschen Bürger klar machen, daß er in andern Dingen fein Palladium suchen möge als in einem hochgezüchteten, gesetzlich patentierten Denunziantentum, und daß sich am Ende dieses von ihm gewollte Denunziantentum vor allem gegen ihn selbst und seine Rechtssicherheit richtet..." So spricht (wörtlich) ein Staatsanwalt, einer, der in der von langer Gewohnheit tief ausgetretnen Wagenspur staatlicher Gerechtigkeitpflege den Blick über den Aktenberg hinaus noch nicht verlernt hat, sondern mit hellem Auge die Schäden schaut, die unserm öffentlichen Rechtsleben anhaften.
Daß die Auslieferung des Staatsanwalts an das Raffinement der Denunziation eine schwere Gefahr für Recht und Gerechtigkeit bedeutet. bedarf keines weitern Beweises: Wenn nach dem Willen des Gesetzes die Denunziation genügt, um den Ehrbarsten unter den Bürgern in eine notveinliche Untersuchung wegen irgend eines gemeinen Vergehens zu verwickeln, so ist damit naturgemäß schon der Zustand gefährlichster Rechtsunsicherheit in Permanenz erklärt, und die Unantastbarkeit des guten Namens und der bürgerlichen Ehre wird in demselben Augenblick zur Illusion, in dem es der Niedrigkeit oder der Intrige beliebt, sich den Paragraphen hundertachtundfünfzig der Strafprozeßordnung dienstbar zu machen und den Staatsanwalt ans die Unschuld zu Hetzen. Das Gesetz schützt zwar auch die bürgerliche Ehre (indem es wissentlich falsche Anschuldigung mit Strafe bedroht), aber dieser Schutz ist unzulänglich und verfehlt in der Hauptsache den Zweck, denn die Tatbestandmerkmale b?r wissentlich falschen Anschuldigung sind nicht leicht festzustellen, und im übrigen genügt ja (leider) auch die anonyme Denunziation, um die Voraussetzung des Unheilparagraphen hundertachtundfünfzig zu erfüllen und der Staatsanwaltschaft die Kenntnis des „Verdachts der strafbaren Handlung" zn vermitteln. Wir haben im Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts (als die Majestät-Beleidigungen, an der Ziffer der Straffälle gemessen, epidemisch geworden schienen) Ttagödien der Gerechtigkeit gesehen, die das Herz erschauern ließen; haben es erlebt, daß die Niedrigkeit gemeinsten Denunziantentums auf Kosten der Gerechtigkeit Triumphe feierte und schalten den Staatsanwalt, der auf dem Trugsand intriganter Verdächtigung- das Gebäude der Anklage errich- tete. Heut schauen wir das Bild von einer andern Seite, sehen die Gerechtigkeit gefesselt von toter Buchstaben-Bürokratte und fühlen Mitleid mit dem Staatsanwalt, dessen Gern isf en sich dagegen aufbäumt, der Knecht eines rückständigen Gesetzes und der .Polizeisekretär" für ehrlose Denunzianten zu sein . . .
I. Jahrgang.
Nummer 175
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