Nummer 120. e _
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«SchEch M-molm» jroar aSS=*«s -oer.msr ^errrsrung, sw, Friedrichstraße 16, Telephon: Amt IV, 676.
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Fernsprecher 951 «nd 952.
Mittwoch, den 26. April 1911.
Fernsprecher 951 und 952.
Rengshausen.
Die Misere unserer Zwangserziehung.
Es ist wieder einmal von M i e l t s ch i n die Rede gewesen und der Schauplatz der Ereig- niffe war diesmal Hessen. In der Zwangserziehungsanstalt Rengshausen, in der Diakone und Stadtmisstonare der Bosheit verwahrloster Jugend gegenüber als Pädagogen wirken, sollen Mißhandlungen vorgekommen fein, die baä Maß des Erlaubten weit überschritten und die sich in den Aussagen der im Prozeß vernommenen Zeugen in den grausigsten Bildern widerspiegelten. Die Einzelheiten der Verhandlung sind aus den Prozeßberichten bekannt; es genügt also zur Kennzeichnung des Milieus des Anklagefalles die Feststellung, daß im Erziehungshaus Rengshausen der meterlange Gummischlauch als übliches Zuchtmittel im Gebrauch war und daß (nach den Aussagen der Zeugen zu urteilen) in seiner Anwendung nicht grade sparsam Verfahren wurde. In einer erschöpfenden Zwet- tage-Verhandlung hat das Gericht alle Einzelheiten des Falles geprüft und ist schließlich zu einem Urteil gelangt, das einigermaßen überrascht hat: Von den sechs Angeklagten wurden fünf mangels ausreichender Schuldbeweise freigesprochen und unr den Hauptangeklagten, einen Stadtmissionar, erachtete das Gericht für überführt, in zwei Fällen sich der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, Vergehen, die die Gerechtigkeit mit einhundert Mark Geldstrafe zu ahnden sich verpflichtet sah.
Indessen: Die Strafzumessung an sich ist an der Sache nicht das Wesentliche; bedeutsamer ist vielmehr ein Grundsatz, den das Strafgericht in der Begründung des Urteils aufgestellt hat, und in dem ausgeführt wird, daß es „nicht Sache des Gerichts sei, festzustellen, ob die im Zwangshaus Rengshausen übliche Erziehungsmethode angemessen sei oder nicht; das Gericht habe lediglich die aus der Uebung der Praxis sich etwa ergebenden strafprozessualen Momente zu prüfen." Auf den ersten Blick bestrickt dieser Grundsatz durch die Einfachheit des Arguments: Das Strafgericht ist zweifellos nicht die berufne Aufsichtsbehörde über das in der Zwangsanstalt Rengshausen im Schwung befindliche Erziehungssystem ; folglich steht ihm auch nicht eine Entscheidung darüber zu, ob das „System Rengshausen" die durch Zweck und Art des Erziehungsprinzips gezogenen Grenzen Inne» HM oder nicht. Es l äßt sich j u r i st i s ch nichts gegen diese Tendenz einwenden, denn sie entspricht durchaus der im Strafprozeß üblichen Sachauffassung. Leider geht dadurch allerdings der Gerechtigkeit eine wesentliche Handhabe verloren, denn es kann zweifellos firr die Rechtsfindung nicht gleichgültig sein, ob die Straftat der Mißhandlung in der bewußten Uebung eines übermäßig harten und infolgedessen die Anforderungen der Menschlichkeit außerachtlassenden Erziehungssystems begangen wurde, oder ob sie sich fahrlässigerweise, etwa in einer rein zufälligen Ueberspan- nung der Disziplinarbefugnifle, ereignete. Dessenungeachtet hat sich das Gericht auf den Standpunkt gestellt, daß die Erziehungsfrage von den strafprozessualen Tatbestandsmerkmalen zu trennen sei, weil die Strafbehörde nicht gleichzeitig auch als Aufsichtsinstanz in Funktion treten könne.
Die Auffassung des Gerichts ist juristisch hinlänglich gestützt und sie wird auch dem bisher geübten Brauch der Rechtsprechung gerecht. Das hindert indessen nicht, daß sie gleichzeitig einen empfindlichen Mangel der Gesetzgebung offenbart: Das Fehlen von einschlägigen Bestimmungen, die das Erziehungswesen in Zwangshäusern generell und unter Berücksichtigung der sittlichen Forderungen unsres humanen Zeitalters regeln! Zwar hat jede Erziehungsanstalt ihre besondre, aufsichtsbehördlich approbierte Hausordnung, in der mitunter die Einzelheiten gleichgültigstes Nebensächlichkeiten mit gradezu bewundernswerter Paragraphierfreudigkeit geordnet und rubriziert werden; aber es fehlt leider am Wesentlichsten: An einer einheitlichen Gestaltung der Methode und an der allgemein-gültigen Fixierung der für die Zwangserziehung in Frage kommenden pädagogischen Normen. Diesem Mangel ist es auch juzuschreiben, daß die Organisation der Zwangshäuser alle bestimmten Richtlinien vermissen läßt, und daß sich in der Rolle der Pädagogen einer fitttich gefährdeten Jugend segenüber mitunter Leute sehen, die den Aus-,
gaben des verantwortungsvollen Amts weder in den geistigen Qualitäten, noch im sittlichen Halt gewachsen sind. Diese mindern Elemente, die einem komplizierten Erziehungssystem verständnislos gegenüberstehen und den Mangel psychischen Vermögens durch die Rücksichts-i lostigkeit in der Handhabung des Bakels zu ersetzen versuchen, sind es zumeist auch, die jene traurigen Affären Heraufbeschören, an die sich der Kulturmensch des zwanzigsten Jahrhunderts nur mit dem Schauer des Entsetzens zu erinnern vermag.
Die peinlichen Geschehnisse haben sich in den letzten Jahren gehäuft, und es scheint förmlich, als ob mit der gesetzlichen Neuordnung der Fürsorge-Erziehung eine Zunahme der Vergehen gegen die Menschlichkeit Hand in Hand gegangen sei: Sei es infolge der Mehrung der die Fürsorge-Erziehung beschäftigenden Fälle, sei es als Ausfluß größern Verantwortlichkeitsgefühls der Oeffentlichkeit überhaupt. In Rengshausen existiert sicher eine bessere Hausordnung als in der „Hölle zu Mieltschin", oder im Heim tkes weiland Waisenvaters Colander; trotzdem war auch in Rengshausen der meterlange Gummischlauch ein vertrauter Begleiter und Förderer der Erziehungsarbeit und auch sonst ist dort mancherlei geschehen, das schärfste Kritik erfordert und der vorgesetzten Aufsichtsbehörde hoffentlich Veranlassung geben wird, der Gestaltung des Rengshausener Erziehungssystems einmal besondre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Seit Jahren wird in der Oeffentlichkeit immer eindringlicher die Forderung erhoben, in der Zwangserziehung der sittlich gefährdeten Jugend ausschließlich pädagogisch ge chulte» reifeKräftezuverwenden,deren Vorbildung und berufliche Erfahrung die Gewähr bieten, daß das Erziehungsprinzip auch unter den Schwierigkeiten der Zwangszucht nicht in den Hintergrund gedrängt wird. Der „Fall Rengshausen" illustriert die Notwendig- kett dieser Maßregöl abermals auf's überzeugendste und es erscheint endlich an der Zeit, daß einer Forderung entsprochen wird, die sich aus dem Empfinden der Menschlichkeit und aus der Schutznotwendigkeit einer der Gefahr sittlicher Verwahrlosung besonders ausgesetzten Jugend als zwingende Konsequenz ergiebt: Eine einheitliche innere Organisation des Zwangerziehungsshstems und die ausschließliche Verwendung von Pädagogen im Dienst der Zwangserziehung! F. EL
Terrorismus und Dynamit.
Ein Schlag gegen die Arbeiterorganifatton? (Eigene Drahtmeldung.)
Rewyork, 25. April.
Die gestern von uns gemeldete Verhaftung der drei amerikanischen Arbeiterführer, die der Mitschuld an dem Dynamitattentat auf die Zeitung „Los Angelos Times" im Oktober vorigen Jahres angeklagt sind, hat in allen Teilen der Union große Au fr egung hervorgerufen. Die amerikanischen Detektivs behaupten, sie hätten Beweise dafiir in Händen, daß die amerikanischen Gewerkschaftler Terrorismusoperationen größten Stils geplant hätten. Zwanzig weitere Verhaftungen werden wahrscheinlich noch heute erfolgen. Es wird behauptet, daß in Tifflin, im Staate Ohio, in der Wohnung des Vaters des einen der Gefangenen, zwanzig Kilogramm Dynamit gefunden worden seien. Weitere Explosivstoffe, sowie elettrische Batterien und Höllenmaschinen hat man angeblich in Indianapolis gefunden, das überhaupt als Zentrum der Verschwörung angesehen wird. Miste: Wood, der Ches des Chicagoer Detektivbureaus, erklärte, daß der eine der Angeklagten bereits ein Geständnis abgelegt habe. Der Präsident der amerikanischen Arbeiterföderationen behauptet dagegen (und diese Behauptung hat angesichts ähnlicher Ereignisse in früheren Jahren viel Wahrscheinlichkeit für sicht die ganze Affäre sei nur ein Manöver, um die Arbeiterorganisationen zu vernichten. Die Trade-Union werde die Kosten für den Prozeß der Angeklagten aufbriagcn, der jedenfalls bereits Anfang des Monats Juni verhandelt werden wird.
Irr ZpazrergMg nach Marstto.
Frankreichs Truppen im Maurenland.
(Eigene Drahtmeldungen.)
Tie französische Presse ist in seltener Einmütigkeit bestrebt, die Operationen Frankreichs in Marokko als harmlos hinzustellen, als „einfache Notwendigkeit zum
Interessen und zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in dem von der Revolution bedrobten Land". An irgendwelche Eroberungen denke dagegen Frank reich nutzt; seine neue Marokko-Exveditton habe lediglich den Zweck, die Verhältnisse in dem Lande, rn dem Frankreich Polizetrechte aus- ube, zu ordnen und die friedliche Entwicklung des Sultanreichs zu sichern. In Wirklich- k e i t sehen die Maßnahmen der französischen Regierung allerdings weniger harmlos und weniger friedlich aus. Ein P r i v a t t e l e - gramm berichtet uns darüber:
Paris, 25. April.
Obwohl die letzten Berichte aus Marokko sich als erheblich überttieben herausgestellt haben, betreibt die Regierung weiter ihre Rüstungen zu einem großen Feldzuge. Von alle« Seiten gehen massenhaft Truppen nach Marokko ab. In der Umgebung von Oran steht bereits ein vollständig ausgerüstetes Heer von zehntausend Mann zum Abmarsch bereit. Ueberdies gehen auch mehrere Bataillone über Toulon nach Marokko ab, sodaß die Franzosen in Marokko bald über etwa dreißigtausend Mann kriegsmäßig ausgerüsteter Truppen verfügen werden. Der KriegS- minister erließ gestern abend telegraphische« Befehl zur Mobilmachung eines Bataillons Kolonialinfanterie. Das Bataillon wird am morgigen Mittwoch mit einem in Rochefort mobilisierten Bataillon nach Toulon abgehen. Ferner wird morgen das vierte Kolonialregiment unter dem Befehl deS Obersten Mi- chard mit vier Maschinengewehrabteilungen sofort nach Casablanca abgehen. Unter de« Mannschaften herrscht große Begeisterung «nd Kampffreudigkeit.
Alle diese Maßnahmen, deren Durchführung offenbar schon vor Wochen vorbereitet gewesen ist, deuten darauf hin, daß Frankreich von vornherein mit der Notwendigkeit eines entscheidenden Schlags in Marokko gerechnet hat und demgemäß auch seine Dispositionen trifft. Die Ausrüstung der nach Ma- rokko abgehenden Truppen läßt auch darauf schließen, daß das ftanzöstsche Kriegsministerium eine längereDauerder kriegerischen Operationen als wahrscheinlich erachtet. Auf den ausgesprochen kriegerischen Charakter der Rüstungsvorbereitungen weist ferner die Taffache hin, daß nur ausgewählte koloniale Spezialtruppen nach Marotto abgehen.
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Marokko und die Alldeutschen.
In einer gestern in Berlin tagenden Vor- standssttzung des Alldeutschen Verbandes wurde nach einem Vorttag des Reichstagsabgeordneten General von L i e b e r t - und einer sehr lebhaften Debatte folgende Resolution zur Marokkofrage angenommen: Der Gesamtvorstand des Alldeuffchen Verbandes sieht den Augenblick gekommen, wo durch Schuld Frankreichs der derzeitige Sultan von Marokko außerstande ist, Ruhe im Lande zu stiften, und seiner Herrschaft Geltung zu verschaffen. Die Ordnung der marokkanischen Frage darf, falls das Ansehen und die Interessen des Deutschen Reiches gewahrt werden sollen, nicht Frankreich allein überlassen werden, sondern die Reichsre- g i e r u n g ist berufen, bei der Gestaltung der Zukunft Marokkos enffcheidend mitzuwirken. Für die Verhandlungen mit Frankreich wiederholt der Vorstand die Forderung des Alldeutschen Verbandes, das Land zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich zu teilen, wobei das ganze atlan- ttsche Marokko dem Reich zufallen müßte, und er weist darauf hin, daß die Erkenntnis von der unbedingten Notwendigkeit der Gewinnung einer deutschen Siedlungskolonie jetzt rn weitesten Bevölkerungskreisen geteilt wird.
Las Kriegsgefpenft im Lften
(Eigene Drahtmeldung.)
Petersburg, 25. April.
Moskauer und Petersburger Zeitungen enthalten beunruhigende Nachrichten über China. Angeblich wirken die Lehrer in der Mandschurei für die Bildung von Miliztruppen aus nicht zur Fahne einberufenen waffenfähigen Männern. Chinesische Kaufleute in Wladiwostok und anderen Städten mit russischer Verwaltung wickel« ihre Geschäfte mit Rück- icht auf die Kriegsgerüchte, die nicht verstummen wollen, nicht ab, sodaß im Handel eine fühlbare Stoürmg eingetreten ist. Die Blätter
widmen der Lage eingehende Artikel und fordern, daß das europäische Syndikat die chinesische Anleihe nur unter der Bedingung gebe, daß das Geld allein zu kulturellen, nicht aber zu militärischen Zwecken verwendet werde.
Jatho, der Ungebeugte.
Pfarrer Jatho über seinen Prozeß. (Telegraphische Meldungen.) Pfarrer Jatho in Köln, dessen Leyr- Prozeß weite Kreise der evangelischen Kirche zu scharfer Parteinahme für und wider die Grundsätzen der von Jatho vertretenen Anschauungen angeregt hat, hat soeben einem Vertreter der Presse gegenüber sich über seine Stellungnahme zu dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren geäußert und bei dieser Gelegenheit darauf hinaewiesen, daß es ihm fernliege, die Kirche an sich zu bekämpfen; er verlange nur die Freiheit der Lehre und des Gewissens. Ueber das Interview liegt folgender Bericht vor:
Köln, 25. April.
Pfarrer Jatho, der erst am Sonntag abend aus Berlin zurückgekehrt ist, erscheint ungebeugt und frisch tote immer und nichts in seinem Wesen verrät eine Gemütsänderung. Von der Verhandlung vor dem Spruchkollegium erzählte er folgendes: Was dessen ausstehende Entscheidung betreffe, so habe er weder einen optimistischen noch einen pessimistischen Eindruck gehabt. Nach seinem persönliche« Empfinden stehe er einem non liquet gegenüber. In vier Wochen soll die'Hauptverhandlung statffinden, zu der er noch seine Anträge stellen sollte. Auch die Gemeindevertretung werde in dieser Zeit noch gehört werden. Eine Woche vor Pfingsten glaube er, eine endgültige Entscheidung darüber zu haben, ob et Prediger der Gemeinde bleibe oder nicht. Er könne übrigens das Spruchkollegium nicht als eine Institution anerkennen, die sich mit dem Prinzip des evangelischen Glaubens vereinbaren lasse. Nur der Gemeinde gegenüber fühle er sich als evangelischer Prediger verantwortlich. Wie auch die Entscheidung fallen werde, jedenfalls werde er einen Massenaustritt aus der Kirche, soweit dies in seinen Kräften stehe, verhindern. Denn das hieße der Orthodoxie das Feld räumen. Etwa siebzig Prozent der Bevölkerung Kölns dürfe er als auf seiner Sette stehend betrachten. Aber seine Predigten würden auch von Katholiken und Juden besucht. Es liege ihm übrigens fern, seine Denunzianten unter den otthodoxe« Amtsbrüdern zu suchen. Bis zur Hauptverhandlung bleibe auch er über Weiterer im Spruchkollegium im Dunkel. Er sehe dem Urteil aber ungebrochenen Mutes entgegen.
Ein weiteres Privattelegramm meldet uns: Die vom Deutschen Protestantenverein für Jatho in Umlauf gefetzte Shmpa- thieadresse enthält bisher etwa achtzehntaufend Unterschriften und aus Rheinland und Westfalen gehen dem unter gerichtliche Anklage gestellten Kölner Pfarrer zahlreiche Justimmungs- und Sympathie-Kundgebungen zu. Tie Kölner Jaiho-Gemeinde will am nächsten Sonntag zu der durch die Berliner Vorverhandlung geschaffenen Lage der Dinge Stellung nehmen und an die geistliche Oberbehorde eine neue Eingabe in der Jatho-Affäre richten.
Margolin und ssomv.
Internationales Gauner- und Schwindlertum. (Von unferm Korrespondenten.)
Berlin, 25. April.
Ein interessanter Ausschnitt aus dem internationalen Gauner- und Schwindlertum wird ;n zclm£I ^"Handlung vor dem Schwurgericht des Berlmer Landgerichts i enthüllt werden, vor dem sich heute der Agent Joseph Marao- Ijn )bme Geliebte, die Sängerin Erne- ■ytn£ o h l l ch zu verantworten haben. Beide Angeklagten stehen im Alter von drei- undvierzig Zähren, die Anklage lautet aus Ur- kundenfaltchung und Betrug beziehungsweise -Beihilfe dazu. Margolins Vater war vor flmfundvierzig Jahren aus Minsk in Rußland nach Galizren eingewandert, wo der Angeklagte geboren wurde. Schon in jungen fahren wanderte er nach Amerika aus und begab üch auf das Feld der Hochstapeleien. Als ihm die Polizei auf den Ferfen war, lentte er seine Schritte wieder nach Europa, von Staat zu Staat wandernd, und lediglich von Hochstape- leien lebend. In der letzten Zeit begleitete ihn die Mitangeklagte Fröhlich, zu der er eine ge-