Nr. 80.
* *. 80. — 1. Jahrgang.
Casseler Neueste Nachrichte«.
Mittwoch, 8. März 1311.
Zur Aufklärung!
vom Noten Kreuz
V
Es kostet Sie nichts
und Sie nutzen Ihrer Zeitunt!
Der beamtete Tierarzt oder des Preußischen Aus dessen ein ftir allemal bestell- gesetzes vom 12. Mär,
ter Vertreter ist über das be
vorstehende Eintreffen unter-
Teicher & Sonnenreich,
Cassel
Telephon 4292.
efiellfisQfie
. 1894 für den Umfang des Ne- ' gierungsbezirks Cassel mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bis au weiteres folgendes an:
Das mittelst der Eisenbahn aus mit Maul- und Klauenseuche verselichten Teilen des Deutschen Reiches in den Regierungsbezirk Cassel eingeführte Klauenvieh ist bei der Entladung, bezw. vor dem Entfernen von der Entladestelle von dem zuständiger:, beamteten Tierarzt oder dessen Stellvertreter zu untersuchen.
Das Vieh darf erst von der Entladestelle entfernt werden, wenn durch die amtstierärztli- che Untersuchung festgestellt ist, daß alle Tiere des Transports rtei von Maul- und Klauen- euche oder nicht seuchenverdächtig sind.
Auf Grund der 18 und 20 des Reichsgesetzes, betreffend
Heinrichstr. 3,
Auf Grund des § 17 des Neichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viebseuckien vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 und des § 7 des Preußischen Anssührungs-
Elm Verwechslungen vorzuöeugen, erlaubt sich der Vorstand der Freiwilligen Sanitätskolonne dem geehrte« Publikum Folgendes zu unterbreite«:
als ein paar Worte, wenn Sie gelegentlich Ihrer Anfragen und Bestellung!
bei den in den „Casseler Neueste Nachrichten** anzeigenden Firmen erwähnen: „Ihre Anzeige fand ich in den ,Casseler Neueste Nachrichten*.“
Landcspolizeililbe Anordnung, betreffend Matzrekeln gegen die _ ßrnMevrnmg der
10000 M. große grüne geringe lebeMM ein, 5 Pfd. nur 40 Pfg., solange Vorrat reicht.
Delikate Matjesheringe,
Cassel, am 7. November 1910. Der Regierungspräsident.
I. V.: Rietz von Scheurnschloß.
LandeSpolizeilicke Anordmmg, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- n. Klauenseuche.
Mi« der d« Settel fte M« erste Hilf« i-i Notfällen em dergestrig«, Sonntag den 5. März hol dl- unter,
^ichnete Kolonne Nichts ,» tun. Mit Beschwerde», D-lSftignng-n nsw., di- UNS am Montag morgen mehrfach ,«gegangen sind, wolle m», fich an die «ol-nnenfghrnng der Krieger-Sanitäts-Kolonn- wende», da wir r»d-,ng -ns di- Friedens, tatigkeit in iCtttCr Beziehung zu derselben stehe«.
Aushängeschilder kSnne« bei dem «uterzeichneten Vorstand UNeNlgelllich in Empfang genommen werden. Anfere Anfall-Haupt-Meldestelle ist nach wie vor zu erreichen durch
-----liefern Möbel und Waren — -
auf bequeme Teilzahlung. T
Ed. Wiedemeyer,
Königsstrasse 25.
die Abwehr und Unterdrük- kung von Viehseuchen vom 23. niit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten wird der Teil II meiner landespolizeilichen Anordnung vom 5. Fe- bnrar 1911 — AIII 550 — veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 S. 45/6 — hierdurch auf das aus den Fürstentümern Lippe- Detmold und Schaumburg- Lippe cingeführte Klauendieh Juni 1880/1. Mai 1394, und ausgedehnt.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentli- chung in Kraft. Ihre Aufhebung wird erfolgen, sobald die Seuchengefahr beseitigt ist. (A III. 671.)
Cassel am 11. Februar 1911. Der Regierungspräsident. Graf v. B e r n st o r f f.
Wird veröffentlicht! Cassel, den 28. Februar 1911. III 2737.
Der König!. Polizei-VrSsident. Frhr. v. Dalwigk.
mMeMnnMuno her MM W.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der MM- u. Klauenseuche.
kleine, 3 Pfd. 70 Pfg.
(a. AngelschMfche
Leute aller Stände, welche einer alten, zahlungsfähigen Kranken-, Unfall-, Wöchnerinnen- und Sterbekasse beitreten wollen, möchten ihre Adresse postlagernd 9 niederlegen.
Welche Teile des Deutschen Reichs als verseucht gelten, ergibt sich aus den bezüglicheit amtlichen Bekanntmachungen.
§ 2.
Mrd bei der Untersuchung die Wattl- und Klauenseuche auch nur bei einem Tiere fest- gestellt, oder wird ein der Seuche verdächttges Tier gefunden, so ist mit dem ganzen Transport im Sinne des § 66 der Bundesrats - Bekanntmachung vom 27. Juni 1895. betreffend die Instruktion zur Ausführung der §§ 19 bis 29 des ReichsviehseuchengesetzeS zu Verfahren.
§ 3.
Brockte* Konversations-Lexikon
Ausgabe 1908-10. 17 Bände ä 12 M.
Kassel, den 3. März 1911.
Königliche __Symnafialdir"Mon.
Vorstehende Bekanntmachungen, sowe!> fier™.»..P1*1 direkt zugegangen, sind den amtet)tattern entnommen.
M- Olli) WNkkMlW. Die im Forstfelde und au dem großen Forste belegcnen städtischen Acker- und Wiesengrundstücke sollen für die Zeit vom 1. April 1912 bis 31. März 1918 anderweit verpachtet werden.
Termin zum öffentlichen Aus- gebot der Verpachtung findet an Ort und Stelle statt und zwar
am Donnerstag,
Anmeldungen neuer Schüler werden bis zum 31. März erbeten.
Zur Aufnahmeprüfung für Sexta haben die Schüler Dienstag, den 4. April, 107. Uhr dorm., für die übrigen Klassen Soaaerstng, den 20. April 8 Uhr vorm. pünktlich zu erschei- nen und Feder und liniiertes Papier mrtzubringen.
Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Einschleppung und Weiterverbreitung der in verschiedenen Teilen des Deutschen Reiches auftretenden Maul- und Klauenseuche ordne ich auf Grund der SS 18 und 20 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai
§ 4.
Die Kosten der Beaufstchtt- gung zusammengebrachter Diehbestände. sowie diejenigen der Gaststallüberwachung fallen nach S 24 des ungezogenen Preußischen Ausführungsgesetzes dem Unternehmer zur Last.
S 5.
Die Anordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. (A III. 273.)
Cassel am 29. Januar 1911.
Der Regierungspräsident.
Graf v. Bernstorfs.
»u uyervi,
Arznei-Bonbons Marke Fesch, Beckers Husten-Bonbons, Honigkissen, Gef. Malzkissen, Gummibonbons, Salmlakpastillen, Lingua-Tabletten, Sänger-Pastillen, D’orateurs.
1 ches entladen werden soll, von ' dem Besitzer oder Begleiter ' des Viehs rechtzeitig zu benachrichtigen.
§ 4.
Die Kosten der Untersuchung fallen gemäß des § 24 des Preußischen Ausführungsge- setzes zum Reichsviehseuchengesetz vom 12. März 1881 dem Einfiihrer des Viehes zur Last, sofern die Einführung durch ihn zum Zwecke des öffentlichen Verkaufs erfolgt, dagegen der Staatskasse gemäß § 23 a. a. O., sofern die Ein- führung durch oder für Land- witte zu eigenem Bedarf geschieht.
8 5.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach S 328 des R.-Str.- G.-B. und nach den S? 66 und 67 des Reichsviehseüchenaeset- zeS vom 23. Juni 1880/1.' Mai 1894 bestraft.
S 6.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 7.
Die Aufhebung dieser Anordnung wird erfolgen, sobald die im Eingänge bezeichnete Seuchengesahr beseitigt ist (AIII. 4646.)
Fernspr. 1353. Kolonnenführer Nußbaum
■ Schäfergasse 30. —
Sff W ter emilttftloiw m »u Mj (Mru. Arm-MWÄiiUMM
Rudolf Nußbaum. Wernhard Malkomes. Fritz Sattrup. Heinrich Dufft.
Kabliau ohne Kopf, Md. 20 Pfg.
Seekarpfen, Md- 30 P Dienstag nachmittag tt
uviu Li., tuiutj 1881 18. «M» ,,
.Sitni 1894 wird für den Um- MüM- U. KMLeNfZUÄe ■ ,----- ------ .. ------ fang des Regierungsbezirks —1 1 —■ — •
suchungspslichtigeu Viehs, Wel-Caffel folgendes angeordnet:
Sill-Mul.
Donnerstag, den 9. März, von vormittags 10 Uhr au, sollen aus dem hiesig. Jnteressenten-Walde hübe
Klaffe A und B
(zum Teil gutes Schreinerholz) m der Gastwirtschaft von Fr. Klapp öffentlich versteigert werden.
Obervellmar, am 6.März 1911.
Der Waldvorstand.
dahrer folgende Nutzhölzer aus dem hiesigen Stadtwalde ver- stergert werden:
Lichrn-Stsmmr:
324 Stück mit 292 fm von 18 rm Nutzscheite, 46 Stck. Hambuch. »Stämme 4,36 fm.
2 Stück Linden-Stämme 0,37 fm.
2 Stück Aspen-Stämme 0,74 fm.
1 Birken-Stamm 0,53 fm. Bedingnngen werden im Termin bekannt gemacht.
Naumburg i. H., im Febr. 191L
Der Magistrat.
«»MM MM.
Montag, den 18. MSrz d. g., von vormittags lOUhr ab,sollen im Gasthaus .zur Stadt Cassel"
i 5 1.
: Der Beaufsichtigung durch - den beamteten Tierarzt werden die von Viehhändlern, Kommissionären oder sonstigen Un- I ternehmern behufs öffentlichen 1 Verkaufs mit oder ohne vor- 1 gängige Bestellung in öffentli- 1 chen oder privaten Räumlich- ; leiten (Sammelstallungen) zu- ■ sammengebrachten Viehbestände unterworfen.
S 2.
Die Beaufsichtigung bezieht sich auf Pferde, Wiederkäuer und Schweine jeden Alters.
§ 3.
Gastställe, in die Pferde, Wiederkäuer oder Schweine regelmäßig eingestellt werden, sind durch den beamteten Tierarzt zu überwachen.
Die amtstierärztliche Revision dieser Ställe hat viertel- jährlich einmal an Pferde- und Viehmarktorten und deren unmittelbarer Nachbarschaft außerdem noch je nach Lage des Zutriebes an einem der letzten Tage vor dem Markte, zu erfolgen.
Die für einzelne Viebmarkt- otte erlassenen weitergehenden Anordnungen werden hierdurch nicht berührt.
Treffpuntt: Städtische Feld cheune au der Lchshäuser
Straße.
Die Derpachtunysbedingungen werden im Termm bekannt gegeben, fie können aber auch vorher im Rathaus, Zimmer Nr. 80, eingeseben werden.
Cassel, den 28. Februar 1911. Der Magistrat der Residenz.
Möller,
Verpachtung Sreitag, den 10. MSrz 1911, nachmittags 2 Uhr, soll die hiesige Gemeinde-, Feld- «nd Wald-Zagd in der Roh- lederschen Gastwirtschaft öffent- ltch meistbietend verpachtet werden. 15 Minuten von Station Guxhagen entfernt. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht.
Grebenau, den2. März 1911 Der Waldvorsteher: Griesel.
Königliches
Diese Ausgabe ist bis zur unmittelbaren Gegenwart ergänzt, so daß der Erwerber das klassische Werk noch lange Jahre mit Nutzen gebrauchen kann.
Als besondere Vorzüge2des Brockhaus sind allgemein anerkannt!
Unübertroffene Zuverlässigkeit, leichte Verständlichkeit, ebenmäßige Raumverteilung, strenge Unparteilichkeit, klarer großer Druck des Textes, sowie große Reichhaltigkeit, ernste Wissenschaftlichkeit, geschickte Anordnung, systematische Auswahl, vollendete Ausführung der Abbildungen.
MUMM.
.Die Küchen- und Gemüfe-Ab- fälle derstädtischenVersorgungs- anstalt sollen vom 1. April d. 8s. ab anderweit vergeben werden. Angebote sind bis zum Sonnabend de» 11. MSrz d. gs., abend» 8 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen.
Caffel, den 1. Februar 1911.
Der Inspektor
der städtischen Versorguugs- Austalt:
Weber.
E. Ehlers, oberste Gaffe 59, - ««aburger Fischladen. Möbel Kollde und vorteilhafteste Bezugsquelle bürg erl. Wohnungs- Emrrchtungen.
J, Baum.
• Fabrik,
Marktgasse-Ecke. Stets großes Lager.
Husten- Bonbons Eucalyptus, ;
Malzextrakt, Bayerisch. Malz, Alteebonbons,