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London, 30. Juni. (Privat-Tele- gram tn.j Der Kronprinz und die Kron­prinzessin reisten gestern früh vom Waterloo- Bahnhof nach Portsmouth ab, um sich dort auf den Panzerkreuzer .von der Tann" zu begeben iznd auf diesem nach Deutschland zurückzu­kehren. Zahlreiches Publikum hatte sich vor dem Bahnhof versammelt und brachte den schei­denden, hier so beliebten Gästen warme Ab­schiedsovationen dar.

Wenn man berühmt ist...!

Ein falscher Luftpilot zu Calais.

Ein köstliches Ereignis, das in seinen Ein­zelheiten an den Streich des Hauptmanns von Köpenick erinnert,hat sich in Frankreich ereignet.

Sioufi Mustapha Pascha.

Augsburger Abenteuer" vor Gericht.

(Von unserm Korrespondenten.)

A Augsburg, 30. Juni.

Vor der hiesigen Strafkammer stand unter der Anklage des Betrugs und der Urkunden- fälschung ein kleines unscheinbares Männlein, das kein Wort Deutsch, sondern nur Arabisch und etwas Französisch versteht, sodatz zwei Dolmetscher beigezogen werden mußten. Wer der Angeklagte eigentlich ist und wie er heißt, ist mit Sicherheit bis heute nicht ermittelt wor­den. Am achten Februar stieg im hiesigen Hotel .Zu den drei Mohren", dem ersten Ho­tel der Stadt, ein angeblicher Grobkaufmann Sioufi Mustapha Pascha aus Kairo mit einer -jungen Dame ab, die nach seiner Angabe eine Art Kammerjungfer sein sollte. Das Ho­telpersonal kam dem Herrn mit dem hochtönen, den Namen von anfang an mit ziemlichem Mißtrauen entgegen, die Maschinenfabrik Augsburg aber, eines der größten Werke dieser Branche, ließ sich durch die Angabe des Herrn, daß er

für die ägyptische Regierung Maschinen im Wert von mehr als andert­halb Millionen Mark in Austra« ge­ben werde, irresührcn und behandelte ihn mit größter Auszeichnung. Er leistete eine Anzah­lung in Höhe von rund 16000 Pfd., und zwar mit einem Chek auf die Banque Imperiale Ottomane. Nachdem einige Tage zuvor die so­genannte .Kammerjungser" plötzlich ver­schwunden war, ging auch der Hobe Herr selbst auf Reisen, vergaß aber in der Eile, seine auf eine ziemliche Höhe angewachsene Hotelrech- uung zu begleichen. Charakteristisch ist, daß, während ersahrene Kaufleute sich durch das ge- wandte Auftreten des etwa achtundvierztg Jabre alten Schwindlers täuschen lieben, rin

sich auf reichlich 2 Milliarden hinaufgevumpt. Da zu große Summen frei rotierenden Geldes aus Handel und Gewerbe herausgezogen wer­den, so will die preußische Regierung fortan die Bedingung stellen, daß die Tilgung neuer Anleihen mit vier Prozent unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu erfolgen bat. Allerdings, barte Abzablungen, aber sie fördern dock' da§ Gemeinwohl. -kd-

Kronprinzens" in stuoland.

Englische Preß-Stimmen über den Kronprinzen.

Ueber die Anwesenheit des deutschen K r o n p r i n z: n p a a r e s in London haben bereits verschiedene englische Blätter freundlich gehaltene Artikel gebracht, in denen das sym­pathische Wesen des Kronprinzen und seiner Gattin hervorgchobcn wird. Bemerkenswert ist ein Artikel, den jetzt der sonst wenig deutsch­freundlicheDaily Expreß" bringt, und der deutlich erkennen läßt, daß das Kronprin­zenpaar sich in England allgemeiner Sympathie erfreut. Es wird uns darüber berichtet:

§ London, 30. Juni.

(Von unserm Korrespondenten.)

Der .Daily Expreß" bringt- einenKron- Prinzen-Artikel". in dem es unter andcrm heißt: Unter all den hervorragenden Besuchern, die zurzeit in London weilen, ist wohl keiner, dem London so gut gefüllt und auch umgekehrt, der den Londonern so gut gefällt, wie der deutsche Kronprinz und die deutsche Kronprinzessin. Mit seinem freund­lichen Wesen, seinem liebenswürdigen Lächeln, das er für jeden hat (nicht nur für seine eng­lischen Freunde, die er von früher her kennt, sondern auch für diejenigen, mit denen er auf seinen täglichen Londoner Exkursionen zusam­mentrifft) gewinnt der Kronprinz im Fluge alle Herzen der Bevölkerung, eine Eigenschaft, die man nicht allen prtnzlichen Besuchern Lon­dons nachsagcn kann. Es ist etwas in dem Wesen und in den blauen Augen des deutschen Kronprinzen, was die Herzen gefangen nimmt, vielleicht ist es das, daß der Kronprinz, trotz sei­ner militärischen preußischen Erziehung, wie ein junger, wohlerzogener, englischer A r i st o k r a t aussieht. Er ist wohl einer der englischsten Deutschen", wenn man so sagen darf. Es ist bekannt, daß der Kronprinz bei der Krönungsfeier, In dem langen Zuge durch die Straßen Londons, unter all den fremden Prinzen und hervorragenden Besuchern, die größte Aufmerksamkeit, die wärmste Sympa­thie, ja man kann sagen Enthusiasmus unter der großen Maste des englischen Volkes gefunden hat, und er hat denn auch nicht ver­säumt, von dieser freundlichen Aufnahme dem Kaiser und der Kaiserin in längeren Briefen Mitteilung zu machen.

Es ist natürlich, daß der deutsche Kron­prinz und seine Gattin von allen Seiten der englischen Aristokratie Einladungen erhalten, und nach Möglichkeit sucht der Kronprinz die­sen Einladungen nachzukommen. Der Kron­prinz macht mit seiner Gattin fast täglich Ein­käufe in Londoner Läden und Kaufhäusern, sehr oft zu Fuß. und er ist, sobald er erkannt wird, der Mittelpunkt aller Auf­merksamkeit. Unter den gekauften Sachen nehmen die Spielsachen für die d r e i K i n d e r des kronprinzlichen Paares einen großen Raum ein und man sieht, daß es beiden großes Ver­gnügen macht, das neueste Spielzeug auszu­wählen. Trotzdem gesagt wird, daß der Kron­prinz nur wenig von seines Vaters ruhelosem Geist habe, hat er doch seine Umgebung in Er­staunen gesetzt durch sein frühes Auf. st e h e n und durch feine Tätigkeitinden frühen Morgenstunden. Oft, wenn die Herren seiner Begleitung am Morgen in das Buckingham-Palais kamen, hatte der Kronprinz bereits gefrühstückt und seine umfangreiche Kor­respondenz erledigt. . . . Eines wird aber von dem Kronprinzen und seiner Gemahlin an je­dem Tage niemals vergessen, selbst nicht inmit­ten der drängenden Festlichkeiten, und das sind ihre Kinder. Jeden Tag, seit das Paar in London weilt, sendet der Kronprinz ein Telegramm nach Potsdam und erkun­digt sich über das Befinden seiner drei lieb­lichen Knaben, und erst dann sind der Kron­prinz und die Kronprinzessin zufrieden, wenn sie die beruhigende Glntwort in Händen ho­hen ... .hw«

Gefesselte Gerechtigkeit.

Die Klage eines Staatsanwalts.

Daß ein S t a a t s a n w a l t, ein Hüter des Gesetzes und Marschall der Gerechtigkeit, sich vor dem Zwang desselben Gesetzes, das seine amtliche Existenzberechtigung und staatliche Notwendigkeit begründet, in die Oef- fentlichkeit flüchtet, ist selbst in der Kultursaison der Sensationen ein Ereignis von so eigen­artigem Reiz, daß stch's verlohnt, ihm ein paar Worte zu widmen. In einem Berliner Blatt hatte jüngst der streitbare württembergische Tribun Conrad Haußmann wuchtige Schwa­benstreiche wider die knöcherne Dnreaukratie unsrer Justiz geführt und bei der Gelegenheit ein außerordentlich überzeugendes Beispiel von der in manchen Tempeln der Gerechtigkeit als Tugend verehrten Pedanterie des Aktenstaubs erzählt, das zum mindesten bewies, wie schwer­fällig und mitunter selbst komisch das Räder­werk des staatlichen Justizapparats sich zuwei­len in Tätigkeit zu setzen pflegt. Es war Wohl im Schwabenland, wo das Intermezzo spielt (aus patriotischem Mitleid-Empfinden hat Herr Haußmann der Komödie Heimatort schä­mig verschwiegen): Auf das Gerücht von einem angeblich begangnen Morde hin geriet die Justiz im Umkreis von etwelchen Meilen in fieberhafte Aufregung; es fanden Agnoszieruu- gen, Rekognoszierungen, Identifizierungen und Konfrontierungen statt. Haussuchungen wur­den abgehalten und Kreuzverhöre angestcllt und man war grade dabei, das Fundament für den Anklageakt aufzuschichten, da brachte ein Witz des Schicksals es an den Tag, daß die Menschenknochen (an denennoch deutlich des Verbrechens Spuren merkbar waren") eines ... Hühnleins Gebeine waren, das an einem der letzten Sonntage für den Brattov? sein Le­ben hatte laflen müssen. Tableau!"

Herr Haußmann frug nach diesem Schwa­benstreich mit grimmigem Hohn: Ob eine Ge­rechtigkeit, die auf Brathuhn-Knöchelchen gleich den Verdacht des Mordes gründe, nicht ein wenig scherzhaft scheine,unb statt heilsamer Furcht nicht wohltuende Heiterkeit erzeuge? Ein Staatsanwalt, alsoEiner vom Bau", hat ihm jetzt die Antwort erteilt: In einer Zuschrift an das Blatt, das der ätzenden Kritik des schwäbischen Landtagboten seine Spalten geöffnet hatte, legt der Mann im Ta­lar des öffentlichen Anklägers überzeugend dar, daß das Gelächter, das Herr Haußmann als ziemenden Lohn des von ihm berichtete» Schwabenstreichs und als natürliche Reaktion vergreister Aktenstaubigkeit reklamiert habe, nicht dem mitleidenden Staatsanwalt, sondern dem Gesetz gebühre, das mit einer geradezu mittelalterlichen Härte den öffentlichen An­kläger zum Exekutivbeamten des Denunzianten­tums mache, indem es ihn (bei Meldung von Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren) verpflichte, gemäß dem Paragraphen hundertachtundfünfzig der Strafprozeßordnung den Sachverhalt zu er­forschen,sobald er durch eine Anzeige oder auf - anderem Wege von dem Verdacht einer strafbaren Handlung (gleichviel: Ob Ver­brechen oder Uebertretung!) Kenntnis erhält". Und ihn (entsprechend dem Paragraphen hun­dertzweiundfünfzig derselben Ordnung) ferner anhalte,mit der Anklage einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltpunkte vor­liegen". Es ist also nicht unzutreffend, wenn der wider den Stachel der Gesetzesbureaukratte lökende Staatsanwalt seufzend meint: Die Staatsanwaltschaft werdeunterschiedslos, vielfach sogar gegen ihre besiere Ueberzeu- gung, in derartige Untersuchungen hinein- gehetzt"!

Sodann eine schwere Anklage, die in der wei­tern Folge seiner Ausführungen der klagende Staatsanwalt aus den verhängnisvollen W t r- kungen des heut noch zu Recht bestehenden Inquisition-Systems gegen den Staat (als den Urheber der Gesetzesmängrl) erhebt:Ge­gen das Gesetz selbst richtet sich der schwerste Vorwurf, gegen das in dieser Form unverständige Gesetz, das in dieser Art in der Welt einzig dastcht; gegen ein Gesetz, das jeden Tag jeden Bürger (auch den ehrbar­sten) zum fast wehrlosen Objekt ehrloser De­nunziationen zu macken droht und den Staats­anwalt zumPolizeisekretär" stempelt, (wie es der frühere Oberreichsanwalt Dr. Hamm ein­mal ausdrückte). Gegen ein Gesetz, das das deutsche Volk mit dem Makel einer Kriminali- tät öffentlich behängt, die cs tatsächlich nicht in böberm Grad besitzt, als irgend ein andres Volk der Erde; gegen ein Gesetz endlich, das einen forensischen Apparat züchtet, der selbst dem Deutschen Reich schließlich zuviel werden

Sieben Milliarden Schulden.

Die Finanzwirtschaft unserer Städte.

Man schreibt uns: Auf dem nicht mehr un­gewöhnlichenWeg des Schuldenmachens" be­finden sich wieder einmal verschiedene große und kleine deutsche Städte. 323 Millionen will die Stadt Berlin aufnehmen, um 42% Mil- Honen beabsichtigt die Stadt Charlotten- bürg ihr Anleihekonto zu belasten, und die Kölner Stadtvertretung wird demnächst über die Bewirkung einer Obligationenanleihe von 80 Millionen beschließen. Diese hohen Summen seien nur besonders hervorgehoben, denn sie steigern die bereits bestehenden 7% Milliarden Städteschulden wieder um ein er­hebliches Maß. Die Regierung macht eine bedenkliche Miene zu den neuen Riesenschulden der Städte, und nur unter besonderen Ver­pflichtungen sind Genehmigungen der Anleihen zu erwarten. Wenngleich die großen kommu­nalpolitischen Ausgaben, vor denen die Städte des Reiches stehen, auch außergewöhnliche Auf­wendungen erfordern, so will die Regierung doch scharfe Bedingungen stellen, weil sie der Ansicht ist, daß sachliche Rücksicht auf die allge­meine Wirtschaft im Staate genommen werden muß. Tie Organe der Regierung stützen sich aus die selbst bei den Städtetaaen erhobenen Bedenken, daß die zunehmende Städtever- s ch u l d u n g sich seit einigen Jahren zu einer Gefahr auszuwachsen droht. Die vom Städtetage beauftragten Tr. O. M o st und Professor Schäfer haben ihre Abhandlun­gen über die Finanzlage der Städte soeben im Druck erscheinen lassen, und darin wird ein gradezu bedenkliches Gesamtbild des überspannten städtischen Kredites entrollt. Dir Städte über 10 000 Einwohner haben etwa 5% Milliarden Schulden, die kleinen Städte haben

Aus Calais wird darüber berichtet: Am Mittwoch vormittag stellte sich ein junger Mann, der vorgab, der bekannte Flieger Le- gagneur zu sein, und der auch wie ein Aviati­ker angezogen war, beim Platzkommandanten von Calais vor. Der Mann sagte, er habe sei­nen Flugapparat in Tonrcoing gelaflcn. wolle am Nachmittag dorthin zurückkehren, aufsteigen und den Kanal bei Calais überfliegen, um dann an der vorletzten Etappe des Rundfluges Pa- ris-Brüssel-London-Paris teilzunehmen. Man kann sich denken, mit welchem Enthusiasmus der liebenswürdige junge Mann ausgenommen wurde. Der Platzkommandant stellte ihm gleich die ganze Garnison zur Verfügung, Polizei und Gendarmerie nicht ausgenommen. Die Fluggeschichte wurden in den Tabaksläden bekanntgemacht und verbreitete sich von dort wie ein Lauffeuer durch dir ganze Stadt und ihre Umgebung. Die Straßenbahn mußte Re­servewagen einstellen, um all die Leute zu be­fördern, die nach dem Flugselde eilten, denn jedermann wollte denberühmten Legagneux" über Calais fliegen sehen. Doch damit war die Sache noch nicht abgetan. Der Platzkom­mandant hatte nichts Eiligeres zu tun, als ein Sroßes Festessen zu Ehren des kühnen Luft- hiffers zu veranstalten, an dem der Präfekt, die militärischen und bürgerlichen Honoratio­ren, kurz, halb Calais teilnahmen. Trinksprüche wurden ausgebracht,

Champagner floß in Strömen, und man auf Stadtunkosten ausgezeichnet. Plötzlich bemerkte der gefeierte junge Mann, daß er sein Portefeuille beim Herabspringen von seinem Aeroplan verloren habe. Die Ge­schichte war fatal, denn er wollte ja tags darauf in London landen. Natürlich riffen sich nun die Feftteilnehmer um die Ehre, dem berühmten Legagneux einen kleinen Vorschuß oder gar eine unverzinsliche und unkündbare Anleihe zu be­willigen. Es kam mehr Geld zusammen, als der liebenswürdige junge Mann verloren zu haben vorgab. Dann trennte man sich in bester Stimmung Abends aber warteten Tausende und aber Tausende auf dem Flugfelde auf das Kommen vonLegagneux". Der weite

Flugplatz war militärisch abgesperrt, die Polizei hatte einen Ordnungsdienst einge­richtet, der weit besser als der in Paris bei dem unglücklichen Aufstiege von Train arrangierte funktionierte, aber . . . man wartete mehrere Stunden vergebens. Die Nacht breitete ihre schwarzen Fittiche bereits über Calais, das Flugfeld und die leichtgläubigen Menschen. Endlich wurde die grausame Wahrheit bekannt. Der Platzkommandant und die hohen Honora­tioren hatten sich von einem . . . Schwindler einfangen lassen. Das schöne Festessen, die fie­berhaft getroffenen Arrangements, das für den liebenswürdigen jungen Mann gesammelte Geld .-. . alles war dahin auf Nimmerwieder­sehen! Der Platzkommandant bekam Kopf­schmerzen und zog sich in seine Behausung zu­rück, aber die Volksmenge nahm das kleine Abenteuer von der lustigen Seite. Rur die Trambahngesellschaft lachte aus vollem Halse, denn sie hatte vortreffliche Geschäfte gemacht.

-LS-

muß, und dem es, namentlich inpersonaler" Hinsicht, auf die Dauer überhaupt nur genü­gen kann bei Aufnahme des GrundsatzesBil­lig und schlecht" in die Justizverwaltung. Man muß dem deutschen Bürger klar machen, daß er in andern Dingen fein Palladium suchen möge als in einem hochgezüchteten, gesetzlich paten­tierten Denunziantentum, und daß sich am Ende dieses von ihm gewollte Denunzian­tentum vor allem gegen ihn selbst und seine Rechtssicherheit richtet..." So spricht (wört­lich) ein Staatsanwalt, einer, der in der von langer Gewohnheit tief ausgetretnen Wagen­spur staatlicher Gerechtigkeitpflege den Blick über den Aktenberg hinaus noch nicht ver­lernt hat, sondern mit hellem Auge die Schäden schaut, die unserm öffentlichen Rechtsleben an­haften.

Daß die Auslieferung des Staatsanwalts an das Raffinement der Denunziation eine schwere Gefahr für Recht und Gerechtigkeit be­deutet. bedarf keines weitern Beweises: Wenn nach dem Willen des Gesetzes die Denunziation genügt, um den Ehrbarsten unter den Bürgern in eine notveinliche Untersuchung wegen irgend eines gemeinen Vergehens zu verwickeln, so ist damit naturgemäß schon der Zustand gefähr­lichster Rechtsunsicherheit in Perma­nenz erklärt, und die Unantastbarkeit des guten Namens und der bürgerlichen Ehre wird in demselben Augenblick zur Illusion, in dem es der Niedrigkeit oder der Intrige beliebt, sich den Paragraphen hundertachtundfünfzig der Strafprozeßordnung dienstbar zu machen und den Staatsanwalt ans die Unschuld zu Hetzen. Das Gesetz schützt zwar auch die bürgerliche Ehre (indem es wissentlich falsche Anschuldi­gung mit Strafe bedroht), aber dieser Schutz ist unzulänglich und verfehlt in der Hauptsache den Zweck, denn die Tatbestandmerkmale b?r wissentlich falschen Anschuldigung sind nicht leicht festzustellen, und im übrigen genügt ja (leider) auch die anonyme Denunziation, um die Voraussetzung des Unheilparagraphen hundertachtundfünfzig zu erfüllen und der Staatsanwaltschaft die Kenntnis desVer­dachts der strafbaren Handlung" zn vermitteln. Wir haben im Beginn des zwanzigsten Jahr­hunderts (als die Majestät-Beleidigungen, an der Ziffer der Straffälle gemessen, epidemisch geworden schienen) Ttagödien der Gerechtig­keit gesehen, die das Herz erschauern ließen; haben es erlebt, daß die Niedrigkeit gemeinsten Denunziantentums auf Kosten der Gerechtigkeit Triumphe feierte und schalten den Staatsan­walt, der auf dem Trugsand intriganter Ver­dächtigung- das Gebäude der Anklage errich- tete. Heut schauen wir das Bild von einer andern Seite, sehen die Gerechtigkeit gefesselt von toter Buchstaben-Bürokratte und fühlen Mitleid mit dem Staatsanwalt, dessen Ge­rn isf en sich dagegen aufbäumt, der Knecht eines rückständigen Gesetzes und der .Polizei­sekretär" für ehrlose Denunzianten zu sein . . .

I. Jahrgang.

Nummer 175

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Sonnabend, den 1. Juli 1911

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